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Kann man mitten im Semester exmatrikuliert werden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man mitten im Semester exmatrikuliert werden?
  2. Wie kann man sich Exmatrikulieren?
  3. Was zieht man zur Exmatrikulation an?
  4. Wann bekommt man die Exmatrikulationsbescheinigung?
  5. Ist ein Scheinstudium strafbar?
  6. Kann man sich zu jederzeit exmatrikulieren?
  7. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?
  8. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  9. Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?
  10. Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?
  11. Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?
  12. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Kann man mitten im Semester exmatrikuliert werden?

Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

Wie kann man sich Exmatrikulieren?

Bei der Exmatrikulation unterscheidet man zwischen zwei Arten: Der Exmatrikulation auf Antrag (ordentliche Exmatrikulation) und der Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation).

  Eine sogenannte Zwangsexmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, erklärt die Hochschule auf diese Weise Dein Studium für beendet. Hierzu zählen u.a.:

  • Keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rückmeldung
  • Das Nicht-Bezahlen von erforderlichen Beiträgen oder Gebühren
  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Fehlende Unterlagen für die Rückmeldung (z.B. Krankenkassennachweis, Zeugnisse etc.)
  • Auslaufende Prüfungsordnungen

Was zieht man zur Exmatrikulation an?

Was sich am bestehenden Versicherungsschutz ändert, hängt davon ab, wie es nach dem Studienabbruch weitergeht, ob eine gesetzliche oder private Versicherung besteht und wie der bisherige Versicherungsstatus war. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres meist noch über die Eltern beitragsfrei mitversichert. Beginnt man nach dem Studienabbruch aber eine Ausbildung oder ein anderes Arbeitsverhältnis, endet diese Familienversicherung und man wird als Arbeitnehmer versichert. Bei einem Minijob oder einem Einkommen von unter 450 € im Monat kann die Familienversicherung bestehen bleiben. Wenn man im Studium bereits pflichtversichert war (z.B. da älter als 25 Jahre) und nach der Exmatrikulation kein Arbeitsverhältnis beginnt, wird die bestehende Versicherung nach Exmatrikulation automatisch als freiwillige gesetzliche Versicherung fortgeführt. Dadurch ändert sich die Höhe des Versicherungsbeitrages. Wie dieser berechnet wird, kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingesehen werden. Beginnt man ein neues Studium, so kann der vorherige Versicherungsschutz fortgeführt werden. Bei einer selbstständigen Tätigkeit muss ebenfalls der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden. In der privaten Krankenversicherung erfolgt durch die Exmatrikulation in der Regel keine Änderung - zur Sicherheit sollte aber auch hier nachgefragt werden.

Auch die Kindergeldstelle muss über die Exmatrikulation sofort informiert werden. In der Regel ist diese bei der Agentur für Arbeit angesiedelt. Die zuständige Agentur für Arbeit findet sich zum Beispiel hier. Erfolgt die Meldung bei der Kindergeldstelle erst verspätet, kann es dazu kommen, dass Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Für alle, die jünger als 25 Jahre sind, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.

Wann bekommt man die Exmatrikulationsbescheinigung?

Ihre Exmatrikulationsbescheinigung benötigen Sie für Bewerbungen und diverse Anträge. Haben Sie die Bescheinigung verloren, sollten Sie nicht den Kopf verlieren. Sie können sich die Exmatrikulationsbescheinigung in der Regel noch einmal ausgeben lassen. Alle Informationen dazu finden Sie in diesem Zuhause-Tipp.

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Ist ein Scheinstudium strafbar?

Es wird von einem Scheinstudium gesprochen, wenn sich an der Hochschule immatrikuliert wird, ohne das die Vorlesungen besucht werden. Etwas formeller: In den Worten des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Studium angefangen: “Ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben”.

Mit dem Ziel: Vorzüge durch den Studentenstatus zu sichern. Dafür wird häufig ein zulassungsfreier Studiengang gewählt oder das eigene Studium herausgezögert.

Obwohl es derzeit keine genauen Zahlen gibt, wird davon ausgegangen, dass 20 bis 30 Prozent der Studierenden lediglich Scheinstudierende sind. Das wären an den großen Universitäten Tausende von Immatrikulierten.

Auf den ersten Blick scheint es so, als wären Scheinstudenten eine Last für die Universitäten – dabei profitieren die Unis von den Fake-Studenten. Je mehr Studenten an einer Universität eingeschrieben sind, desto höher sind auch die finanziellen Mittel und Förderungen, die eine Hochschule vom Land erhält.

Aus finanzieller Sicht gesehen haben Universitäten deshalb oft kein Interesse daran, ein Scheinstudium aufzudecken. Und auch für die Studierenden hat das Scheinstudium einige Vorteile:

Durch ein Scheinstudium erhältst du das Semesterticket. Dies erlaubt es dir, die öffentlichen Verkehrsmittel günstiger zu nutzen. Je nach Stadt kannst du um die 100 Euro im Monat sparen.

Kann man sich zu jederzeit exmatrikulieren?

Ihre Exmatrikulation können Sie jederzeit im Studierendensekretariat beantragen. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen diesen beim Studierendensekretariat ein.

Möglich ist dies persönlich, per Post oder per E-Mail. Bitte drucken Sie hierzu den Antrag, füllen Sie ihn vollständig aus, scannen Sie diesen und fügen Sie ihn als Anhang der E-Mail an das Studierendensekretariat bei.

Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Im Falle einer Verkürzung musst du die Prüfung aber genauso wie jeder andere Auszubildende auch ablegen. Bereits im Studium erbrachte Leistungen führen nicht zu einer Befreiung von Prüfungsteilen!

Ist man nach Exmatrikulation noch versichert?

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

Im Falle einer Verkürzung musst du die Prüfung aber genauso wie jeder andere Auszubildende auch ablegen. Bereits im Studium erbrachte Leistungen führen nicht zu einer Befreiung von Prüfungsteilen!

Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

Wenn Sie sich exmatrikuliert haben, endet die studentische Versicherung mit dem letzten Tag des Semesters, in dem Sie noch eingeschrieben sind. Hier ist jetzt entscheidend, wie es danach bei Ihnen weitergeht.

  • Dabei sind mehrere Optionen eine Wahl:1.: Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis 2.: Sie beginnen als Selbständiger 3.: Sie starten eine Beamtenlaufbahn oder 4.: Sie melden sich arbeitssuchend.
  • 1. Wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen Sie sich in den ersten drei Jahren gesetzlich versichern, der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen.
  • 2. Wenn Sie sich selbständig machen, haben Sie freie Wahl bei der Versicherung. Sie können sich gesetzlich oder aber privat versichern.
  • 3. Wenn Sie ein Beamtenverhältnis beginnen, sollten Sie sich privat versichern. Meist verlangt die gesetzliche Krankenkasse den Höchstsatz, weswegen sich ein Vergleich mit privaten Versicherungen in jedem Fall lohnt. Hinzu kommt, dass Beamte beihilfeberechtigt sind, was auch für Familienmitglieder gilt.
  • 4. Wenn Sie sich arbeitssuchend melden, müssen Sie sich pflichtversichern. Hierbei wird ein höherer Beitrag als in der studentischen Versicherung fällig. Zusätzlich müssen Sie auch Beiträge an die Pflegeverischerung und gegebenenfalls Zusatzbeiträge der Krankenkasse zahlen.
  • Tipp: Suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit der Versicherung und lassen Sie sich beraten, welche Option für Sie die beste ist. Um unnötig hohe Kosten zu vermeiden, sollten Sie bereits im Vorfeld alles mit der Versicherung geklärt haben.

Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Warum dieses Thema beendet wurde

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