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Ist eine Verlosung legal?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist eine Verlosung legal?
  2. Wo finde ich die Kundennummer von Computerbild?
  3. Sind Verlosungen in Deutschland erlaubt?
  4. Was kostet der Computer VIP Club?
  5. Wie wahrscheinlich ist es ein Gewinnspiel zu gewinnen?
  6. Ist ein Gewinnspiel ein Vertrag?
  7. Wo finde ich die Kundennummer auf meiner Zeitschrift?
  8. Wie teuer ist die Bild?
  9. Kann jeder ein Gewinnspiel machen?
  10. Was kostet eine Computerbild mit DVD?
  11. Was kostet die Computer Bild ohne DVD?
  12. Wo kann man am ehesten Geld gewinnen?
  13. Kann man bei einem Gewinnspiel zurücktreten?

Ist eine Verlosung legal?

MLaw Simone Kessler, Rechtsanwältin

Wiederholt werden insbesondere im Internet Gewinnspiele und Verlosungen angeboten – oftmals verbunden mit dem Kauf eines Produkts oder dem Bezug einer Dienstleistung. Je nach Ausgestaltung des Wettbewerbs ist aufgrund des Geldspielgesetzes eine Bewilligung notwendig. Unter welchen Umständen eine solche zwingend ist und welche Ausnahmen bestehen, wird nachfolgend aufgezeigt.

Wo finde ich die Kundennummer von Computerbild?

Einige Verträge enden automatisch für die meisten anderen gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Angeboten werden meistens Probeabos mit 3 Monaten Laufzeit oder Jahresabonnements mit automatischer Verlängerung oder unbefristete Laufzeiten.

Sind Verlosungen in Deutschland erlaubt?

Im Zusammenhang mit der Weltfinanzkrise 2007 kam es nach einem niedrigen Zinsniveau für Immobilienkredite insbesondere in den Vereinigten Staaten zunächst zu einem Nachfrageboom, in der Folge jedoch zu einem Preisverfall bei Immobilien. Bei Platzen der Immobilienblase versuchten bonitätsschwache Kreditnehmer, ihre Grundstücke zu veräußern, obwohl die Kaufpreise stark gesunken, ihre Zinsbelastung jedoch gleichzeitig gestiegen war.[3]

Vor diesem Hintergrund entstand auch in Westeuropa das Modell der Hausverlosung, bei dem der Eigentümer durch den Losverkauf einen angemessenen Gegenwert für seine Immobilie erhält, der einzelne Loskäufer das Haus aber für den Preis eines einzelnen Loses erwerben kann.[4]

Zunehmende Betrugsverlosungen privater Grundeigentümer, aber auch von off-shore-Briefkastenfirmen (Scheinfirmen) vorwiegend aus dem spanischen Raum, führten zu einem Vertrauensverlust des Immobilienmarktes.[5] Restriktive rechtlichen Regelungen verhinderten zudem weitere Hausverlosungen von Privaten.

Was kostet der Computer VIP Club?

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Wie wahrscheinlich ist es ein Gewinnspiel zu gewinnen?

Und auch wenn keiner der Sender Angaben über die Anzahl der Anrufe bei den Gewinnspielen macht, kann man davon ausgehen, dass sie kein schlechtes Geschäft sind. Die Kölner digame GmbH betreut alle interaktiven Anruf- und SMS-Gewinnspiele der RTL-Gruppe sowie alle SMS-Dienste von ProSiebenSat.1, hinzu kommen Dienste als Serviceprovider für Sender wie Sky, RTLzwei und Sport1. Seit vielen Jahren ist das Unternehmen für die Abwicklung von TV-Gewinnspielen zuständig. Und Corona hatte keine Auswirkungen auf die Beliebtheit solcher Gewinnspiele, sagt digame-Geschäftsführer Thomas Niedermeyer. "Entscheidend für den Erfolg eines Gewinnspiels ist die Attraktivität des Gewinnpreises und die redaktionelle Integration in das entsprechende Format. Die Pandemie hat die Begehrlichkeiten auf mögliche Gewinne nicht beeinflusst." Es sei weiterhin so, dass "Interaktivität den privaten Sendern eine zuverlässige, gut planbare und konstante Erlösquelle bietet", so Niedermeyer. Gerade in Zeiten von schwankenden Werbebuchungen können sich die TV-Sender offenbar auf ihre anrufenden Zuschauer verlassen. 

"Bei ,Deutschland sucht den Superstar‘ rufen in Spitzenzeiten deutlich mehr als 2000 Zuschauer pro Sekunde an. Gleichzeitig muss eine hohe Zahl von SMS verarbeitet werden", sagte Marc Schröder, ehemaliger Geschäftsführer bei RTL Interactive, vor einigen Jahren in der "Wirtschaftswoche". Man kann sich also vorstellen, dass RTL das ausgespielte Geld durch die Gewinnspiele schnell wieder reinholt. Ein Trend, den Niedermeyer von digame ausmacht, sind sogenannte "Mega-Events". Dabei werden Extragehälter, hohe Geldsummen oder Häuser ausgespielt. "Die Chance, jeden Monat 3.000 € und mehr auf dem Konto zu haben, erregt ein großes Interesse bei den Zuschauern." Seit dem 12. Januar verantwortet digame bei Sport1 eine recht klassische Gewinnspiel-Sendung, werktags zwischen 12 und 13 Uhr läuft beim Sportsender seither "Cash Flash". In kurzen Spielrunden können die Anrufenden dabei kleinere Geldbeträge gewinnen, dafür müssen sie unter anderem Geräusche erraten oder auch Malereien der Moderatoren entschlüsseln. 

Ist ein Gewinnspiel ein Vertrag?

Marketing in Zeiten der DSGVO ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ermöglichen es technische Errungenschaften, Zielgruppen genauer und direkter anzusprechen als je zuvor, andererseits werden die rechtlichen Hürden für die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten immer höher.

Doch selbst da, wo Menschen zunehmend für den Wert der eigenen Daten sensibilisiert sind, ist auf eines stets Verlass: Die Anziehungskraft vermeintlich kostenloser Goodies und der Wunsch, das eigene Glück auf die Probe zu stellen. Glückspiele und Preisausschreiben haben seit jeher einen enormen Stellenwert in unserem Leben, sei es nun die Tombola auf dem Stadtfest, Giveaways auf Social Media oder das geradezu nostalgisch anmutende Ziehen der Lottozahlen.

Bevor Sie sich nun angesichts dieser unbestreitbar fantastischen Chancen nun kopfüber in die Konzeption eines Gewinnspiels für Ihr Produkt stürzen, sollten wir einige Grundlagen klären. Denn neben den datenschutzrechtlichen Implikationen sollten Sie auch wissen, wo das Gewinnspiel endet und das (verbotene) Glücksspiel beginnt.

Glücksspiele und deren Durchführung sind gesetzlich klar geregelt und unterliegen verschiedenen Reglementierungen, die im „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“ (Glückspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) festgehalten sind. Darin wird unter anderem in § 4 GlüStV 2021 geregelt, dass öffentliche Glücksspiele erlaubnispflichtig sind.

Um ein Glücksspiel im Sinne dieses Gesetzes handelt es sich nach § 3 Abs. 1 GlüStV 2021, wenn

Wo finde ich die Kundennummer auf meiner Zeitschrift?

Die Kundennummer für Abonnenten finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Auf dem Kontoauszug steht bei der Abbuchung eine Abo-Vertragsnummer (beginnend mit der Ziffer 1…) und die Kundennummer (KD-Nr. beginnend mit 0004…). Bitte geben Sie die KD-Nr. für die Verknüpfung an und lassen Sie hierbei die „Nullen“ weg.

Wie teuer ist die Bild?

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Kann jeder ein Gewinnspiel machen?

Gewinnspiele sind zur Leadgenerierung beliebt. Ein falsch durchgeführtes Gewinnspiel kann aber nicht nur Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden und Bußgelder hervorrufen. Ein Veranstalter kann sich hier sogar strafbar machen (vgl. § 284 StGB). Zunächst darf für die Teilnahme am Gewinnspiel kein Einsatz verlangt werden.

Der Veranstalter eines Gewinnspiels kann sich wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels strafbar machen, wenn er einen Einsatz für das Gewinnspiel verlangt. Das Porto für eine Postkarte gilt dabei noch nicht als Einsatz. Höhere Investitionen sollten dem Teilnehmer aber erspart werden. Für die Teilnahme an Gewinnspielsendungen, auch in Teleshoppingkanälen, dürfen höhere Beträge als € 0,50 nicht verlangt werden (§ 8a RStV), auch nicht wenn dies Telefonkosten (z.B. durch Anwahl einer Mehrwertnummer) sind (vgl. VGH München, Urteil v. 12.12.2012 – 7 BV 12.968; LG Freiburg v. 12.05.2005 – 3 S 308/04).

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, per Email oder über unser Kontaktformular. Wir antworten umgehend.

Ihr Ansprechpartner: Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Was kostet eine Computerbild mit DVD?

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Was kostet die Computer Bild ohne DVD?

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Wo kann man am ehesten Geld gewinnen?

  • Benötigen Sie Hilfe mit einer Buchung? Gehen Sie auf die Seite „Buchungen“ in Ihrem Konto
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  • Vertreten Sie eine öffentliche Behörde? Eine offizielle Anfrage stellen

Kann man bei einem Gewinnspiel zurücktreten?

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Punkte und Hinweise für rechtssichere Gewinnspiele:

  • Dos & Dont ‘s für Gewinnspiele
    • Glücksspiele bedürfen einer Erlaubnis (Glücksspiel: Einsatz von Entgelt, z.B. Tombola oder Lotterie, und Gewinn hängt vom Zufall ab).
    • Teilnahme oder Gewinnchancen dürfen vom Erwerb von Leistungen oder Anmeldung zum Newsletter abhängig gemacht werden (Vorsicht bei Minderjährigen).
    • Markenprodukte dürfen verlost und zu diesem Zweck abgebildet werden (aber eigene/gekaufte Aufnahmen nutzen und nicht separat das Markenlogo verwenden).
    • Teilnahmebedingungen (samt Datenschutzhinweisen) sind Pflicht.
    • Bei Veranstaltung auf Social Media Plattformen, sind die Plattformregeln zu beachten (Facebook & Instagram).
    • Influencer sollten darauf hinweisen, dass Gewinne gestellt wurden oder die Hinweise “Werbung”, bzw. “Anzeige” nutzen.
    • Im Gesundheitsbereich gelten strengere Regeln (insbesondere dürfen Verlosungen dem Arzneimittelkonsum keinen Vorschub leisten).
  • Inhalte von Teilnahmebedingungen:
    • Angaben zum Veranstalter.
    • Voraussetzungen der Teilnahme.
    • Beginn (wenn in der Zukunft liegend) & Ende des Gewinnspiels.
    • Angaben zum Gewinn und ggf. Zusatzkosten.
    • Optional: Einräumung von Rechten zur Veröffentlichung/ wirtschaftlichen Nutzung von Teilnehmerbeiträgen.
    • DSGVO-Datenschutzhinweise sind erforderlich.
    • Optional: Einräumung des Rechts zur Nennung des Namens der Teilnehmer.
    • Optional: Vereinbarung von Rückmelde & Abholfristen.
    • Optional: Beschränkung Teilnehmerkreis (z. B., nach Wohnort, Alter, Geschlecht, Beschränkung auf Kunden oder Ausschluss Mitarbeiter).
    • Optional: Verhaltensregeln.
    • Falls in Social Media: Hinweis, dass Plattformen für das Gewinnspiel nicht verantwortlich sind.
    • Es sollte nicht vereinbart werden, welches Recht gilt (Zumindest bei Verbrauchern).
  • Einbindung von Teilnahmebedingungen:
    • Hinweis auf Teilnahmebedingungen ist im Regelfall ausreichend (“Es gelten unsere Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise“, kurz “Teilnahmebedingungen & Datenschutz“).
    • Kontrollkästchen “Ich bin mit den Teilnahmebedingungen einverstanden” ist nicht erforderlich (Kontrollkästchen ist aber für eine etwaige Newsletter-Einwilligung notwendig).
    • Auf Gewinnspielkarten (Print) reicht eine verkürzte Version der Teilnahmebedingungen.
    • Die Teilnahmebedingungen müssen in der Sprache der angesprochenen Zielgruppe verfasst sein.
  • Ausschluss Rechtsweg und Haftung
    • Gewinnspiele können jederzeit beendet werden (aber bisherige Teilnehmer haben (wahrscheinlich) einen Gewinnanspruch).
    • Der Rechtsweg kann nicht ausgeschlossen werden (besser: “Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen“).
    • Das Haftungsprivileg für Teilnehmerbeiträge entfällt, wenn Beiträge händisch ausgewählt und vom Veranstalter gepostet werden.
  • Wenn Sie unerlaubte Glücksspiele veranstalten, drohen Ihnen neben der Untersagung der Gewinnspiele Ordnungsgelder und gem. § 284 StGB eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (bei Gewerbsmäßigkeit bis zu fünf Jahre).
  • Veranstalten Sie wettbewerbswidrige Gewinnspiele, können Sie von Mitbewerbern oder klagebefugten Organisationen (z.B. der Wettbewerbszentrale) abgemahnt werden, müssen mit Untersagung sowie den Kosten der Abmahnung (bei Mitbewerbern ca. 1.000 Euro zzgl. Kosten des eigenen Rechtsanwalts in gleicher Höhe) und einer Vertragsstrafe von ca. 5.000 Euro im Wiederholungsfall rechnen. Vor allem die Vertragsstrafe wird wie ein Damoklesschwert über allen Ihrer künftigen Gewinnspielen hängen, sodass Sie einen besonders hohen Aufwand in die Schulung von Mitarbeitern, Prüfverfahren und Rechtsberatung werden investieren müssen.
  • Bei Verstoß gegen die Regeln der Plattformen sozialer Netzwerke wird Ihr Gewinnspiel zumindest im ersten Fall schlicht entfernt. Bei Wiederholung riskieren sie neben einer imagebeeinträchtigenden Gewinnspiellöschung die Sperrung Ihres Accounts.

Zusammengefasst sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Gewinnspiele rechtskonform sind. Mit den folgenden Hinweisen unterstützen wir Sie darin.

Podcast zum Gewinnspielrecht: Die in diesem Beitrag beantworteten Fragen können Sie auch in dem Podcasts „Gewinnspiele & Recht – Rechtsbelehrung #68” nachhören:

Gewinnspiele sind grundsätzlich erlaubt. Sie können nur dann unerlaubt sein, wenn sie in ihrer Ausgestaltung gegen z.B. das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht verstoßen. Wann dies der Fall ist, werden wir nachfolgend erläutern.

Dagegen sind Glücksspiele verboten und dürfen nur mit einer gesetzlichen Erlaubnis veranstaltet werden.

Ansonsten liegt nicht nur ein Wettbewerbsverstoß vor. Zusätzlich drohen Ihnen Bußgelder wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag sowie Geld- oder gar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren nach § 284 StGB.

Ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel (§ 3 GlüStV, § 284 StGB) erkennen Sie an den folgenden Kriterien:

  • Es handelt sich um ein Spiel,
  • bei dem ein Entgelt eingesetzt sowie verloren werden kann und
  • dessen Ausgang vom Zufall abhängt.
  • Das Porto stellt kein Entgelt dar, da es Dritten zufließt.
  • Aber schon ein Kleinstbetrag von 50 Cent kann ein relevantes Entgelt darstellen, z.B., wenn eine Vielzahl von Losen erworben werden kann (LG Köln, 07.04.2009 – 33 O 45/09).
  • Auch Teilnahmegebühren im Kontext einer Veranstaltung können ein Entgelt darstellen (außer, sie dienen lediglich dem Ausgleich von Unkosten).
  • Die Kosten einer Ware (deren Erwerb zur Teilnahme an einem Gewinnspiel berechtigt), stellen kein Entgelt in diesem Sinne dar (zumindest, wenn die Kosten des Gewinnspiels nicht auf den Produktpreis umgelegt werden).

Der Ausgang eines Spiels hängt ganz oder überwiegend vom Zufall ab, wenn er unberechenbar ist.

Kein Zufall liegt dagegen vor, wenn z.B. sportliche, künstlerische oder schriftstellerische Leistungen für den Ausgang eines Gewinnspiels maßgeblich sind.

Tombolas sind Spiele, in deren Zusammenhang Sachwerte gewonnen werden können, während bei Lotterien Geldpreise winken.

Tombolas und Lotterien können z.B. im Rahmen des Betriebsfestes eines Unternehmens oder der Wohltätigkeitsveranstaltung eines Vereins veranstaltet werden. In beiden Fällen besteht das Risiko, dass es sich um erlaubnispflichtige Glücksspiele handelt:

  • Kein genehmigungspflichtiges Glücksspiel liegt vor, wenn die Lose verschenkt werden (die Teilnehmer beispielsweise bei Eintritt eine Anzahl von Losen erhalten und deren Kosten nicht auf einen etwaigen Eintrittspreis umgelegt werden – etwa, wenn ein Unternehmen bei Betriebsfesten die Gewinne spendet).
  • Müssen die Teilnehmer dagegen Lose erwerben (separat oder pauschal als Aufschlag auf eine Eintrittsgebühr), dann handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel. Das ist insbesondere der Fall, wenn mit einer Lotterie oder einer Tombola Gewinne erwirtschaftet werden sollen.
  • Wenn Sie Glücksspiele nur im Kreis enger Freunde oder der Familie veranstalten, dann liegt kein strafbares Glücksspiel vor.
  • Wenn jedoch Personen jenseits Ihres Familien- und engen Freundeskreises an dem Glücksspiel teilnehmen dürfen, dann veranstalten Sie sehr wahrscheinlich ein strafbares Glücksspiel.

Hinweis: An dieser Stelle enden die Ausführungen zu Glücksspielen. Die folgenden Fragen beziehen sich auf erlaubnisfreie Gewinnspiele.