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Wie weit kann ich mit dem Maxx-Ticket fahren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie weit kann ich mit dem Maxx-Ticket fahren?
  2. Kann man mit dem Maxx-Ticket deutschlandweit fahren?
  3. Was kostet ein Maxx-Ticket in Heidelberg?
  4. Kann man mit Maxx-Ticket?
  5. Wo ist das VRN Gebiet?
  6. Kann man mit dem Maxx-Ticket nach Frankfurt fahren?
  7. Wie weit geht das VRN Gebiet?
  8. Was ist der Unterschied zwischen RNV und VRN?
  9. Ist Mannheim im VRN Gebiet?
  10. Kann ich mit meinem Maxx-Ticket nach Frankfurt fahren?
  11. Kann man mit dem Maxx-Ticket bis nach Mainz fahren?
  12. Was darf ich mit VRN Ticket fahren?
  13. Ist RNV und VRN das gleiche?
  14. Wie weit geht das VRN-Gebiet?
  15. Ist rnv und VRN das gleiche?

Wie weit kann ich mit dem Maxx-Ticket fahren?

Das MAXX-Ticket gilt ein Jahr lang im gesamten VRN-Gebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn in der 2. Klasse) - in der Westpfalz mit der zeitlichen Einschränkung ab 14 Uhr. An gesetzlichen Ferientagen (ohne bewegliche Ferientage) in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder in Hessen sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt das MAXX-Ticket auch ganztägig in der Westpfalz.

Das MAXX-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte und damit nicht auf andere Personen übertragbar. Wie bei allen anderen VRN-Fahrscheinen können bis zu drei Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitgenommen werden, darüber hinaus gibt es keine weitere Mitnahmemöglichkeit von Personen. Das MAXX-Ticket ist ein Ticket für alle, die ein Jahr lang nicht nur auf dem Weg zur Schule und zur Ausbildung, sondern auch in der Freizeit im gesamten VRN-Verbundgebiet mobil sein möchten.

Kann man mit dem Maxx-Ticket deutschlandweit fahren?

Das Deutschland-Ticket gibt es seit dem 1. Mai 2023. Das Verbundunternehmer rnv fungiert im VRN als zentraler Abo-Service, andere Verkehrsunternehmen im VRN geben das Deutschlandticket aber auch aus. Hier ein Überblick:

Das Ticket gilt nicht nur im gesamten Gebiet des VRN, sondern in allen Bussen, Bahnen und Zügen des Nahverkehrs in ganz Deutschland. Mit dem Deutschland-Ticket kann man also nicht nur im VRN fahren, sondern alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in Deutschland benutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress und InterRegioExpress), nicht jedoch im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. IC, EC oder ICE) oder anderer Bahnen (z. B. FlixTrain).

Im Gebiet des VRN gilt das Deutschland-Ticket auch in den Ruftaxiverkehren.

Das Deutschland-Ticket gilt in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist möglich, wenn die örtlichen Verkehrsverbünde diese Möglichkeit anbieten. Für Fahrten im Gebiet des VRN kann die 1. Klasse genutzt werden, wenn eine 1. Klasse-Zuschlagkarte gelöst wird.

Im bwtarif wird zum Deutschland-Ticket ein in ganz Baden-Württemberg gültiger 1. Klasse-Zuschlag in Höhe von 49,00 € pro Monat angeboten. Dieser Baden-Württemberg 1. Klasse-Zuschlag wird bei Fahrten in ganz Baden-Württemberg und darüber hinaus im gesamten Verbundgebiet des VRN anerkannt.

Was kostet ein Maxx-Ticket in Heidelberg?

Der Schulnachweis (Stempel auf dem Antrag) ist für Schüler ab 15 Jahre zwingend erforderlich. Auch für eine Verlängerung des Abos ist dieser Nachweis jedes Jahr notwendig.

Kann man mit Maxx-Ticket?

Das MAXX-Ticket gilt ein Jahr lang im gesamten VRN-Gebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn in der 2. Klasse) - in der Westpfalz mit der zeitlichen Einschränkung ab 14 Uhr. An gesetzlichen Ferientagen (ohne bewegliche Ferientage) in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder in Hessen sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt das MAXX-Ticket auch ganztägig in der Westpfalz.

Das MAXX-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte und damit nicht auf andere Personen übertragbar. Wie bei allen anderen VRN-Fahrscheinen können bis zu drei Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitgenommen werden, darüber hinaus gibt es keine weitere Mitnahmemöglichkeit von Personen. Das MAXX-Ticket ist ein Ticket für alle, die ein Jahr lang nicht nur auf dem Weg zur Schule und zur Ausbildung, sondern auch in der Freizeit im gesamten VRN-Verbundgebiet mobil sein möchten.

Wo ist das VRN Gebiet?

Das VRN-Verbundgebiet ist in Tarifzonen (Waben) eingeteilt. Jede Wabe entspricht einer Preisstufe. Was der Fahrschein kostet, hängt davon ab, wie viele Waben von Start bis Ziel durchfahren werden. Jede Wabe wird nur einmal berechnet, egal wie oft sie durchfahren wird.

Kann man mit dem Maxx-Ticket nach Frankfurt fahren?

Das MAXX-Ticket gilt ein Jahr lang im gesamten VRN-Gebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn in der 2. Klasse) - in der Westpfalz mit der zeitlichen Einschränkung ab 14 Uhr. An gesetzlichen Ferientagen (ohne bewegliche Ferientage) in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder in Hessen sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt das MAXX-Ticket auch ganztägig in der Westpfalz.

Das MAXX-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte und damit nicht auf andere Personen übertragbar. Wie bei allen anderen VRN-Fahrscheinen können bis zu drei Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitgenommen werden, darüber hinaus gibt es keine weitere Mitnahmemöglichkeit von Personen. Das MAXX-Ticket ist ein Ticket für alle, die ein Jahr lang nicht nur auf dem Weg zur Schule und zur Ausbildung, sondern auch in der Freizeit im gesamten VRN-Verbundgebiet mobil sein möchten.

Wie weit geht das VRN Gebiet?

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Das VRN-Tarifgebiet reicht von Kusel und Zweibrücken im Westen bis Wertheim und Bad Mergentheim im Osten. Im Norden erstreckt es sich bis Alzey und Bensheim, im Süden bis Landau und Sinsheim. Und das bequem, preiswert und flexibel.

Was ist der Unterschied zwischen RNV und VRN?

Eine Fahrt für Kinder und Jugendliche (6 - 14 Jahren) sowie entgeltpflichtige Hunde; beliebig viele Umstiege

Einzel-Ticket für die Fahrradmitnahme an Werktagen zwischen 6 und 9 Uhr; beliebig viele Umstiege

Einzelfahrschein, gültig im Stadtgebiet Heidelberg für bis zu 4 Haltestellen (die Einstiegshaltestelle zählt nicht mit)

Einzelfahrschein, gültig im Stadtgebiet Mannheim für bis zu 4 Haltestellen (die Einstiegshaltestelle zählt nicht mit)

Einzelfahrschein für 1 Person innerhalb eines beliebigen Stadtteils von Heidelberg. Innerhalb des gewählten Stadtteils können beliebig viele Haltstellen befahren werden.

Vergünstigte Einzelfahrscheine im 5-er Block für jeweils eine Fahrt; beliebig viele Umstiege

Vergünstigte Einzelfahrscheine im 5-er Block für Kinder und Jugendliche (6-14 Jahre) sowie Hunde

Einen Tag lang im gewählten Bereich fahren – allein, zu zweit oder als Gruppe

Gilt an 5 frei wählbaren Tagen für eine Person im gewählten Bereich; beliebig viele Fahrten

Anschlusstageskarte für Inhaber von VRN-Tages-Karten und Zeitkarten gültig im Elsass (Département Bas-Rhin)

Ist Mannheim im VRN Gebiet?

Die Vorgeschichte des VRN reicht zurück bis in die Nachkriegszeit. Vor dem Hintergrund erschwerter wirtschaftlicher Bedingungen in der durch die Grenzen der Besatzungszonen zerschnittenen Region entstanden erste länderübergreifende Kontakte im Rahmen der 1951 gegründeten „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Neckar“. Der 1970 daraus hervorgegangene Raumordnungsverband Rhein-Neckar legte bald Pläne zur Schaffung eines länderübergreifenden Verkehrsverbundes sowie eines leistungsfähigen S-Bahn-Systems vor.

1973 gründeten die Großstädte Mannheim, Ludwigshafen am Rhein und Heidelberg gemeinsam mit Bundesbahn und Bundespost die „Nahverkehrsgemeinschaft Rhein-Neckar“, die als erster Vorläufer des VRN betrachtet werden kann. In den folgenden Jahren entstanden konkrete Umsetzungskonzepte für einen S-Bahn-Verkehr. Während deren Umsetzung nur mühsam vorankam, brachten die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Gründung eines vollwertigen Verkehrs- und Tarifverbundes 1981 entscheidend voran.

So entstanden in den 1980er Jahren erste Übergangstarife zwischen den verschiedenen Verkehrsunternehmen. Der 1985 eingeführte Riedbahn-Übergangstarif erlaubte beispielsweise Fahrgästen auf der Riedbahn-Strecke nach Mannheim die anschließende Nutzung der Mannheimer Straßenbahn mit derselben Fahrkarte. Auch zwischen der OEG und den Straßenbahnen in Heidelberg und Mannheim existierten Gemeinschaftstarife. Ein weiterer Schritt hin zum übergreifenden Verbund wurde mit dem am 16. Dezember 1985 eingeführten Gemeinschaftstarif für Zeitkarten (GfZ) umgesetzt. Am 1. Dezember 1989 entstand daraus schließlich mit der Gründung der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) der langersehnte Vollverbund mit dem im Wesentlichen bis heute unveränderten gemeinsamen Tarifsystem.

Das Tarifgebiet erstreckt sich nach zahlreichen Erweiterungen mittlerweile von Homburg im Westen bis Würzburg im Osten und greift damit weit über die Metropolregion Rhein-Neckar hinaus. Im Norden reicht es bis Stadtprozelten, im Süden bis hinter Landau und Sinsheim. Die französischen Grenzstädte Lauterbourg und Wissembourg sind ebenfalls mit dem VRN-Tarif zu erreichen.

Insgesamt deckt das Tarifgebiet eine Fläche von 9.967 Quadratkilometern mit rund 3 Millionen Bewohnern ab. Es ist, wie für ein Flächentarifgebiet typisch, in Tarifwaben eingeteilt. Der Fahrpreis richtet sich dabei nach der Anzahl der durchfahrenen Waben. Eine Ausnahme bilden die Stadtgebiete von Mannheim, Ludwigshafen am Rhein und Heidelberg, für die der sogenannte Großwabentarif gilt. In den Stadtzentren mancher Städte findet ein günstigerer Citytarif Anwendung. Insgesamt verfügen 91,3 % (Stand 2008) der Fahrgäste über eine Zeitkarte.

Einzelfahrscheine können als Online-Ticket bei der DB erworben werden,[17] und damit seit 2014 über die Smartphone-Anwendung DB Navigator. Seit Juni 2013 konnte ein Teil der VRN-Fahrkarten über Touch&Travel erhalten werden. Als weitere Vertriebswege exklusiv für viele Smartphonebenutzer sind eine VRN-eigene Handyticket-Anwendung und die Handyticket-Funktion in der RNV-Smartphoneanwendung verfügbar.

Kann ich mit meinem Maxx-Ticket nach Frankfurt fahren?

Das MAXX-Ticket gilt ein Jahr lang im gesamten VRN-Gebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn in der 2. Klasse) - in der Westpfalz mit der zeitlichen Einschränkung ab 14 Uhr. An gesetzlichen Ferientagen (ohne bewegliche Ferientage) in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder in Hessen sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt das MAXX-Ticket auch ganztägig in der Westpfalz.

Das MAXX-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte und damit nicht auf andere Personen übertragbar. Wie bei allen anderen VRN-Fahrscheinen können bis zu drei Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitgenommen werden, darüber hinaus gibt es keine weitere Mitnahmemöglichkeit von Personen. Das MAXX-Ticket ist ein Ticket für alle, die ein Jahr lang nicht nur auf dem Weg zur Schule und zur Ausbildung, sondern auch in der Freizeit im gesamten VRN-Verbundgebiet mobil sein möchten.

Kann man mit dem Maxx-Ticket bis nach Mainz fahren?

  • Für Schüler:innen, Azubis und Studierende, die flexibel unterwegs sein wollen
  • Günstig im ganzen VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Bahnen und Ruftaxilinien unterwegs
  • in den Ferien, an gesetzlichen Feiertagen und am Wochenende gilt das MAXX-Ticket ohne zeitliche Einschränkung im gesamten Gebiet des VRN.

Was darf ich mit VRN Ticket fahren?

Eine Fahrt für Kinder und Jugendliche (6 - 14 Jahren) sowie entgeltpflichtige Hunde; beliebig viele Umstiege

Einzel-Ticket für die Fahrradmitnahme an Werktagen zwischen 6 und 9 Uhr; beliebig viele Umstiege

Einzelfahrschein, gültig im Stadtgebiet Heidelberg für bis zu 4 Haltestellen (die Einstiegshaltestelle zählt nicht mit)

Einzelfahrschein, gültig im Stadtgebiet Mannheim für bis zu 4 Haltestellen (die Einstiegshaltestelle zählt nicht mit)

Einzelfahrschein für 1 Person innerhalb eines beliebigen Stadtteils von Heidelberg. Innerhalb des gewählten Stadtteils können beliebig viele Haltstellen befahren werden.

Vergünstigte Einzelfahrscheine im 5-er Block für jeweils eine Fahrt; beliebig viele Umstiege

Vergünstigte Einzelfahrscheine im 5-er Block für Kinder und Jugendliche (6-14 Jahre) sowie Hunde

Einen Tag lang im gewählten Bereich fahren – allein, zu zweit oder als Gruppe

Gilt an 5 frei wählbaren Tagen für eine Person im gewählten Bereich; beliebig viele Fahrten

Anschlusstageskarte für Inhaber von VRN-Tages-Karten und Zeitkarten gültig im Elsass (Département Bas-Rhin)

Ist RNV und VRN das gleiche?

Die Vorgeschichte des VRN reicht zurück bis in die Nachkriegszeit. Vor dem Hintergrund erschwerter wirtschaftlicher Bedingungen in der durch die Grenzen der Besatzungszonen zerschnittenen Region entstanden erste länderübergreifende Kontakte im Rahmen der 1951 gegründeten „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Neckar“. Der 1970 daraus hervorgegangene Raumordnungsverband Rhein-Neckar legte bald Pläne zur Schaffung eines länderübergreifenden Verkehrsverbundes sowie eines leistungsfähigen S-Bahn-Systems vor.

1973 gründeten die Großstädte Mannheim, Ludwigshafen am Rhein und Heidelberg gemeinsam mit Bundesbahn und Bundespost die „Nahverkehrsgemeinschaft Rhein-Neckar“, die als erster Vorläufer des VRN betrachtet werden kann. In den folgenden Jahren entstanden konkrete Umsetzungskonzepte für einen S-Bahn-Verkehr. Während deren Umsetzung nur mühsam vorankam, brachten die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Gründung eines vollwertigen Verkehrs- und Tarifverbundes 1981 entscheidend voran.

So entstanden in den 1980er Jahren erste Übergangstarife zwischen den verschiedenen Verkehrsunternehmen. Der 1985 eingeführte Riedbahn-Übergangstarif erlaubte beispielsweise Fahrgästen auf der Riedbahn-Strecke nach Mannheim die anschließende Nutzung der Mannheimer Straßenbahn mit derselben Fahrkarte. Auch zwischen der OEG und den Straßenbahnen in Heidelberg und Mannheim existierten Gemeinschaftstarife. Ein weiterer Schritt hin zum übergreifenden Verbund wurde mit dem am 16. Dezember 1985 eingeführten Gemeinschaftstarif für Zeitkarten (GfZ) umgesetzt. Am 1. Dezember 1989 entstand daraus schließlich mit der Gründung der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) der langersehnte Vollverbund mit dem im Wesentlichen bis heute unveränderten gemeinsamen Tarifsystem.

Das Tarifgebiet erstreckt sich nach zahlreichen Erweiterungen mittlerweile von Homburg im Westen bis Würzburg im Osten und greift damit weit über die Metropolregion Rhein-Neckar hinaus. Im Norden reicht es bis Stadtprozelten, im Süden bis hinter Landau und Sinsheim. Die französischen Grenzstädte Lauterbourg und Wissembourg sind ebenfalls mit dem VRN-Tarif zu erreichen.

Insgesamt deckt das Tarifgebiet eine Fläche von 9.967 Quadratkilometern mit rund 3 Millionen Bewohnern ab. Es ist, wie für ein Flächentarifgebiet typisch, in Tarifwaben eingeteilt. Der Fahrpreis richtet sich dabei nach der Anzahl der durchfahrenen Waben. Eine Ausnahme bilden die Stadtgebiete von Mannheim, Ludwigshafen am Rhein und Heidelberg, für die der sogenannte Großwabentarif gilt. In den Stadtzentren mancher Städte findet ein günstigerer Citytarif Anwendung. Insgesamt verfügen 91,3 % (Stand 2008) der Fahrgäste über eine Zeitkarte.

Einzelfahrscheine können als Online-Ticket bei der DB erworben werden,[17] und damit seit 2014 über die Smartphone-Anwendung DB Navigator. Seit Juni 2013 konnte ein Teil der VRN-Fahrkarten über Touch&Travel erhalten werden. Als weitere Vertriebswege exklusiv für viele Smartphonebenutzer sind eine VRN-eigene Handyticket-Anwendung und die Handyticket-Funktion in der RNV-Smartphoneanwendung verfügbar.

Wie weit geht das VRN-Gebiet?

Wir, die rnv, sind eines von über 50 Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Das Gebiet des VRN ist in sogenannte Waben unterteilt. Die Preise für Fahrscheine werden durch den Verbund festgelegt und ergeben sich in der Regel aus der Anzahl der Waben, die Sie bei Ihrer Fahrt durchqueren. Hier erfahren Sie mehr über das VRN-Tarifsystem.

Tickets, die Sie bei uns erwerben, sind je nach Art im gesamten VRN-Gebiet gültig. So können Sie sich nicht nur im Großraum Rhein-Neckar, sondern über Landesgrenzen hinweg ungehindert mit einer Fahrkarte bewegen. Sie möchten schnell den passenden Tarif finden? Dann nutzen Sie unseren Ticket-Assistenten. Er führt Sie Schritt für Schritt zum richtigen Fahrschein.

Ist rnv und VRN das gleiche?

oder: "Oh Herr schmeiss Hern runner"

Ein "Normalfahrgast" erlebt beim Umstieg von der Linie 23 in die Linie 723 einen "extremen" Busfahrer und hält sich an meine Empfehlung, sich nicht bei mir sondern online zu beschweren. Allerdings über die Homepage der RNV - weil er dieses Logo auf der Straßenbahn sieht. Darauf erhält er - immerhin - eine Antwort e-mail: bitte wenden Sie sich an das Verkehrsunternehmen, welches dieses Buslinie bedient, an den BRN. Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen Das ist zwar formal richtig, aber kundenfreundlich? Es wäre doch der gleiche Aufwand gewesen, die mail an den BRN weiterzuleiten.