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Kann ich meine Prozente bei der Kfz-Versicherung überschreiben?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann ich meine Prozente bei der Kfz-Versicherung überschreiben?
  2. Kann man die Prozente vom Zweitwagen übernehmen?
  3. Wie kann ich SF-Klasse übernehmen?
  4. Kann man die Prozente übernehmen?
  5. Kann ich die Versicherungsprozente meines Vaters übernehmen?
  6. Kann ich die SF-Klasse von meinem Vater übernehmen?
  7. Wie viele SF Jahre kann ich übertragen?
  8. Kann ich die SF-Klasse einer anderen Person übernehmen oder übertragen?
  9. Wer kann Versicherungsprozente übernehmen?
  10. Kann man die Schadenfreiheitsklasse zu einer anderen Versicherung mitnehmen?
  11. Welche SF-Klasse nach 20 Jahren Führerschein?
  12. Kann man Versicherungsprozente meines Vaters übernehmen?
  13. Wem kann ich meine bonusstufe übertragen?
  14. Wie lange behält man seine SF Klasse?
  15. Bei welcher SF Klasse fängt man an?

Kann ich meine Prozente bei der Kfz-Versicherung überschreiben?

Bei dem Wechsel eines Fahrzeuges kann die SF-Klasse vom abgegebenen Fahrzeug auf das neue übertragen werden.

Bei einem zusätzlichen Fahrzeug, kann die SF-Klasse übertragen werden. Sie können die gleiche SF-Klasse nicht für mehrere Verträge nutzen. In den meisten Fällen wird daher der Zweitwagen in eine neue SF-Klasse eingestuft.

Wenn Sie ehemaliger R+V24-Kunde sind oder ab dem 01.07.2022 Ihren Kfz-Versicherungsvertrag online abgeschlossen haben, erhalten Sie hier im Hilfecenter alle Antworten auf Ihre Fragen. Für Kfz-Kunden, die vor dem 01.07.2022 über www.ruv.de abgeschlossen haben, gilt dieser Link.

  • In der Übersicht wählen Sie den entsprechenden Vertrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus
  • Scrollen Sie nach unten. Dort finden Sie alle wichtigen Angaben zu Ihrem Vertrag
  • Die Kfz-Versicherung staffelt ihre Beiträge nach Schadenfreiheitsklassen. Je länger ein Versicherter mit seinem Auto unfallfrei fährt, desto höher die Schadenfreiheitsklasse und desto höher der Rabatt auf den jährlichen Beitrag. Bis zu 80 Prozent kannst du dank dieses Systems sparen, wenn du in eine hohe Klasse eingestuft bist.

    Wenn du eine Kfz-Versicherung von einem Familienangehörigen übernimmst, kannst du die Schadenfreiheitsklasse und damit auch indirekt die Prozente übernehmen. Bleibst du beim selben Versicherer, werden die Prozente des übertragenden Versicherten auf dich überschrieben – allerdings nur in der Höhe, die du auch selbst hättest erfahren können. Wechselst du den Versicherer, kann es zu leichten Abweichungen kommen. Denn jede Kfz-Versicherung entscheidet frei, wie hoch die Rabatte für welche Schadenfreiheitsklasse ausfallen. 

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    Kann man die Prozente vom Zweitwagen übernehmen?

    Bei dem Wechsel eines Fahrzeuges kann die SF-Klasse vom abgegebenen Fahrzeug auf das neue übertragen werden.

    Bei einem zusätzlichen Fahrzeug, kann die SF-Klasse übertragen werden. Sie können die gleiche SF-Klasse nicht für mehrere Verträge nutzen. In den meisten Fällen wird daher der Zweitwagen in eine neue SF-Klasse eingestuft.

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    Wenn du eine Kfz-Versicherung von einem Familienangehörigen übernimmst, kannst du die Schadenfreiheitsklasse und damit auch indirekt die Prozente übernehmen. Bleibst du beim selben Versicherer, werden die Prozente des übertragenden Versicherten auf dich überschrieben – allerdings nur in der Höhe, die du auch selbst hättest erfahren können. Wechselst du den Versicherer, kann es zu leichten Abweichungen kommen. Denn jede Kfz-Versicherung entscheidet frei, wie hoch die Rabatte für welche Schadenfreiheitsklasse ausfallen. 

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    Wie kann ich SF-Klasse übernehmen?

    Wer im Laufe der Jahre wenige oder keine Schäden mit seinem Fahrzeug verursacht, wird von der Kfz-Versicherung in eine hohe Schadenfreiheitsklasse mit einem entsprechenden Rabatt eingestuft. Das heißt, die Autoversicherung wird günstiger. Deshalb kann es rentabel sein, diese Klasse zu übertragen, wenn ein Versicherungsnehmer sie nicht mehr benötigt, z.B. weil das Auto aus Altersgründen nicht mehr gefahren oder ein Zweitwagen nicht mehr gebraucht wird. Die günstige Einstufung wird dann von demjenigen übernommen, der die Schadenfreiheitsklasse bekommt. Das funktioniert in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko, nicht bei der Teilkasko (weil es dort keine SF-Klassen gibt). Der Antrag wird per Formular bei der Versicherung des Antragstellers gestellt.

    Kann man die Prozente übernehmen?

    Die Schadensfreiheitsklasse kann in den meisten Fällen auf die Kinder oder auf den Partner – also auf Personen, die im gleichen Haushalt wie der aktuelle „Inhaber“ der Schadensfreiheitsklasse leben – übertragen werden. Bei einigen Versicherern ist es darüber hinaus auch möglich, eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf ein nicht leibliches Kind oder einen Enkel vorzunehmen. Im Gegenzug geht es natürlich auch umgekehrt z.B. in Form einer Übertragung der SF-Klasse an Eltern oder Großeltern. Darüber hinaus gibt es auch Autoversicherer bei denen die Schadenfreiheitsklasse auch an Bruder oder Schwester sowie zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern übertragen werden kann.

    Wie sich die Sachlage hinsichtlich dem Übertragen von SF-Klassen konkret bei der eigenen Kfz Versicherung verhält, erfragt man am besten direkt bei seiner Gesellschaft bzw. bei seinem Ansprechpartner für die Autoversicherung.

    Kann ich die Versicherungsprozente meines Vaters übernehmen?

    Oft versichert ein Ehepartner das Auto des anderen, weil dieser günstigere Konditionen (z. B. Beamtentarif) erhält. Nach einer Trennung oder Scheidung schließt der Ehepartner meist eine eigene Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug ab – und möchte die schadenfreien Jahre in seinen neuen Versicherungsvertrag übernehmen.

    Stimmt der Ex-Partner der SF-Übertragung nicht zu, muss meist gerichtlich geklärt werden, ob der andere Partner Anspruch darauf hat. Die Chancen stehen gut, wenn die Person das Fahrzeug ausschließlich alleine genutzt hat und die Kfz-Versicherung lediglich aus formalen Gründen auf den Ehepartner lief.

    Kann ich die SF-Klasse von meinem Vater übernehmen?

    Du möchtest Deine SF-Klasse übertragen und fragst Dich, wie das geht? Gehe am besten wie folgt vor:

    1. Konditionen abklären: Je nach Kfz-Versicherung können sich die Bedingungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse unterscheiden. So verlangen einige Versicherer beispielsweise, dass Überträger und Empfänger der SF-Klasse verwandt sind oder im selben Haushalt wohnen. Außerdem können die schadenfreien Jahre in der Regel nur für eine bestimmte Zeit übertragen werden, wenn das Auto bereits abgemeldet ist. Erkundige Dich daher im ersten Schritt bei Deinem Versicherer, welche Voraussetzungen für das Übertragen der SF-Klasse erfüllt sein müssen.

    2. Antrag stellen: Stehen die Rahmenbedingungen fest, fordere bei Deiner Kfz-Versicherung ein Antragsformular an oder fülle den Antrag online aus. Bei vielen Versicherern ist dies problemlos möglich. Halte dafür Deine Fahrzeug- und Vertragsdaten bereit. Wichtig ist außerdem, wie viele unfallfreie Jahre übertragen werden können. Dies hängt davon ab, seit wann der Empfänger bereits einen Führerschein hat und wie viel Fahrpraxis er besitzt. Stimmt die Versicherung dem Antrag zu, können die schadenfreien Jahre dem Empfänger angerechnet werden.

    Wie viele SF Jahre kann ich übertragen?

    • Autofahrer, die lange unfallfrei unterwegs sind, landen in einer hohen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und erhalten einen Rabatt ihrer Kfz-Versicherung.
    • Die Schadenfreiheitsklasse kann auf andere übertragen werden, wenn sie selbst nicht mehr benötigt wird.
    • Meistens geht das nur innerhalb der eigenen Familie.
    • Man kann immer nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie man sich selbst hätte „erfahren“ können. Daher lohnt sich der Übertrag nicht für absolute Fahranfänger.

    Kann ich die SF-Klasse einer anderen Person übernehmen oder übertragen?

    • Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist zwischen engen Verwandten problemlos möglich.
    • Die beteiligten Parteien müssen nicht bei einem Versicherer versichert sein.
    • Die Übertragung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    Die wichtigste Voraussetzung für die Übertragung einer SF-Klasse auf eine andere Person wird durch die Versicherungsgesellschaft definiert. Diese muss die gewünschte Übertragung grundsätzlich ermöglichen, indem beide Parteien zum Kreis der Personen gehören, die untereinander Rabatte tauschen dürfen. Zudem muss die übernehmende Person im Besitz eines Führerscheins sein.

    Zudem können Schadenfreiheitsrabatte nicht beliebig zwischen allen Fahrzeugarten getauscht werden. So lässt sich der Rabatt von einem PKW zum Beispiel nicht auf einen Vertrag übertragen, in dem ein LKW mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht versichert ist. Je nach Versicherung gibt es bis zu drei Fahrzeuggruppen, in denen die Rabatte nur untereinander oder aus einer höheren in eine niedrigere Gruppe übertragen werden können. Die üblichen Fahrzeuge, die von Privatpersonen gefahren werden, gehören aber alle zu einer Fahrzeuggruppe.

    Wer kann Versicherungsprozente übernehmen?

    Für ältere Autofahrer, die ihren Führerschein abgeben wollen, kommt eine Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse am ehesten infrage. Sie selbst brauchen ihren Rabatt nicht mehr und können ihn dadurch ohne Nachteile übertragen. Außerdem lohnt sich die Übertragung schadenfreier Jahre von einem Zweitwagen. So fahren viele Neulinge mit einem Auto, das als Zweitwagen auf die Eltern versichert ist. Dadurch sammeln sie jedoch in der Regel keine Rabatt-Jahre, die von Versicherungen später anerkannt werden. Beim Abschluss ihrer ersten Kfz-Versicherung müssen sie dann Einstiegssätze zahlen, die zwischen 80 und 130 Prozent liegen können, obwohl sie mehrere Jahre unfallfrei gefahren sind. Um ihren Kindern vergleichsweise günstige Einstiegskonditionen zu ermöglichen, gibt es für Eltern eine Hintertür: Die Schadenfreiheitsklasse kann für das zweite Auto auf ein Kind übertragen werden, ohne dass der Halter seine Schadensfreiheitsklasse für den Erstwagen verliert. Bei der Gelegenheit der SFK-Übertragung lohnt es sich zudem, den aktuellen Versicherungstarif zu vergleichen und ggf. die Kfz-Versicherung zu wechseln. Die Schadenfreiheitsklasse lässt sich nämlich auch auf andere Versicherer übertragen.

    Kann man die Schadenfreiheitsklasse zu einer anderen Versicherung mitnehmen?

    Du möchtest Deine SF-Klasse übertragen und fragst Dich, wie das geht? Gehe am besten wie folgt vor:

    1. Konditionen abklären: Je nach Kfz-Versicherung können sich die Bedingungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse unterscheiden. So verlangen einige Versicherer beispielsweise, dass Überträger und Empfänger der SF-Klasse verwandt sind oder im selben Haushalt wohnen. Außerdem können die schadenfreien Jahre in der Regel nur für eine bestimmte Zeit übertragen werden, wenn das Auto bereits abgemeldet ist. Erkundige Dich daher im ersten Schritt bei Deinem Versicherer, welche Voraussetzungen für das Übertragen der SF-Klasse erfüllt sein müssen.

    2. Antrag stellen: Stehen die Rahmenbedingungen fest, fordere bei Deiner Kfz-Versicherung ein Antragsformular an oder fülle den Antrag online aus. Bei vielen Versicherern ist dies problemlos möglich. Halte dafür Deine Fahrzeug- und Vertragsdaten bereit. Wichtig ist außerdem, wie viele unfallfreie Jahre übertragen werden können. Dies hängt davon ab, seit wann der Empfänger bereits einen Führerschein hat und wie viel Fahrpraxis er besitzt. Stimmt die Versicherung dem Antrag zu, können die schadenfreien Jahre dem Empfänger angerechnet werden.

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    Wem kann ich meine bonusstufe übertragen?

    Ja, das ist möglich. Aber nicht immer.

    Die Bonus-Malus-Stufe kann innerhalb der Familie weitergegeben werden. Das ist für bis zu ein Jahr nach Abmeldung des Kfz möglich. Zum Beispiel kann der Großvater, der nicht mehr Autofahren möchte, seine Stufe an das Enkelkind weitergeben.

    Wie lange behält man seine SF Klasse?

    Ihre SF-Klasse wird sieben Jahre lang in den Systemen der meisten Versicherer gespeichert, auch wenn Sie zwischenzeitlich kein Fahrzeug versichert haben.

    Bei welcher SF Klasse fängt man an?

    Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, richtet sich nach den schadenfreien Jahren in einer Kfz-Versicherung. Nach jedem Jahr, in dem Sie keine Schäden gemeldet haben, werden Sie eine SF-Klasse höher eingestuft. Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse, umso mehr profitieren Sie vom Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Wie hoch der Beitragsnachlass ausfällt, hängt vom Versicherer ab. Die genauen Angaben hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

    Die regulären Schadenfreiheitsklassen reichen von SF 1 bis SF 50. Zusätzlich gibt es folgende Sonderklassen: SF M, SF 0, SF S und SF ½. Die Sonderklassen sind vor allem für die Ersteinstufung oder im Schadenfall relevant. Was genau sie bedeuten, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

    SF-Klassen sind bei allen Versicherern gleich, allerdings wird SF S nicht von allen genutzt. 

    Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, besteht hierfür eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Diese kann sich unabhängig von Ihrer Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung entwickeln.

    Der Grund dafür: In der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung sind unterschiedliche Risiken versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen, die Sie verursacht haben. Die Vollkaskoversicherung versichert zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug und deckt auch selbstverschuldete Schäden ab.

    Für die Teilkaskoversicherung gibt es übrigens keine SF-Klassen, da Sie auf die versicherten Risiken, wie z. B. Marderbiss oder Naturgewalten, keinen Einfluss haben.