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Was kann ich bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was kann ich bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen?
  2. Kann man Eigentum von der Steuer absetzen?
  3. Was kann man beim Immobilienkauf von der Steuer absetzen?
  4. Kann man Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen?
  5. Welche Kosten kann ich als Eigentümer einer Eigentumswohnung absetzen?
  6. Kann man eigengenutzte Immobilie abschreiben?
  7. Kann man die Notarkosten von der Steuer absetzen?
  8. Kann man Notarkosten beim Wohnungskauf steuerlich absetzen?
  9. Welche Kosten kann ich als Eigentümer absetzen?
  10. Wie hoch ist die Abschreibung bei einer Eigentumswohnung?
  11. Welche Kosten kann man als Eigentümer absetzen?
  12. Welche Kosten können Eigentümer absetzen?
  13. Sind Notar und grundbuchkosten steuerlich absetzbar?
  14. Kann ich Notarkosten von Steuer absetzen?
  15. Kann man die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen?

Was kann ich bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen?

Zwischenzeitlich beschlossen, ist die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Immobilien. Von ihr profitieren sowohl gewerbliche als auch private Hauseigentümer . Demnach sollen Hauseigentümer, die ihre Gebäude vermieten oder verpachten, künftig zehn Jahre lang jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd geltend machen können, sofern die Kosten nicht ohnehin sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand sind.

Wer seine Immobilien selbst nutzt, soll die Sanierungskosten in gleicher Weise wie Sonderausgaben in seiner Einkommenssteuererklärung angeben können. Das wäre vor allem für Eigentümer von selbstgenutzten Wohneigentum attraktiv, die ihre gesamte Immobilie energetisch sanieren. Denn das ist mit erheblichen Kosten verbunden und führt zu einer entsprechend hohen Steuerförderung. Die endgültigen Regelungen seien aber noch offen. 

Kann man Eigentum von der Steuer absetzen?

Was beim Haus­kauf in der Steuer­er­klä­rung ange­ge­ben wer­den kann, ist in ers­ter Li­nie davon ab­hän­gig, für wel­chen Zweck Sie die Immo­bilie erwer­ben. Kau­fen Sie das Haus für die priva­te Eigen­nutz­ung, kön­nen Sie lei­der nur sehr wenig steuer­lich gel­tend machen. Hier zäh­len haupt­säch­lich haus­halts­nahe Dienst­leis­tun­gen wie Hand­werker­rechnun­gen. Eventu­ell lässt sich der Um­zug als berufs­be­dingt dekla­rie­ren, wo­durch Sie mehr sparen kön­nen.

Anders sieht die Situa­tion aus, wenn Sie eine Immo­bilie als Geld­an­lage er­wer­ben und ver­mie­ten möch­ten. Hier können Sie deut­lich mehr beim Haus­kauf steuer­lich ab­set­zen. Die Immo­bilie an sich, Notar­kos­ten, Grund­steuern und Zin­sen sind Bei­spiele für absetz­bare Kos­ten. Hier lesen Sie direkt weiter zum Thema.

Die größte Er­spar­nis beim priva­ten Haus­kauf kön­nen Sie er­rei­chen, wenn Sie Haus und Grund­stück ge­trennt vonei­nan­der er­wer­ben. Das ist oft der Fall, wenn Sie ein Haus bauen.

Kau­fen Sie ein freies Grund­stück, schlie­ßen Sie einen Ver­trag mit dem Ver­käu­fer des Grund­stücks. Diesen Ver­trag wird das Finanz­amt als Ba­sis für die Berech­nung der Grund­erwerb­steuer an­setzen. Im nächs­ten Schritt beauf­tra­gen Sie ein Bau­unter­neh­men mit dem Haus­bau. Auf diese Kos­ten ist aber keine Grund­erwerb­steuer mehr zu ent­rich­ten. So kön­nen Sie den Haus­kauf zwar nicht steuer­lich ab­set­zen, Sie ver­rin­gern aber den Bemessungs­be­trag für die Grund­erwerb­steuer.

Wich­tig ist, dass Sie keinen Auf­trag an Architek­ten oder Bau­unter­nehmer ver­ge­ben, bevor der Kauf des Grund­stücks voll­stän­dig ab­ge­schlos­sen ist. Ist der Kauf des Grund­stücks bei­spiels­weise an die Be­auf­tra­gung eines be­stimm­ten Archi­tek­ten gekop­pelt oder lie­gen bereits genehmig­te Pläne vor, wird das Finanz­amt womög­lich das gesam­te Haus­pro­jekt besteu­ern. Im Ideal­fall soll­ten zwischen Kauf des Grund­stücks und dem Beauf­tra­gen von Unter­neh­men für Pla­nung und Bau 6 Mona­te lie­gen.

Was kann man beim Immobilienkauf von der Steuer absetzen?

Was beim Haus­kauf in der Steuer­er­klä­rung ange­ge­ben wer­den kann, ist in ers­ter Li­nie davon ab­hän­gig, für wel­chen Zweck Sie die Immo­bilie erwer­ben. Kau­fen Sie das Haus für die priva­te Eigen­nutz­ung, kön­nen Sie lei­der nur sehr wenig steuer­lich gel­tend machen. Hier zäh­len haupt­säch­lich haus­halts­nahe Dienst­leis­tun­gen wie Hand­werker­rechnun­gen. Eventu­ell lässt sich der Um­zug als berufs­be­dingt dekla­rie­ren, wo­durch Sie mehr sparen kön­nen.

Anders sieht die Situa­tion aus, wenn Sie eine Immo­bilie als Geld­an­lage er­wer­ben und ver­mie­ten möch­ten. Hier können Sie deut­lich mehr beim Haus­kauf steuer­lich ab­set­zen. Die Immo­bilie an sich, Notar­kos­ten, Grund­steuern und Zin­sen sind Bei­spiele für absetz­bare Kos­ten. Hier lesen Sie direkt weiter zum Thema.

Die größte Er­spar­nis beim priva­ten Haus­kauf kön­nen Sie er­rei­chen, wenn Sie Haus und Grund­stück ge­trennt vonei­nan­der er­wer­ben. Das ist oft der Fall, wenn Sie ein Haus bauen.

Kau­fen Sie ein freies Grund­stück, schlie­ßen Sie einen Ver­trag mit dem Ver­käu­fer des Grund­stücks. Diesen Ver­trag wird das Finanz­amt als Ba­sis für die Berech­nung der Grund­erwerb­steuer an­setzen. Im nächs­ten Schritt beauf­tra­gen Sie ein Bau­unter­neh­men mit dem Haus­bau. Auf diese Kos­ten ist aber keine Grund­erwerb­steuer mehr zu ent­rich­ten. So kön­nen Sie den Haus­kauf zwar nicht steuer­lich ab­set­zen, Sie ver­rin­gern aber den Bemessungs­be­trag für die Grund­erwerb­steuer.

Wich­tig ist, dass Sie keinen Auf­trag an Architek­ten oder Bau­unter­nehmer ver­ge­ben, bevor der Kauf des Grund­stücks voll­stän­dig ab­ge­schlos­sen ist. Ist der Kauf des Grund­stücks bei­spiels­weise an die Be­auf­tra­gung eines be­stimm­ten Archi­tek­ten gekop­pelt oder lie­gen bereits genehmig­te Pläne vor, wird das Finanz­amt womög­lich das gesam­te Haus­pro­jekt besteu­ern. Im Ideal­fall soll­ten zwischen Kauf des Grund­stücks und dem Beauf­tra­gen von Unter­neh­men für Pla­nung und Bau 6 Mona­te lie­gen.

Kann man Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen?

Wohnungseigentümer, die Ihre Wohnung nicht selbst nutzen, sondern diese vermieten, profitieren insbesondere durch Vorteile bei der Einkommenssteuererklärung. Neben dem Kaufpreis können beispielsweise auch die Erwerbsnebenkosten steuerlich geltend gemacht werden – anders als bei Selbstnutzern. Hierzu zählen sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Aufwendungen für den Notar und den Grundbucheintrag. Jahr für Jahr können Immobilienbesitzer diese Ausgaben über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum der Immobilie absetzen. Bei Bauten, die nach 1925 errichtet wurden, wird ein Zeitraum von 50 Jahren angesetzt, bei älteren Gebäuden ein Zeitraum von 40 Jahren. Das heißt, dass bei ab 1925 errichteten Bauten jährlich zwei Prozent der Erwerbskosten in der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig sind.

Welche Kosten kann ich als Eigentümer einer Eigentumswohnung absetzen?

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Kann man eigengenutzte Immobilie abschreiben?

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Ein Freistellungsauftrag (FSA) bewirkt, dass Kapitalerträge (z. B. Zinsen und Dividenden) bis zur Höhe des erteilten FSA ohne Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer ausgezahlt werden. Die Höhe des erteilten FSA darf …

Kann man die Notarkosten von der Steuer absetzen?

Durch die Inanspruchnahme eines Notars fallen Notarkosten an. Solche Kosten kann man von der Steuer absetzen, dafür müssen aber aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Kann man Notarkosten beim Wohnungskauf steuerlich absetzen?

Zwar können selbst nutzende Eigenheimbesitzer nicht von der Immobilien-AfA profitieren. Es gibt aber doch einige Möglichkeiten, den Fiskus an den Kosten fürs Wohnen zu beteiligen.

Eigentümer dürfen 20 Prozent ihrer Handwerkerkosten, maximal aber 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuer abziehen. Angerechnet werden dabei nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten, beispielsweise für neue Tapeten oder einen neuen Fußbodenbelag, kann der Eigentümer nicht absetzen. Auch Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind in diesem Rahmen von der Steuer absetzbar, also zum Beispiel die Sanierung eines maroden Dachs. Schafft ein Eigentümer neue Wohnfläche in einem bereits vorhandenen Haushalt, kann er ebenfalls Kosten steuerlich geltend machen – beispielsweise beim Dachbodenausbau.

Tipp: Wer als Immobilienbesitzer Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen will, muss darauf achten, dass die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gesondert von den Materialkosten aufgeführt werden. Nur dann kommt ein steuerlicher Abzug in Frage.

Welche Kosten kann ich als Eigentümer absetzen?

Zwar können selbst nutzende Eigenheimbesitzer nicht von der Immobilien-AfA profitieren. Es gibt aber doch einige Möglichkeiten, den Fiskus an den Kosten fürs Wohnen zu beteiligen.

Eigentümer dürfen 20 Prozent ihrer Handwerkerkosten, maximal aber 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuer abziehen. Angerechnet werden dabei nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten, beispielsweise für neue Tapeten oder einen neuen Fußbodenbelag, kann der Eigentümer nicht absetzen. Auch Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind in diesem Rahmen von der Steuer absetzbar, also zum Beispiel die Sanierung eines maroden Dachs. Schafft ein Eigentümer neue Wohnfläche in einem bereits vorhandenen Haushalt, kann er ebenfalls Kosten steuerlich geltend machen – beispielsweise beim Dachbodenausbau.

Tipp: Wer als Immobilienbesitzer Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen will, muss darauf achten, dass die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gesondert von den Materialkosten aufgeführt werden. Nur dann kommt ein steuerlicher Abzug in Frage.

Wie hoch ist die Abschreibung bei einer Eigentumswohnung?

Mit Hilfe unseres Abschreibungsrechners für Gebäude ermitteln Sie ganz bequem die Höhe der Abschreibung für Ihr Gebäude unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer. Ein Abschreibungsplan liefert die genauen abzuschreibenden Beträge verteilt auf die betreffenden Steuerjahre. Alle notwendigen Informationen finden Sie unterhalb des Rechners.

Welche Kosten kann man als Eigentümer absetzen?

Im Grunde sind vier Steuerarten zu nennen, die sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Wohneigentum fällig werden:

Mit teuren Versäumnissen starten viele Bundesbürger ihre Karriere als Neu-Eigentümer: „Ein wesentliches Versäumnis ist es, dass viele Immobilieneigentümer vor dem Kauf und vor dem Notartermin nicht zum Steuerberater gehen“, sagt Jürgen R. Herrmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Esslingen. Er ist auf Immobilien spezialisiert und kennt die fatale Mischung aus Zeitdruck und organisatorischem Aufwand, die viele erstmalige Immobilienkäufer für wichtige  Steueraspekte blind macht.

Sein Argument: Unbedingt einen Fachmann hinzuziehen, denn dieser könnte den Vertragsentwurf und die Bemessungsgrundlage „etwa für eventuelle Abschreibungen sowie die Höhe der Grunderwerbsteuer prüfen und steuerliche Optimierungen“ vorschlagen. So könnten im Falle einer Schenkung, bei Scheidung oder bei Veräußerungen an Familienmitglieder ersten Grades null Euro Grunderwerbsteuer anfallen. Herrmann: „Es sind schon relevante Summen, um die es da geht.“

„Es sind schon relevante Summen, um die es da beim Kauf und den steuerlichen Optimierungen geht.“

Welche Kosten können Eigentümer absetzen?

Grundsätzlich sind Aufwendungen wie für das private Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung nicht abzugsfähig. Dies gilt beispielsweise für Abgaben, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Hauskredite, Versicherungen, Notarkosten im Zusammenhang mit der Übertragung von Grundbesitz oder Baumaßnahmen.

Wenn das Eigenheim aber teilweise beruflich genutzt wird, sind die Kosten anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzbar. Hier gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten:

Sind Notar und grundbuchkosten steuerlich absetzbar?

Notarkosten können hoch ausfallen, sind aber nur in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar. Unter welchen Bedingungen Sie Notarkosten in der Steuer als Ausgaben geltend machen können, haben wir für Sie zusammengefasst.

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Kann ich Notarkosten von Steuer absetzen?

Auch bei einer Erbschaftsregelung entstehen Notar- und Grundbuchkosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Das hat der Bundesfinanzhof per Urteil im Jahr 2013 entschieden. Zuvor war das nicht möglich gewesen. Im vorliegenden Fall hatte ein Geschwisterpaar von den verstorbenen Eltern verschiedene Vermögenswerte geerbt, darunter bebauten Grundbesitz.

Als Erbengemeinschaft hatten sie bereits das Erbe teilweise geteilt. Im Sommer 2001 einigten sie sich darauf, den Restnachlass aufzuteilen, der ausschließlich aus Grundstücken bestand. Die Schwester erhielt zwei Grundstücke mit Wohngebäuden, der Bruder den sonstigen Grundbesitz. Bei dieser Aufteilung waren ein Erbauseinandersetzungsvertrag zu erstellen, ein Grundbucheintrag vorzunehmen und für diese Vorgänge eine notarielle Beglaubigung einzuholen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 10.357 DM (5.295 Euro). Die Schwester nutzte eines der Wohngebäude zu 20 Prozent für den Eigenbedarf, vermietete aber den restlichen Gebäudeteil und die andere Immobilie. Bezogen auf die gesamten Erbteilungskosten verteilten sich diese auf die Selbstnutzung (steuerlich nicht wirksam) in Höhe von 648 Euro und die Vermietung (steuerlich wirksam) in Höhe von 4.647 Euro.

Kann man die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen?

Es versteht sich von selbst, dass in Situationen, in denen der Käufer die Wahl hat, er sich vorher erkundigt, welches Land welchen Steuersatz erhebt. Schon zwei Prozentpunkte gespart kann eine Menge Geld bedeuten.