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Wie hoch darf die Übungsleiterpauschale sein?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch darf die Übungsleiterpauschale sein?
  2. Was passiert wenn der übungsleiterfreibetrag überschritten wird?
  3. Wie berechnet sich die Übungsleiterpauschale?
  4. Wo muss ich die Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung angeben?
  5. Wie werden Übungsleiter abgerechnet?
  6. Was ist der Unterschied zwischen Übungsleiterpauschale und ehrenamtspauschale?
  7. Welche Tätigkeiten gehören zur Übungsleiterpauschale?
  8. Ist die Übungsleiterpauschale an den Mindestlohn gebunden?
  9. Was passiert wenn ich vergesse die Übungsleiterpauschale in meiner Einkommensteuererklärung anzugeben?
  10. Ist die Übungsleiterpauschale sozialversicherungspflichtig?
  11. Ist eine Übungsleiterpauschale eine geringfügige Beschäftigung?
  12. Ist Übungsleiter eine geringfügige Beschäftigung?
  13. Habe seit 10 Jahren keine Steuererklärung gemacht?
  14. Wo trage ich bei ELSTER die Übungsleiterpauschale ein?

Wie hoch darf die Übungsleiterpauschale sein?

Die Übungsleiterpauschale, auch Übungsleiterfreibetrag genannt, ist eine Aufwandsentschädigung, die Vereine ausbezahlen dürfen – rechtlich festgelegt in § 3 Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG). Wer Anspruch auf die Übungsleiterpauschale hat, kann ab dem Jahr 2021 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei verdienen (bis 2020: 2.400 Euro). 

Wichtige Info: Die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro ist ein Jahresbetrag. Ehrenamtliche können sich also die Pauschale einmal im Jahr vollständig auszahlen lassen oder über das Jahr verteilen. Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Abrechnung würde die Pauschale 250 Euro betragen.

Voraussetzung für das Auszahlen einer Übungsleiterpauschale ist, dass der Vereinszweck sich ausschließlich den Kategorien gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig zuordnen lässt. Das bedeutet:

  • Ein Verein ist gemeinnützig, wenn die Tätigkeiten des Vereins der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit dienen. Die Bereiche können geistiger, materieller oder sittlicher Natur sein.
  • Mildtätige Vereine konzentrieren sich auf die uneigennützige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
  • Kirchliche Zwecke verfolgt ein Verein, wenn er Religionsgemeinschaften selbstlos fördert.

Die Bedingungfür Ehrenamtliche: In § 3 Nr. 26 EStG ist ausdrücklich von Nebenberuflichkeit als Voraussetzung die Rede. Diese liegt immer dann vor, wenn die Übungsleitertätigkeit der betreffenden Person nicht mehr als ein Drittel der Zeit beansprucht, die sie für einen vergleichbaren Hauptberuf aufbringen würde oder tatsächlich aufbringt – in Zahlen spricht man von durchschnittlich 14 Arbeitsstunden pro Woche. Steuerlich betrachtet zählen hierzu auch Ehrenamtliche, die keiner Hauptbeschäftigung nachgehen: beispielsweise Rentner, Studierende oder Arbeitslose.

Was passiert wenn der übungsleiterfreibetrag überschritten wird?

Die Übungsleiterpauschale (auch Übungsleiterfreibetrag genannt) ist eine steuerbefreite Vergütung bei sozialem Engagement, die bis zu einer Höhe von 3.000 EUR gewährt wird. Der Staat belohnt damit die Leistung, die Übungsleiter für das Vereinsleben erbringen, und möchte gleichzeitig bürgerschaftliches Engagement fördern.

  • Trainer bei Fußballvereinen
  • Dozententätigkeit an Volksbildungswerken
  • Chorleiter oder Dirigent bei Musik- oder Gesangsvereinen
  • Pfleger oder Erzieher
  • Künstlerische Tätigkeiten wie Musizieren oder Singen
  • Rettungssanitäter, wenn die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 EStG erfüllt sind

Wie berechnet sich die Übungsleiterpauschale?

Wer als Übungsleiter von der so genannten Übungsleiterpauschale profitieren will, muss sich nicht zwangsläufig als Trainer in einem Sportverein engagieren. Die Vergünstigung kann auch bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:

Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören danach z. B.

Wo muss ich die Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung angeben?

  • Mit der Übungsleiterpauschale können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Trainer, Dozenten, Pfleger, Erzieher und Künstler entlohnen. Anders als die Ehrenamtspauschale wird die Übungsleiterpauschale nicht für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt.  Begünstigt ist nur, wer einer ehrenamtlichen pädagogischen, pflegerischen oder künstlerischen Tätigkeit nachgeht.
  • Seit dem Jahr 2021 beträgt die Übungsleiterpauschale 3.000 Euro pro Jahr. Sollten Vereine noch Verträge von vor 2021 haben und die Vergütung anpassen wollen, müssen dafür die geltenden Verträge entsprechend geändert bzw. die Erhöhung durch einen Vorstandsbeschluss festgelegt werden.
  • Darüber hinaus muss es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit im ideellen Bereich der Organisation handeln.
  • Die Übungsleiterpauschale kann als steuerfreie Pauschale in der Steuererklärung angegeben werden. Damit bleiben bis zu 3.000 Euro ihres Verdienstes jährlich für Ehrenamtliche steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Für unterschiedliche Tätigkeiten im Verein können Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale auch kombiniert gezahlt werden.

Zugegeben, der Name ist etwas verwirrend. Denn, wer als „Übungsleiter“ vom gleichnamigen Freibetrag profitieren möchte, muss sich nicht zwangsläufig als Trainer in einem Sportverein engagieren. Auch ehrenamtliche Pfleger, Erzieher, Musiker oder Ausbilder können mit der Übungsleiterpauschale für ihr Engagement entlohnt werden. Ihnen kann der Verein pro Jahr bis zu 3.000 Euro (mtl. 250 Euro) zahlen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Wie werden Übungsleiter abgerechnet?

Die Übungsleiterpauschale (auch Übungsleiterfreibetrag genannt) ist eine steuerbefreite Vergütung bei sozialem Engagement, die bis zu einer Höhe von 3.000 EUR gewährt wird. Der Staat belohnt damit die Leistung, die Übungsleiter für das Vereinsleben erbringen, und möchte gleichzeitig bürgerschaftliches Engagement fördern.

  • Trainer bei Fußballvereinen
  • Dozententätigkeit an Volksbildungswerken
  • Chorleiter oder Dirigent bei Musik- oder Gesangsvereinen
  • Pfleger oder Erzieher
  • Künstlerische Tätigkeiten wie Musizieren oder Singen
  • Rettungssanitäter, wenn die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 EStG erfüllt sind

Was ist der Unterschied zwischen Übungsleiterpauschale und ehrenamtspauschale?

Die Übungsleiterpauschale bzw. der Übungsleiterfreibetrag ist eine Vergünstigung nach § 3 Nr. 26 des deutschen Einkommensgesetzes. Da unsere Gesellschaft tagtäglich auf Menschen angewiesen ist, die sich ehrenamtlich engagieren und uns voranbringen, wurde die Übungsleiterpauschale, zusätzlich zur Ehrenamtspauschale, ins Leben gerufen.

Wenn ein gemeinnütziger Verein seinen ehrenamtlichen & pädagogischen Helfern eine steuerfreie Aufwandsentschädigung i.H.v. 3.000€ pro Person pro Jahr ausstellen darf, stellt sich schnell dir Frage, wann und an wen die Übungsleiterpauschale ausgezahlt werden darf? Die steuerfreie Übungsleiterpauschale ist also an verschiedene Bedingungen geknüpft, die zu beachten sind.

Welche Tätigkeiten gehören zur Übungsleiterpauschale?

Wer als Übungsleiter von der so genannten Übungsleiterpauschale profitieren will, muss sich nicht zwangsläufig als Trainer in einem Sportverein engagieren. Die Vergünstigung kann auch bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:

Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören danach z. B.

Ist die Übungsleiterpauschale an den Mindestlohn gebunden?

Wer als Übungsleiter von der so genannten Übungsleiterpauschale profitieren will, muss sich nicht zwangsläufig als Trainer in einem Sportverein engagieren. Die Vergünstigung kann auch bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:

Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören danach z. B.

Was passiert wenn ich vergesse die Übungsleiterpauschale in meiner Einkommensteuererklärung anzugeben?

  • Mit der Übungsleiterpauschale können Vereine ihre ehrenamtlich tätigen Ausbilder, Trainer, Dozenten, Pfleger, Erzieher und Künstler entlohnen. Anders als die Ehrenamtspauschale wird die Übungsleiterpauschale nicht für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt.  Begünstigt ist nur, wer einer ehrenamtlichen pädagogischen, pflegerischen oder künstlerischen Tätigkeit nachgeht.
  • Seit dem Jahr 2021 beträgt die Übungsleiterpauschale 3.000 Euro pro Jahr. Sollten Vereine noch Verträge von vor 2021 haben und die Vergütung anpassen wollen, müssen dafür die geltenden Verträge entsprechend geändert bzw. die Erhöhung durch einen Vorstandsbeschluss festgelegt werden.
  • Darüber hinaus muss es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit im ideellen Bereich der Organisation handeln.
  • Die Übungsleiterpauschale kann als steuerfreie Pauschale in der Steuererklärung angegeben werden. Damit bleiben bis zu 3.000 Euro ihres Verdienstes jährlich für Ehrenamtliche steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Für unterschiedliche Tätigkeiten im Verein können Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale auch kombiniert gezahlt werden.

Zugegeben, der Name ist etwas verwirrend. Denn, wer als „Übungsleiter“ vom gleichnamigen Freibetrag profitieren möchte, muss sich nicht zwangsläufig als Trainer in einem Sportverein engagieren. Auch ehrenamtliche Pfleger, Erzieher, Musiker oder Ausbilder können mit der Übungsleiterpauschale für ihr Engagement entlohnt werden. Ihnen kann der Verein pro Jahr bis zu 3.000 Euro (mtl. 250 Euro) zahlen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Auch der Verein hat keine Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Ist die Übungsleiterpauschale sozialversicherungspflichtig?

Zum 1. Januar 2021 wurden die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale erhöht (Jahressteuergesetz 2020).

Durch Anwendung der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nummer 26 EStG) und der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nummer 26a EStG) können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Entgeltbestandteile steuerfrei zufließen lassen.

Ist eine Übungsleiterpauschale eine geringfügige Beschäftigung?

Bei der Ermitt­lung des Arbeits­ent­gelts sind steu­er­freie und teil­weise auch pau­schal besteu­erte Bezüge nicht zu berück­sich­tigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeits­ent­gelt als monat­lich 520 EUR auf­grund der Gering­fü­gig­keit der Beschäf­ti­gung Ver­si­che­rungs­frei­heit besteht, wenn der 520 EUR über­stei­gende Betrag ent­weder steu­er­frei ist oder aber pau­schal besteuert wird.

Zuschläge, die für tat­säch­lich geleis­tete Sonn­tags-, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit (SFN-Zuschläge) zusätz­lich gezahlt werden, sind steu­er­frei, soweit bestimmte Vom­hun­dert­sätze des Grund­lohns nicht über­schritten werden (vgl. § 3b Abs. 1 und 3 EStG). Diese Zuschläge bewirken in aller Regel auch Bei­trags­frei­heit in der Sozi­al­ver­si­che­rung. SFN-Zuschläge, die ohne tat­säch­liche Arbeits­leis­tung während eines Beschäf­ti­gungs­ver­bots nach dem Mut­ter­schutz­ge­setz (MuSchG) oder im Fall der Ent­gelt­fort­zah­lung gewährt werden, erfüllen nicht die Vor­aus­set­zungen für die Steu­er­frei­heit nach § 3b EStG. Die dann als Arbeits­ent­gelt zu berück­sich­ti­genden Zuschläge wirken sich jedoch nicht auf den Status der gering­fügig ent­lohnten Beschäf­ti­gung aus. Dies gilt unab­hängig davon, ob ein arbeits­recht­li­cher Anspruch darauf besteht. In diesen Fällen sind aller­dings auch von dem 520 EUR über­stei­genden Betrag die im Rahmen der gering­fügig ent­lohnten Beschäf­ti­gung anfal­lenden Abgaben (Pau­schal­bei­träge, Umlagen, Steuern) an die Minijob-Zen­trale zu zahlen.

Ist Übungsleiter eine geringfügige Beschäftigung?

Was sich liest wie ein Tippfehler oder wie ein misslungener Scherz, ist ernst gemeint. Am 16.12. 2020 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen, nachdem bereits im Sommer 2020 die absolute Verjährung der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen auf das Zweieinhalbfache, also auf 25 Jahre verlängert wurde (Zweites Corona Steuerhilfegesetz). Das Gesetz trat noch 2020 in Kraft.

Die wichtigste Veränderung: Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird die regelmäßige Verjährung von 10 auf 15 Jahre erhöht.

Habe seit 10 Jahren keine Steuererklärung gemacht?

Was sich liest wie ein Tippfehler oder wie ein misslungener Scherz, ist ernst gemeint. Am 16.12. 2020 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen, nachdem bereits im Sommer 2020 die absolute Verjährung der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen auf das Zweieinhalbfache, also auf 25 Jahre verlängert wurde (Zweites Corona Steuerhilfegesetz). Das Gesetz trat noch 2020 in Kraft.

Die wichtigste Veränderung: Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird die regelmäßige Verjährung von 10 auf 15 Jahre erhöht.

Wo trage ich bei ELSTER die Übungsleiterpauschale ein?

Wenn Du Dich nebenberuflich als Übungsleiter sozial engagierst, kannst Du von einer steuerlichen Vergünstigung für Einnahmen aus dieser Tätigkeit profitieren. Die Übungsleiterpauschale stellt nämlich einen festgelegten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei. Bis Ende 2020 betrug die Pauschale 2.400 Euro pro Jahr, ab 2021 steigt sie auf 3.000 Euro. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um davon Gebrauch machen zu können.

Grundbedingung ist, dass der Übungsleiter eine der folgenden Tätigkeiten ehrenamtlich ausübt:

  • Trainer in einem Sportverein
  • künstlerischer Leiter bestimmter Tätigkeiten (z. B. Chorleiter)
  • Ausbildungsleiter
  • Ausbilder
  • Erzieher
  • Betreuer
  • Pflege von hilfebedürftigen Personen