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Wie Exmatrikuliere ich mich JLU?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie Exmatrikuliere ich mich JLU?
  2. Kann man sich direkt Exmatrikulieren?
  3. Wann Exmatrikulieren lassen?
  4. Wann Nach Abschluss Exmatrikulieren?
  5. Was passiert wenn man exmatrikuliert wird?
  6. Wird man mit Erhalt des Zeugnisses exmatrikuliert?
  7. Was braucht man für Exmatrikulation?
  8. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  9. Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?
  10. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  11. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?
  12. Wird man irgendwann automatisch exmatrikuliert?
  13. Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?
  14. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

Wie Exmatrikuliere ich mich JLU?

Ihre Exmatrikulation können Sie jederzeit im Studierendensekretariat beantragen. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen diesen beim Studierendensekretariat ein.

Möglich ist dies persönlich, per Post oder per E-Mail. Bitte drucken Sie hierzu den Antrag, füllen Sie ihn vollständig aus, scannen Sie diesen und fügen Sie ihn als Anhang der E-Mail an das Studierendensekretariat bei.

Kann man sich direkt Exmatrikulieren?

Im juristischen Sinne wird eine Gebühr stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Studienbeiträge sind nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studenten an den Kosten ihres Studiums, die dem Träger der Hochschule entstehen. Diesen Kosten steht – meist – ein beiderseitiger Nutzen (jetziger und/oder zukünftiger) gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die ein Gegenwert bezahlt werden muss. Dabei spielt die vom Studenten geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle.

2012 verlor ein Absolvent einer privaten Hochschule einen Prozess gegen selbige in zweiter Instanz (Landgericht Arnsberg, Az. I-3S 104/12): In nur vier Semestern hatte der Bankkaufmann seinen Master-Abschluss erreicht. Danach stellte er seine Zahlungen an die Hochschule ein; diese klagte – erfolgreich – auf Weiterzahlung der Gebühren.[1]

Beispielsweise in Skandinavien wird diese von Studenten geleistete Arbeit entlohnt[2], um die Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft zu fördern.

Da die Ansichten darüber divergieren, ob, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle, ob und wie sie erhoben und wann sie bezahlt werden sollten.

Wann Exmatrikulieren lassen?

Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums an einer Uni einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus der Liste der Studierenden gestrichen. Erst mit der Exmatrikulation verlierst du somit deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Wer sein Studium offiziell zum Abschluss bringen oder an einer anderen Uni studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten der Exmatrikulation: Entweder wirst du unter bestimmten Umständen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen) oder du kümmerst dich selbst darum (Exmatrikulation auf Antrag). Welche von den beiden Varianten für dich sinnvoller ist, kannst du von den jeweiligen Rahmenfaktoren abhängig machen.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sobald du z.B. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Du bist dann noch bis zum Ende des Semesters, für das du dich zurückgemeldet hast, an der Uni eingeschrieben und wirst dann automatisch exmatrikuliert. Allerdings gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. So kann dich die Uni in Form einer Zwangsexmatrikulation ausschreiben, wenn...

  • du dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurückmeldest,
  • du die erforderlichen Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt hast (Studiengebühren, Semesterbeitrag etc.). (Wende dich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Studierendensekretariat, um die Gebühren ggf. nachzuzahlen und dich wieder offiziell in den Studiengang zu immatrikulieren.)
  • du eine Prüfungsfrist nicht eingehalten oder eine Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hast. Hast du im letzteren Fall eine Prüfung nach dem letzten regulären Wiederholungstermin nicht bestanden, verlierst du das Prüfungsrecht und kannst den Studiengang in den meisten Fällen bundesweit an keiner Uni oder Hochschule weiter studieren!
  • deine Adresse nicht ermittelt werden kann,
  • du je nach Bundesland innerhalb von zwei Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst, der in der Prüfungs- oder Studienordnung des Faches vorgesehen ist.
  • du falsche Angaben bei deiner Bewerbung gemacht hast.
  • du keine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse eingereicht hast. (Das kann leicht passieren, wenn du keine Versicherungsgebühren zahlst. Du hast nach Erhalt des Briefes von Seiten der Uni meist zehn Tage Zeit, um die Versicherungsbescheinigung nachzureichen.)
  • du Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Mitstudierenden, Dozenten oder der Uni selbst äußerst/begehst.

Gegen Fälle der Zwangsexmatrikulation kannst du ggf. klagen und einen so genannten „Härtefallantrag“ stellen, zum Beispiel, wenn du dich aus privaten Gründen nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereiten konntest. Kannst du diesen Umstand ausreichend und überzeugend belegen, gewährt dir die Uni unter Umständen noch einen letzten Prüfungsversuch.

Wann Nach Abschluss Exmatrikulieren?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat – dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall einer Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.

Was passiert wenn man exmatrikuliert wird?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat – dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall einer Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.

Wird man mit Erhalt des Zeugnisses exmatrikuliert?

Bei der Exmatrikulation unterscheidet man zwischen zwei Arten: Der Exmatrikulation auf Antrag (ordentliche Exmatrikulation) und der Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation).

  Eine sogenannte Zwangsexmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, erklärt die Hochschule auf diese Weise Dein Studium für beendet. Hierzu zählen u.a.:

  • Keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rückmeldung
  • Das Nicht-Bezahlen von erforderlichen Beiträgen oder Gebühren
  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Fehlende Unterlagen für die Rückmeldung (z.B. Krankenkassennachweis, Zeugnisse etc.)
  • Auslaufende Prüfungsordnungen

Was braucht man für Exmatrikulation?

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder Sie möchten Ihr Studium nicht fortsetzen und Ihre Mitgliedschaft an der Universität beenden.

Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen seitens der Studierendenverwaltung erfolgen (siehe dazu auch §17 der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin).

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums an einer Uni einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus der Liste der Studierenden gestrichen. Erst mit der Exmatrikulation verlierst du somit deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Wer sein Studium offiziell zum Abschluss bringen oder an einer anderen Uni studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten der Exmatrikulation: Entweder wirst du unter bestimmten Umständen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen) oder du kümmerst dich selbst darum (Exmatrikulation auf Antrag). Welche von den beiden Varianten für dich sinnvoller ist, kannst du von den jeweiligen Rahmenfaktoren abhängig machen.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sobald du z.B. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Du bist dann noch bis zum Ende des Semesters, für das du dich zurückgemeldet hast, an der Uni eingeschrieben und wirst dann automatisch exmatrikuliert. Allerdings gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. So kann dich die Uni in Form einer Zwangsexmatrikulation ausschreiben, wenn...

  • du dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurückmeldest,
  • du die erforderlichen Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt hast (Studiengebühren, Semesterbeitrag etc.). (Wende dich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Studierendensekretariat, um die Gebühren ggf. nachzuzahlen und dich wieder offiziell in den Studiengang zu immatrikulieren.)
  • du eine Prüfungsfrist nicht eingehalten oder eine Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hast. Hast du im letzteren Fall eine Prüfung nach dem letzten regulären Wiederholungstermin nicht bestanden, verlierst du das Prüfungsrecht und kannst den Studiengang in den meisten Fällen bundesweit an keiner Uni oder Hochschule weiter studieren!
  • deine Adresse nicht ermittelt werden kann,
  • du je nach Bundesland innerhalb von zwei Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst, der in der Prüfungs- oder Studienordnung des Faches vorgesehen ist.
  • du falsche Angaben bei deiner Bewerbung gemacht hast.
  • du keine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse eingereicht hast. (Das kann leicht passieren, wenn du keine Versicherungsgebühren zahlst. Du hast nach Erhalt des Briefes von Seiten der Uni meist zehn Tage Zeit, um die Versicherungsbescheinigung nachzureichen.)
  • du Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Mitstudierenden, Dozenten oder der Uni selbst äußerst/begehst.

Gegen Fälle der Zwangsexmatrikulation kannst du ggf. klagen und einen so genannten „Härtefallantrag“ stellen, zum Beispiel, wenn du dich aus privaten Gründen nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereiten konntest. Kannst du diesen Umstand ausreichend und überzeugend belegen, gewährt dir die Uni unter Umständen noch einen letzten Prüfungsversuch.

Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

Hallo, ich habe letztes Jahr ein Semester studiert und danach erstmal ein FSJ gemacht. Bald will ich wieder studieren: an derselben Uni, aber ein anderes Fach.

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Warum dieses Thema beendet wurde

Die Schließung eines Themas geschieht automatisch, wenn das Thema alt ist und es länger keine neuen Beiträge gab. Hintergrund ist, dass die im Thread gemachten Aussagen nicht mehr zutreffend sein könnten und es nicht sinnvoll ist, dazu weiter zu diskutieren.  Bitte informiere dich in neueren Beiträgen oder in unseren redaktionellen Artikeln!

Wird man irgendwann automatisch exmatrikuliert?

Exmatrikulation ist eigentlich ein veralteter Begriff, heute nutzt man neutraler: Abgang von der Universität. Exmatrikulieren bedeutet, dass du dein Studium beendest.

Das kann auf verschiedene Arten und aus verschiedenen Gründen passieren:

Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?

© olly / Fotolia

Die Frage im Detail: Sie sind aktuell noch Student und im Zuge dessen in einer privaten Krankenversicherung. Da sich das Studium langsam dem Ende zu neigt möchte sie wissen, wie es mit Krankenversicherung weitergeht. Kann bzw. muss man in der PKV bleiben? Was passiert wenn man nach dem Studium eine Weile für die Jobsuche braucht oder noch ein Praktikum macht?

Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

  • Am besten ist es, sich gegen eine Exmatrikulation sofort zu wehren. Auf das Schreiben der Universität sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Dafür brauchen Sie keine Gründe anzugeben. Nur so verhindern Sie, dass die Exmatrikulation gleich wirksam wird.
  • Wenn Sie wegen einer (wiederholt) nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert wurden, können Sie über eine Härtefallregelung erreichen, dass die Exmatrikulation zurückgenommen wird und Sie weiterstudieren können. Härtefall kann bedeuten: Wegen Krankheit oder familiärer Belastung konnten Sie sich nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereiten.
  • Beim AStA oder bei spezialisierten Anwaltskanzleien kann man sich beraten lassen. Ein Erstgespräch, um die Erfolgsaussichten zu sondieren, ist häufig sogar kostenlos.
  • Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben und klagen, können Sie trotz Exmatrikulation weiterstudieren. Denn solange das Verfahren in der Schwebe ist, muss die Universität Sie wieder aufnehmen. Risiko: Sie verlieren die Klage - dann waren die Semester, die Sie in der Zwischenzeit ins Studium gesteckt haben, leider umsonst.
  • Sie überlegen mitten im Studium, bzw. nach abgeschlossenem Bachelor- oder Grundstudium, die …