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Wann wird man exmatrikuliert Hu?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann wird man exmatrikuliert Hu?
  2. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  3. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  4. Was passiert wenn du exmatrikuliert wirst?
  5. Kann eine Exmatrikulation rückgängig gemacht werden?
  6. Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man sich nicht zurückmeldet?
  7. Wie läuft eine Exmatrikulation ab?
  8. Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?
  9. Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?
  10. Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?
  11. Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?
  12. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?
  13. Ist eine Exmatrikulation jederzeit möglich?
  14. Ist ein Scheinstudium strafbar?

Wann wird man exmatrikuliert Hu?

Online-Vortrag im Rahmen des Tages der offenen Tür an der Humboldt-Universität zu Berlin. Studienwahl: 4:37 Fristen: 08:55 Registrierung: 09:41 DoSV: 13:34 Bewerbung: 24:25 Verfahrensablauf: 38:28 Immatrikulation: 42:31 Fragerunde ab 49:47 1. Bewerbung als internationale*e Studieninteressierte*r: 45:16 Bitte überprüfen, ob Voraussetzungen für eine Direktbewerbung an der HU gegeben: https://hu.berlin/bewerbungscheck 2. Probleme als internationale Bewerber*in die Unterlagen bis zum Fristende einzureichen: 46:21 Bitten wenden Sie sich an uni-assist: https://www.uni-assist.de/. Grundsätzlich ist es nicht möglich nach Bewerbungsende Unterlagen nachzureichen. 3. In der Online-Bewerbung für einen Master: Nachweis über den berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums und Nachweis über den Abschluss im jeweiligen Fach (Hochschulzeugnis). Reicht es, einmal das Bachelor-Zeugnis einzureichen? 47:21 4. Anteil an überfachlichem Wahlpflichtbereich (ÜWP) pro Fach? 48:56 Studienordnungen der jeweiligen Fächer in den Studiengangsbeschreibungen: https://hu.berlin/studienangebot 5. Latinum, um das Fach "Geschichte" zu studieren? 50:26 Zugangsvoraussetzungen in Studiengangsbeschreibung: https://hu.berlin/studienangebot 6. Studieren mit Fachabitur? 51:40 Bitte wenden Sie sich an https://hu.berlin/crossover 7. Ich kann nicht die nötigen Voraussetzungen nachweisen zur Bewerbung. Was mache ich? 52:04 Alle Unterlagen, die unter "Nachweise" in der Online-Statusabfrage angefordert werden, sind formgerecht und fristgemäß einzureichen. Nachreichung sind nicht möglich. Bei Fragen zu Zugangs- also auch Auswahlkriterien wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung: https://hu.berlin/sfb 8. NC-freie Studiengänge direkt immatrikulieren? 53:05 9. Zusage von einer Uni, aber von einer anderen Uni noch nicht? 54:06 10. Was ist uni-assist? 56:04 11. Wie gebe ich an, dass ich minderjährig bin? 56:37 12. Rechtswissenschaft als Abschlussziel das erste juristische Staatsexamen angeben? 58:20 13. Bewerbung ausschließlich über Hochschulstart, wenn der gewünschte Studiengang mit "DoSV" gekennzeichnet ist? 58:54 14. Änderung der Daten (Name/Adresse) nach Zulassung? 01:01:04 15. Kann ich also 3+1 Antrag stellen als Bachelor? 01:01:43 16. Was muss ich einsenden? 01:02:41 17. Schon einmal beworben. Muss ich mich noch mal registrieren? 01:03:32 18. Ablauf Bewerbung über uni-assist? 01:05:08 Bitte wenden Sie sich an uni-assist (https://www.uni-assist.de/) & Informationen beachten: https://hu.berlin/bewerbung 19. Bei der Bewerbung für "Bildung an Grundschulen" für jedes Fach einzeln bewerben? 01:05:58 20. Wie hoch ist der NC für Sozialwissenschaften? Wie läuft es mit dem NC generell? 01:06:46 Informationen zum NC: https//hu.berlin/nc 21. Bekommen alle gleichzeitig einen Bescheid / habe ich einen Vorteil, wenn ich mich früher bewerbe? 01:08:51 22. Ist das Bewerbungsportal auch für das "Zertifikatsstudium Deutsch – Mathematik – Sachunterricht an Grundschulen" zu benutzen? 01:09:59 23. Kann ich mich an zwei Unis gleichzeitig bewerben? 01:11:32 24. Benötige ich einen Ausweis als Dokument bei der Bewerbung? 01:13:43 25. Kann ich mich schon bewerben, wenn ich mein Abizeugnis noch nicht habe? 01:14:29 26. Ich soll studienrelevante berufspraktische Erfahrung nachweisen, habe die aber nicht. 01:17:03 27. Muss man bei manchen Fächern einen Eignungstest machen? 01:17:55 Zugangsvoraussetzungen: https://hu.berlin/zsp 28. Kann ich Hauptfach und Nebenfach wechseln nach zwei Semestern? Muss ich bei 0 anfangen? 01:18:41 Ergänzende Informationen: https://hu.berlin/fachwechsel 29. Welche Unterlagen sende ich wie ein? Muss ich es per Einschreiben einsenden? 01:19:39 30. Besteht die Möglichkeit, sich über die Uni einen Wohnheimplatz vermitteln zu lassen? 01:20:40 Ergänzende Informationen: https://www.stw.berlin/ 31.Kann man Betriebswirtschaftslehre auch studieren, wenn man nicht "Ökonomie" im Abitur hatte? Wie schwer ist es? Wo kann ich schnuppern? 01:21:45 32. An welche Adresse sende ich meine Unterlagen? 01:24:05 33. Laufen sie Studiengänge mit Lehramtsoption auch bei Hochschulstart? 01:24:39 34. Wie kann ich die Zulassungsbüros erreichen? 01:25:11 35. Wann kann ich mich bewerben? Die Bewerbung funktioniert nicht! 01:26:36 36. Kann ich an zwei Unis gleichzeitig studieren? 01:27:31 Informationen: https://hu.berlin/doppelstudium 37. Ich möchte im kommenden Jahr versuchen, mein Fach zu wechseln. Wenn es nicht klappt, kann ich dann zurück in den alten Studiengang? 01:28:38 38. Ist man bei einem NC-freien Studiengang direkt eingeschrieben oder muss man die Zusage erst annehmen? Und wird man immer zugelassen? 01:30:21 39. Bis wann kann man sich aus einem NC-freien Studiengang exmatrikulieren und die Zusage für einen NC-beschränkten Studiengang annehmen? 01:33:36 40. Bis wann muss man die Zulassung (NC-frei oder NC-beschränkt) annehmen? 01:35:56 41. Welche Studiengänge muss ich bei Hochschulstart priorisieren? 01:38:17

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Im Falle einer Verkürzung musst du die Prüfung aber genauso wie jeder andere Auszubildende auch ablegen. Bereits im Studium erbrachte Leistungen führen nicht zu einer Befreiung von Prüfungsteilen!

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Die Matrikel (auch: Universitätsmatrikel) bezeichnet an Hochschulen eine Liste, die sämtliche Studierenden verzeichnet. Das Verzeichnis enthält die Studierenden dieser Hochschule, die aktuell eingeschrieben sind. Exmatrikulation bedeutet die Streichung aus dieser Liste. Damit erlischt die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Studierenden an der Hochschule. Üblicherweise findet dieser Prozess zum Ende eines Semesters statt. Eine rückwirkende Exmatrikulation kann in einigen Fällen möglich sein, beispielsweise, wenn der Student im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht hat. Unterscheiden lassen sich drei Formen von Exmatrikulation:

Was passiert wenn du exmatrikuliert wirst?

Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums an einer Uni einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus der Liste der Studierenden gestrichen. Erst mit der Exmatrikulation verlierst du somit deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Wer sein Studium offiziell zum Abschluss bringen oder an einer anderen Uni studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten der Exmatrikulation: Entweder wirst du unter bestimmten Umständen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen) oder du kümmerst dich selbst darum (Exmatrikulation auf Antrag). Welche von den beiden Varianten für dich sinnvoller ist, kannst du von den jeweiligen Rahmenfaktoren abhängig machen.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sobald du z.B. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Du bist dann noch bis zum Ende des Semesters, für das du dich zurückgemeldet hast, an der Uni eingeschrieben und wirst dann automatisch exmatrikuliert. Allerdings gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. So kann dich die Uni in Form einer Zwangsexmatrikulation ausschreiben, wenn...

  • du dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurückmeldest,
  • du die erforderlichen Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt hast (Studiengebühren, Semesterbeitrag etc.). (Wende dich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Studierendensekretariat, um die Gebühren ggf. nachzuzahlen und dich wieder offiziell in den Studiengang zu immatrikulieren.)
  • du eine Prüfungsfrist nicht eingehalten oder eine Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hast. Hast du im letzteren Fall eine Prüfung nach dem letzten regulären Wiederholungstermin nicht bestanden, verlierst du das Prüfungsrecht und kannst den Studiengang in den meisten Fällen bundesweit an keiner Uni oder Hochschule weiter studieren!
  • deine Adresse nicht ermittelt werden kann,
  • du je nach Bundesland innerhalb von zwei Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst, der in der Prüfungs- oder Studienordnung des Faches vorgesehen ist.
  • du falsche Angaben bei deiner Bewerbung gemacht hast.
  • du keine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse eingereicht hast. (Das kann leicht passieren, wenn du keine Versicherungsgebühren zahlst. Du hast nach Erhalt des Briefes von Seiten der Uni meist zehn Tage Zeit, um die Versicherungsbescheinigung nachzureichen.)
  • du Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Mitstudierenden, Dozenten oder der Uni selbst äußerst/begehst.

Gegen Fälle der Zwangsexmatrikulation kannst du ggf. klagen und einen so genannten „Härtefallantrag“ stellen, zum Beispiel, wenn du dich aus privaten Gründen nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereiten konntest. Kannst du diesen Umstand ausreichend und überzeugend belegen, gewährt dir die Uni unter Umständen noch einen letzten Prüfungsversuch.

Kann eine Exmatrikulation rückgängig gemacht werden?

Liebes CampusCenter Forum-Team, ich habe mich vor knapp einer Woche an der Uni Hamburg exmatrikuliert, weil ich mein Studium an der Uni Bonn weitermachen möchte. Jetzt sind heute leider einige organisatorische Probleme bei der Einschreibung an der Uni Bonn aufgetreten, sodass ich nicht weiß, ob ich mein Studium dort jetzt tatsächlich weiter führen kann. Nun meine Frage: Wäre es theoretisch möglich, meine Exmatrikulation zurück zu ziehen? Ich habe mich zum Ende des SoSe exmatrikulieren lassen! Vielen Dank für eure Hilfe

Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man sich nicht zurückmeldet?

Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums an einer Uni einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus der Liste der Studierenden gestrichen. Erst mit der Exmatrikulation verlierst du somit deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Wer sein Studium offiziell zum Abschluss bringen oder an einer anderen Uni studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten der Exmatrikulation: Entweder wirst du unter bestimmten Umständen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen) oder du kümmerst dich selbst darum (Exmatrikulation auf Antrag). Welche von den beiden Varianten für dich sinnvoller ist, kannst du von den jeweiligen Rahmenfaktoren abhängig machen.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sobald du z.B. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Du bist dann noch bis zum Ende des Semesters, für das du dich zurückgemeldet hast, an der Uni eingeschrieben und wirst dann automatisch exmatrikuliert. Allerdings gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. So kann dich die Uni in Form einer Zwangsexmatrikulation ausschreiben, wenn...

  • du dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurückmeldest,
  • du die erforderlichen Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt hast (Studiengebühren, Semesterbeitrag etc.). (Wende dich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Studierendensekretariat, um die Gebühren ggf. nachzuzahlen und dich wieder offiziell in den Studiengang zu immatrikulieren.)
  • du eine Prüfungsfrist nicht eingehalten oder eine Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hast. Hast du im letzteren Fall eine Prüfung nach dem letzten regulären Wiederholungstermin nicht bestanden, verlierst du das Prüfungsrecht und kannst den Studiengang in den meisten Fällen bundesweit an keiner Uni oder Hochschule weiter studieren!
  • deine Adresse nicht ermittelt werden kann,
  • du je nach Bundesland innerhalb von zwei Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst, der in der Prüfungs- oder Studienordnung des Faches vorgesehen ist.
  • du falsche Angaben bei deiner Bewerbung gemacht hast.
  • du keine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse eingereicht hast. (Das kann leicht passieren, wenn du keine Versicherungsgebühren zahlst. Du hast nach Erhalt des Briefes von Seiten der Uni meist zehn Tage Zeit, um die Versicherungsbescheinigung nachzureichen.)
  • du Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Mitstudierenden, Dozenten oder der Uni selbst äußerst/begehst.

Gegen Fälle der Zwangsexmatrikulation kannst du ggf. klagen und einen so genannten „Härtefallantrag“ stellen, zum Beispiel, wenn du dich aus privaten Gründen nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereiten konntest. Kannst du diesen Umstand ausreichend und überzeugend belegen, gewährt dir die Uni unter Umständen noch einen letzten Prüfungsversuch.

Wie läuft eine Exmatrikulation ab?

Unter einem Grundbuchauszug versteht man die vollständige Abschrift eines Grundbuchblattes. Das Grundbuchblatt ist Teil des Grundbuches.

Im Grundbuch sind alle Grundstücke einer Gemeinde auf Grundbuchblättern geführt. Ein solches Grundbuchblatt gibt Auskunft über alle rechtlichen Daten eines Grundstücks. Darunter fallen die Eigentumsverhältnisse, eingetragene Lasten wie Hypotheken, oder Grundschulden sowie eingetragene Rechte wie Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte.

Ein Grundbuchauszug wird von Ihnen als Eigentümer vor allem beim Verkauf einer Immobilie benötigt. Mit der Abschrift aus dem Grundbuch können Sie nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind.  

Der einfachste Weg, eine Abschrift aus dem Grundbuch (=Grundbuchauszug) zu erhalten, ist die Beantragung beim zuständigen Grundbuchamt. Eine andere Möglichkeit ist das Anfordern eines Grundbuchauszugs über einen nicht behördlichen Anbieter im Internet.

Um als Privatperson einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie im ersten Schritt einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Dieser Antrag muss Ihre persönlichen Daten enthalten und Sie müssen nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug haben. Berechtigtes Interesse haben beispielsweise Eigentümer, aber auch die Käufer von Immobilien oder Grundstücken.

Den Antrag für einen Grundbuchauszug können Sie persönlich oder schriftlich per Post oder Fax beim Grundbuchamt vor Ort stellen. Inzwischen bieten viele Bundesländer und Gemeinden jedoch auch die Möglichkeit an, den Antrag online einzureichen.

Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe vor 3 Tagen die Exmatrikulationsbescheinigung von der Uni wegen fehlender Rückmeldung und Krankenversicherung. Ich habe heute sofort den Semesterbeitrag bezahlt und Geld für das ganze Semester an der Krankenversicherung überwiesen. Ich muss nur noch die Gebühr für die verspätete Rückmeldung beim Service für Studierende am Kassenautomaten in bar bezahlen. Danach kann die Exmatrikulation storniert werden? Soll ich bekomme eine Nachricht/Bestätigung? Ich bedanke mich und wünsche Ihnen einen schönen Tag noch! Viele Grüße, Bui

Beitrag von BAS2384 » Do 18. Okt 2018, 17:44

Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

Exmatrikulation ist eigentlich ein veralteter Begriff, heute nutzt man neutraler: Abgang von der Universität. Exmatrikulieren bedeutet, dass du dein Studium beendest.

Das kann auf verschiedene Arten und aus verschiedenen Gründen passieren:

Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?

  • Am besten ist es, sich gegen eine Exmatrikulation sofort zu wehren. Auf das Schreiben der Universität sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Dafür brauchen Sie keine Gründe anzugeben. Nur so verhindern Sie, dass die Exmatrikulation gleich wirksam wird.
  • Wenn Sie wegen einer (wiederholt) nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert wurden, können Sie über eine Härtefallregelung erreichen, dass die Exmatrikulation zurückgenommen wird und Sie weiterstudieren können. Härtefall kann bedeuten: Wegen Krankheit oder familiärer Belastung konnten Sie sich nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereiten.
  • Beim AStA oder bei spezialisierten Anwaltskanzleien kann man sich beraten lassen. Ein Erstgespräch, um die Erfolgsaussichten zu sondieren, ist häufig sogar kostenlos.
  • Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben und klagen, können Sie trotz Exmatrikulation weiterstudieren. Denn solange das Verfahren in der Schwebe ist, muss die Universität Sie wieder aufnehmen. Risiko: Sie verlieren die Klage - dann waren die Semester, die Sie in der Zwischenzeit ins Studium gesteckt haben, leider umsonst.
  • Sie überlegen mitten im Studium, bzw. nach abgeschlossenem Bachelor- oder Grundstudium, die …

Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?

Hallo! Ich habe erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde. Ich habe die gleiche Prüfung zum dritten mal nicht geschafft und werde nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen weil ich mich laut Uni zu spät dazu gemeldet hätte, aber ich habe heute erst erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde und mir gestern erst bekannt gemacht wurde, dass ich es nicht geschafft hätte. Ist da nichts mehr zu machen? Und wenn wirklich, wie lange werde ich gesperrt bis ich wieder zu diesem Studiengang zugelassen werde? Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

Ist eine Exmatrikulation jederzeit möglich?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Ist ein Scheinstudium strafbar?

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