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Wer ist in welcher Entgeltgruppe DRK?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer ist in welcher Entgeltgruppe DRK?
  2. Wie gut zahlt das DRK?
  3. Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man beim DRK?
  4. Was für eine Entgeltgruppe bin ich?
  5. Woher weiß man welche Entgeltgruppe ich bin?
  6. Ist das DRK ein guter Arbeitgeber?
  7. Ist die DRK ein guter Arbeitgeber?
  8. Ist der DRK ein guter Arbeitgeber?
  9. Wie viel muss man arbeiten um Weihnachtsgeld zu bekommen?
  10. Wie wird man im Tarifvertrag eingestuft?
  11. Welche EG steht mir zu?
  12. Welche tarifklasse bin ich?

Wer ist in welcher Entgeltgruppe DRK?

Gem. § 15 Abs. 4 TVÜ-DRK wird ein Vergleichsentgelt gebildet, das sich aus dem am 31.5.2010 zustehenden Tabellenentgelt oder aus dem Tabellenentgelt einschließlich eines nach § 21 Abs. 4 Satz 2 DRK-Reformtarifvertrag gegebenenfalls zustehenden Garantiebetrages sowie einer am 31.5.2010 nach § 4 Abs. 3 Satz 1 sowie § 7 zustehenden individuellen Besitzstandsbetrages/Besitzstandszulage zusammensetzt. Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Vergleichsentgelt auf der Grundlage eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten bestimmt, anschließend wird das zustehende Entgelt nach § 29 Abs. 2 DRK-Reformtarifvertrag berechnet.

Mitarbeiter, die im Juni 2010 in ihrer bisherigen Entgeltgruppe bei Fortgeltung des bisherigen Rechts einen Stufenaufstieg gehabt hätten, werden für die Bemessung des Vergleichsentgelts so behandelt, als wäre der Stufenaufstieg bereits im Mai 2010 erfolgt.

Wie gut zahlt das DRK?

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Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man beim DRK?

Pressemitteilung. Berlin, 05.06.2018. Im bundesweiten Tarifkonflikt zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) für die Beschäftigten im Geltungsbereich des DRK-Reformtarifvertrages haben die Tarifvertragsparteien am Dienstag in Berlin in der vierten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt. „Mit einer Entgelterhöhung von 7 bis 10,5 Prozent haben wir gutes Ergebnis erzielt, das ohne die Warnstreiks und Aktionen der Beschäftigten nicht möglich gewesen wäre“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Die Verdoppelung des Nachtarbeitszuschlags ist ein wichtiges Zeichen für die Kolleginnen und Kollegen, dass die hoch belastende Nachtarbeit endlich besser vergütet wird. Die überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zeigt, wie wichtig junge Leute für die Zukunft des DRK sind.“

Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag, der eine Laufzeit vom 1. April 2018 bis zum 30. September 2020 hat, zunächst eine Einmalzahlung von 220 Euro für alle vor, auch für die Auszubildenden. Ab dem 1. Juli werden die Entgelte um durchschnittlich 2,88 Prozent erhöht. Ab dem 1. Mai 2019 folgt eine Steigerung um durchschnittlich 3,20 Prozent, und ab dem 1. April 2020 werden die Entgelte um durchschnittlich 1,93 Prozent erhöht. Auszubildende erhalten ab dem 1. September 75 Euro mehr, ab dem 1. September 2019 weitere 75 Euro und ab dem 1. März 2020 noch einmal 25 Euro zusätzlich. Die Jahressonderzahlung für Auszubildende wird in diesem Jahr von 50 Prozent auf 75 Prozent erhöht, und im Jahr 2019 steigt sie dann auf 90 Prozent.

Was für eine Entgeltgruppe bin ich?

Das Gehalt im öffentlichen Dienst wird in den Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart. Eine solche Übereinkunft gilt in der Regel für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Über den Tarifvertrag der Länder (TV-L) wird im Herbst 2023 neu verhandelt.

Beim Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) kam es nach zähen Verhandlungen im April 2023 eine Einigung, die rückwirkend zum 1. Januar des Jahres gilt und deutliche Gehaltserhöhungen für die Angestellten ergab. Es wurde vereinbart:

  • Ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, aufgesplittet in eine Einmalzahlung im Juni 2023 (1.240 Euro) und monatliche Auszahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024.
  • Eine Nullrunde für 2023, es gelten noch bis 29. Februar 2024 die Entgelttabellen vom 1. April 2022.
  • Ab März 2024 erfolgt eine zweistufige Gehaltserhöhung: Zunächst wird das Tabellenentgelt um 200 Euro, in einem zweiten Schritt dann nochmals um 5,5 Prozent angehoben. Mindestens wird das Gehalt um 340 Euro angehoben.

Woher weiß man welche Entgeltgruppe ich bin?

Für viele Arbeitnehmer regelt der Arbeitsvertrag die individuellen Konditionen wie Arbeitszeit und Gehalt. In Tarifverträgen wird das Gehalt über eine Entgeltgruppe festgelegt. Besonders bekannt ist der TVÖD , der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Jeder Mitarbeiter ist in einer Entgeltgruppe eingruppiert und erhält am Ende des Monats das Gehalt, das ihm nach dieser Eingruppierung zusteht.

Das Gehalt in den Entgeltgruppen wird in Entgelttabellen dargestellt. Diese gelten jeweils für unterschiedliche Bereiche und damit Angestellte: Der TVöD gliedert sich in die Entgelttabelle für die Kommunen (VKA) und die Entgelttabelle des Bundes. In diesen Tabellen können Sie ablesen, wie viel Sie in der jeweiligen Entgeltgruppe verdienen:

Ist das DRK ein guter Arbeitgeber?

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Ist die DRK ein guter Arbeitgeber?

Im Team können Sie bei uns Ihre Fähigkeiten einbringen und weiter­ent­wi­ckeln. Dabei sind wir Ihnen als Arbeitgeber mit fairen Arbeits­zeit­mo­dellen, einem transparenten Tarifvertrag und großartigen Fort­bil­dungs­an­ge­boten ein starker Partner.

Die hohe Wertschätzung und Anerkennung, die dem Roten Kreuz in Deutschland und der ganzen Welt entge­gen­ge­bracht wird, ist für uns Antrieb und Verpflichtung. Für jeden Einzelnen von uns ist die Tätigkeit beim Roten Kreuz mehr als nur ein Job: Sie ist unsere Berufung! Das Rote Kreuz ist ein Arbeitgeber mit Herz und Verstand. Wir stehen für unsere Prinzipien ein – in Bezug auf unsere Mitmenschen, aber auch wenn es um unsere Mitar­bei­te­rinnen und Mitarbeiter geht.

Ist der DRK ein guter Arbeitgeber?

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Wie viel muss man arbeiten um Weihnachtsgeld zu bekommen?

Mit dem Novemberentgelt kommt das Weihnachtsgeld. Allerdings können sich nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf das zusätzliche Entgeltplus freuen. Denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Mit 54 Prozent erhalten mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland die sogenannte Jahressonderzahlung des Arbeitgebers. Das zeigt die aktuelle Online-Befragung von lohnspiegel.de, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) betreut wird.

Wie wird man im Tarifvertrag eingestuft?

Jede der Entgeltstufen ist in zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen unterteilt. Diese Stufen müssen durchlaufen werden und sollen die wachsende Berufserfahrung widerspiegeln. Einschränkungen entstehen beim Arbeitgeberwechsel. Zwischen den Stufenaufstiegen sind die Abstände gestaffelt, nachzulesen in der Entgelttabelle.In jeder Stufe verbleibt man genauso lange, wie die Stufe bezeichnet ist, daraus ergibt sich also eine Verweildauer von einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2 und so weiter.

In der Regel ist die Stufe 6 die Endstufe. Ausnahmen kann man hierzu in den Entwicklungsstufen nachlesen. Die Zeiträume zwischen den Stufenaufstiegen können je nach Leistung verkürzt, aber auch verlängert werden.

Welche EG steht mir zu?

Das Eckentgelt in den Entgelt-Tabellen ist üblicherweise das tarifliche Grundentgelt, welches Beschäftigte nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung und bei einer entsprechenden Tätigkeit erhalten. Diese Entgeltgruppe wird als „Ecke“ bezeichnet, weil sie den 100-Prozent-Wert darstellt, von dem sich alle weiteren Entgeltgruppen ableiten.

Mit dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) etwa in der Metall- und Elektroindustrie verschwand die Trennung zwischen „Arbeitern“ und „Angestellten“. Statt „Löhne“ und „Gehälter“ gelten seitdem einheitliche ERA-Entgelte für alle Beschäftigte und damit mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen den Gruppen. Welche Entgeltgruppe für wen zutrifft, erfahren IG Metall-Mitglieder bei ihrer regionalen Geschäftsstelle.

Die Tarifverträge zu Arbeitszeit, Mehrarbeit, Schichtarbeit, Urlaubsanspruch sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben eine längere Laufzeit und gelten auch dann, wenn das angegebene Datum länger zurückliegt.

Welche tarifklasse bin ich?

Die Entgeltgruppen sind Bestandteil des TVöD. Sie regeln die Höhe der Vergütung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Im Tarifvertrag für die Kommunen werden die Gruppen mit „Entgeltgruppe 1“ bis „Entgeltgruppe 15“ bezeichnet. Die Bezeichnungen sind aufsteigend und ähnlich zu den Besoldungsgruppen A1 bis A15 der Beamten. Für den Sozial- und Erziehungsdienst gibt es eigene Entgeltgruppen S2 bis S18. In welche Entgeltgruppe der/die Beschäftige eingruppiert ist, ist von verschiedenen Merkmalen und der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber abhängig.

Diese Regelung war bereits im BAT mit dem gleichen Wortlaut enthalten.

Die grundsätzlichen Festlegungen über die Eingruppierung und Bewertung einer Stelle sind in § 12 TVöD enthalten. Dort ist auch der wichtigste Grundsatz für die Bewertung einer Stelle festgelegt (§ 12 Absatz 2 Satz 1 TVöD):

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Arbeitsvertrag die nach seiner Meinung richtige Entgeltgruppe für die zu besetzende Stelle anzugeben. Wichtig ist, dass die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag nur deklaratorische Bedeutung hat. Aus der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag kann der Beschäftigte keinen Anspruch auf tatsächliche Eingruppierung in diese Entgeltgruppe ableiten.

Diese Frage ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Grundlage für die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe sind die übertragenen Aufgaben und deren Wertigkeit nach der Entgeltordnung. Die „Wertigkeit“ bedeutet, dass nach Zusammenfassung der Tätigkeiten in Arbeitsvorgänge zu prüfen ist, welche Tätigkeitsmerkmale die einzelnen Arbeitsvorgänge erfüllen. Aufgrund der erfüllten Merkmale erfolgt die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe.

Wichtig ist hier der Grundsatz für eine Eingruppierung nach TVöD, dass der Beschäftigte eingruppiert ist und nicht eingruppiert wird. Das bedeutet, dass es nicht im Ermessen des Arbeitgebers liegt, in welche Entgeltgruppe der/die Beschäftigte eingruppiert wird. Da es nach der neuen Entgeltordnung zum TVöD keinen Bewährungsaufstieg mehr gibt, hat der Arbeitgeber ebenso nicht über eine „Bewährung“ des/der Beschäftigten zu entscheiden.

Es ist zunächst Aufgabe des Arbeitgebers, auf der Grundlage der Stellenbeschreibung die Stellenbewertung vorzunehmen. Der Stelleninhaber hat einen Anspruch auf Einsichtnahme der Stellenbeschreibung und der Stellenbewertung.

Dabei werden die auszuübenden Tätigkeiten schriftlich dem Beschäftigten mitgeteilt oder in der Geschäftsverteilung festgelegt. Es empfiehlt sich, die auszuübenden Tätigkeiten nicht im Arbeitsvertrag festzulegen, da dann keine anderen Tätigkeiten zugewiesen werden können.

Die weitere Voraussetzung ist, dass es sich um „die von ihm auszuübende Tätigkeit“ handelt, die zu bewerten ist. Um welche Tätigkeiten es sich dabei handelt, wird von der zuständigen Stelle beim Arbeitgeber festgelegt (in der Regel wohl ein hierfür zuständiger Beschäftigter in der Personalabteilung).

In diesem Satz sind einige Voraussetzungen festgelegt. Zunächst ist der Beschäftigte aufgrund seiner übertragenen Tätigkeiten eingruppiert und wird deshalb nicht etwa vom Arbeitgeber eingruppiert.

Der Beschäftigte hat einen Klageanspruch gegen den Arbeitgeber, wenn er der Auffassung ist, dass die Entgeltgruppe, nach der er bezahlt wird, nicht den übertragenen Tätigkeiten entspricht. Ist der Beschäftigte der Meinung, dass die Entgeltgruppe nicht richtig ist, sollte er sich entweder mit den Bestimmungen der Entgeltordnung im Detail vertraut machen oder dies zusammen mit dem Personalrat bzw. einem Fachanwalt machen.

Keinesfalls ausschlaggebend für eine Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe ist die Eingruppierung von Beschäftigten bei einem anderen Arbeitgeber. Ebenso, wie der Vergleich mit Beschäftigten der gleichen Verwaltung, deren übertragene Aufgaben mit den eigenen Aufgaben vergleichbar sind. Die Eingruppierung des Vorgängers auf der zu besetzenden Stelle ist ohne Bedeutung.

Der Arbeitgeber darf jedoch im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht andere Beschäftigte aus ursächlichen oder sachfremden Gründen in eine höhere Entgeltgruppe eingruppieren (Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).