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Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?
  2. Wann muss man sich exmatrikulieren lassen?
  3. Kann man sich einfach Exmatrikulieren?
  4. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  5. Welche Konsequenzen hat eine Exmatrikulation?
  6. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  7. Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?
  8. Kann man ein Studium nach Exmatrikulation wieder aufnehmen?
  9. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  10. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?
  11. Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?
  12. Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?
  13. Ist ein Scheinstudium strafbar?
  14. Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?
  15. Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?

Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?

Eine Exmatrikulation bedeutet das endgültige Verlassen der Universität z.B. nach Beendigung des Studiums oder bei Hochschulwechsel.

Ein entsprechender Antrag ist hierbei vom Studierenden selbst über unser Onlineportal zu stellen.

Wann muss man sich exmatrikulieren lassen?

Bei der Exmatrikulation unterscheidet man zwischen zwei Arten: Der Exmatrikulation auf Antrag (ordentliche Exmatrikulation) und der Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation).

  Eine sogenannte Zwangsexmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, erklärt die Hochschule auf diese Weise Dein Studium für beendet. Hierzu zählen u.a.:

  • Keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rückmeldung
  • Das Nicht-Bezahlen von erforderlichen Beiträgen oder Gebühren
  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Fehlende Unterlagen für die Rückmeldung (z.B. Krankenkassennachweis, Zeugnisse etc.)
  • Auslaufende Prüfungsordnungen

Kann man sich einfach Exmatrikulieren?

Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

  • Universitäre Veranstaltungen behindern
  • Komilitionen Gewalt androhen
  • Unbezahlte Hochschul-Rechnungen
  • Unbezahlte Krankenversicherungs-Beiträge (nach etwa 6 Monaten wird es happig!)
  • Innerhalb einer bestimmten Frist keine Leistung erbringen

In den meisten Fällen kann die Exmatrikulation wieder aufgehoben werden, nachdem der Semesterbeitrag überwiesen wurde. Beachte eventuelle Bearbeitungsgebühren, welche den Betrag erhöhen können! Viele Exmatrikulationen kommen aufgrund nichterbrachter Leistung zustande. Legt man lange Zeit keine Prüfungen ab oder hat eine Prüfung mehrmals nicht bestanden, muss man früher oder später mit dem Aus rechnen. Dagegen kann man vorgehen, manchmal hilft aber auch das nichts. Du hast das Gefühl, ungerechtfertigt exmatrikuliert worden zu sein? Dann könnte das Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Weil es immerhin um deine Zukunft geht, solltest du nicht vor diesem Schritt zurückschrecken. In jedem Fall ist es eine gute Idee, deine Studienberatungsstelle zu besuchen. Dort erhältst du Hilfe und Beratung aus erster Hand. Mit den Beratern kannst du darüber sprechen, ob das Studium überhaupt der richtige Weg für dich ist. Gemeinsam geht ihr der Frage nach, welche Ausbildung nun wirklich deinen Fähigkeiten und Interessen entsprechen würde. Das Personal der Studienberatungsstelle hat Erfahrung im Umgang mit Exmatrikulation und kann dir bei den weiteren Schritten helfen. >> Zurück zur Übersicht

Ob dir die Zwangsexmatrikulation das Leben schwer machen wird, liegt ganz bei dir. Denk nur an die vielen berühmten Studienabbrecher, welche letzten Endes zu geschätzten Persönlichkeiten wurden. Ein prominentes Beispiel ist Harvard-Abgänger Bill Gates. Bereits im zweiten Studienjahr schmiss er das Mathe-Studium und führt heute dennoch ein überaus erfolgreiches Leben. Wie konnte er es so weit schaffen? Die Antwort lautet: Selbstmarketing. Rücke deine bereits erworbenen Qualifikationen in den Vordergrund und lasse dir etwas einfallen, wie du den Studienabbruch gut verkaufen kannst: neue Interessen, Wohnortswechsel oder Ähnliches. >> Tipp: Auch im Job kann dir Selbstmarketing weiter helfen Begehe nicht den Fehler, den Studienabbruch als Stolperstein oder Fleck auf deiner weißen Weste zu sehen. Gerade in deinem Fall ist selbstbewusstes und reflektiertes Auftreten besonders wichtig. Wenn du authentisch und sympathisch auftrittst, zu deinem Studienabbruch stehen kannst und einen guten Gesamteindruck machst, bist du kaum im Nachteil. Im Lebenslauf sollte das Wort “Zwangsexmatrikulation” übrigens trotzdem nicht fallen. Du bist schließlich nicht dazu verpflichtet, den Grund deines Studienabbruchs bekannt zu geben. Wirst du danach gefragt, versuche möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben, ohne die Zwangsexmatrikulation zu erwähnen. Zum Beispiel so:

  • “Das Studium erschien mir zu theoretisch. Es war mir wichtiger, endlich im Berufsalltag Praxiserfahrungen zu sammeln.”
  • “Ich habe den Studiengang gewechselt, weil dessen Inhalte nicht meinen Vorstellungen entsprachen.”
  • “Aus Grund X zog ich in die Stadt Y, weshalb ich zwangsläufig mein Studium beenden (bzw. wechseln) musste.”

Bewerbungscoach Jürgen Hesse empfiehlt in einem Artikel zur Zwangsexmatrikulation übrigens, die Gründe für den Studienabbruch auf einer separaten, dritten Seite zu erklären. Auf diesem Wege, so Hesse, kann man reine machen und erklären, warum man trotz Studienabbruch interessant ist. Entscheidest du dich für diese Variante, dann solltest du aber ganz bei der Wahrheit bleiben und erklären, wie es zur Exmatrikulation kommen konnte. >> Zurück zur Übersicht

Welche Konsequenzen hat eine Exmatrikulation?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat – dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall einer Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

Soo ich hätte mal eine Frage. Ich habe im Wintersemester 2017 Ende des Semesters eine Prüfung zum zweiten mal nicht geschafft und wurde somit am 30.03.2017 exmatrikuliert. Ich habe jedoch die Semestergebühren für das Sommersemester 2017 überwiesen da ich die Prüfungsergebnisse noch nicht wusste. Später habe ich ein Schreiben bekommen, in dem steht ich solle mich endgültig exmatrikulieren. Ich war im Ausland und konnte dies bis heute nicht machen. Heute habe ich den Antrag auf Exmatrikulation abgeschickt. Ich habe in der Zeit kein Schreiben von der Krankenversicherung bekommen. Nun meine Frage, wann erlischt die Krankenversicherung? Gilt dies ab dem 30.03.2017 und muss ich somit die Gebühren ab dem 30.03 selber zahlen oder erlischt die Krankenversicherung erst Ende diesen Semesters?

Kann man ein Studium nach Exmatrikulation wieder aufnehmen?

Liebes CampusCenter-Team,

zur Frage der Wiederaufnahme des Studiums nach einer Exmatrikulation habe ich zwar einige Beiträge hier im Forum gefunden, bin mir aber nicht sicher, inwieweit sie auf mich zutreffen. Daher nun doch meine Frage(n) als neuer Beitrag:

Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

Wenn ich mich bei meiner HS ausschreibe/abmelde/exmatrikuliere und dann eine Ausbildung mache und dann nochmal das alte Studienfach studieren will... Geht das? Oder darf man sich dann für diesen Studiengang nicht mehr Einschreiben/anmelden?

Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

Wenn ich mich bei meiner HS ausschreibe/abmelde/exmatrikuliere und dann eine Ausbildung mache und dann nochmal das alte Studienfach studieren will... Geht das? Oder darf man sich dann für diesen Studiengang nicht mehr Einschreiben/anmelden?

Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

Wenn ich mich bei meiner HS ausschreibe/abmelde/exmatrikuliere und dann eine Ausbildung mache und dann nochmal das alte Studienfach studieren will... Geht das? Oder darf man sich dann für diesen Studiengang nicht mehr Einschreiben/anmelden?

Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?

Nicht jede oder jeder hat das Glück, nach dem Abschluss gleich vom Seminarraum in den Traumjob zu wechseln. Oftmals ist der Berufseinstieg nach dem Studium mit einer Orientierungsphase verbunden. Auch der Mangel an geeigneten Jobangeboten, eine gründliche Sondierung des Arbeitsmarktes oder der verständliche Wunsch, erst mal eine Pause einzulegen, können für Verzögerung sorgen. Falls Du in dieser Phase keine Sozialleistungen wie ALG I oder ALG II beziehst und nicht mehr in der Familienversicherung bist, zahlst Du Krankenkassenbeiträge als freiwilliges Mitglied.

Ist ein Scheinstudium strafbar?

Moin,

im aktuellen Uni-Spiegel ist das Thema Scheinstudent Titelthema (http://www.spiegel.de/spiegel/unispiegel/d-126225098.html (Verwaister Link automatisch entfernt)) .

Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?

Nicht jede oder jeder hat das Glück, nach dem Abschluss gleich vom Seminarraum in den Traumjob zu wechseln. Oftmals ist der Berufseinstieg nach dem Studium mit einer Orientierungsphase verbunden. Auch der Mangel an geeigneten Jobangeboten, eine gründliche Sondierung des Arbeitsmarktes oder der verständliche Wunsch, erst mal eine Pause einzulegen, können für Verzögerung sorgen. Falls Du in dieser Phase keine Sozialleistungen wie ALG I oder ALG II beziehst und nicht mehr in der Familienversicherung bist, zahlst Du Krankenkassenbeiträge als freiwilliges Mitglied.

Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.