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Wie lange dauert es sich zu Exmatrikulieren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange dauert es sich zu Exmatrikulieren?
  2. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  3. Kann man sich sofort Exmatrikulieren?
  4. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?
  5. Wie melde ich mich von der Uni ab?
  6. Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?
  7. Kann man ein Studium nach Exmatrikulation wieder aufnehmen?
  8. Ist ein Scheinstudium strafbar?
  9. Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?
  10. Was passiert wenn man exmatrikuliert wird?
  11. Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?
  12. Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?
  13. Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

Wie lange dauert es sich zu Exmatrikulieren?

Eine Exmatrikulation bedeutet das endgültige Verlassen der Universität z.B. nach Beendigung des Studiums oder bei Hochschulwechsel.

Ein entsprechender Antrag ist hierbei vom Studierenden selbst über unser Onlineportal zu stellen.

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

In der Regel exmatrikulieren wir Sie auf Antrag. In einigen Fällen erfolgt die Exmatrikulation auch von Gesetzes wegen (§ 62 Abs. 1 Satz 2 LHG) zum Ende des laufenden Semesters.

Sie sollten eine Exmatrikulation von Gesetzes wegen nachträglich in eine beantragte Exmatrikulation umwandeln. Diese benötigen Sie für die Ausstellung von Bescheinigungen, zum Beispiel zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Immatrikulation an einer anderen Hochschule (§ 62 Abs. 5 LHG in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 2 und 3 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz - ZImmO).

Kann man sich sofort Exmatrikulieren?

  • Sind Sie noch eingeschrieben und wollen nicht weiter studieren und beschließen dies am Ende des Semesters, können Sie lediglich die nächste Studiengebühr nicht überweisen und werden dann, nach drei Monaten, automatisch exmatrikuliert.
  • Beachten Sie, dass sich niemand exmatrikulieren muss. Es ist lediglich eine Option. Wer sich exmatrikulieren lässt, bekommt den restlichen Studienbeitrag in der Regel erstattet.
  • Wollen Sie Ihr Studium abbrechen, um an derselben Universität ein anderes Fach zu studieren, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren lassen. Es genügt dann, sich umschreiben zu lassen. So zählen die Semester des abgebrochenen Studiums als Universitätssemester und die des weiteren Studienfachs als Fachsemester.
  • Wollen Sie an eine andere Universität wechseln, benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wer dies plant, muss sich exmatrikulieren lassen, um die Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten.

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Ich studiere momentan, jedoch weiß ich, dass ich das Studium nicht weiter machen möchte und zum nächsten Wintersemester was anderes studieren möchte. Muss ich mich dann trotzdem zur Prüfung anmelden? Und was ist mit dem Sommersemester?

Wie melde ich mich von der Uni ab?

Für die meisten schriftlich und mündlich benoteten Prüfungen musst du dich aktiv anmelden. In der Regel erfolgt diese Anmeldung über ein Online-Portal deiner Lehranstalt. Bei manchen (kleineren) Hochschulen ist man beispielsweise zu Gruppenarbeiten automatisch angemeldet und man müsste sich hier aktiv abmelden. Die Informationen dazu findest du in der Prüfungsordnung deines Studiengangs.

Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?

Hallo, ich habe letztes Jahr ein Semester studiert und danach erstmal ein FSJ gemacht. Bald will ich wieder studieren: an derselben Uni, aber ein anderes Fach.

Kann man ein Studium nach Exmatrikulation wieder aufnehmen?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat – dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall einer Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.

Ist ein Scheinstudium strafbar?

Also bei uns an der Uni(ja, richtige staatliche universität. keine fachochschule, Walldorfverein oder sonstiger Unsinn, der sich hochschule nennt)

sind alle 6 Monate ein Semesterbeitrag von 200+ Euro zu zahlen.

Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Was passiert wenn man exmatrikuliert wird?

Eine Exmatrikulation gehört zu jedem Studium irgendwann dazu. Im besten Fall ist sie das Resultat eines erfolgreichen Studienabschlusses und stellt somit das natürliche Ende deiner akademischen Zeit dar. Weniger positiv ist es, wenn die Exmatrikulation nicht freiwillig ist und es sich somit um eine Zwangsexmatrikulation handelt. Offiziell ist das auch als Exmatrikulation von Amts wegen bekannt. Es bedeutet, dass nicht der Student selbst entschieden hat, dass er sein Studium beenden möchte. Vielmehr beendet die Universität die Uni-Karriere.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Viele Studenten, die unfreiwillig exmatrikuliert wurden, haben wiederholt Prüfungen nicht bestanden. Bei zu vielen Fehlversuchen droht der Studienabbruch. Bei anderen Studierenden sind es finanzielle Schwierigkeiten, die dafür sorgen, dass das Studium für sie zu teuer wird. Wird ein Semesterbeitrag erhoben, der nicht gezahlt wird, kann auch das zum Ausschluss vom Studium führen. Auch, wenn du deine Krankenversicherung länger nicht bezahlt hast, droht dir mitunter die Zwangsexmatrikulation.

Nicht nur mehrfach nicht bestandene Prüfungen sind für deine Zukunft an der Uni problematisch. Auch, wenn du zu lange keine Prüfung abgelegt hast, droht dir das Aus. Wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, endet deine Zeit an der Uni zum Ende des Semesters. Du erhältst eine Exmatrikulationsbescheinigung – und stehst vor der Frage, wie es nun weitergeht.

Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?

Lieber Lukas,

Falsch ist die Auskunft, die Sie erhalten haben nicht, denn es gibt in der Tat Konstellationen, in denen eine Wiedereinschreibung in einen Studiengang, den man schon einmal studiert hat, bei zwischenzeitlicher Exmatrikulation nicht möglich ist. Ob eine Wiedereinschreibung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob in dem Studiengang schon Leistungen erbracht wurden und ob für den Studiengang zur der Zeit, zu der man sich wieder einschreiben möchte, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Wenn Sie sich exmatrikuliert haben, um einen Job anzunehmen, ist für eine Wiedereinschreibung in jedem Fall eine erneute Bewerbung für den Studiengang nötig. Auf welchem Wege Sie sich bewerben, hängt davon ab, ob Sie in dem Studiengang bereits Leistungen erbracht haben oder nicht. Wenn Sie bereits Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester des Studiengangs bewerben. Hier ergibt sich nun in dem Fall, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich bewerben möchten, keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, das Problem, dass dann keine Bewerbung und damit auch keine Wiedereinschreibung möglich ist, da eine Bewerbung als Studienanfänger in dem Fall ausgeschlossen ist. Eine Bewerbung als Studienanfänger ist nur dann möglich, wenn Sie in dem Studiengang noch keine Leistungen erbracht haben. Sofern Sie sich zum Wintersemester 2019/20 bewerben möchten, haben Sie Glück: Es werden zu dem Semester im Studiengang Kunstgeschichte Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten, d.h. Sie können sich in jedem Fall je nachdem, ob Sie schon Leistungen erbracht haben oder nicht, auf dem einen oder anderen Weg bewerben.

Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?

Lieber Lukas,

Falsch ist die Auskunft, die Sie erhalten haben nicht, denn es gibt in der Tat Konstellationen, in denen eine Wiedereinschreibung in einen Studiengang, den man schon einmal studiert hat, bei zwischenzeitlicher Exmatrikulation nicht möglich ist. Ob eine Wiedereinschreibung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob in dem Studiengang schon Leistungen erbracht wurden und ob für den Studiengang zur der Zeit, zu der man sich wieder einschreiben möchte, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Wenn Sie sich exmatrikuliert haben, um einen Job anzunehmen, ist für eine Wiedereinschreibung in jedem Fall eine erneute Bewerbung für den Studiengang nötig. Auf welchem Wege Sie sich bewerben, hängt davon ab, ob Sie in dem Studiengang bereits Leistungen erbracht haben oder nicht. Wenn Sie bereits Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester des Studiengangs bewerben. Hier ergibt sich nun in dem Fall, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich bewerben möchten, keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, das Problem, dass dann keine Bewerbung und damit auch keine Wiedereinschreibung möglich ist, da eine Bewerbung als Studienanfänger in dem Fall ausgeschlossen ist. Eine Bewerbung als Studienanfänger ist nur dann möglich, wenn Sie in dem Studiengang noch keine Leistungen erbracht haben. Sofern Sie sich zum Wintersemester 2019/20 bewerben möchten, haben Sie Glück: Es werden zu dem Semester im Studiengang Kunstgeschichte Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten, d.h. Sie können sich in jedem Fall je nachdem, ob Sie schon Leistungen erbracht haben oder nicht, auf dem einen oder anderen Weg bewerben.

Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

Wenn Sie sich exmatrikuliert haben, endet die studentische Versicherung mit dem letzten Tag des Semesters, in dem Sie noch eingeschrieben sind. Hier ist jetzt entscheidend, wie es danach bei Ihnen weitergeht.

  • Dabei sind mehrere Optionen eine Wahl:1.: Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis 2.: Sie beginnen als Selbständiger 3.: Sie starten eine Beamtenlaufbahn oder 4.: Sie melden sich arbeitssuchend.
  • 1. Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen Sie sich in den ersten drei Jahren gesetzlich versichern, der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen.
  • 2. Wenn Sie sich selbständig machen, haben Sie freie Wahl bei der Versicherung. Sie können sich gesetzlich oder aber privat versichern.
  • 3. Wenn Sie ein Beamtenverhältnis beginnen, sollten Sie sich privat versichern. Meist verlangt die gesetzliche Krankenkasse den Höchstsatz, weswegen sich ein Vergleich mit privaten Versicherungen in jedem Fall lohnt. Hinzu kommt, dass Beamte beihilfeberechtigt sind, was auch für Familienmitglieder gilt.
  • 4. Wenn Sie sich arbeitssuchend melden, müssen Sie sich pflichtversichern. Hierbei wird ein höherer Beitrag als in der studentischen Versicherung fällig. Zusätzlich müssen Sie auch Beiträge an die Pflegeverischerung und gegebenenfalls Zusatzbeiträge der Krankenkasse zahlen.
  • Tipp: Suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit der Versicherung und lassen Sie sich beraten, welche Option für Sie die beste ist. Um unnötig hohe Kosten zu vermeiden, sollten Sie bereits im Vorfeld alles mit der Versicherung geklärt haben.