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Welche heimkosten sind steuerlich absetzbar?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche heimkosten sind steuerlich absetzbar?
  2. Kann man Pflegekosten steuerlich geltend machen?
  3. Können Pflegekosten für die Eltern von der Steuer abgesetzt werden?
  4. Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?
  5. Wie hoch ist der Freibetrag bei Heimunterbringung?
  6. Wer kann den Pflegepauschbetrag beantragen?
  7. Wo trage ich Pflegekosten in der Steuererklärung ein?
  8. Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?
  9. Was kann man alles ohne Nachweis von der Steuer absetzen?
  10. Welches Vermögen ist unantastbar?
  11. Wie rette ich mein Geld vor dem Pflegeheim?

Welche heimkosten sind steuerlich absetzbar?

Erfolgt ein Einzug ins Pflegeheim, Altenpflegeheim oder in der Pflegeabteilung eines Altenheims oder Wohnstifts wegen Pflegebedürftigkeit, sind die hohen Heimkosten wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet.

Da in diesem Fall eigene Verpflegungs- und Wohnungskosten eingespart werden, sind die abzugsfähigen Heimkosten zuvor noch um eine sog. Haushaltsersparnis zu kürzen. Dies aber gilt nur dann, wenn der eigene Haushalt aufgelöst wird.

Kann man Pflegekosten steuerlich geltend machen?

Pflegekosten entstehen beispielsweise bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim, bei Kurzzeitpflege und Tagespflege, bei Maßnahmen zu barrierefreiem Bauen, dem Gebrauch Pflegehilfsmittel etc.

Alle Ausgaben, die für Pflege getätigt werden, sind Pflegekosten.

Auch durch Fahrtkosten, die mit der Pflege in Verbindung stehen, entstehen Pflegekosten.

Pflegekosten lassen sich entweder als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Als außergewöhnliche Belastung bezeichnet man Kosten, die der Pflege halber unvermeidlich höher ausfallen als bei anderen Steuerzahlern in einer ähnlichen familiären und finanziellen Situation.

Eine außergewöhnliche Belastung liegt dann vor, wenn Pflegebedürftigkeit oder eine Krankheit durch einen Pflegegrad "anerkannt" wurde.

Können Pflegekosten für die Eltern von der Steuer abgesetzt werden?

Außergewöhnliche Belastungen sind unumgängliche Kosten, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen in ähnlichen Verhältnissen nicht entstehen. Das sind insbesondere Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen, aber eben auch Aufwendungen für die Pflege oder die Heimunterbringung.

Kosten für Pflege entstehen je nach individueller Situation und Pflegemodell an den unterschiedlichsten Stellen:

  • mobiler Pflegedienst
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Heimunterbringung
  • nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote beziehungsweise Angebote zur Unterstützung im Alltag

Wie hoch ist die Pauschale für außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen laut EStG sind sogenannte zwangsläufige Aufwendungen, die höher sind als bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens­verhältnisse, gleicher Vermögens­verhältnisse und gleichen Familienstands. Der Rechner bestimmt anhand Ihrer Angaben auch Ihre sogenannte "zumutbare Belastung". Der Teil der außerordentlichen Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt ist absetzbar.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Heimunterbringung?

Reicht das eigene Geld für die Pflege nicht aus, können die Kinder in die Pflicht genommen werden. Diese gesetzliche Verpflichtung der Kinder, die Eltern bei den Pflegekosten finanziell zu unterstützen und die Kosten zum Teil oder möglicherweise ganz zu übernehmen, nennt man Elternunterhalt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Paragraf 1601 und 1602 geschaffen.

Bevor Sie als Tochter oder Sohn jedoch für die Pflegekosten Ihrer Eltern aufkommen müssen, wird zunächst geprüft, ob Sie finanziell überhaupt dazu in der Lage sind. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es dafür die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto pro Jahr.(1)  Verdienen Sie weniger, müssen Sie keinen Elternunterhalt zur Finanzierung der Pflege zahlen.

Reicht das eigene Geld für die Pflege nicht aus, können die Kinder in die Pflicht genommen werden. Diese gesetzliche Verpflichtung der Kinder, die Eltern bei den Pflegekosten finanziell zu unterstützen und die Kosten zum Teil oder möglicherweise ganz zu übernehmen, nennt man Elternunterhalt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Paragraf 1601 und 1602 geschaffen.

Bevor Sie als Tochter oder Sohn jedoch für die Pflegekosten Ihrer Eltern aufkommen müssen, wird zunächst geprüft, ob Sie finanziell überhaupt dazu in der Lage sind. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es dafür die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto pro Jahr.(1)  Verdienen Sie weniger, müssen Sie keinen Elternunterhalt zur Finanzierung der Pflege zahlen.

In diesem Fall übernimmt ein Sozialhilfeträger (Sozialamt) die Kosten. Diese Unterhaltspflicht gilt im Übrigen auch für Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern.

Wer kann den Pflegepauschbetrag beantragen?

Der Pflegepauschbetrag entspricht einer Steuervergünstigung. Sie können diese bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Gesetzgeber ermöglicht den steuerlichen Vorteil für Personen, die nahe stehende, schwer eingeschränkte Menschen pflegen. Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Die entsprechenden Beiträge reduzieren die Steuerschuld bei der Einkommensteuererklärung. Pflegende Angehörige erfahren mit dem Pflegepauschbetrag eine gewisse finanzielle Entlastung. Schließlich können regelmäßige Fahrten zum Arzt, zum Supermarkt oder andere Erledigungen das Portmonee belasten.

Wo trage ich Pflegekosten in der Steuererklärung ein?

Rentner mit Pflegestufe können in der Steuererklärung einige Kosten geltend machen. Welche das sind und wie auch pflegende Angehörige profitieren.

An bestimmten Ausgaben können Steuerzahler das Finanzamt beteiligen. Das gilt auch für pflegebedürftige Rentner und ihre Angehörigen. Welche Pflegekosten dafür in Frage kommen, wo Sie die Pflegestufe in der Steuererklärung angeben und was für das Pflegegeld gilt, zeigt dieser Überblick.

Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?

Top-Thema 30.10.2018 Pfle­ge­fall in der Familie und steu­er­liche Aspekte

  • Wann Pfle­ge­kosten als außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen abziehbar sind
  • Eigene Pfle­ge­kosten geltend machen
  • Über­nahmen von Pfle­ge­kosten für eine andere Person
  • Pflege-Pausch­be­trag für selbst Pfle­gende
  • Steu­er­vor­teile auch für nicht pfle­ge­be­dürf­tige Per­sonen

Was kann man alles ohne Nachweis von der Steuer absetzen?

Abgabe einer Erklärung kann sich auszahlen

Es kann sich oft richtig lohnen, sich mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen. Für die Abrechnung bestimmter Kosten braucht man dabei nicht einmal entsprechende Belege.

Welches Vermögen ist unantastbar?

Das Wichtigste vorab: Sie können als Leistungsempfänger des Bürgergelds Vermögen besitzen, das nicht auf den Bürgergeld-Satz angerechnet wird, das sogenannte Schonvermögen bzw. nicht verwertbare Vermögen, welches im Sozialgesetzbuch II geregelt ist.

Um Ihr Schonvermögen beim Bürgergeld zu ermitteln, ist es wichtig, zwischen Einkommen und Vermögen zu unterscheiden. Doch was zählt als Einkommen und was zählt als Vermögen? In der untenstehenden Tabelle erklären wir Ihnen, wie sich Einkommen und Vermögen voneinander abgrenzen. 

Das Jobcenter bezieht zur Kalkulation lediglich das verwertbare Vermögen mit ein. Verwertbar bedeutet, dass Sie dieses für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Dabei wird Ihr eigenes und auch das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft einkalkuliert. Geben Sie bei der Antragstellung also alles an vorhandenem Einkommen und Vermögen an, um später etwaige Sanktionen oder Leistungskürzungen zu vermeiden.

Wichtig zu wissen: Zusätzlich zum Schonvermögen ist für Sie als Bürgergeld-Empfänger ein Freibetrag von 750€ festgesetzt, mit dem beispielsweise notwendige Reparaturen, Ersatzanschaffungen oder Kleidung bezahlt werden können.

Wie rette ich mein Geld vor dem Pflegeheim?

Sobald man selbst oder ein Familienmitglied in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, stellt sich schnell die Frage der Kostentragung. Oftmals ist man über die Höhe der Kosten überrascht, denn diese liegen im Schnitt bei 4.500 € bis 5.000 € pro Monat. 

Der monatliche Eigenanteil liegt dabei je nach Region, unabhängig vom Pflegegrad, bei ca. 2500 € bis 3000 €. Dieser Betrag übersteigt in den allermeisten Fällen die monatlichen Einnahmen durch die Rente. Bevor der Staat für einen aufkommt, ist man gezwungen an das Ersparte zu gehen, also an das Sparvermögen, Aktien, Lebensversicherungen, Gold oder Silber und Bargeld.