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Kann man sich jederzeit Exmatrikulieren lassen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man sich jederzeit Exmatrikulieren lassen?
  2. Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?
  3. Wird man nach Beendigung des Studiums automatisch exmatrikuliert?
  4. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  5. Wie läuft eine Exmatrikulation ab?
  6. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  7. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  8. Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?
  9. Kann man nach freiwilliger Exmatrikulation nochmal studieren?
  10. Welche Konsequenzen hat eine Exmatrikulation?
  11. Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?
  12. Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man sich nicht zurückmeldet?
  13. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Kann man sich jederzeit Exmatrikulieren lassen?

Die Matrikel (auch: Universitätsmatrikel) bezeichnet an Hochschulen eine Liste, die sämtliche Studierenden verzeichnet. Das Verzeichnis enthält die Studierenden dieser Hochschule, die aktuell eingeschrieben sind. Exmatrikulation bedeutet die Streichung aus dieser Liste. Damit erlischt die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Studierenden an der Hochschule. Üblicherweise findet dieser Prozess zum Ende eines Semesters statt. Eine rückwirkende Exmatrikulation kann in einigen Fällen möglich sein, beispielsweise, wenn der Student im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht hat. Unterscheiden lassen sich drei Formen von Exmatrikulation:

Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Wird man nach Beendigung des Studiums automatisch exmatrikuliert?

Exmatrikulation ist eigentlich ein veralteter Begriff, heute nutzt man neutraler: Abgang von der Universität. Exmatrikulieren bedeutet, dass du dein Studium beendest.

Das kann auf verschiedene Arten und aus verschiedenen Gründen passieren:

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Die Matrikel (auch: Universitätsmatrikel) bezeichnet an Hochschulen eine Liste, die sämtliche Studierenden verzeichnet. Das Verzeichnis enthält die Studierenden dieser Hochschule, die aktuell eingeschrieben sind. Exmatrikulation bedeutet die Streichung aus dieser Liste. Damit erlischt die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Studierenden an der Hochschule. Üblicherweise findet dieser Prozess zum Ende eines Semesters statt. Eine rückwirkende Exmatrikulation kann in einigen Fällen möglich sein, beispielsweise, wenn der Student im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht hat. Unterscheiden lassen sich drei Formen von Exmatrikulation:

Wie läuft eine Exmatrikulation ab?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Kann man nach freiwilliger Exmatrikulation nochmal studieren?

Eine Exmatrikulation gehört zu jedem Studium irgendwann dazu. Im besten Fall ist sie das Resultat eines erfolgreichen Studienabschlusses und stellt somit das natürliche Ende deiner akademischen Zeit dar. Weniger positiv ist es, wenn die Exmatrikulation nicht freiwillig ist und es sich somit um eine Zwangsexmatrikulation handelt. Offiziell ist das auch als Exmatrikulation von Amts wegen bekannt. Es bedeutet, dass nicht der Student selbst entschieden hat, dass er sein Studium beenden möchte. Vielmehr beendet die Universität die Uni-Karriere.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Viele Studenten, die unfreiwillig exmatrikuliert wurden, haben wiederholt Prüfungen nicht bestanden. Bei zu vielen Fehlversuchen droht der Studienabbruch. Bei anderen Studierenden sind es finanzielle Schwierigkeiten, die dafür sorgen, dass das Studium für sie zu teuer wird. Wird ein Semesterbeitrag erhoben, der nicht gezahlt wird, kann auch das zum Ausschluss vom Studium führen. Auch, wenn du deine Krankenversicherung länger nicht bezahlt hast, droht dir mitunter die Zwangsexmatrikulation.

Nicht nur mehrfach nicht bestandene Prüfungen sind für deine Zukunft an der Uni problematisch. Auch, wenn du zu lange keine Prüfung abgelegt hast, droht dir das Aus. Wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, endet deine Zeit an der Uni zum Ende des Semesters. Du erhältst eine Exmatrikulationsbescheinigung – und stehst vor der Frage, wie es nun weitergeht.

Welche Konsequenzen hat eine Exmatrikulation?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

  • Universitäre Veranstaltungen behindern
  • Komilitionen Gewalt androhen
  • Unbezahlte Hochschul-Rechnungen
  • Unbezahlte Krankenversicherungs-Beiträge (nach etwa 6 Monaten wird es happig!)
  • Innerhalb einer bestimmten Frist keine Leistung erbringen

In den meisten Fällen kann die Exmatrikulation wieder aufgehoben werden, nachdem der Semesterbeitrag überwiesen wurde. Beachte eventuelle Bearbeitungsgebühren, welche den Betrag erhöhen können! Viele Exmatrikulationen kommen aufgrund nichterbrachter Leistung zustande. Legt man lange Zeit keine Prüfungen ab oder hat eine Prüfung mehrmals nicht bestanden, muss man früher oder später mit dem Aus rechnen. Dagegen kann man vorgehen, manchmal hilft aber auch das nichts. Du hast das Gefühl, ungerechtfertigt exmatrikuliert worden zu sein? Dann könnte das Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Weil es immerhin um deine Zukunft geht, solltest du nicht vor diesem Schritt zurückschrecken. In jedem Fall ist es eine gute Idee, deine Studienberatungsstelle zu besuchen. Dort erhältst du Hilfe und Beratung aus erster Hand. Mit den Beratern kannst du darüber sprechen, ob das Studium überhaupt der richtige Weg für dich ist. Gemeinsam geht ihr der Frage nach, welche Ausbildung nun wirklich deinen Fähigkeiten und Interessen entsprechen würde. Das Personal der Studienberatungsstelle hat Erfahrung im Umgang mit Exmatrikulation und kann dir bei den weiteren Schritten helfen. >> Zurück zur Übersicht

Ob dir die Zwangsexmatrikulation das Leben schwer machen wird, liegt ganz bei dir. Denk nur an die vielen berühmten Studienabbrecher, welche letzten Endes zu geschätzten Persönlichkeiten wurden. Ein prominentes Beispiel ist Harvard-Abgänger Bill Gates. Bereits im zweiten Studienjahr schmiss er das Mathe-Studium und führt heute dennoch ein überaus erfolgreiches Leben. Wie konnte er es so weit schaffen? Die Antwort lautet: Selbstmarketing. Rücke deine bereits erworbenen Qualifikationen in den Vordergrund und lasse dir etwas einfallen, wie du den Studienabbruch gut verkaufen kannst: neue Interessen, Wohnortswechsel oder Ähnliches. >> Tipp: Auch im Job kann dir Selbstmarketing weiter helfen Begehe nicht den Fehler, den Studienabbruch als Stolperstein oder Fleck auf deiner weißen Weste zu sehen. Gerade in deinem Fall ist selbstbewusstes und reflektiertes Auftreten besonders wichtig. Wenn du authentisch und sympathisch auftrittst, zu deinem Studienabbruch stehen kannst und einen guten Gesamteindruck machst, bist du kaum im Nachteil. Im Lebenslauf sollte das Wort “Zwangsexmatrikulation” übrigens trotzdem nicht fallen. Du bist schließlich nicht dazu verpflichtet, den Grund deines Studienabbruchs bekannt zu geben. Wirst du danach gefragt, versuche möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben, ohne die Zwangsexmatrikulation zu erwähnen. Zum Beispiel so:

  • “Das Studium erschien mir zu theoretisch. Es war mir wichtiger, endlich im Berufsalltag Praxiserfahrungen zu sammeln.”
  • “Ich habe den Studiengang gewechselt, weil dessen Inhalte nicht meinen Vorstellungen entsprachen.”
  • “Aus Grund X zog ich in die Stadt Y, weshalb ich zwangsläufig mein Studium beenden (bzw. wechseln) musste.”

Bewerbungscoach Jürgen Hesse empfiehlt in einem Artikel zur Zwangsexmatrikulation übrigens, die Gründe für den Studienabbruch auf einer separaten, dritten Seite zu erklären. Auf diesem Wege, so Hesse, kann man reine machen und erklären, warum man trotz Studienabbruch interessant ist. Entscheidest du dich für diese Variante, dann solltest du aber ganz bei der Wahrheit bleiben und erklären, wie es zur Exmatrikulation kommen konnte. >> Zurück zur Übersicht

Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man sich nicht zurückmeldet?

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Das Studentenleben hat noch nicht mal richtig begonnen, da jagt bereits ein wissenschaftlicher Fachbegriff den Nächsten. Wir haben alle unbekannten Ausdrücke zum Thema Studium für dich gesammelt und liefern dir die passende Erklärung gleich mit dazu. Hier: Was bedeutet die Exmatrikulation?

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Ich studiere momentan, jedoch weiß ich, dass ich das Studium nicht weiter machen möchte und zum nächsten Wintersemester was anderes studieren möchte. Muss ich mich dann trotzdem zur Prüfung anmelden? Und was ist mit dem Sommersemester?