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Kann man gerichtlich gegen das Jugendamt vorgehen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man gerichtlich gegen das Jugendamt vorgehen?
  2. Welche Stelle steht über dem Jugendamt?
  3. Wer ist der Chef vom Jugendamt?
  4. Wie kann man ein Kind von Jugendamt zurück bekommen?
  5. Was hat das Jugendamt für Rechte?
  6. Was hat das Jugendamt für Pflichten?
  7. Was darf das Jugendamt was nicht?
  8. Wie schreibe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde übers Jugendamt?
  9. Wie lange darf das Jugendamt ein Kind in Obhut nehmen?
  10. Kann das Jugendamt entscheiden wo das Kind lebt?
  11. Auf was achtet die Familienhilfe?
  12. Ist man verpflichtet gegenüber dem Jugendamt?
  13. Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?
  14. Was kostet eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
  15. Welche Rechte haben Eltern bei Inobhutnahme?

Kann man gerichtlich gegen das Jugendamt vorgehen?

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Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Denn das Jugendamt hat gem. §50 SGB VIII nur eine unterstützende Funktion. Für eine Falschaussage i.S. §153 StGB muss man aber Zeuge oder Sachverständiger sein:

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Zwar kann ein Mitarbeiter des Jugendamtes auch Zeuge sein, wenn er formell i.S. §§29,30 FamFG angehört wird. Nach Fischer ist ein Zeuge i.S. des §153 StGB eine unmittelbar vor dem zuständigen Gericht aussagende Person. Hierunter darf man den unterstützenden Jugendamtsmitarbeiter zwar definieren, ich würde trotzdem dann, wenn keine formelle Vernehmung inkl. Zeugenaussage vorliegt, §153 StGB nicht anwenden. Man kann hier sicherlich viel argumentieren, aber letztlich scheitert es dann meiner Meinung meistens nach am Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz („nulla poena sine lege scripta“). Der Einzelfall wird aber zu prüfen sein.

Welche Stelle steht über dem Jugendamt?

Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- oder Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr.

Die Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, ein Jugendamt bzw. Landesjugendamt zu errichten, regelt § 69 Abs. 3 SGB VIII. Wer örtlicher und überörtlicher Träger ist, wird durch die Ausführungsgesetze der Länder zum SGB VIII bestimmt. Das Jugendamt besteht nach § 70 SGB VIII aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts.

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden vom Landrat bzw. Oberbürgermeister oder vom Jugendamtsleiter geführt, während der Jugendhilfeausschuss gemäß § 70 Abs. 2 SGB VIII den Rahmen für die Geschäftsführung setzt. Organisation und Verfahren des Jugendamts werden in einer Satzung der Gebietskörperschaft (Stadtkreis bzw. Landkreis) geregelt.[1]

Wer ist der Chef vom Jugendamt?

Thomas Trier hat eine aufregende Woche hinter sich. Als der 46-Jährige Erfurter am Montag seine neue Tätigkeit antrat, wurde er sowohl von Erfurts Bürgermeisterin und Beigeordneten für Soziales, Bildung, Jugend und Gesundheit als auch von seinen neuen Kolleginnen und Kollegen im Amt mit offenen Armen empfangen. Ein Unbekannter war er für viele nicht, denn er kann auf weitreichende Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe zurückblicken.

Seit 2008 war er beim Perspektiv e.V. tätig, bis er im Jahr 2013 ins Landesjugendamt im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wechselte. „Während dieser Zeit konnte ich die Strukturen der Jugendhilfe in Erfurt kennenlernen und wertvolle Erfahrungen für meine jetzige Position sammeln. Eine gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern ist mir sehr wichtig, um die Jugendhilfelandschaft der Landeshauptstadt auszubauen und die Zugänge zu Leistungen noch niedrigschwelliger zu gestalten“, zeigt sich Thomas Trier motiviert. Dafür setzt er auch auf verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerfreundlichkeit.

Wie kann man ein Kind von Jugendamt zurück bekommen?

Auch wenn das Jugendamt hilft, sobald Eltern in Sachen Kindererziehung Unterstützung brauchen, so können doch die Folgen seines Handelns weitreichend für betroffene Eltern sein. Gerade dann, wenn Eltern die Kinder entzogen werden und sie in eine Pflegefamilie kommen oder einem Kinderheim übergeben werden, ist dies nicht nur ein verängstigendes, sondern vor allem auch so einschneidendes Erlebnis für die Eltern, dass sie selbstverständlich möglichst schnell ihre Kinder zurück bekommen möchten. Welche Schritte dann sinnvoll sind, möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern.

Wie kommt es zum Entzug der Kinder und welche Folgen kann dies haben?

Was hat das Jugendamt für Rechte?

Die Aufgaben des Jugendamtes ergeben sich aus § 2 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Zu den Leistungen der Jugendhilfe zählen demnach:

- Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14), - Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21), - Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 bis 25), - Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40), - Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen.

Beispiel: Die "Hilfe zur Erziehung" kann dabei von einer Erziehungsberatung über die Teilnahme der Kinder an sozialer Gruppenarbeit bis hin zur Heimerziehung in einem Heim oder einer betreuten Wohnform gehen.

Nach § 42 SGB VIII darf (und muss!) das Jugendamt Kinder und Jugendliche den Eltern wegnehmen und in seine Obhut nehmen, wenn

- diese selbst darum bitten oder - eine dringende Gefahr für das Kindeswohl dies erfordert und a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder - ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.

Der zweite Fall kommt relativ häufig vor. Da Gerichtsentscheidungen Zeit benötigen, ist die "nicht rechtzeitig einholbare Entscheidung des Familiengerichts" die Regel, nicht die Ausnahme. Im Regelfall schreitet das Jugendamt also ohne Gerichtsentscheidung ein und diese wird dann nachgeholt. Dies braucht oft mindestens einen Monat Zeit.

Was hat das Jugendamt für Pflichten?

Die Kinder- und Jugendhilfe schreitet ein, wenn Kinder Gewalt oder Misshandlungen ausgesetzt sind. Sie soll Eltern und Kinder aber auch bei der Erziehung unterstützen und beraten.

Grundsätzlich obliegt die Pflege und Erziehung von Kindern den leiblichen Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Die Kinder- und Jugendhilfe (früher „Jugendamt“ genannt) – in Wien das MAG ELF, in den Bundesländern bei den Bezirkshauptmannschaften angesiedelt – soll dagegen Eltern beraten und unterstützen, wenn die Erziehungsberechtigten es wünschen. Wird gegen das Kind Gewalt ausgeübt oder es vernachlässigt, muss die Kinder- und Jugendhilfe einschreiten und das Kind schützen.

Was darf das Jugendamt was nicht?

2. Sollen die Eltern Umgang mit dem Kind gegenüber dem Jugendamt geltend machen? – Wenn das Kind weg ist, und der Kontakt zu den Eltern nicht besteht, droht Entfremdung des Kindes von seinen Eltern. Um dieser Entfremdung des Kindes entgegen zu wirken, muss Umgang mit dem Kind stattfinden.

Daher ist es erforderlich, dass Eltern sofort unverzüglichen und regelmäßigen Umgang geltend machen. Oftmals wird das Jugendamt hier eine Verzögerungs – oder Verweigerungshaltung einnehmen, oder die Verantwortlichkeit beispielsweise auf einen beteiligten Träger einer Einrichtung der Jugendhilfe schieben.

Auch wird das Jugendamt argumentieren, dass das Kind oder die Kinder erst einmal zur Ruhe kommen sollen und deswegen ein Umgang nicht stattfinden soll. Ein derartiges Verhalten des Jugendamtes sollten betroffene Eltern keinesfalls hinnehmen. Die Eltern sollten daher den Umgang mit dem Kind gegenüber dem Jugendamt unter datumsmäßig benannter Fristsetzung einfordern.

Rechtliche Grundlagen und Organisation – Das Jugendamt berät Familien und schützt Kinder. Das Jugendamt ist rechtlich eine Organisationseinheit der Kommunalverwaltung, das durch den örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe errichtet wird. Wer der jeweilige Träger ist, wird durch das Landesrecht der Bundesländer bestimmt.

Das legt § 69 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) fest. In der Regel ist ein zuständiges Jugendamt aber immer durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt eingerichtet. Wer sich an das Jugendamt richten möchte, sollte die Augen jedoch auch nach alternativen Namen offenhalten. Denn nicht immer heißt das Jugendamt auch so.

Andere Bezeichnungen können beispielsweise „ Amt für Kinder, Jugend und Familie ” oder „ Amt für Jugend und Soziales ” sein, da einige Kreise und Städte das Jugendamt mit anderen Fachbereichen zusammengelegt haben.

Wie schreibe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde übers Jugendamt?

Die Funktion von Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit langem fachliches Diskussionsthema, und hat durch die Diskussion um die Heimerziehung der 1950er und 60er Jahre starke Unterstützung erfahren.

Der Niedersächsische Landtag hat mit dem Beschluss über die Einrichtung einer Niedersächsischen Kinderkommission dieser ebenfalls ombudschaftliche Aufgaben übertragen, die aber noch ausgestaltet werden müssen. Im derzeit im Bundesrat liegenden Gesetz zur Reform des SGB VIII, dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“ soll im § 9a den örtlichen Trägern die Möglichkeit der Einrichtung von Ombudstellen gegeben werden.

Wie lange darf das Jugendamt ein Kind in Obhut nehmen?

Allein im Jahr 2017 kam es im Bundesgebiet zu 61.400 Inobhutnahmen. Mehr zu einzelnen Zahlen finden Sie hier.

Der Kinder- und Jugendnotdienst schreitet immer dann ein, wenn sich Kinder in Gefahr befinden. Die jeweiligen Situationen unterscheiden sich dabei deutlich voneinander.

Das Sorgerecht der Eltern hat im deutschen Recht einen sehr hohen Stellenwert und kann nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Aus diesem Grund ist ein klares und systematisches Vorgehen im Rahmen der Inobhutnahme nötig.

Kann das Jugendamt entscheiden wo das Kind lebt?

Nach § 1627 BGB haben Eltern das Sorgerecht in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

Sind zwei Menschen verheiratet, so steht ihnen dadurch die elterliche Sorge für die in der Ehe geborenen Kinder gemeinsam zu. Wenn ein Kind außerhalb einer ehelichen Beziehung geboren wird, übt die Mutter das alleinige Sorgerecht aus. Trennen sich verheiratete Eltern und sind sich diese hinsichtlich bestimmter Sorgerechtsangelegenheiten nicht einig, stellt sich die Frage, was mit dem gemeinsamen Sorgerecht geschieht. Die Mutter oder der Vater können insofern unter Umständen das alleinige Sorgerecht gerichtlich beantragen.

Denn: Wenn zwei Elternteile widerstreitende Interessen bezüglich Wohl und Wehe des Kindes haben, sind Konflikte regelmäßig vorprogrammiert. Weil das Sorgerecht die komplette Lebensführung und Zukunftsgestaltung des Kindes umfasst, kann man ohne die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter noch nicht einmal ein Sparbuch für das Kind eröffnen. Bei ständigen widerstreitenden Interessen ist es deshalb sinnvoll, dass nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, da sonst das Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts nicht dem Kindeswohl entsprechen würde.

Dazu muss zunächst jedoch geklärt werden, wie man das gemeinsame Sorgerecht erhält. Nach deutschem Recht haben verheiratete Eltern eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Während das Sorgerecht des Vaters von Rechts wegen zugeordnet wird (z. B. aufgrund der Eheschließung mit der Mutter), hat es die leibliche Mutter immer seit der Geburt. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater ist insofern nicht sorgeberechtigt.

Weil in Deutschland mittlerweile fast jedes dritte Kind nichtehelich geboren wird, müssen Väter immer häufiger um das Sorgerecht kämpfen. Der nicht mit der Mutter verheiratete Vater kann gemeinsam mit der Mutter vor dem zuständigen Jugendamt die Vaterschaft anerkennen und eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben. Nach Abgabe dieser Erklärung steht den Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. Ist die Mutter mit der Abgabe dieser Erklärung nicht einverstanden, kann der Vater seit einem wegweisenden Verfassungsgerichtsbeschluss von Juli 2010 das Sorgerecht „einklagen“. Nach dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 19. Mai 2013 genügt eine tragfähige soziale Beziehung zur Mutter, um dem Vater das Sorgerecht zu ermöglichen – selbst, wenn die Mutter nicht zustimmt. Es wird lediglich geprüft, dass die Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Auf was achtet die Familienhilfe?

Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. So sieht es der § 1605 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor.

Allein erziehende Mütter oder Väter benötigen nur allzu oft die (vermittelnde) Hilfe des Jugendamtes, wenn der andere Elternteil trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung die erforderlichen Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erteilt. Das Jugendamt kann helfen. Gem. § 18 SGB VIII haben Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder ein Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.

Der unterhaltsberechtigte Elternteil wird in diesen Fällen das Jugendamt bitten, den unterhaltspflichtigen Elternteil anzuschreiben und die erforderlichen Daten zu erheben.

Ist man verpflichtet gegenüber dem Jugendamt?

Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. So sieht es der § 1605 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor.

Allein erziehende Mütter oder Väter benötigen nur allzu oft die (vermittelnde) Hilfe des Jugendamtes, wenn der andere Elternteil trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung die erforderlichen Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erteilt. Das Jugendamt kann helfen. Gem. § 18 SGB VIII haben Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder ein Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.

Der unterhaltsberechtigte Elternteil wird in diesen Fällen das Jugendamt bitten, den unterhaltspflichtigen Elternteil anzuschreiben und die erforderlichen Daten zu erheben.

Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?

Pflicht zum vollen persönlichem Einsatz in ihrem Beruf (§ 34 Satz 1 BeamtStG) Diese Pflicht umfasst z. B. die Pflicht zur Pünktlichkeit, die Pflicht zum vollen Einsatz der Arbeitskraft und zur gewissenhaften Aufgabenerledigung.

Zum Aufgabenkreis der Lehrerinnen und Lehrern gehört vor allem die Erziehung, Beratung und Beurteilung der Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit, wobei der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen nach der Verfassung und den Schulgesetzen zu beachten ist. ( § 4 Abs. 1 ADO) Kernaufgaben sind z.B. :

Was kostet eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem das persönliche Verhalten eines Beamten beziehungsweise Angestellten des öffentlichen Dienstes oder eines Richters gerügt wird. Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist es, dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen diese Person zu veranlassen.

Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen. Soll eine andere Sachentscheidung herbeigeführt werden, ist Fachaufsichtsbeschwerde zu erheben. Sie müssen Ihre Beschwerde nicht ausdrücklich als Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde bezeichnen. Es genügt vielmehr vorzutragen, was Sie beanstanden und was Sie mit der Beschwerde erreichen wollen. Die Verwaltung nimmt die Einordnung als Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde für Sie vor. In der Praxis sind viele als Dienstaufsichtsbeschwerden bezeichnete Beschwerden bei Auslegung des erstrebten Zieles als Fachaufsichtsbeschwerden zu werten und zu behandeln.

Als formloser Rechtsbehelf kann eine Beschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf (Rechtsmittel) nicht ersetzen. Durch eine Beschwerde wird die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert, der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen. Dies ist nur durch Erhebung eines Widerspruchs oder einer Klage oder Beantragung eines gerichtlichen Eilverfahrens möglich.

Welche Rechte haben Eltern bei Inobhutnahme?

Eine Inobhutnahme ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, bei der ein Kind oder Jugendlicher in einer Notsituation durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht wird.

Alleine das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Jugendliche sich befindet, entscheidet, ob eine Inobhutnahme erfolgt.