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Was tun bei fahrpreisnacherhebung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun bei fahrpreisnacherhebung?
  2. Wie hoch ist eine fahrpreisnacherhebung?
  3. Wo kann ich meine DB Strafe bezahlen?
  4. Kann man sein Zugticket nachreichen?
  5. Was passiert wenn man die 60 Euro nicht bezahlt?
  6. Wie viel kostet Schwarzfahren im ICE?
  7. Was passiert wenn man 60 € Schwarzfahren nicht bezahlt?
  8. Was kostet Fahren ohne Fahrkarte?
  9. Wie kann man DB kontaktieren E-Mail?
  10. Wie viel kostet Schwarzfahren 2023?
  11. Wie fährt man am besten im ICE schwarz?

Was tun bei fahrpreisnacherhebung?

Das Schwarzfahren in Deutschland wird als Erschleichen von Leistungen gesehen und gilt als Straftat (und nicht etwa als Ordnungswidrigkeit). Du kannst dafür also sogar ins Gefängnis kommen, auch wenn das eher selten der Fall ist.

Ob das unverhältnismäßig ist, wird unter Experten diskutiert. Fest steht aber: Die Fahrpreisnacherhebung hat nichts damit zu tun, ob du absichtlich oder aus Versehen kein gültiges Ticket dabei hattest.

Richter mögen zwar im Einzelfall zwischen böswilliger Absicht und Versehen beim Schwarzfahren unterscheiden. Die Kontrolleure können und sollen dies aber nicht.

Kannst du im Nachhinein nachweisen, dass du ein gültiges Ticket hattest – es aber zum Beispiel einfach vergessen hast – musst du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen.

Dazu musst du jedoch wirklich im Besitz des gültigen Fahrscheins sein und diesen dem Transportunternehmen vorzeigen können, egal ob in gedruckter oder elektronischer Form.

Doch Vorsicht, selbst wenn du die Fahrpreisnacherhebung nicht zahlen musst, die Bearbeitungsgebühr wird dennoch fällig.

Wie hoch ist eine fahrpreisnacherhebung?

Was war passiert? Am 26. September fuhr das Ehepaar K. von München-Obermenzing nach Starnberg und löste dafür beim Busfahrer eine Gruppen-Tageskarte zum Preis von 15 Euro. Es wird wohl nie geklärt werden, ob der Busfahrer bei den Tarifen nicht sattelfest war oder aus Versehen den falschen Knopf drückte – jedenfalls erhielt das Ehepaar eine Fahrkarte für die Zone 1. Notwendig für das Fahrziel Starnberg wären jedoch die Zonen 1 und 2 gewesen.

Ein Fehler sicherlich, jedoch keiner, bei dem der Bahn ein Schaden entstanden ist. Denn das Gruppenticket kostet in beiden Fällen 15 Euro. Kaum waren die beiden in München-Pasing* in den Zug RE 59519 eingestiegen, wurden sie auch schon vom Zugbegleiter kontrolliert. Und die beiden Ausflügler gerieten an einen besonders genauen Schaffner: Er brummte ihnen gleich zwei Mal die maximale Fahrpreisnacherhebung* auf – insgesamt 120 Euro.

Wo kann ich meine DB Strafe bezahlen?

Werden Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhalten Sie von den Kontrolleur:innen eine Fahrpreisnacherhebung mit allen wichtigen Informationen, inklusive ihrer Fahrpreisnacherhebungsnummer (FN-Nummer).

  • Sie waren im Besitz einer Fahrkarte und möchten, dass diese nachträglich anerkannt wird? 
  • Sie möchten ihre Fahrpreisnacherhebung begleichen?

Alle Informationen rund um die Fahrpreisnacherhebung finden Sie auf www.db-fn.de.

Kann man sein Zugticket nachreichen?

Wenn Sie Ihr Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht vorlegen können, z.B. weil Sie es zu Hause vergessen haben, können Sie es im Kundencenter des betroffenen Verkehrsunternehmens nachzeigen. Dies gilt aber nur, wenn das Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist, also nicht übertragbar ist! Die Nachzeige-Frist steht auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Übertragbare Tickets, Einzel- und Mehrfachtickets können nicht nachgezeigt werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt, bei einem Abonnementabschluss genau zu prüfen, ob ein übertragbares oder ein auf Sie persönlich ausgestelltes Ticket besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Vorteil eines übertragbaren Tickets, dass auch andere damit fahren können, kehrt sich im Fall der Kontrolle bei Vergessen zu einem Nachteil um. Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig.

Kann eine Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls zunächst eine Strafe erhoben. Wer innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass sein Ticket gültig war, muss nicht zahlen. Die Bestätigung stellt das Verkehrsunternehmen aus, von dem Sie Ihr Ticket haben. Den Nachweis müssen Sie an das Unternehmen schicken, das die Strafe verlangt.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Gerade mit einem E-Ticket passiert es leicht, wird keine gewohnte Strecke gefahren, dass Unklarheit darüber besteht, ob sich das Fahrtziel noch im Geltungsbereich der Chipkarte befindet oder nicht. Unsere Empfehlung: Machen Sie sich vor Fahrtantritt im Zweifelsfall bei dem Verkehrsunternehmen schlau, welches Ihnen das Ticket ausgestellt hat. Bereits wenn Sie eine Station über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinausfahren, kann dies eine Fahrpreisnacherhebung über 60,00 € nach sich ziehen, wenn Sie außerhalb des Tarifgebietes Ihres Tickets kontrolliert werden.

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen.

Sollten alle Automaten im Fahrzeug defekt sein, gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den Defekt und wenden Sie sich von sich aus an das Zugpersonal. Aber Vorsicht: Automaten in den Fahrzeugen sind eher die Ausnahmen. Außerden gibt es oft Probleme, weil diese nur ein begrenztes Ticket-Angebot bieten und in der Regel weniger Zahlungsmittel annehmen (nur passendes Münzgeld oder aufgeladene Geldkarte). Wenn das letzte Eurostück durchfällt oder die Karte wegen eines kleinen Kratzers nicht eingelesen werden kann, ist das noch keine Automatenstörung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät, wenn irgend möglich lieber vorher Tickets zu besorgen und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Sonst kann es auch in dem Fall zu "Strafzetteln" kommen.

Wenn Sie das erhöhte Beförderungsentgelt für ungerecht halten, sollten Sie sich dagegen wehren. Alle wichtigen Angaben stehen auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Auf dem Beleg finden Sie die Adresse, das Aktenzeichen und die Zahlungs- oder Einspruchsfrist. Wichtig: Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit!

Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Fahrgäste ihren Fall von einer Schlichtungsstelle prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen übernimmt dies kostenfrei die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

Die Frist innerhalb derer Sie bei dem Verkehrsunternehmen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen können beträgt je nach Verkehrsunternehmen 7 bis 14 Tage und ist auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten haben, vermerkt. Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Was passiert wenn man die 60 Euro nicht bezahlt?

Was würde passieren? Bin 14 fast 15. Habe sonst noch nie eine straftat begangen. Die Schülertickets sind bei uns kostenfrei aber ich hatte keins, da ich vergaß mir eins machen zu lassen, sprich ich habe keine leistungen erschlichen da ws so oder so gratis wäre zu fahren.

Wie viel kostet Schwarzfahren im ICE?

Das Schwarzfahren in Deutschland wird als Erschleichen von Leistungen gesehen und gilt als Straftat (und nicht etwa als Ordnungswidrigkeit). Du kannst dafür also sogar ins Gefängnis kommen, auch wenn das eher selten der Fall ist.

Ob das unverhältnismäßig ist, wird unter Experten diskutiert. Fest steht aber: Die Fahrpreisnacherhebung hat nichts damit zu tun, ob du absichtlich oder aus Versehen kein gültiges Ticket dabei hattest.

Richter mögen zwar im Einzelfall zwischen böswilliger Absicht und Versehen beim Schwarzfahren unterscheiden. Die Kontrolleure können und sollen dies aber nicht.

Kannst du im Nachhinein nachweisen, dass du ein gültiges Ticket hattest – es aber zum Beispiel einfach vergessen hast – musst du das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen.

Dazu musst du jedoch wirklich im Besitz des gültigen Fahrscheins sein und diesen dem Transportunternehmen vorzeigen können, egal ob in gedruckter oder elektronischer Form.

Doch Vorsicht, selbst wenn du die Fahrpreisnacherhebung nicht zahlen musst, die Bearbeitungsgebühr wird dennoch fällig.

Was passiert wenn man 60 € Schwarzfahren nicht bezahlt?

Was würde passieren? Bin 14 fast 15. Habe sonst noch nie eine straftat begangen. Die Schülertickets sind bei uns kostenfrei aber ich hatte keins, da ich vergaß mir eins machen zu lassen, sprich ich habe keine leistungen erschlichen da ws so oder so gratis wäre zu fahren.

Was kostet Fahren ohne Fahrkarte?

Wenn Sie Ihr Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht vorlegen können, z.B. weil Sie es zu Hause vergessen haben, können Sie es im Kundencenter des betroffenen Verkehrsunternehmens nachzeigen. Dies gilt aber nur, wenn das Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist, also nicht übertragbar ist! Die Nachzeige-Frist steht auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Übertragbare Tickets, Einzel- und Mehrfachtickets können nicht nachgezeigt werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt, bei einem Abonnementabschluss genau zu prüfen, ob ein übertragbares oder ein auf Sie persönlich ausgestelltes Ticket besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Vorteil eines übertragbaren Tickets, dass auch andere damit fahren können, kehrt sich im Fall der Kontrolle bei Vergessen zu einem Nachteil um. Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig.

Kann eine Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls zunächst eine Strafe erhoben. Wer innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass sein Ticket gültig war, muss nicht zahlen. Die Bestätigung stellt das Verkehrsunternehmen aus, von dem Sie Ihr Ticket haben. Den Nachweis müssen Sie an das Unternehmen schicken, das die Strafe verlangt.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Gerade mit einem E-Ticket passiert es leicht, wird keine gewohnte Strecke gefahren, dass Unklarheit darüber besteht, ob sich das Fahrtziel noch im Geltungsbereich der Chipkarte befindet oder nicht. Unsere Empfehlung: Machen Sie sich vor Fahrtantritt im Zweifelsfall bei dem Verkehrsunternehmen schlau, welches Ihnen das Ticket ausgestellt hat. Bereits wenn Sie eine Station über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinausfahren, kann dies eine Fahrpreisnacherhebung über 60,00 € nach sich ziehen, wenn Sie außerhalb des Tarifgebietes Ihres Tickets kontrolliert werden.

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen.

Sollten alle Automaten im Fahrzeug defekt sein, gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den Defekt und wenden Sie sich von sich aus an das Zugpersonal. Aber Vorsicht: Automaten in den Fahrzeugen sind eher die Ausnahmen. Außerden gibt es oft Probleme, weil diese nur ein begrenztes Ticket-Angebot bieten und in der Regel weniger Zahlungsmittel annehmen (nur passendes Münzgeld oder aufgeladene Geldkarte). Wenn das letzte Eurostück durchfällt oder die Karte wegen eines kleinen Kratzers nicht eingelesen werden kann, ist das noch keine Automatenstörung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät, wenn irgend möglich lieber vorher Tickets zu besorgen und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Sonst kann es auch in dem Fall zu "Strafzetteln" kommen.

Wenn Sie das erhöhte Beförderungsentgelt für ungerecht halten, sollten Sie sich dagegen wehren. Alle wichtigen Angaben stehen auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Auf dem Beleg finden Sie die Adresse, das Aktenzeichen und die Zahlungs- oder Einspruchsfrist. Wichtig: Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit!

Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Fahrgäste ihren Fall von einer Schlichtungsstelle prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen übernimmt dies kostenfrei die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

Die Frist innerhalb derer Sie bei dem Verkehrsunternehmen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen können beträgt je nach Verkehrsunternehmen 7 bis 14 Tage und ist auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten haben, vermerkt. Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Wie kann man DB kontaktieren E-Mail?

Sie sind Medienvertreter:in und benötigen weitergehende Informationen zur Deutschen Bahn im Südosten? Gerne stehen wir für redaktionelle Anfragen zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. 

Hinweis: Die Pressestelle kann keine Fragen und Anliegen von Fahrgästen beantworten. Kund:innen wenden sich bitte direkt an den DB-Kundenservice. Sie erreichen die Kolleg:innen dort telefonisch unter der Tel. 030 - 297 0 bzw. per E-Mail an [email protected].

Wie viel kostet Schwarzfahren 2023?

Als Schwarzfahrer gilt man, wenn man in Bus, Bahn oder Tram steigt, ohne ein gültiges Ticket zu besitzen. Das kann bedeuten, dass man entweder gar keinen Fahrschein besitzt oder aber einen ungültigen oder abgelaufenen Fahrschein verwendet. 

Selbst wenn du ein Ticket besitzt, kann es vorkommen, dass du eine Strafe zahlen muss. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein personengebundenes Ticket nicht beschriftet ist, um ein Weitergeben zu verhindern, oder wenn vergessen wurde, den Fahrschein zu entwerten.

Es gibt auch Ausnahmen, beispielsweise, wenn man seine Monatskarte zu Hause vergessen hat. In diesem Fall hat man abhängig vom Verkehrsbetrieb oft sieben bis 14 Tage Zeit, den Fahrschein im Kundenbüro nachzureichen. Aber Obacht: Das klappt nur mit Zeitkarten, die nicht übertragbar sind. Wenn du ein Ticket hast, es aber zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht findest, wird trotzdem das „erhöhte Beförderungsentgelt“ fällig. 

Wie fährt man am besten im ICE schwarz?

Das Deutschlandticket für Busse und Bahnen soll bald für 49 Euro zu haben sein. Ab Anfang April können Interessierte den Nachfolger des 9-Euro-Tickets buchen. Ähnlich wie beim Angebot im vergangenen Sommer können damit alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) günstig genutzt werden.

Dazu gehören Straßenbahn, Interregio-Express, Regional-Express, Metropolexpress, Flughafen-Express, Regionalbahn und S-Bahn. Außerdem alle Verkehrsmittel des ÖPNV wie Bus, U-Bahn, S-Bahn, Metro oder Schnellbus.

Das Deutschland-Ticket ist weiterhin online sowie an allen Fahrkartenschaltern und -automaten erhältlich.