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Was ist die Aufgabe des Jugendamtes?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist die Aufgabe des Jugendamtes?
  2. Was ist das Jugendamt einfach erklärt?
  3. Wem gehört das Jugendamt?
  4. Wie ist das Jugendamt aufgebaut?
  5. Bei welchen Problemen hilft das Jugendamt?
  6. Woher hat das Jugendamt Geld?
  7. Was darf das Jugendamt machen?
  8. Woher bekommt das Jugendamt Geld?
  9. Wie nennt man Leute die im Jugendamt arbeiten?
  10. Wer kontrolliert die Arbeit vom Jugendamt?
  11. Wie finanziert sich das Jugendamt?
  12. Kann das Jugendamt entscheiden wo das Kind lebt?
  13. Kann ein Kind zum Jugendamt gehen?
  14. Wie viel verdienen Mitarbeiter beim Jugendamt?
  15. Wie viel verdient man beim Jugendamt netto?

Was ist die Aufgabe des Jugendamtes?

Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Geringverdiener in Deutschland. Die Grundsicherung verfolgt das soziale Konzept, das Existenzminimum von Personen zu sichern, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie beinhaltet sowohl eine Regelleistung zur Deckung des Lebensunterhalts und Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die Bedürftigen deckt das Jobcenter daher oft die Mietkosten ab.

Die akzeptablen Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger variieren jedoch je nach Stadt, in der sie wohnen. Deswegen fragen sich viele: Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein? Es ist wichtig, diese Richtlinien zu verstehen, um geeignete und erschwingliche Unterkünfte zu sichern. In diesem Artikel erklären wir die Obergrenzen für Mieten in einigen der größten deutschen Städte in einfache Bürgergeld Miete Tabelle für 2023.

Die Miete für Empfänger von Bürgergeld wird normalerweise vom zuständigen Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen. Dies ist Teil der sogenannten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), die zusätzlich zu dem Regelsatz gezahlt werden, der für den täglichen Lebensunterhalt vorgesehen ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Jobcenter nur eine angemessene Miete übernimmt, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl der im Haushalt lebenden Personen), den durchschnittlichen Mietkosten in der Region und den jeweiligen Richtlinien des Jobcenters.

Die Höhe der Miete, die bei Bürgergeld übernommen wird, variiert je nach Stadt und Gemeinde in Deutschland. Es hängt von den sogenannten KdU ab. Diese angemessenen Kosten bestehen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten, einschließlich der Heizkosten.

Die genaue Höhe der angemessenen Kosten wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt, basierend auf dem örtlichen Mietspiegel oder Vergleichszahlen. Die Grenzen sind in der Regel höher in Städten mit hohen Mietpreisen und niedriger in Gebieten, in denen die Mieten niedriger sind. Zudem hängt die Höhe der angemessenen Miete auch von der Größe des Haushalts ab – also wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben.

Was ist das Jugendamt einfach erklärt?

Die historische Entwicklung, die zur Errichtung von Jugendämtern führte, setzte um die Wende zum 20. Jahrhundert ein. In dieser Zeit wurden in der Fachöffentlichkeit die Vereinheitlichung der organisatorisch zersplitterten Jugendhilfe sowie die Übernahme staatlicher Verantwortung für die Erziehung der Jugend gefordert.[2] Zur Erreichung dieser Ziele schien ein kommunales Jugendamt die geeignete Organisationsform zu sein. Eine Reihe von Städten begann deshalb bereits zwischen 1900 und 1910, die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt in einer eigenen kommunalen Behörde zusammenzuführen, so z. B. Hamburg, Dresden, Düsseldorf und Mainz.

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) griff diese Entwicklungen auf. Es wurde am 14. Juni 1922 verabschiedet und am 9. Juli 1922 im Reichsgesetzblatt verkündet. Zum 1. April 1924 sollte es in Kraft treten. Es sah verbindlich die Einrichtung von Jugendämtern in Gemeinden oder Gemeindeverbänden nach näherer Bestimmung durch die obersten Landesbehörden vor. Ihre Aufgabe waren die allgemeine Förderung der Jugendwohlfahrt (Jugendpflege und Jugendfürsorge), schwerpunktmäßig das Pflegekinderwesen, das Vormundschaftswesen, die Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger und die Fürsorgeerziehung. Das Jugendamt war zunächst als eine kollegiale Behörde organisiert, deren stimmberechtigte Mitglieder sich aus den leitenden Beamten und aus in der Jugendwohlfahrt erfahrenen Personen zusammensetzte, die wiederum von den freien Vereinigungen der Jugend- und Wohlfahrtspflege vorgeschlagen wurden. Diese Organisationsform lebt heute in den Jugendhilfeausschüssen weiter. Ferner sah das Gesetz die Einrichtung von Landesjugendämtern sowie eines Reichsjugendamts vor.[3]

Nicht jedes Jugendamt trägt auch diesen Namen. Viele Kommunalverwaltungen haben ihren Jugendämtern Namen wie „Fachbereich Jugend“ oder „Amt für Kinder, Jugend und Familie“ gegeben oder auch durch Zusammenlegung ein „Amt für Jugend und Soziales“ gegründet. Organisationsstruktur und Aufgaben des Jugendamtes aber bleiben immer gleich, weil sie in einem Bundesgesetz verankert sind.

Das Jugendamt setzt sich, anders als andere kommunale Behörden, aus zwei Teilen zusammen: aus der Verwaltung des Jugendamtes und aus dem Jugendhilfeausschuss.[4] Diese besondere Konstruktion firmiert unter dem Begriff Zweigliedrigkeit und ist Folge der seit den 1920er-Jahren vertretenen Auffassung, dass ein Amt für Kinder und Jugendliche einer Mitwirkung von außen bedarf. So wird sichergestellt, dass nichtstaatliche Organisationen und die Fachpolitik in allen Jugendhilfefragen direkte Beteiligungs- und Mitgestaltungsrechte haben.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen.[5] Ihm gehören Mitglieder des Kreistages bzw. Stadtrates an, in der Jugendhilfe erfahrene Bürger sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.[6] Die Verwaltung des Jugendamtes führt die Geschäfte der „laufenden Verwaltung“.[7] Sie setzt die Beschlüsse des Kreis- bzw. Stadtrates sowie des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die unten beschriebenen Aufgaben wahr.

Wem gehört das Jugendamt?

Jede Stadt und jeder Kreis in Deutschland hat ein eigenes Jugendamt. In diesem sind die zentralen Aufgaben der Kommune, die für Kinder, Jugendliche und Familien erbracht werden, gebündelt. Das Jugendamt steht Bürgerinnen und Bürgern in jedem (Land-)Kreis und in vielen Städten zur Seite. In manchen Orten hat es andere Namen, etwa „Fachbereich Jugend” oder „Fachbereich Familie”. Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.

Jugendämter planen, gestalten und steuern die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen, sie sichern den Kinderschutz und sorgen dafür, dass alle jungen Menschen und ihre Eltern zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen.

Wie ist das Jugendamt aufgebaut?

Die historische Entwicklung, die zur Errichtung von Jugendämtern führte, setzte um die Wende zum 20. Jahrhundert ein. In dieser Zeit wurden in der Fachöffentlichkeit die Vereinheitlichung der organisatorisch zersplitterten Jugendhilfe sowie die Übernahme staatlicher Verantwortung für die Erziehung der Jugend gefordert.[2] Zur Erreichung dieser Ziele schien ein kommunales Jugendamt die geeignete Organisationsform zu sein. Eine Reihe von Städten begann deshalb bereits zwischen 1900 und 1910, die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt in einer eigenen kommunalen Behörde zusammenzuführen, so z. B. Hamburg, Dresden, Düsseldorf und Mainz.

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) griff diese Entwicklungen auf. Es wurde am 14. Juni 1922 verabschiedet und am 9. Juli 1922 im Reichsgesetzblatt verkündet. Zum 1. April 1924 sollte es in Kraft treten. Es sah verbindlich die Einrichtung von Jugendämtern in Gemeinden oder Gemeindeverbänden nach näherer Bestimmung durch die obersten Landesbehörden vor. Ihre Aufgabe waren die allgemeine Förderung der Jugendwohlfahrt (Jugendpflege und Jugendfürsorge), schwerpunktmäßig das Pflegekinderwesen, das Vormundschaftswesen, die Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger und die Fürsorgeerziehung. Das Jugendamt war zunächst als eine kollegiale Behörde organisiert, deren stimmberechtigte Mitglieder sich aus den leitenden Beamten und aus in der Jugendwohlfahrt erfahrenen Personen zusammensetzte, die wiederum von den freien Vereinigungen der Jugend- und Wohlfahrtspflege vorgeschlagen wurden. Diese Organisationsform lebt heute in den Jugendhilfeausschüssen weiter. Ferner sah das Gesetz die Einrichtung von Landesjugendämtern sowie eines Reichsjugendamts vor.[3]

Nicht jedes Jugendamt trägt auch diesen Namen. Viele Kommunalverwaltungen haben ihren Jugendämtern Namen wie „Fachbereich Jugend“ oder „Amt für Kinder, Jugend und Familie“ gegeben oder auch durch Zusammenlegung ein „Amt für Jugend und Soziales“ gegründet. Organisationsstruktur und Aufgaben des Jugendamtes aber bleiben immer gleich, weil sie in einem Bundesgesetz verankert sind.

Das Jugendamt setzt sich, anders als andere kommunale Behörden, aus zwei Teilen zusammen: aus der Verwaltung des Jugendamtes und aus dem Jugendhilfeausschuss.[4] Diese besondere Konstruktion firmiert unter dem Begriff Zweigliedrigkeit und ist Folge der seit den 1920er-Jahren vertretenen Auffassung, dass ein Amt für Kinder und Jugendliche einer Mitwirkung von außen bedarf. So wird sichergestellt, dass nichtstaatliche Organisationen und die Fachpolitik in allen Jugendhilfefragen direkte Beteiligungs- und Mitgestaltungsrechte haben.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen.[5] Ihm gehören Mitglieder des Kreistages bzw. Stadtrates an, in der Jugendhilfe erfahrene Bürger sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.[6] Die Verwaltung des Jugendamtes führt die Geschäfte der „laufenden Verwaltung“.[7] Sie setzt die Beschlüsse des Kreis- bzw. Stadtrates sowie des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die unten beschriebenen Aufgaben wahr.

Bei welchen Problemen hilft das Jugendamt?

Jugendämter planen, gestalten und steuern die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen, sie erbringen vielfältige Leistungen und sichern den Kinderschutz.

Sie sorgen dafür, dass alle jungen Menschen und ihre Eltern zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen.

Woher hat das Jugendamt Geld?

Die historische Entwicklung, die zur Errichtung von Jugendämtern führte, setzte um die Wende zum 20. Jahrhundert ein. In dieser Zeit wurden in der Fachöffentlichkeit die Vereinheitlichung der organisatorisch zersplitterten Jugendhilfe sowie die Übernahme staatlicher Verantwortung für die Erziehung der Jugend gefordert.[2] Zur Erreichung dieser Ziele schien ein kommunales Jugendamt die geeignete Organisationsform zu sein. Eine Reihe von Städten begann deshalb bereits zwischen 1900 und 1910, die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt in einer eigenen kommunalen Behörde zusammenzuführen, so z. B. Hamburg, Dresden, Düsseldorf und Mainz.

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) griff diese Entwicklungen auf. Es wurde am 14. Juni 1922 verabschiedet und am 9. Juli 1922 im Reichsgesetzblatt verkündet. Zum 1. April 1924 sollte es in Kraft treten. Es sah verbindlich die Einrichtung von Jugendämtern in Gemeinden oder Gemeindeverbänden nach näherer Bestimmung durch die obersten Landesbehörden vor. Ihre Aufgabe waren die allgemeine Förderung der Jugendwohlfahrt (Jugendpflege und Jugendfürsorge), schwerpunktmäßig das Pflegekinderwesen, das Vormundschaftswesen, die Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger und die Fürsorgeerziehung. Das Jugendamt war zunächst als eine kollegiale Behörde organisiert, deren stimmberechtigte Mitglieder sich aus den leitenden Beamten und aus in der Jugendwohlfahrt erfahrenen Personen zusammensetzte, die wiederum von den freien Vereinigungen der Jugend- und Wohlfahrtspflege vorgeschlagen wurden. Diese Organisationsform lebt heute in den Jugendhilfeausschüssen weiter. Ferner sah das Gesetz die Einrichtung von Landesjugendämtern sowie eines Reichsjugendamts vor.[3]

Nicht jedes Jugendamt trägt auch diesen Namen. Viele Kommunalverwaltungen haben ihren Jugendämtern Namen wie „Fachbereich Jugend“ oder „Amt für Kinder, Jugend und Familie“ gegeben oder auch durch Zusammenlegung ein „Amt für Jugend und Soziales“ gegründet. Organisationsstruktur und Aufgaben des Jugendamtes aber bleiben immer gleich, weil sie in einem Bundesgesetz verankert sind.

Das Jugendamt setzt sich, anders als andere kommunale Behörden, aus zwei Teilen zusammen: aus der Verwaltung des Jugendamtes und aus dem Jugendhilfeausschuss.[4] Diese besondere Konstruktion firmiert unter dem Begriff Zweigliedrigkeit und ist Folge der seit den 1920er-Jahren vertretenen Auffassung, dass ein Amt für Kinder und Jugendliche einer Mitwirkung von außen bedarf. So wird sichergestellt, dass nichtstaatliche Organisationen und die Fachpolitik in allen Jugendhilfefragen direkte Beteiligungs- und Mitgestaltungsrechte haben.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen.[5] Ihm gehören Mitglieder des Kreistages bzw. Stadtrates an, in der Jugendhilfe erfahrene Bürger sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.[6] Die Verwaltung des Jugendamtes führt die Geschäfte der „laufenden Verwaltung“.[7] Sie setzt die Beschlüsse des Kreis- bzw. Stadtrates sowie des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die unten beschriebenen Aufgaben wahr.

Was darf das Jugendamt machen?

Eine häufige Frage, die an mich gerichtet wird ist und häufige Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Jugendamt ist die folgende: Was das Jugendamt darf und was nicht. Wo sind die Grenzen? Was darf das Jugendamt nicht? Ich werde diesen Artikel als FAQ, also Frage und Antworten, aufbauen. Es ist abschließend nicht möglich, alle denkbaren Konstellationen anzusprechen. Weiter ist die Rolle des Jugendamtes zu unterscheiden, einerseits als Berater des Gerichtes im Sinne des §50 SGB VIII, andererseits als die Institution, die das Wächteramt aus Art. 6 III GG ausüben muss. Auf Aspekte der wirtschaftlichen Hilfe / UVG usw. gehe ich in diesem Artikel nicht ein.

Die Befugnisse ergeben sich hier aus dem SGB VIII und dem SGB X, das das Verfahrensrecht regelt.

Woher bekommt das Jugendamt Geld?

Eine häufige Frage, die an mich gerichtet wird ist und häufige Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Jugendamt ist die folgende: Was das Jugendamt darf und was nicht. Wo sind die Grenzen? Was darf das Jugendamt nicht? Ich werde diesen Artikel als FAQ, also Frage und Antworten, aufbauen. Es ist abschließend nicht möglich, alle denkbaren Konstellationen anzusprechen. Weiter ist die Rolle des Jugendamtes zu unterscheiden, einerseits als Berater des Gerichtes im Sinne des §50 SGB VIII, andererseits als die Institution, die das Wächteramt aus Art. 6 III GG ausüben muss. Auf Aspekte der wirtschaftlichen Hilfe / UVG usw. gehe ich in diesem Artikel nicht ein.

Die Befugnisse ergeben sich hier aus dem SGB VIII und dem SGB X, das das Verfahrensrecht regelt.

Wie nennt man Leute die im Jugendamt arbeiten?

Die Aufgaben, die einem Jugendamt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) übertragen sind, umfassen allgemeine und individuelle Tätigkeiten im Kinderschutz und Jugendschutz. Darunter fallen die Förderung der örtlichen Jugendarbeit genau wie der erzieherische Kinderschutz in Notsituationen oder die Erteilung von Pflegeerlaubnissen an Tagesmütter. Eine Jugendamt-Mitarbeiterin fokussiert sich je nach Bildungsweg und den Bestimmungen der Stadt bzw. des Landkreises ihres Amts auf bestimmte Arbeitsfelder. In allen Tätigkeitsbereichen kommen in verschiedener Gewichtung soziale und bürokratische Aufgaben zusammen.

Wer kontrolliert die Arbeit vom Jugendamt?

Plötzlich und unerwartet steht ein Mitarbeiter des Jugendamtes vor der Haustür und bittet um Einlass. Jeder Familie mit Kindern kann es passieren. Die Situation ihrer Kinder soll überprüft werden.

Ihnen kann das nicht passieren? Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen und ihren Kindern selbstverständlich nie etwas Böses angetan? Sie wissen aus den Medien, dass die Jugendämter sich nur einschalten, wenn Missbrauch oder Gewalt im Spiel ist?

Wie finanziert sich das Jugendamt?

Die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen der Ausgaben von öffentlichen Gebietskörperschaften (Angaben ohne Eigenmittel der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe) wird jährlich als Vollerhebung durchgeführt. Sie dient den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe als Grundlage für Planungsentscheidungen und ist außerdem eine wichtige Grundlage für die Fortentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts.

Kann das Jugendamt entscheiden wo das Kind lebt?

Eine große Angst von Eltern ist immer wieder, dass das Jugendamt ihnen eigenmächtig das Sorgerecht für ihre Kinder entzieht. Diese Angst ist insofern erst einmal unbegründet, da das Jugendamt dies nicht komplett und auch nicht in Teilen ohne gerichtlichen Beschluss machen darf. Ein Sorgerechtsentzug durch das Jugendamt ist nur möglich, wenn von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet wird, welches Maßnahmen zum Ziel hat, Gefahren für das Kindeswohl abzuwehren. Die gesetzlichen Grundlagen für derartige Maßnahmen sind in §§ 1666 BGB festgelegt.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls einleiten zu können?

Kann ein Kind zum Jugendamt gehen?

Viele Menschen wissen nicht so recht, was sie vom Jugendamt halten sollen. Manchmal mischt es sich zu sehr ein, manchmal zu wenig. Doch was ist das Jugendamt eigentlich, was darf es und wofür ist es zuständig? Darf das Jugendamt Eltern und Kinder trennen?

Rechtsanwältin Miriam Möller im Gespräch mit 123recht.de zum Thema Jugend, Familie und die Rechte und Pflichten der Behörden:

Wie viel verdienen Mitarbeiter beim Jugendamt?

Jugendämter sind sozialpädagogische Fachbehörden, daher machen die klassischen Verwaltungsberufe hier nur eine Minderheit aus. In erster Linie werden in Jugendämtern also Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Sozialwissenschaftler, Erziehungswissenschaftler und Erzieher angestellt. 

Im Bereich der Landesjugendämter kommen Verwaltungslaufbahnen hingegen häufiger vor. Da es hier auf verschiedenen Gebieten einen erheblichen Fachkräftebedarf gibt, werden in den Landesjugendämtern neben sozialpädagogischen Fachkräften auch Betriebswirte oder Juristen beschäftigt.

Die örtlichen Jugendämter bieten abhängig vom Bildungsgrad des Beschäftigten eine große Auswahl an Arbeitsfeldern. Fünf typische Berufe werden im Folgenden kurz erörtert.

Wie viel verdient man beim Jugendamt netto?

Jugendämter sind sozialpädagogische Fachbehörden, daher machen die klassischen Verwaltungsberufe hier nur eine Minderheit aus. In erster Linie werden in Jugendämtern also Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Sozialwissenschaftler, Erziehungswissenschaftler und Erzieher angestellt. 

Im Bereich der Landesjugendämter kommen Verwaltungslaufbahnen hingegen häufiger vor. Da es hier auf verschiedenen Gebieten einen erheblichen Fachkräftebedarf gibt, werden in den Landesjugendämtern neben sozialpädagogischen Fachkräften auch Betriebswirte oder Juristen beschäftigt.

Die örtlichen Jugendämter bieten abhängig vom Bildungsgrad des Beschäftigten eine große Auswahl an Arbeitsfeldern. Fünf typische Berufe werden im Folgenden kurz erörtert.