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Was ist Paragraph 94 98?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist Paragraph 94 98?
  2. Wie lange darf eine Sicherstellung dauern?
  3. Was ist der Unterschied zwischen sichergestellt und beschlagnahmt?
  4. Wie lange darf die Polizei meine Sachen beschlagnahmen?
  5. Was darf nicht beschlagnahmt werden?
  6. Wann endet Beschlagnahme?
  7. Wie lange dauert es bis die Staatsanwaltschaft entscheidet?
  8. Welche Gegenstände dürfen nicht beschlagnahmt werden?
  9. Kann die Polizei mich zwingen mein Handy zu entsperren?
  10. Was darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung nicht?
  11. Wie bekomme ich meine beschlagnahmten Sachen wieder?
  12. Wer trägt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens?
  13. Wie viel Prozent der Verfahren werden eingestellt?
  14. Was darf die Polizei bei einer Kontrolle nicht?
  15. Kann die Polizei sehen was ich auf meinem Handy mache?

Was ist Paragraph 94 98?

Im deutschen Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung: Jeder Beschuldigte gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

Im Ermittlungsverfahren bereitet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung vor, ob sie den Beschuldigten anklagen möchte oder das Verfahren einstellt.

Wie lange darf eine Sicherstellung dauern?

Im deutschen Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung: Jeder Beschuldigte gilt so lange als unschuldig, bis seine Schuld durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

Im Ermittlungsverfahren bereitet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung vor, ob sie den Beschuldigten anklagen möchte oder das Verfahren einstellt.

Was ist der Unterschied zwischen sichergestellt und beschlagnahmt?

Der Sinn und Zweck der Beschlagnahme mag im Polizeirecht zwar nicht mit dem bei im Strafprozessrecht übereinstimmen, dennoch ergeben sich beim Akt der Sicherstellung in beiden Rechtsgebieten keine wesentlichen Unterschiede – weshalb im Folgenden auf die Sicherstellung anhand des strafprozesslichen Regelungen erklärt wird.

Wie lange darf die Polizei meine Sachen beschlagnahmen?

Der Sinn und Zweck der Sicherstellung im Polizeirecht mag zwar nicht mit dem bei im Strafprozessrecht übereinstimmen, dennoch ergeben sich beim Akt der Sicherstellung in beiden Rechtsgebieten keine wesentlichen Unterschiede – weshalb im Folgenden auf die Sicherstellung anhand des strafprozesslichen Regelungen erklärt wird.

Zu unterscheiden ist die Sicherstellung zunächst von der Beschlagnahme. Sicherstellung meint die (formlose) Inverwahrungsnahme oder sonstige Sicherstellung (z.B. bei unbeweglichen Sachen) eines Gegenstands durch die Strafverfolgungsbehörden (bzw. durch die Polizei). Demgegenüber liegt eine Beschlagnahme vor, wenn die Sache nicht freiwillig herausgegeben wird und die Sicherstellung daher aufgrund einer ausdrücklichen Anordnung durch ein Gericht oder einer Strafverfolgungsbehörde erfolgt. Zu beachten ist allerdings, dass es sich die Sicherstellung auch als Oberbegriff verwendet wird, wodurch auch die Beschlagnahme umfasst wird.

Regelungen in der Strafprozessordnung zur Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken finden sich maßgeblich im § 94 StPO, die Beschlagnahme von Postsendungen ist hingegen in § 99 StPO geregelt. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die Mitnahme von Papieren zur Durchsicht gem. § 110 StPO Teil der Durchsuchung ist, es sich dabei also gerade nicht um eine Sicherstellung handelt.

Was darf nicht beschlagnahmt werden?

Der Sinn und Zweck der Beschlagnahme mag im Polizeirecht zwar nicht mit dem bei im Strafprozessrecht übereinstimmen, dennoch ergeben sich beim Akt der Sicherstellung in beiden Rechtsgebieten keine wesentlichen Unterschiede – weshalb im Folgenden auf die Sicherstellung anhand des strafprozesslichen Regelungen erklärt wird.

Wann endet Beschlagnahme?

Im Hinblick auf den mit der Beschlagnahme verfolgten Zweck sind zwei Formen zu unterscheiden, die gesetzlich unterschiedlich geregelt sind:

  • die Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung

  • die Beschlagnahme zu Beweiszwecken

Wie lange dauert es bis die Staatsanwaltschaft entscheidet?

Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.

In 50 % unserer Fälle spielen die Daten auf dem Handy oder Smartphone eine wichtige, wenn nicht gar entscheidende Rolle im Strafverfahren.

Welche Gegenstände dürfen nicht beschlagnahmt werden?

Im Hinblick auf den mit der Beschlagnahme verfolgten Zweck sind zwei Formen zu unterscheiden, die gesetzlich unterschiedlich geregelt sind:

  • die Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung

  • die Beschlagnahme zu Beweiszwecken

Kann die Polizei mich zwingen mein Handy zu entsperren?

Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.

In 50 % unserer Fälle spielen die Daten auf dem Handy oder Smartphone eine wichtige, wenn nicht gar entscheidende Rolle im Strafverfahren.

Was darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung nicht?

Eine Hausdurchsuchung wird angeordnet und durchgeführt, um Beweismittel für eine Straftat, (bestimmte Gegenstände, beispielsweise Betäubungsmittel), oder Personen ausfindig zu machen. Dabei muss diese Zwangsmaßnahme verhältnismäßig zu dem jeweiligen Vergehen sein, wobei die StPO (Strafprozessordnung) die Gründe und den Verlauf einer Hausdurchsuchung genau definiert. Im Folgenden finden Sie einige Gründe, die eine Hausdurchsuchung rechtfertigten:

  • Begehung einer Straftat oder die Mitwirkung in einer solchen wie zum Beispiel:
  • Verdacht auf Strafvereitelung oder Begünstigung
  • Begründeter Verdacht auf Hehlerei
  • Verdacht auf Verstöße gegen das BtMG

Der Beschluss muss durch einen Richter erlassen worden sein. Die Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug von einem Staatsanwalt genehmigt oder auch von der Polizei durchgeführt werden. Der Begriff „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass das Beweismittel nicht mehr aufgefunden wird.

Wie bekomme ich meine beschlagnahmten Sachen wieder?

Beschlagnahme ist die Sicherstellung von Gegenständen, die als Beweismittel für ein Strafverfahren von Bedeutung sein können. Zweck der Sicherstellung ist die Absicherung des Strafverfahrens gegen Beweisverluste. Daher ist zunächst festzustellen, ob der zu beschlagnahmende Gegenstand als Beweismittel in Betracht kommt. Um ein Beweismittel handelt es sich, wenn der Gegenstand unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen kann. Es reicht die potenzielle Beweisbedeutung (BVerfG NJW 1998, 890, d.h. es muss die Möglichkeit bestehen, dass der Gegenstand später als Beweismittel verwendet werden kann. Steht die fehlende Beweisbedeutung fest, ist die Beschlagnahme unzulässig (LG Freiburg StraFo 1999, 136; OLG Frankfurt NJW 2005, 2938). Der Erlass einer nur allgemeinen Beschlagnahmeanordnung ist unzulässig, BVerfG NJW 1994, 2079; NStZ 2000, 601.

Die Beschlagnahme gilt nicht für Zwecke der Strafvollstreckung (KG NJW 1999, 2979).

Wer trägt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens?

Wer die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen zu erstatten hat, bestimmt die sog. Kostentengrundentscheidung. Hierbei kann es sich um ein Urteil, einen Strafbefehl oder auch eine das Ermittlungsverfahren einstellende Entscheidung handeln. Wem dann letztendlich die Kostenpflicht obliegt, hängt grundsätzlich vom Ausgang des Verfahrens ab.

Die Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Hierzu zählt auch die Vergütung eines Pflichtverteidigers, der zunächst von der Staatskasse bezahlt wird. Ferner auch die Kosten zur Vorbereitung der öffentlichen Klage, etwa zur Aufklärung der Tatbeteiligung des Angeklagten sowie die Kosten der Strafvollstreckung.

Wie viel Prozent der Verfahren werden eingestellt?

Wiesbaden | Mehr als die Hälfte der staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in Deutschland sind im Jahr 2018 per Verfahrenseinstellung abgeschlossen worden. Der Trend der Vorjahre setzte sich damit fort, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Demnach machten Einstellungen mangels Tatverdacht (28,4 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (24,7 Prozent), Einstellungen mit Auflage (3,4 Prozent) und Einstellungen wegen Schuldunfähigkeit (0,2 Prozent) im vergangenen Jahr zusammen 56,8 Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus.

20,0 Prozent der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag und 23,3 Prozent auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch die Verbindung mit anderen Verfahren). Insgesamt schlossen die deutschen Staatsanwaltschaften im vergangen Jahr 4,9 Millionen und damit 81.000 mehr (+1,7 Prozent) Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab als im Vorjahr. Die Ermittlungsverfahren wurden überwiegend von Polizeidienststellen an die Staatsanwaltschaften übergeben (81,6 Prozent).

Was darf die Polizei bei einer Kontrolle nicht?

Eigentlich sind sie nicht wirklich häufig – Polizeikontrollen. Fragt man Besitzer getunter Fahrzeuge, ist die Antwort in Bezug auf die Kontroll-Frequenz und -Intensität oft eine ganz andere. Wenngleich es wenig vorteilhaft ist, etwaige Verkehrsverstöße der Polizei unmittelbar vor Ort zu bestätigen, scheint es sinnvoll, hinsichtlich der Details von Fahrzeugumrüstungen mit den Beamten zu „kooperieren“. Eine Fahrzeugsicherstellung zum Zweck der Anfertigung eines Beweis-Sicherungsgutachtens durch einen Sachverständigen kann so schon mal vermieden und dadurch Geld gespart werden.

Klar ist aber auch: Wird die Weiterfahrt wegen augenscheinlicher Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs untersagt, stehen Bußgeld und ggf. Punkte ins Haus und der Abtransport muss mit Trailer oder Abschleppwagen selbst organisiert werden. Beklagt wird gegenüber dem VDAT (Verband der Automobil Tuner) häufig, dass einige Beamte dazu neigen, „immer“ ein für den Fahrzeug-Halter kostenintensives Beweissicherungsgutachten zu veranlassen, obwohl Verstöße gegen die Regeln der StVZO durch Fotos gerichtsfest dokumentiert werden können. Dazu tragen leider wohl auch Richter ein Stück weit bei. Ein Polizeibeamter, dessen Sachverstand von einem Richter oder Anwalt schon einmal hinterfragt wurde, weil er kein ausgebildeter Sachverständiger sei, wird bei der nächsten Kontrolle entsprechend reagieren – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hin oder her!

Kann die Polizei sehen was ich auf meinem Handy mache?

«Ich verwende eine Smartphone-App, die vor Verkehrskontrollen warnt. Die App könnte illegal sein. Nun gerate ich in eine Polizeikontrolle und der freundliche Polizist fordert mich auf, das Handy herauszugeben und mein Passwort zu nennen. Bin ich dazu verpflichtet?»

Diese Fragen haben wir von R. erhalten. Die Antworten liefere ich der Einfachheit halber Internet-öffentlich: