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Was zahlt die Techniker Krankenkasse bei Zahnersatz dazu?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was zahlt die Techniker Krankenkasse bei Zahnersatz dazu?
  2. Welche Leistungen müssen beim Zahnarzt selber bezahlen?
  3. Was Übernimmt meine Krankenkasse beim Zahnarzt?
  4. Wie viel kostet eine Brücke für zwei Zähne?
  5. Was ist günstiger Prothese oder Brücke?
  6. Welche Zahnfüllung ist kostenlos?
  7. Was wird von der Krankenkasse nicht bezahlt?
  8. Wird ein Zahnimplantat von der Krankenkasse bezahlt?
  9. Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Brücke?
  10. Was ist günstiger Brücke oder Implantat?
  11. Was ist der billigste Zahnersatz?
  12. Was ist die billigste Prothese?
  13. Warum muss man Füllungen beim Zahnarzt selber bezahlen?
  14. Welche Füllung übernimmt die Krankenkasse nicht?
  15. Was ist kostenlos beim Zahnarzt?

Was zahlt die Techniker Krankenkasse bei Zahnersatz dazu?

Mit der Zahnzusatzversicherung  ZahnFlex unseres Kooperationspartners Envivas können Sie sich sehr gut absichern und Ihren Eigenanteil reduzieren. Wichtig zu wissen: Es gibt eine Wartezeit von acht Monaten. Mit unserem Tarifberater finden Sie schnell das passende Angebot.

Welche Leistungen müssen beim Zahnarzt selber bezahlen?

Für Erwachsene bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen 2 zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr und eine Zahnsteinentfernung, also die Entfernung harter Zahnbeläge. Alle 2 Jahre übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Früherkennung von Parodontitis, den sogenannten parodontalen Screening Index.

Viele Krankenkassen beteiligten sich zudem mit Zuschüssen an der kostenpflichtigen Professionellen Zahnreinigung.

Bei Kindern zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr werden zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen je Kalenderjahr bezahlt sowie eine kariesprophylaktische Auffüllung von Zahnfurchen (Fissurenversiegelung) der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne) sogenannte Komposit-Füllungen aus zahnfarbenem Kunststoff. Im Seitenzahnbereich haben schwangere und stillende Frauen sowie gesetzlich Krankenversicherte mit einer Amalgam-Allergie, Patient:innen mit einer schweren Niereninsuffizienz und Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres Anspruch auf eine kostenlose Kunststofffüllung.

Selbst wenn sich Patient:innen für eine kostenpflichtige Füllung entscheiden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen immer noch die Kosten der gesetzlichen Alternative, d.h. die Patient:innen müssen lediglich die Differenz zwischen zuzahlungsfreier Kassenvariante und kostenpflichtigen Leistung zahlen. In diesem Fall wird dann eine Mehrkostenvereinbarung abgeschlossen.

Bei Mängeln an den Füllungen, an denen denen Patient:innen keine Schuld trägen, übernehmen die gesetzlichen Kassen eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Die Zahnärztib oder der Zahnarzt müssen den Fehler kostenlos nachbessern oder eine komplett neue Füllung einsetzen.

Was Übernimmt meine Krankenkasse beim Zahnarzt?

Die eigenen Zähne sind wichtig. Wir brauchen sie für das Essen und Sprechen. Außerdem prägen sie unser Aussehen. Fehlt ein Zahn, braucht man einen Zahnersatz. 

Wie viel kostet eine Brücke für zwei Zähne?

Wie anfangs erwähnt, sind die Kosten für Zahnbrücken von sehr vielen Faktoren abhängig. Um Ihnen eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, die möglichst viele Faktoren beinhaltet und trotzdem übersichtlich bleibt, haben wir uns dafür entschieden, jeweils eine Tabelle pro Gliederanzahl und verwendetem Material einer Brücke anzugeben. Selbst dann können wir lediglich Kostenregionen angeben.

Was bei dieser Aufteilung vollkommen außen vor bleibt, ist der regionale Faktor: Zahnarztkosten unterscheiden sich nämlich auch nach Region. Wenn Sie genau wissen möchten, was Ihre Behandlung kostet, starten Sie bitte einfach einen eigenen Preisvergleich und/oder informieren Sie sich in unserer regionalen Preisübersicht.

Was in aller Regel keinen Unterschied macht, ist, an welcher Stelle Sie die Brücke benötigen: Eine Zahnbrücke im Unterkiefer kostet genauso viel wie im Oberkiefer. Die verbreitetste Ausnahme dieser Regel sind Brücken auf Implantaten im hinteren Oberkiefer-Bereich und dies genau dann, wenn der Kieferknochen nicht dick genug ist, um das Implantat zu halten. In diesem Fall muss vor der Implantation ein spezieller Knochenaufbau vorgenommen werden, der Sinuslift heißt. Diese Operation, bei der die Kieferhöhlenwand verdickt wird, stellt einen großen Eingriff dar und ist mit hohen Zusatzkosten verbunden.

Was ist günstiger Prothese oder Brücke?

Bevor Sie sich für den passenden Zahnersatz entscheiden, informieren Sie sich über die Vor- und Nachteile von Implantat oder Brücke. Achten Sie dabei auf diese Faktoren:

Brücken werden in der Regel aus Metall gefertigt und mit einer keramischen Verblendung überzogen. Wenn Sie sich für gut verträgliche Keramikkronen und Brücken aus Keramik entscheiden, kann komplett auf Metall im Mundraum verzichtet werden. So können allergische Reaktionen auf Metalle ausgeschlossen werden. 

Welche Zahnfüllung ist kostenlos?

Zu den Zahnfüllungen, die der Zahnarzt gleich nach dem Erstellen direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann, gehören Amalgamfüllungen. Dafür wird das sogenannte Silberamalgam verwendet. Diese Zahnfüllung erfüllt einen sehr guten Zweck und ist für die Krankenkasse wirtschaftlich. Diese Zahnfüllung gilt als Regelversorgung und wird schon seit 1820 regelmäßig für das Befüllen von Zahnlöchern verwendet.

Was wird von der Krankenkasse nicht bezahlt?

Bezahlen Sie ausstehende Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, können Krankenkassen verschiedene Massnahmen treffen:

  • Die Versicherung stellt Ihnen mindestens eine schriftliche Mahnung zu.

  • Bezahlen Sie offene Rechnungen trotz Mahnung nicht, folgt eine Zahlungsaufforderung. Die Krankenkasse muss Ihnen eine Nachfrist von 30 Tagen einräumen und Sie auf die Folgen des Zahlungsverzuges hinweisen.

  • Kommen Sie der Zahlungsaufforderung weiterhin nicht nach, muss die Krankenkasse Sie betreiben lassen.

Konkret heisst das: Bezahlen Sie die Prämien der Krankenkasse nicht, machen Sie Schulden.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten von kassenpflichtigen Behandlungen auch bei ausstehenden Prämienrechnungen. Aber: Einige Kantone führen eine «schwarze Liste». Krankenkassen übernehmen in diesen Kantonen nur die Kosten für Notfallbehandlungen. Seit Anfang 2021 nimmt kein Kanton mehr Minderjährige in die Listen auf. 

Wird ein Zahnimplantat von der Krankenkasse bezahlt?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen sieht die Übernahme der Kosten für Zahnimplantate nicht vor. Gesetzlich Versicherte können lediglich mit einer festgelegten Bezuschussung - dem sogenannten Festzuschuss - rechnen. Im Rahmen einer Härtefallregelung werden in speziellen Ausnahmefällen jedoch auch die Kosten für Implantate übernommen. Diese Ausnahmen beinhalten eine Reihe sehr seltener Erkrankungen, Tumore und Allergien.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Brücke?

Eine Zahnbrücke (kurz Brücke) ist eine Form des künstlichen Zahnersatzes, mit dem einer oder mehrere fehlende Zähne ersetzt werden. Die benachbarten Zähne dienen als Pfeiler der Brücke, die herausnehmbar sowie festsitzend eingesetzt werden kann. Die Pfeiler werden wie eine Krone präpariert und zur Stabilisierung und Befestigung genutzt. Es gibt einzelne Zahnbrücken, aber auch solche mit mehreren Mittelteilen, welche dann Anwendung finden, wenn mehrere Zähne fehlen und ersetzt werden sollen. Eine Brücke kann Zahnlücken mit bis zu 4 fehlenden Zähnen schließen. Die verschiedenen Brücken-Arten unterscheiden sich nach Art der Befestigung sowie nach Materialien. 

Zahnbrücken werden in der Regel an natürlichen Zähnen („Pfeilerzähne“) befestigt. Diese werden dann jeweils mit einer künstlichen Zahnkrone versorgt. Die Krone bildet den Anker und wird daher auch als Verankerungskrone bezeichnet. Bevor die Brücke eingesetzt werden kann, müssen die zu überkronenden Zähne abgeschliffen werden. Da in der Zahnmedizin grundsätzlich gilt, möglichst viel gesunde Zahnsubstanz zu erhalten, entscheidet die Beschaffenheit der Pfeilerzähne letztendlich darüber, welche Verankerungsform für die Brücke gewählt wird.

Grundsätzlich eignen sich alle Materialien, die für eine Zahnkrone in Frage kommen, auch für die Herstellung einer Zahnbrücke.

Gold: Zahnbrücken aus Gold sind sehr stabil, werden aber aus ästhetischen Gründen meistens nur im nicht-sichtbaren Teil des Mundes verwendet. Die Brücken-Basis besteht meistens aus der goldfarbigen Metall-Legierung, auf der sich ein zahnfarbiger Kunststoff- oder Keramik-Aufbau befindet.

Metallkeramik: Diese Brücken bestehen im Inneren aus Metall und werden mit zahnfarbener Keramik überzogen. Die Metallkeramik-Zahnbrücke wird oft im sichtbaren Teil des Mundes (Schneide- oder Eckzähne) verwendet.

Was ist günstiger Brücke oder Implantat?

Wenn Sie bei einer Zahnlücke zwischen einem Zahnimplantat oder einer Brücke wählen, sollten Sie den Unterschieden des Materials Beachtung schenken.

Beim Implantat haben Sie den Vorteil, dass die künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Zirkonoxid besteht. Darauf können Sie eine Krone aus Vollkeramik platzieren lassen. Die Materialien sind absolut verträglich und geben in der Regel keine allergieauslösenden Stoffe frei.

Wenn Sie bei einer Zahnlücke zwischen einem Zahnimplantat oder einer Brücke wählen, sollten Sie den Unterschieden des Materials Beachtung schenken.

Beim Implantat haben Sie den Vorteil, dass die künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Zirkonoxid besteht. Darauf können Sie eine Krone aus Vollkeramik platzieren lassen. Die Materialien sind absolut verträglich und geben in der Regel keine allergieauslösenden Stoffe frei.

Die klassische Brücke besteht in der Regel aus Metall und wird mit einer keramischen Verblendung überzogen. Für die Verankerungen werden rechts und links neben der Lücke je ein Zahn beschliffen. Auf diesen Zahn wird eine metallische oder keramische Krone aufgesetzt. Bei Überbrückungen eines Zahns kann auf Metall verzichtet und bei der Krone Vollkeramik verwendet werden. In diesem Fall bleiben die Einflüsse von Metall im Mundraum der Patienten aus, wodurch sich keine Unterschiede in der Verträglichkeit feststellen lassen.

Auch in Bezug auf die Haltbarkeit stellt sich die Frage, mit welcher Zahnersatz-Variante Sie besser beraten sind.

Mit dem Implantat als feste und stabile Lösung sind Sie auf der sicheren Seite. Denn Implantate halten meist länger als eine Zahnbrücke.

Bei Brückenlösungen besteht im Falle eines erneuten Zahnverlustes oder eines Zahnfleischrückgangs die Notwendigkeit eine Folgebehandlung zur Anpassung Ihres Zahnersatzes vorzunehmen. Dementsprechend sollten Sie vorausschauend wählen.

Was ist der billigste Zahnersatz?

Normaler Zahnersatz (ohne Implantate) bleibt weiterhin die günstigere Alternative, wenn man vergleicht was  Implantate kosten. Um z.B. eine Zahnlücke zu schliessen, ist eine keramische Zahnbrücke mit Gesamtkosten von ca. 1700€ etwa 500€ günstiger als ein Implantat.

Was ist die billigste Prothese?

Die einfache Vollprothese („Gebiss") hält durch genaue Passung der Zahnprothese auf dem zahnlosen Kieferkamm und dem Speichel als „Klebstoff“. Wenn auch ein guter Prothesenhalt genaues Arbeiten erfordert, sind die Materialien für eine Vollprothese günstig. Der Zahnarzt hat auch kaum Spielraum ein höheres Honorar bei einem Kassenpatienten zu fordern, was die Gesamtkosten niedrig hält. 

Die Gesamtkosten liegen unter 1000€ je Kiefer. Nur „funktionsanalytische Maßnahmen" (Registrieren der Kiefergelenkposition für einen exakten Biss) können privat mit bis zu über 1000€ zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Warum muss man Füllungen beim Zahnarzt selber bezahlen?

Dies kann man von der Amalgamfüllung nun wirklich nicht sagen. Dabei wird diese Art der Zahnfüllung zu 100 Prozent von den Krankenkassen der GKV übernommen. Die Feilungsmischung besteht hier aus mindestens 40 Prozent Silber und maximal 32 Prozent Zinn sowie 30 Prozent Kupfer und maximal 5 Prozent Indium, aber auch 3 Prozent Quecksilber. Dabei wurde seit der Mitte des 20. Jahrhunderts Kupfer statt Silber verwendet für die Amalgamfüllungen. Doch dies geschah nur kurzeitig, da später wieder Silber verwendet wurde, wegen der besseren Verträglichkeit. Der Grund, warum Amalgamfüllungen von der Krankenkasse erstattet werden, ist die Zeit, die der Zahnarzt benötigt, um diese Zahnfüllung einzubringen.

Welche Füllung übernimmt die Krankenkasse nicht?

Zahnfüllungen werden nach Material (metallische und nichtmetallische Füllungen) und Einbringungsart unterschieden. Größere Füllungen werden als Inlays oder Einlagefüllungen bezeichnet. Sie bestehen aus Keramik oder Gold. Onlays liegen auf dem Zahn auf und ersetzen so z. B. die Ecke eines Backenzahns. Mit der Entwicklung der In- und Onlays kamen auch Veneers auf den Markt, kleine Schalen aus Keramik oder Kunststoff, die vorwiegend aus Schönheitsgründen auf einen Zahn aufgeklebt werden.

Während früher vor allem Amalgam als Zahnfüllung benutzt wurde – diese wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen – gibt es heute eine ganze Reihe von anderen verwendeten Materialien wie Gold-, Keramik- und Kompositfüllungen.

Liegt keine der aufgeführten Voraussetzungen für Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich vor, darf die IKK classic die Kosten für eine Kompositfüllung im Seitenzahnbereich nur bis zur Höhe der Kosten für eine Amalgamfüllung übernehmen. Die darüber hinaus gehenden Kosten müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Werden ohne medizinischen Grund intakte Amalgam- gegen Kunststofffüllungen ausgetauscht, besteht kein Anspruch auf Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Auch beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Kunststofffüllungen können durch die Wahl von aufwändigeren Versorgungsformen (z. B. Herstellung in Mehrschichttechnik) Mehrkosten entstehen. Darüber wird Sie Ihr Zahnarzt vor Beginn der Behandlung informieren.

Was ist kostenlos beim Zahnarzt?

Zunächst: Die Behand­lung beim Zahn­arzt funk­tioniert für gesetzlich Versicherte genauso wie bei jedem anderen Arzt: Der Versicherte legt seine Chipkarte vor, und der Zahn­arzt behandelt. Muss allerdings Zahn­ersatz her, kann es für Versicherte schnell teuer werden. Denn die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt für Zahn­ersatz einen Fest­zuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten, die Krankenkassen und Zahn­ärzteschaft für eine einfache Regel­versorgung fest­gelegt haben – etwa für eine Brücke aus einer Metall­legierung ohne Gold­anteil. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Waren Versicherte fünf Jahre in Folge zur Vorsorge beim Zahn­arzt und können sie dies durch Stempel im Bonus­heft nach­weisen, erhöht sich der Fest­zuschuss ab dem sechsten Jahr auf 70 Prozent. Bei Versicherten, die zehn Jahre lang Stempel in ihrem Bonus­heft lückenlos nach­weisen können, beträgt der Zuschuss ab dem elften Jahr 75 Prozent des Betrages für die Regel­versorgung

Tipp: Versäumen Sie den jähr­lichen Kontroll­besuch beim Zahn­arzt auch nur ein Mal, verlieren Sie den Bonus komplett und müssen wieder bei null anfangen. Haben Sie nur vergessen, Ihr Bonus­heft zu einem Termin mitzubringen, können Sie den fehlenden Stempel aber nach­tragen lassen.

Bei Versicherten, die im Monat nicht mehr als 1 358 Euro brutto einnehmen oder Sozial­leistungen wie Hartz IV, Bafög oder Grund­sicherung im Alter beziehen, erstatten die Krankenkassen die Regel­versorgung komplett, wenn sich Versicherte für die Kassen­leistung bei Zahn­ersatz entscheiden. Wer mehr als die Regel­versorgung wünscht, etwa eine voll verblendete Krone, der erhält nur den doppelten Fest­zuschuss. Die Mehr­kosten müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Um den Zuschuss zu bekommen, muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden – selbst dann, wenn Versicherte bereits von Zuzah­lungen befreit sind.

Tipp: Die Einkommens­grenze erhöht sich auf 1 867,25 Euro im Monat, wenn ein Angehöriger mit im Haushalt lebt und um weitere 339,50 Euro für jeden weiteren Angehörigen.