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Wer fällt unter 141 AO?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer fällt unter 141 AO?
  2. Was besagt 141 AO?
  3. Was bedeutet 140 AO?
  4. Wer ist nach 148 AO befreit?
  5. Für wen gilt 140 AO?
  6. Wer ist verpflichtet eine doppelte Buchhaltung zu führen?
  7. Was passiert wenn man seine Buchhaltung nicht abgibt?
  8. Wer ist zur Buchhaltung verpflichtet?
  9. Was bedeutet AO Steuer?
  10. Was ist die Abkürzung für AO?
  11. Wer ist Aufzeichnungspflichtig?
  12. Wer ist nach 140 AO Buchführungspflichtig?
  13. Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?
  14. Wann macht sich ein Buchhalter strafbar?
  15. Wer haftet für Fehler in der Buchhaltung?

Wer fällt unter 141 AO?

 

Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sich deshalb, auch wenn der Umsatz als Bezugsgröße für die Pflichtenbegründung zu sehen ist (s. Rz. 20), nicht nach dem umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff.[3]

Was besagt 141 AO?

§ 141 Abs. 1 AO, dessen Vorgängerbestimmung § 161 RAO war, der allerdings entgegen der jetzigen Gesetzeslage auch für Freiberufler galt[1], wurde in der Vergangenheit verschiedentlich geändert, vor allem hinsichtlich der Umsatz- und Gewinngrenzen.[2] Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, gelten die aktuellen Grenzen. Es gelten hierbei die Umsatz- und Gewinngrenzen, die letztmalig durch das Bürokratieentlastungsgesetz[3] geändert wurden. Diese Anpassung sollte bewirken, dass weitere gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte nicht mehr unter die steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten fallen.

Was bedeutet 140 AO?

Steuerliche Buch- und Aufzeichnungspflichten können sich originär aus steuerlichen Vorschriften ergeben. Ist der Steuerpflichtige aus anderen Gesetzen als Steuergesetzen zur Buchführung und Aufzeichnung verpflichtete, so normiert § 140 AO mittels Wortlaut, dass diese außersteuerlichen Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen sind. Man spricht hierbei von abgeleiteten (derivativen) Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Folglich kann man sagen, dass § 140 AO alle außerhalb der Abgabenordnung geregelten Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten über diese Verweisung in die steuerlichen Mitwirkungspflichten einbezieht, so dass sich der Steuerpflichtige bzgl. der nach anderen Gesetzen angeordneten Aufzeichnungen nicht darauf berufen kann, solche nicht für die Besteuerung erfüllen zu müssen. Hierbei muss sich der Steuerpflichtige über seine Pflichten selbst informieren und hat keinen Informationsanspruch gegenüber dem Finanzamt. Zur Definition von Büchern und Aufzeichnungen können die in anderen Gesetzen genannten Begriffe dienen, wobei im Allgemeinen Aufzeichnungen jegliche dauerhaft verkörperte Erklärungen über Geschäftsvorfälle sind. § 141 und § 142 AO regeln die Buchführungspflichten bestimmter Steuerpflichtiger bzw. beinhalten ergänzende Regelungen für Land- und Forstwirte.

Die in den §§ 143, 144 AO normierte Pflicht des gewerblichen Unternehmers zur Aufzeichnung des Wareneinganges und Ausganges soll es ermöglichen, die Betriebsvorgänge beim Warenhandel und ganz besonders die Warenbewegung vom Veräußerer zum Erwerber nachprüfbar und kalkulierbar zu machen. So ist der gewerbliche Unternehmer verpflichtet, alle Waren, die im Rahmen des Gewerbebetriebs verbraucht oder weiterveräußert und hierzu entgeltlich oder unentgeltlich auf fremde oder eigene Rechnung erworben werden, gesondert aufzuzeichnen. „Gesondert“ ist hierbei in der Hinsicht zu verstehen, als dass diese Pflicht unabhängig von schon bestehenden Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllt werden muss. Zur Aufzeichnung des Warenausgangs (§ 144 AO) sind im Gegensatz zu § 143 AO nur Großhändler (Abs.1) und buchführungspflichtige Land- und Forstwirte verpflichtet, d.h. § 144 AO gilt nicht für Einzelhändler, die an Endverbraucher verkaufen.

Wer ist nach 148 AO befreit?

Die steuerliche Buchführungspflicht ergibt sich aus den §§ 140 und 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen zur Buchführung verpflichtet ist, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, muss auch gem. § 140 AO nach dem Steuerrecht Bücher führen. Da das Steuerrecht insoweit auf außersteuerliche Vorschriften zurückgreift, wird von der abgeleiteten oder derivativen Buchführungspflicht gesprochen. Ergibt sich eine Verpflichtung zur Führung von Büchern nicht aus § 140 AO, kann ggf. eine originäre Buchführungspflicht aus § 141 AO abgeleitet werden.

Das BMF geht mit Schreiben vom 14.11.2014 (BStBl I 2014, 1450) ausführlich auf die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ein (»Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)«). Ausführliche Erläuterungen zu den GoBD enthält das BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (BStBl I 2019, 1269).

Für wen gilt 140 AO?

Hier finden Sie einen schnellen Überblick zur Buchführungspflicht und den Gewerbetreibenden, die sie betrifft.

  • betrifft alle Katalogberufe nach § 18 EStG
  • unabhängig von Betriebsgröße, Umsatz und Gewinn

Mit der Buchführungspflicht ist immer die doppelte Buchführung gemeint, nicht aber die einfache Buchführung. Oft wird sie auch als Doppik, Bilanzierung, kaufmännische Buchführung oder Finanzbuchhaltung bezeichnet.

Warum also doppelt? Pro Geschäftsvorfall, der gebucht wird, entstehen immer mindestens zwei Buchungssätze. Jeder Vorgang wird also doppelt erfasst: auf einem Konto und dem dazugehörigen Gegenkonto. Diese Buchungen sind die Basis für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Jahresabschluss (Bilanzierungspflicht). Die Buchung erfolgt also immer an Konten:

  • tagesaktueller Überblick der Vermögenslage
  • systematische Übersicht aller Vorgänge und Vermögenswerte
  • Prüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit
  • Alle Kapitalgesellschaften
    • Aktiengesellschaften (AG)
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
    • Gemeinnützige Unternehmergesellschaften (gUG)
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
    • Societas Europaea/Europäische Gesellschaften (SE)
    • Unternehmergesellschaften (UG (haftungsbeschränkt))
  • Personenhandelsgesellschaften
    • GmbH & Co. KG
    • GmbH & Co. oHG
    • Offene Handelsgesellschaften (oHG)
    • Kommanditgesellschaften (KG)
    • UG & Co. KG
    • UG & Co. oHG
  • Einzelunternehmen, die als eingetragene Kaufleute (e. K.) im Handelsregister geführt werden
  • Wer ist verpflichtet eine doppelte Buchhaltung zu führen?

    • Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bspw. OHG, GmbH, AG.
    • Eingetragene Kaufleute, die einen Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro erwirtschaften.
    • Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen wie die GbR oder Einzelunternehmer, die einen Umsatz und Gewinn von über 600.000 Euro oder 60.000 Euro jährlich erzielen.

    Aus dem § 238 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie aus der steuerrechtlichen Betrachtung § 140 der Abgabenordnung wird die Verpflichtung der doppelten Buchführung abgeleitet. In erster Linie sind Kapitalgesellschaften, wie etwa die GmbH oder AG, per Gesetz verpflichtet, ihre Geschäftsvorgänge nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen. Ferner müssen auch Einzelunternehmen und Unternehmen, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben, eine doppelte Buchführung erstellen.

    Außerdem sind die sogenannten Nicht-Kaufleute zur Erstellung einer doppelten Buchführung angehalten, sobald der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb die Marke von 60.000 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres übersteigt. Aber auch wenn der Jahresumsatz  600.000 Euro übersteigt, ist eine doppelte Buchführung verpflichtend. Darüber hinaus müssen Selbstständige, die als Nicht-Kaufleute gelten und sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, eine doppelte Buchführung anfertigen. Wer keine doppelte Buchführung erstellen muss, hat seine Geschäftsvorfälle in einer einfachen Buchführung, der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erfassen. Selbst Anwender der Kleinunternehmerregelung können doppelte Buchführung anwenden.

    Was passiert wenn man seine Buchhaltung nicht abgibt?

    Wenn du Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r bist, musst du mehrere Abgabefristen für die Steuererklärungen berücksichtigen. Du bist verpflichtet die Einkommensteuererklärung einzureichen, sowie die Umsatzsteuererklärung und wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, auch die Gewerbesteuer. Nur als Kleinunternehmer*in bist du weitgehend von diesen Steuerpflichten befreit und musst dich hauptsächlich um die Einkommensteuer kümmern.

    Bist du aber umsatzsteuerpflichtig und nicht Kleinunternehmer*in, bist  du verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Du berechnest deinen Kunden also die Umsatzsteuer (meistens entweder 19% oder 7%) und führst diese wiederum an den Staat ab. Entweder erwartet dich diese Aufgabe monatlich, vierteljährig oder nur einmal im Jahr. Dies teilt dir dein Finanzamt schriftlich mit.   

    Tipp von Accountable: Mit der Accountable App könnte es nicht schneller und leichter sein, deine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Hier findest du eine genaue Anleitung – überzeuge dich selbst, wie einfach es ist.

    Auch das Finanzamt weiß, dass Fehler passieren und Fristen vergessen werden können. Deshalb gibt es zwei Dinge, die du in diesem Fall tun kannst: 

  • Nutze die Accountable App, um so schnell wie möglich deine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Denn es kann sein, dass das Finanzamt eine Verspätung von ein bis zwei Tagen einfach als pünktlich akzeptiert.
  • Kontaktiere dein Finanzamt schriftlich und versichere, dass du zwar die aktuelle Deadline verpasst hast, du aber so schnell wie möglich deine Voranmeldung nachreichen wirst. Oftmals, vor allem, wenn es das erste Mal ist, gewährt dir das Finanzamt eine Fristverlängerung. Es ist außerdem möglich, eine fortlaufende Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. So bekommst du nach Beantragung jeden Monat oder jedes Quartal ein wenig mehr Zeit, um alle Rechnungen und Belege zu sammeln und die Umsatzsteuer abzuschicken.
  • Wenn du eine Frist komplett verpasst, erhältst du ein Mahnschreiben. Erhält das Finanzamt anschließend immer noch keine Einsendung von dir, folgt eine Strafe in Form einer Säumnisgebühr. Wenn du also deine Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin nicht einreichst, oder den fälligen Betrag nicht zahlst, wird das Finanzamt dir weitere Geldstrafen erteilen.

    Wie hoch diese Strafen sind? Es kommt auf verschiedene Faktoren an, etwa wie lange deine Umsatzsteuer schon fällig ist oder wie oft du vorher schon eine Frist verpasst hast. Wenn du dann aber noch die Frist für die Strafgebühr selbst versäumst, gibt es eine weitere Strafe von 1 % der fälligen Umsatzsteuer pro überfälligem Monat. Eine Geldstrafe darf dafür jedoch 10% deines fälligen Steuerbetrags, bzw. 25,000 € nicht überschreiten. Erhältst du also einen solchen Bußgeldbescheid, ist es am besten, ihn so schnell wie möglich zu bezahlen.

    Wer ist zur Buchhaltung verpflichtet?

    Wenn du Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r bist, musst du mehrere Abgabefristen für die Steuererklärungen berücksichtigen. Du bist verpflichtet die Einkommensteuererklärung einzureichen, sowie die Umsatzsteuererklärung und wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, auch die Gewerbesteuer. Nur als Kleinunternehmer*in bist du weitgehend von diesen Steuerpflichten befreit und musst dich hauptsächlich um die Einkommensteuer kümmern.

    Bist du aber umsatzsteuerpflichtig und nicht Kleinunternehmer*in, bist  du verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Du berechnest deinen Kunden also die Umsatzsteuer (meistens entweder 19% oder 7%) und führst diese wiederum an den Staat ab. Entweder erwartet dich diese Aufgabe monatlich, vierteljährig oder nur einmal im Jahr. Dies teilt dir dein Finanzamt schriftlich mit.   

    Tipp von Accountable: Mit der Accountable App könnte es nicht schneller und leichter sein, deine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Hier findest du eine genaue Anleitung – überzeuge dich selbst, wie einfach es ist.

    Auch das Finanzamt weiß, dass Fehler passieren und Fristen vergessen werden können. Deshalb gibt es zwei Dinge, die du in diesem Fall tun kannst: 

  • Nutze die Accountable App, um so schnell wie möglich deine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Denn es kann sein, dass das Finanzamt eine Verspätung von ein bis zwei Tagen einfach als pünktlich akzeptiert.
  • Kontaktiere dein Finanzamt schriftlich und versichere, dass du zwar die aktuelle Deadline verpasst hast, du aber so schnell wie möglich deine Voranmeldung nachreichen wirst. Oftmals, vor allem, wenn es das erste Mal ist, gewährt dir das Finanzamt eine Fristverlängerung. Es ist außerdem möglich, eine fortlaufende Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. So bekommst du nach Beantragung jeden Monat oder jedes Quartal ein wenig mehr Zeit, um alle Rechnungen und Belege zu sammeln und die Umsatzsteuer abzuschicken.
  • Wenn du eine Frist komplett verpasst, erhältst du ein Mahnschreiben. Erhält das Finanzamt anschließend immer noch keine Einsendung von dir, folgt eine Strafe in Form einer Säumnisgebühr. Wenn du also deine Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin nicht einreichst, oder den fälligen Betrag nicht zahlst, wird das Finanzamt dir weitere Geldstrafen erteilen.

    Wie hoch diese Strafen sind? Es kommt auf verschiedene Faktoren an, etwa wie lange deine Umsatzsteuer schon fällig ist oder wie oft du vorher schon eine Frist verpasst hast. Wenn du dann aber noch die Frist für die Strafgebühr selbst versäumst, gibt es eine weitere Strafe von 1 % der fälligen Umsatzsteuer pro überfälligem Monat. Eine Geldstrafe darf dafür jedoch 10% deines fälligen Steuerbetrags, bzw. 25,000 € nicht überschreiten. Erhältst du also einen solchen Bußgeldbescheid, ist es am besten, ihn so schnell wie möglich zu bezahlen.

    Was bedeutet AO Steuer?

    Die Rechtsnormen der AO finden Anwendung, soweit dies § 1 AO bestimmt oder ein anderes Gesetz dies anordnet (zum Anwendungsbereich s.a. AEAO zu § 1).

    Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Steuern (→ Steuerschuldverhältnis) einschließlich der Steuervergütungen (§ 1 Abs. 1 AO). Die AO gilt auch für Steuererstattungen (→ Erstattungsanspruch); diese sind als Umkehr der Steuerentrichtung bereits durch den Begriff der Steuer in den Anwendungsbereich mit einbezogen (§ 37 Abs. 1 AO).

    Wie aus dem Inhalt der AO ersichtlich (s. 3), sind in ihr die Rechtsnormen zusammengefasst, die für alle oder mehrere Steuerarten Anwendung finden. Die AO wird daher auch als das »Steuergrundgesetz« oder »Mantelgesetz« bezeichnet. Während die AO zum allgemeinen Steuerrecht gehört, wird das besondere Steuerrecht von den Einzelsteuergesetzen geregelt. Deren Rechtsnormen gelten nur für das jeweilige Einzelsteuergesetz.

    Was ist die Abkürzung für AO?

    Das folgende Bild zeigt die am häufigsten verwendeten Bedeutungen von AO. Sie können die Bilddatei im PNG-Format für die Offline-Verwendung herunterladen oder per E-Mail an Ihre Freunde senden.Wenn Sie ein Webmaster einer nichtkommerziellen Website sind, können Sie das Bild von AO-Definitionen auf Ihrer Website veröffentlichen.

    Wer ist Aufzeichnungspflichtig?

    Was sind Aufzeichnungspflichten?

    Aufzeichnungspflichten sind die Pflichten die besonders im Steuerbereich für eine verpflichtende Buchführung genutzt werden. Die Aufzeichnungspflicht ergibt sich aus den bestehenden Steuergesetzen ebenso aber auch aus den außersteuerlichen Vorschriften.

    Wer ist nach 140 AO Buchführungspflichtig?

    • Definition Buchführungspflicht
    • Die Doppelte Buchführung
    • Buchführungspflicht nach Steuerrecht
    • Wer ist buchführungspflichtig?
    • Für wen gilt die Befreiung der Buchführungspflicht?
    • Wirkt sich die Versteuerungsart auf die Buchführungspflicht aus?
    • Aufbau der Buchführung
    • Fazit

    Alles Wichtige haben wir auch in einem Video für dich zusammengefasst:

    Grundsätzlich müssen alle Kaufleute ihre Geschäftsvorfälle nach § 238 I HGB systematisch dokumentieren, um für sich selbst und notfalls für Dritte (Öffentlichkeit) die Lage ihres Unternehmens nach außen hin darstellen zu können.

    Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?

    Die doppelte Buchführung bzw. die doppische Buchführung (Doppik) meint das System der kaufmännischen Buchführung gemäß der Buchführungspflicht nach § 238 des Handelsgesetzbuchs (HGB), welches die systematische Auflistungaller Geschäftsvorgänge eines Unternehmens beschreibt. Der Jahresabschluss, d. h. die Zusammenführung aller Geschäftsbuchungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres, muss zum Jahresende dem Finanzamt übermittelt werden. Gemäß § 242 HGB besteht dieser Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mit diesen können Sie zum Geschäftsjahresende Ihre Schlussbilanz ziehen und herausfinden, welchen Umsatz Ihr Unternehmen – unter Berücksichtigung aller entstandenen Kosten und Einnahmen – im gesamten Jahr erzielen konnte.

    Die doppelte Buchführung ist auch im technischen Sinne doppelt zu verstehen: Die Buchung von Geschäftsvorgängen erfolgt nämlich auf mindestens zwei Konten, d. h. einem Konto und einem Gegenkonto.

    Wann macht sich ein Buchhalter strafbar?

    Die Verletzung der Buchführungspflicht ist eine Insolvenzstraftat gemäß § 283b StGB.  Ein Unternehmen macht sich ihrer unter anderem dann schuldig, wenn es in einer wirtschaftlichen Krise Handelsbücher so führt, dass die Übersicht über den Vermögensstand erschwert wird.

    Wer haftet für Fehler in der Buchhaltung?

    Die Vielzahl an Gesetzen und steuerlichen Regelungen in Deutschland macht es weder Unternehmen noch Steuerberatern leicht. Da das Steuerrecht nie für sich alleine gesehen werden kann, sondern stets im Kontext mit anderen Rechtsgebieten, ist es vor allem bei speziellen Fällen kaum mehr zu überblicken. Doch Fehler in der monatlichen Buchhaltung oder bei der Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung haben oft teure Konsequenzen, die Mandanten stark fordern können.  Zu den typischen Fehlern gehören leider vor allem Fristversäumnisse oder eine Falschbuchungen. Oft werden Unterlagen nicht vollständig oder rechtzeitig eingereicht. Noch gravierender sind die Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder eine unterlassene Beratung.

    Um Fehlern vorzubeugen, geben viele Unternehmen alle steuerlichen Themen deshalb in die Hände von Steuerberatern. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass von nun an der Mandant aus der Pflicht ist und alles glatt laufen wird. 

    Auch ein Steuerberater oder dessen Team kann ein Fehler unterlaufen. Blindes Vertrauen kommt dem Steuerpflichtigen dann teuer zustehen. Denn aus Sicht des Fiskus ist unstrittig: Verantwortlich ist trotz Beauftragung eines Steuerberaters zuerst einmal derjenige, der die Steuererklärung unterschreibt.

    Der Steuerpflichtige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben vollständig und korrekt sind. Auch wenn notwendige Belege fehlen, zu spät eingereicht oder nicht passend sind, ist der Steuerzahler dafür verantwortlich. Nachzahlung und Säumniszuschlag fordert das Finanzamt von ihm, auch wenn der Steuerberater falsch beraten hat.