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Haben Angehörige ein Recht auf Auskunft?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Haben Angehörige ein Recht auf Auskunft?
  2. Wer ist dazu berechtigt Auskünfte über den Patienten zu erhalten?
  3. Wann darf ein Arzt Auskunft geben?
  4. Hat mein Arzt Schweigepflicht gegenüber meinen Eltern?
  5. Wann darf oder muss dennoch Auskunft gegeben werden?
  6. In welchen drei grundsätzlichen Fällen kann die Schweigepflicht aufgehoben werden?
  7. Wer bekommt medizinische Auskunft?
  8. In welchen Fällen gilt die Schweigepflicht nicht?
  9. In welchen Fällen darf die Schweigepflicht gebrochen werden?
  10. Wann gilt die ärztliche Schweigepflicht nicht mehr?
  11. Wann gilt die ärztliche Schweigepflicht nicht?
  12. Kann man einer Person die Auskunft von Daten zu seiner eigenen Person verwehren?
  13. Wer hat ein Recht auf Auskunft?
  14. Was fällt nicht unter die Schweigepflicht?

Haben Angehörige ein Recht auf Auskunft?

Für die Meisten von uns ist es ein absolutes Horrorszenario: Ein Angehöriger wird plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert und wir wissen nichts über den Gesundheitszustand. Schnell möchten wir natürlich bei dem geliebten Menschen sein und fahren ins Krankenhaus. 

Dort trifft uns dann schnell die Ernüchterung: Die Ärzte und das Krankenhauspersonal sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Sie dürfen also keine Patienten Auskunft preisgeben. Selbst wenn man direkt mit dem Patienten verwandt oder verheiratet ist, scheint kein Weg um diese Schweigepflicht herumzuführen?

Wer ist dazu berechtigt Auskünfte über den Patienten zu erhalten?

Für die Meisten von uns ist es ein absolutes Horrorszenario: Ein Angehöriger wird plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert und wir wissen nichts über den Gesundheitszustand. Schnell möchten wir natürlich bei dem geliebten Menschen sein und fahren ins Krankenhaus. 

Dort trifft uns dann schnell die Ernüchterung: Die Ärzte und das Krankenhauspersonal sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Sie dürfen also keine Patienten Auskunft preisgeben. Selbst wenn man direkt mit dem Patienten verwandt oder verheiratet ist, scheint kein Weg um diese Schweigepflicht herumzuführen?

Wann darf ein Arzt Auskunft geben?

München (dpa/tmn) - Grundsätzlich fällt alles, was zwischen Arzt und Patient besprochen wird, unter die ärztliche Schweigepflicht. Daher wird meist schon bei der Aufnahme in ein Krankenhaus abgefragt, wer überhaupt informiert werden darf.

München (dpa/tmn) - Grundsätzlich fällt alles, was zwischen Arzt und Patient besprochen wird, unter die ärztliche Schweigepflicht. Daher wird meist schon bei der Aufnahme in ein Krankenhaus abgefragt, wer überhaupt informiert werden darf.

Hat mein Arzt Schweigepflicht gegenüber meinen Eltern?

Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des

Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheim-nis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Ein-zelfalles.

Wann darf oder muss dennoch Auskunft gegeben werden?

Im engeren Sinne verpflichten sich damit bestimmte Berufsgruppen oder einzelne Mitarbeiter, ihnen anvertraute Kenntnisse oder Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Die Schweigepflicht hängt häufig eng mit dem Datenschutz zusammen, denn nicht nur anvertraute Sachverhalte, sondern auch auf Personen bezogene sowie weitere Daten unterliegen oft dem Geschäftsgeheimnis eines Unternehmens oder einer Institution.

Wer sich als Privatperson einer bestimmten Berufsgruppe, einer staatlichen oder aber privaten Einrichtung anvertraut, unterliegt dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs, auch Privatsphäre genannt. Dies ist im Grundgesetz festgelegt. Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandlung Geld- oder Freiheitsstrafen vor, die in § 203 des StGB unter „Verletzung von Privatgeheimnissen“ aufgeführt sind.

Für Arbeitnehmer ergibt sich die Verschwiegenheitspflicht häufig als Nebenpflicht in den Arbeitsverträgen. Dies lässt sich unter § 242 („Treu und Glauben“) im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nachlesen. Deutsche Beamte gelten als Amtsträger und werden dementsprechend zur Dienstverschwiegenheit verpflichtet.

Außerdem schützt das deutsche Sozialrecht die Informationen, die Leistungsträger des Sozialgesetzbuches über Versicherte und Empfänger von Leistungen erheben. Der weitere Umgang mit diesen Sozialdaten wird laut § 67 ff. SGB geregelt. Dazu gehören neben der Erhebung auch die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Sozialdaten deutscher Staatsbürger.

In welchen drei grundsätzlichen Fällen kann die Schweigepflicht aufgehoben werden?

Foto: Fotolia/Mi.Ti.

Die ärztliche Schweigepflicht gilt umfassend. Doch sind Ärzte in der täglichen Praxis mitunter unsicher, in welchem Umfang und innerhalb welcher Grenzen sie diese standesethische Pflicht zwingend zu befolgen haben – und wann nicht.

Wer bekommt medizinische Auskunft?

Patienten werden zusehends sensibler, wenn es um ihre persönlichen Daten geht. Die Ärzte sind gefordert, den Datenschutz so umzusetzen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht und mit ihrem klinischen Alltag vereinbar ist.

Foto: iStockphoto

In welchen Fällen gilt die Schweigepflicht nicht?

Die ärztliche Schweigepflicht garantiert, dass alles was ein Patient seinem Arzt mitteilt, geheim gehalten wird. Diese Schweigepflicht greift auch über den Tod des Patienten hinaus. Ausgeschlossen von der Schweigepflicht sind laut Medizinrecht Informationen, die der Arzt außerhalb der Behandlung, also nicht in seiner Funktion als behandelnder Arzt, mitbekommen hat. Als Rechtsgrundlage dient hierbei § 203 StGB sowie § 9 der Muster-Gerufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO).

Unter die ärztliche Schweigepflicht fallen folglich alle Gesprächsinhalte zwischen einem Patienten und seinem Arzt sowie alle Patientendaten bezüglich der Krankheit und deren Verlauf, inklusive Therapiemaßnahmen, psychischer Auffälligkeiten, wirtschaftlicher Verhältnisse und mehr. Zudem darf die Identität des Patienten nicht weitergegeben werden und damit auch nicht die Information, dass der Patient überhaupt in ärztlicher Behandlung war. Auch der Austausch mit schweigepflichtigen Arztkollegen ist laut § 203 StGB strafbar, sofern diese nicht selbst an der Behandlung beteiligt sind. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen, in denen die ärztliche Schweigepflicht missachtet werden darf.

In welchen Fällen darf die Schweigepflicht gebrochen werden?

Foto: Fotolia/Mi.Ti.

Die ärztliche Schweigepflicht gilt umfassend. Doch sind Ärzte in der täglichen Praxis mitunter unsicher, in welchem Umfang und innerhalb welcher Grenzen sie diese standesethische Pflicht zwingend zu befolgen haben – und wann nicht.

Wann gilt die ärztliche Schweigepflicht nicht mehr?

Der Bereich, der in die ärztliche Schweigepflicht einzubeziehen ist, reicht weit:

  • Der Umstand, dass der Betroffene überhaupt bei dem Arzt in Behandlung war oder ist
  • Der Name des Patienten
  • Alle Krankendaten, die zur Patientenakte gehören
  • Alle Gedanken, Meinungen, familiären, beruflichen und finanziellen Verhältnisse, die der Patient dem Arzt anvertraut hat
  • Sogenanntes Drittgeheimnis, z.B. wenn der Patient dem Arzt über die Erkrankung eines Freundes berichtet 
  • Beobachtungen des Arztes, z.B. im Rahmen eines Hausbesuchs, Streit eines Patienten mit seinem Partner in der Praxis

Wann gilt die ärztliche Schweigepflicht nicht?

Die ärztliche Schweigepflicht garantiert, dass alles was ein Patient seinem Arzt mitteilt, geheim gehalten wird. Diese Schweigepflicht greift auch über den Tod des Patienten hinaus. Ausgeschlossen von der Schweigepflicht sind laut Medizinrecht Informationen, die der Arzt außerhalb der Behandlung, also nicht in seiner Funktion als behandelnder Arzt, mitbekommen hat. Als Rechtsgrundlage dient hierbei § 203 StGB sowie § 9 der Muster-Gerufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO).

Unter die ärztliche Schweigepflicht fallen folglich alle Gesprächsinhalte zwischen einem Patienten und seinem Arzt sowie alle Patientendaten bezüglich der Krankheit und deren Verlauf, inklusive Therapiemaßnahmen, psychischer Auffälligkeiten, wirtschaftlicher Verhältnisse und mehr. Zudem darf die Identität des Patienten nicht weitergegeben werden und damit auch nicht die Information, dass der Patient überhaupt in ärztlicher Behandlung war. Auch der Austausch mit schweigepflichtigen Arztkollegen ist laut § 203 StGB strafbar, sofern diese nicht selbst an der Behandlung beteiligt sind. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen, in denen die ärztliche Schweigepflicht missachtet werden darf.

Kann man einer Person die Auskunft von Daten zu seiner eigenen Person verwehren?

Vergangene Woche entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (Az. C-579/21) über die Reichweite des Auskunftsanspruchs. Nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe die betroffene Person auch das Recht zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen die Mitarbeiter eines Verantwortlichen ihre personenbezogenen Daten abfragten.

Verantwortliche sind verpflichtet, betroffenen Personen auf Anfrage die Identität der Empfänger, gegenüber welchen personenbezogene Daten offengelegt wurden, mitzuteilen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem Urteil (Urt. v. 12.01.2023 – Rs. C-154/21) entschieden.

Wer hat ein Recht auf Auskunft?

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Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.

Was fällt nicht unter die Schweigepflicht?

Die ärztliche Schweigepflicht garantiert, dass alles was ein Patient seinem Arzt mitteilt, geheim gehalten wird. Diese Schweigepflicht greift auch über den Tod des Patienten hinaus. Ausgeschlossen von der Schweigepflicht sind laut Medizinrecht Informationen, die der Arzt außerhalb der Behandlung, also nicht in seiner Funktion als behandelnder Arzt, mitbekommen hat. Als Rechtsgrundlage dient hierbei § 203 StGB sowie § 9 der Muster-Gerufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO).

Unter die ärztliche Schweigepflicht fallen folglich alle Gesprächsinhalte zwischen einem Patienten und seinem Arzt sowie alle Patientendaten bezüglich der Krankheit und deren Verlauf, inklusive Therapiemaßnahmen, psychischer Auffälligkeiten, wirtschaftlicher Verhältnisse und mehr. Zudem darf die Identität des Patienten nicht weitergegeben werden und damit auch nicht die Information, dass der Patient überhaupt in ärztlicher Behandlung war. Auch der Austausch mit schweigepflichtigen Arztkollegen ist laut § 203 StGB strafbar, sofern diese nicht selbst an der Behandlung beteiligt sind. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen, in denen die ärztliche Schweigepflicht missachtet werden darf.