:

Kann man sich kurzfristig Exmatrikulieren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man sich kurzfristig Exmatrikulieren?
  2. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  3. Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?
  4. Wann Exmatrikulieren lassen?
  5. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?
  6. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  7. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  8. Wie lange dauert eine sofortige Exmatrikulation?
  9. Was braucht man für Exmatrikulation?
  10. Ist ein Scheinstudium strafbar?
  11. Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?
  12. Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?
  13. Kann man mitten im Semester exmatrikuliert werden?
  14. Wie lange dauert es sich zu exmatrikulieren?
  15. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Kann man sich kurzfristig Exmatrikulieren?

Guten Tag,

ich bin momentan Student in Baden-Württemberg und möchte da noch mein SS 2018 ohne Abschluss an einer deutschen Uni beenden.

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat, oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat - dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall von der Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.      Jetzt passende Nebenjobs finden

Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?

Kann man sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt (z.B. in der Mitte des Semesters) oder nur zum Ende eines Semesters exmatrikulieren?

Wann Exmatrikulieren lassen?

  • Sind Sie noch eingeschrieben und wollen nicht weiter studieren und beschließen dies am Ende des Semesters, können Sie lediglich die nächste Studiengebühr nicht überweisen und werden dann, nach drei Monaten, automatisch exmatrikuliert.
  • Beachten Sie, dass sich niemand exmatrikulieren muss. Es ist lediglich eine Option. Wer sich exmatrikulieren lässt, bekommt den restlichen Studienbeitrag in der Regel erstattet.
  • Wollen Sie Ihr Studium abbrechen, um an derselben Universität ein anderes Fach zu studieren, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren lassen. Es genügt dann, sich umschreiben zu lassen. So zählen die Semester des abgebrochenen Studiums als Universitätssemester und die des weiteren Studienfachs als Fachsemester.
  • Wollen Sie an eine andere Universität wechseln, benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wer dies plant, muss sich exmatrikulieren lassen, um die Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten.

Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

Hallo. Ich habe für ein Semester Ethnologie und Französisch studiert. Allerdings hat es mir nicht gefallen. Daher hatte ich mich für alle Prüfungen etc. komplett abgemeldet. Jetzt werde ich exmatrikuliert, weil ich natürlich nicht weiter die Studiengebühren bezahlt habe. Kann ich weiter an dieser Uni studieren aber ein anderes Fach? (BW) oder könnte ich sogar theoretisch die gleiche Kombi nochmal studieren, da ich ja nicht leistungsbedingt rausgeflogen bin ?

Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

Hallo. Ich habe für ein Semester Ethnologie und Französisch studiert. Allerdings hat es mir nicht gefallen. Daher hatte ich mich für alle Prüfungen etc. komplett abgemeldet. Jetzt werde ich exmatrikuliert, weil ich natürlich nicht weiter die Studiengebühren bezahlt habe. Kann ich weiter an dieser Uni studieren aber ein anderes Fach? (BW) oder könnte ich sogar theoretisch die gleiche Kombi nochmal studieren, da ich ja nicht leistungsbedingt rausgeflogen bin ?

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat, oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat - dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall von der Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.      Jetzt passende Nebenjobs finden

Wie lange dauert eine sofortige Exmatrikulation?

Mit der Exmatrikulation enden auch die Berechtigungen und Zugänge zum Mail-Account. Exmatrikulierte Studierende sind nicht mehr Mitglieder der Universität . Die Benutzungsordnung des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) gestattet nur Mitgliedern der Universität die Nutzung seiner Systeme. Eine Verlängerung von RRZ-Kennungen ist nicht möglich!

Lehrende und Studienbüros haben nach der Sperrung des Accounts weiter Zugriff auf die Leistungskonten zum Zweck des Eintragens von Noten bzw. der Erstellung von Abschlussdokumenten. Hierfür ist also keine Verlängerung der Kennung erforderlich.

Was braucht man für Exmatrikulation?

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Im Falle einer Verkürzung musst du die Prüfung aber genauso wie jeder andere Auszubildende auch ablegen. Bereits im Studium erbrachte Leistungen führen nicht zu einer Befreiung von Prüfungsteilen!

Ist ein Scheinstudium strafbar?

Den scheinbar größten Vorteil stellt das Semesterticket dar. Durch das teils subventionierte Semesterticket der einzelnen Universitäten und Fachhochschulen fahren Studenten zu einem besonders günstigen Kurs. In Leipzig beispielsweise kostet das Semesterticket inklusive Studiengebühren lediglich 206 Euro (davon sind 121 Euro für das MDV-Vollticket gedacht) und wird zusammen mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Im Vergleich zum Normalpreis ein echtes Schnäppchen, finden die Scheinstudenten.

Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?

Hallo zusammen,

bin bisher davon ausgegangen, dass ich mit unter 25 Jahren familienversichert bin (AOK). Nun steht aber in der Bescheinigung fürs BAföG-Amt, ich sei "seit dem 01.09.2019 nach Paragraph 5 Abs.1 Nrn. 9, 10 oder 13 SGB V bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und nach Paragraph 20. Abs. 1 Satz 2 Nrn.9, 10 oder Abs.3 SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung ausschließlich beitragspflichtig versichert."

Kann man mitten im Semester exmatrikuliert werden?

Mit der Exmatrikulation enden auch die Berechtigungen und Zugänge zum Mail-Account. Exmatrikulierte Studierende sind nicht mehr Mitglieder der Universität . Die Benutzungsordnung des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) gestattet nur Mitgliedern der Universität die Nutzung seiner Systeme. Eine Verlängerung von RRZ-Kennungen ist nicht möglich!

Lehrende und Studienbüros haben nach der Sperrung des Accounts weiter Zugriff auf die Leistungskonten zum Zweck des Eintragens von Noten bzw. der Erstellung von Abschlussdokumenten. Hierfür ist also keine Verlängerung der Kennung erforderlich.

Wie lange dauert es sich zu exmatrikulieren?

Die Matrikel (auch: Universitätsmatrikel) bezeichnet an Hochschulen eine Liste, die sämtliche Studierenden verzeichnet. Das Verzeichnis enthält die Studierenden dieser Hochschule, die aktuell eingeschrieben sind. Exmatrikulation bedeutet die Streichung aus dieser Liste. Damit erlischt die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Studierenden an der Hochschule. Üblicherweise findet dieser Prozess zum Ende eines Semesters statt. Eine rückwirkende Exmatrikulation kann in einigen Fällen möglich sein, beispielsweise, wenn der Student im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht hat. Unterscheiden lassen sich drei Formen von Exmatrikulation:

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Bevor es ans Eingemachte geht, müssen wir ein paar Basics klären, damit du deine Situation richtig einordnen kannst. Lass uns ganz einfach anfangen: Dein Studium besteht aus verschiedenen Fächern, die in so genannten Modulen zusammengefasst sind. Jedes Modul ist mit einer Prüfung verbunden, die du bestehen musst – ansonsten wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und kannst deinen Studiengang nicht erfolgreich abschließen.

Für jede (Teil-)Prüfung steht dir eine gewisse Anzahl an Versuchen zur Verfügung. Solltest du eine Prüfung also nicht direkt bestehen, darfst du sie wiederholen. Eine (Modul-)Prüfung ist erst dann endgültig nicht bestanden, wenn du sie auch in der letzten Wiederholung nicht bestehst. Die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche ist in deiner Prüfungsordnung festgeschrieben und liegt in der Regel bei zwei oder drei je Prüfung.

Wichtig ist dabei, dass du auf die genaue Bezeichnung achtest und dich nicht verwirren lässt: Der erste Wiederholungsversuch ist insgesamt der zweite Prüfungsversuch; ein zweiter Wiederholungsversuch ist insgesamt der dritte Prüfungsversuch und so weiter. An dieser Stelle geraten viele Studenten durcheinander und verwechseln Prüfungsversuch mit Wiederholungsversuch. Deswegen solltest du die Regelungen deiner Prüfungsordnung genau kennen und dir deiner Lage bewusst sein.

Mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Modul ist zwangsläufig auch die Abschlussprüfung (zum Beispiel die Bachelor- oder Masterprüfung) des Studiengangs endgültig nicht bestanden. Dein Studium wird dadurch vorzeitig beendet und du wirst exmatrikuliert. Aber: Je nach Hochschule und Studiengang gilt dies unter Umständen nur für Pflichtmodule.

Das endgültige Nichtbestehen eines Wahlmoduls oder einer Teilprüfung innerhalb eines Wahlbereichs würde demnach nicht zur Exmatrikulation führen. Dein Studium wird erst dann abgebrochen, wenn du alle Module innerhalb der Wahlmöglichkeiten im letzten Prüfungsversuch nicht bestehst – es sei denn, deine Prüfungsordnung legt etwas anderes fest. Gleiches gilt für Ergänzungsmodule oder freiwillig belegte Nebenfächer, die nicht zwangläufig in deinem Studienverlaufsplan vorgesehen sind.

Es sind also nicht alle Prüfungen von gleicher Relevanz. Bestehst du einen verbindlichen Drittversuch nicht, verlierst du den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht mehr weiter studieren. Dein Prüfungsamt wird dir in der Folge einen entsprechenden Bescheid zustellen und die Exmatrikulation einleiten.

Die offiziellen Regelungen deiner Hochschule sind eindeutig: Drittversuch nicht bestanden = Exmatrikulation. Doch so verbindlich, wie die Gesetzestexte klingen, sind sie nicht. Solltest du deinen Drittversuch bzw. den letzten Prüfungsversuch nicht bestehen, muss deine akademische Laufbahn nicht vorbei sein. Es gibt ein paar Möglichkeiten, die du kennen solltest. Dazu eine kurze Übersicht.