:

Was bedeutet Übergang von Ansprüchen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was bedeutet Übergang von Ansprüchen?
  2. Was bedeutet Anspruchsübergang Unterhalt?
  3. Welcher Personenkreis bekommt Leistungen nach dem SGB II?
  4. Ist Unterhalt Einkommen SGB II?
  5. Kann das Jobcenter Unterhalt fordern?
  6. Was bedeutet Geltendmachung der Ansprüche?
  7. In welchen Fällen entfällt die Unterhaltspflicht?
  8. Warum prüft Jobcenter Unterhalt?
  9. Wie hoch ist die Grundsicherung nach SGB II?
  10. Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?
  11. Wann wird man von der Unterhaltspflicht befreit?
  12. Wann fällt Unterhaltspflicht weg?
  13. Wie mache ich meine Ansprüche geltend?
  14. Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?
  15. Wie umgehe ich es Unterhalt zu zahlen?

Was bedeutet Übergang von Ansprüchen?

(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.

(2) Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person

Was bedeutet Anspruchsübergang Unterhalt?

Es gibt einige Konstellationen, in denen der gesetzliche Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII ist dies der Fall

  • soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird (§ 94 Abs. 1 Satz 2 SGB XII),
  • wenn der Unterhaltspflichtige selbst zum Personenkreis des § 19 SGB XII gehört oder der Unterhaltspflichtige mit der leistungsberechtigten Person ab dem zweiten Grad (Großeltern/Enkel) oder einem entfernteren Grad verwandt ist (§ 94 Abs. 1 Satz 3 SGB XII),
  • soweit dem Unterhaltsberechtigten Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gewährt werden,
  • wenn das unterhaltspflichtige Kind schwanger ist oder ein leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut (§ 94 Abs. 1 Satz 4 SGB XII)

Welcher Personenkreis bekommt Leistungen nach dem SGB II?

Grundsätzlich haben Studierende kein Recht auf Leistungen nach dem SGB II. Befinden sich Studierende jedoch in einem Urlaubssemester wegen Kindererziehung oder Schwangerschaft, ist es möglich, dass Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bestehen.

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. Sozialgeld erhalten hilfebedürftige nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem Haushalt leben. Die Geldleistungen werden monatlich im Voraus gewährt.

Ist Unterhalt Einkommen SGB II?

Viele Menschen haben Angst, dass ihre Angehörigen unterhaltspflichtig werden könnten, wenn sie staatliche Leistungen wie z.B. Bürgergeld oder Leistungen der Sozialhilfe wie z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Angst ist nicht immer berechtigt: Das Sozialamt darf z.B. Unterhalt für bedürftige volljährige Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € von deren Eltern einfordern. Auch Kinder dürfen vom Sozialamt nur für den Unterhalt für ihre Eltern in Anspruch genommen werden, wenn sie jeweils ein Jahreseinkommen von über 100.000 € haben.

Kann das Jobcenter Unterhalt fordern?

Der Vater meiner Kinder, 16 und 9 Jahre alt, wir sind getrennt lebend, die Kinder wohnen bei mir, ich beziehe seit Jahren Alg 2, er hat seit 2012 einen Unterhaltstitel. Gestern bekam ich vom jobcenter einen Brief, sie möchten die Geburtsurkunden, Unterhaltstitel und Vaterschaftsanerkennung der beiden Kinder. Ob und inwieweit Bedarf besteht oder bestanden hat obwohl ich das ja vor Jahren schon abgegeben hatte. Wenn er jetzt mehr verdient, falls es geprüft wird, verlangt dann das jobcenter den Unterhalt zurück oder nur ab Anfrage. LG

Was bedeutet Geltendmachung der Ansprüche?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung zahlreiche Fristen zu beachten. Wird die Frist versäumt, können meist Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Was für den Anspruchsteller misslich ist, ist für den Anspruchsgegner von Vorteil. Nach Fristablauf kann er das damit zusammenhängende Thema abschließen. Es entsteht Rechtsklarheit und Rechtsfrieden für die Vergangenheit.

Der Beitrag führt zunächst die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung auf, die im Arbeitsverhältnis zu beachten sind. Anschließend werden die Voraussetzungen der Verwirkung dargestellt, die ggf. schon nach wenigen Wochen eingreifen kann. Vereinbarte Ausschlussfristen laufen meist mehrere Monate. Am längsten sind meist die gesetzlichen Verjährungsfristen, im Regelfall 3 Jahre.

Fristen sind in zahlreichen gesetzlichen Regelungen enthalten. Die Verwirkung ist ein Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Ausschlussfristen sind oft in Arbeitsverträgen, in Tarifverträgen, aber auch in Betriebsvereinbarungen enthalten. Die Verjährung ist gesetzlich insbesondere in den §§ 194 bis 218 BGB geregelt.

In welchen Fällen entfällt die Unterhaltspflicht?

  • Sind Sie oder gelten Sie als rechtlicher Elternteil eines Kindes und wächst das Kind beim anderen Elternteil auf, sind Sie nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.
  • In Ausnahmefällen dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie dem Kind eine vorsätzliche schwere Verfehlung vorwerfen können oder sie nicht der biologische Vater sind und die Vaterschaft erfolgreich angefochten haben.
  • Verdienen Sie weniger als den Selbstbehalt, dürfen Sie den Kindesunterhalt zumindest rechtlich verweigern.

Ihr minderjähriges Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Es gilt grundsätzlich als bedürftig. Auch privilegierte Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ihr Kind ist ein „privilegiertes Kind“, wenn es noch nicht 21 Jahre alt ist, im Haushalt des betreuenden Elternteils lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. So lange müssen Sie das Kind finanziell unterstützen.

Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Dort finden Sie in Abhängigkeit von Ihrem Nettoeinkommen und dem Alter Ihres Kindes den Betrag, den Sie als Kindesunterhalt an das Kind zahlen müssen. Wichtig ist, dass es dabei auf das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen ankommt. Ihr Nettoeinkommen in der Gehaltsabrechnung dürfen Sie zusätzlich um berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Verbindlichkeiten bereinigen. Wegen der Details sollten Sie sich informieren.

Verdienen Sie aktuell weniger als vorher, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle möglicherweise ein geringerer Zahlbetrag für den Kindesunterhalt. Da die Tabelle aber Einkommensstufen vorsieht (z.B. Einkommensstufe 2: Nettoeinkommen 1.901 EUR - 2.300 EUR), fallen geringe Einkommensminderungen unter den Tisch.

Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Haben Sie bislang Kindesunterhalt für ein Kind bezahlt, wurden Sie in der Tabelle eine Einkommensstufe höher eingestuft. Zahlen Sie jetzt auch noch Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt für ein zweites Kind (auch außerehelich) und unterhalten somit zwei Personen, dürfen Sie sich in der Tabelle um eine Einkommensstufe niedriger einstufen. Damit zahlen Sie für das einzelne Kind weniger Kindesunterhalt.

Warum prüft Jobcenter Unterhalt?

  • Ein Unterhaltsstreit spielt sich nicht nur ab, wenn das Kind Unterhalt von den Eltern einklagt oder Ehepartner nach Trennung und Scheidung über Unterhalt verhandeln.
  • Wenn Eltern ins Pflegeheim müssen und die Kinder leistungsfähig sind, oder wenn das Job-Center einen Unterhaltsberechtigten unterstützt hat, schaltet sich eine dritte Seite ein.
  • Es lohnt sich nicht, sich einer bestehenden Unterhaltspflicht entziehen zu wollen. Wer eine Unterhaltspflichtverletzung begeht, kann im schlimmsten Fall zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Ausgangspunkt ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Es regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dabei geht es um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zuständig ist das örtliche Job-Center. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ersetzen den Ausfall von Unterhaltszahlungen, wenn z.B. ein Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt und somit die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllt.

Wie hoch ist die Grundsicherung nach SGB II?

Die Regelsätze sind eine Pauschale im Rahmen von Bürgergeld und Sozialhilfe. Sie werden genutzt bei der Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) sowie des Bürgergelds (Grundsicherung für Arbeitsuchende, früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, "Hartz IV"). Die Regelsätze umfassen den normalen Bedarf eines Menschen. Zusätzlich zu den Regelsätzen gibt es z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe oder Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Regelsätze werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

Es gelten einheitliche Regelsätze für die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und das Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II, früher Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, "Hartz IV"). Die laufenden Leistungen nach den Regelsätzen sollen den Regelbedarf abdecken.

Unter anderem folgende Dinge müssen Betroffene aus ihrem Regelsatz finanzieren:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie, z.B. elektrischen Strom und Gas zum Kochen (ohne Heizung und Warmwasser aus der Heizanlage)
  • Medikamente und Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Mobilität, z.B. mit PKW, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Internet, Telefon und Post
  • Freizeit, Unterhaltung (inklusive Spielwaren), Kultur, Sport
  • Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Fernsehen
  • Bildung
  • Hygieneartikel
  • Gaststättenbesuche, Urlaub

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?

wird nur bei dauerhafter Erwerbsminderung und im Alter gewährt. Der Leistungsempfänger kann nicht arbeiten und der Berechtigte kann seinen Lebensunterhalt weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen bestreiten. Die Grundsicherung ist im 12. Buch des Sozialgesetzbuches geregelt (§§ 41 bis 46 SGB XII).

erhält wer zwar erwerbsfähig ist, aber keine Arbeit findet. Der Leistungsempfänger kann noch arbeiten. Das Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) ist im 2. Buch des Sozialgesetzbuches geregelt (§ 19 SGB II).

Wann wird man von der Unterhaltspflicht befreit?

  • Sind Sie oder gelten Sie als rechtlicher Elternteil eines Kindes und wächst das Kind beim anderen Elternteil auf, sind Sie nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.
  • In Ausnahmefällen dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie dem Kind eine vorsätzliche schwere Verfehlung vorwerfen können oder sie nicht der biologische Vater sind und die Vaterschaft erfolgreich angefochten haben.
  • Verdienen Sie weniger als den Selbstbehalt, dürfen Sie den Kindesunterhalt zumindest rechtlich verweigern.

Ihr minderjähriges Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Es gilt grundsätzlich als bedürftig. Auch privilegierte Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ihr Kind ist ein „privilegiertes Kind“, wenn es noch nicht 21 Jahre alt ist, im Haushalt des betreuenden Elternteils lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. So lange müssen Sie das Kind finanziell unterstützen.

Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Dort finden Sie in Abhängigkeit von Ihrem Nettoeinkommen und dem Alter Ihres Kindes den Betrag, den Sie als Kindesunterhalt an das Kind zahlen müssen. Wichtig ist, dass es dabei auf das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen ankommt. Ihr Nettoeinkommen in der Gehaltsabrechnung dürfen Sie zusätzlich um berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Verbindlichkeiten bereinigen. Wegen der Details sollten Sie sich informieren.

Verdienen Sie aktuell weniger als vorher, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle möglicherweise ein geringerer Zahlbetrag für den Kindesunterhalt. Da die Tabelle aber Einkommensstufen vorsieht (z.B. Einkommensstufe 2: Nettoeinkommen 1.901 EUR - 2.300 EUR), fallen geringe Einkommensminderungen unter den Tisch.

Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Haben Sie bislang Kindesunterhalt für ein Kind bezahlt, wurden Sie in der Tabelle eine Einkommensstufe höher eingestuft. Zahlen Sie jetzt auch noch Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt für ein zweites Kind (auch außerehelich) und unterhalten somit zwei Personen, dürfen Sie sich in der Tabelle um eine Einkommensstufe niedriger einstufen. Damit zahlen Sie für das einzelne Kind weniger Kindesunterhalt.

Wann fällt Unterhaltspflicht weg?

Wird der Unterhaltsanspruch eines Berechtigten ermittelt müssen bestimmte grundsätzliche Faktoren geprüft und beachtet werden. Diese können zu Minderung oder generellem Wegfall des Unterhaltsanspruchs führen.

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

Durch den Schadensersatz soll ein finanzieller Ausgleich bewirkt werden, welcher auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vor Schadenseintritt gerichtet ist. Dabei unterscheidet man zwischen materiellen und immateriellen Schäden. Unter materielle Schäden versteht man jegliche Vermögensschäden.

Immaterielle Schäden, auch Schmerzensgeld genannt, sind nicht in Geld messbar und werden gem. § 253 BGB nur dann gewährt, wenn es um die Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung geht.

Nachfolgend haben wir einige Beispiele für materielle und immaterielle Schäden für Sie aufgeführt:

Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?

Geldforderungen gegen einen Schuldner bestehen nicht ewig, sondern unterliegen der sogenannten Verjährung. Seit dem 1.1.2001 gilt das neue Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hierdurch haben sich auch die Verjährungsfristen geändert. Während vor dem Jahr 2002 Unterschiede in den Verjährungsfristen bei Forderungen unter Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten bestanden, gibt es nunmehr eine einheitliche Regelung.

Im BGB gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. Wichtig ist die Frist bei der Geltendmachung von Forderungen, beispielsweise aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen, Lieferung von Waren oder Erbringungen von Werkleistungen sowie Lohn- und Gehaltsansprüchen. Derartige Forderungen verjähren innerhalb von drei Jahren.

Wie umgehe ich es Unterhalt zu zahlen?

  • Sind Sie oder gelten Sie als rechtlicher Elternteil eines Kindes und wächst das Kind beim anderen Elternteil auf, sind Sie nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.
  • In Ausnahmefällen dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie dem Kind eine vorsätzliche schwere Verfehlung vorwerfen können oder sie nicht der biologische Vater sind und die Vaterschaft erfolgreich angefochten haben.
  • Verdienen Sie weniger als den Selbstbehalt, dürfen Sie den Kindesunterhalt zumindest rechtlich verweigern.

Ihr minderjähriges Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Es gilt grundsätzlich als bedürftig. Auch privilegierte Kinder sind unterhaltsberechtigt. Ihr Kind ist ein „privilegiertes Kind“, wenn es noch nicht 21 Jahre alt ist, im Haushalt des betreuenden Elternteils lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. So lange müssen Sie das Kind finanziell unterstützen.

Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Dort finden Sie in Abhängigkeit von Ihrem Nettoeinkommen und dem Alter Ihres Kindes den Betrag, den Sie als Kindesunterhalt an das Kind zahlen müssen. Wichtig ist, dass es dabei auf das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen ankommt. Ihr Nettoeinkommen in der Gehaltsabrechnung dürfen Sie zusätzlich um berufsbedingte Aufwendungen und ehebedingte Verbindlichkeiten bereinigen. Wegen der Details sollten Sie sich informieren.

Verdienen Sie aktuell weniger als vorher, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle möglicherweise ein geringerer Zahlbetrag für den Kindesunterhalt. Da die Tabelle aber Einkommensstufen vorsieht (z.B. Einkommensstufe 2: Nettoeinkommen 1.901 EUR - 2.300 EUR), fallen geringe Einkommensminderungen unter den Tisch.

Die Düsseldorfer Tabelle unterstellt, dass zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Haben Sie bislang Kindesunterhalt für ein Kind bezahlt, wurden Sie in der Tabelle eine Einkommensstufe höher eingestuft. Zahlen Sie jetzt auch noch Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt für ein zweites Kind (auch außerehelich) und unterhalten somit zwei Personen, dürfen Sie sich in der Tabelle um eine Einkommensstufe niedriger einstufen. Damit zahlen Sie für das einzelne Kind weniger Kindesunterhalt.