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Wie komme ich an meine Exmatrikulationsbescheinigung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie komme ich an meine Exmatrikulationsbescheinigung?
  2. Wie lange dauert es bis ich meine Exmatrikulationsbescheinigung bekomme?
  3. Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man fertig ist?
  4. Was passiert nach der Exmatrikulation?
  5. Wann wird man exmatrikuliert Uni Köln?
  6. Was braucht man für Exmatrikulation?
  7. Wie läuft eine Exmatrikulation ab?
  8. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  9. Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?
  10. Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?
  11. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?
  12. Ist ein Scheinstudium strafbar?

Wie komme ich an meine Exmatrikulationsbescheinigung?

Da Ihre Daten auch nach der Exmatrikulation in den Unterlagen der Universität aufbewahrt bzw. gespeichert werden, ist es in der Regel kein Problem einen Ersatz für dieses Dokument zu erhalten. Dennoch sollten Sie die folgenden Hinweise beachten.

  • Wenn Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung verloren haben, ist das Studentensekretariat die erste Adresse, an die Sie sich wenden sollten. Hier werden alle studentischen Verwaltungsangelegenheiten zentral geregelt.
  • Die erneute Ausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung kann unter Umständen einige Zeit dauern. Gerade während der Semesterferien sollten Sie daran denken, dass nicht alle Studentensekretariate durchgehend besetzt sind. 
  • Beachten Sie außerdem, dass die Ausstellung einer neuen Exmatrikulationsbescheinigung eventuell nicht ganz umsonst ist. Mehr als ein paar Euro sollten es allerdings nicht sein.

Wie lange dauert es bis ich meine Exmatrikulationsbescheinigung bekomme?

Die Exmatrikulation ist ein Verwaltungvorgang und bedeutet die Streichung aus der Studierendenliste einer Hochschule, z. B. nach Beendigung des Studiums oder dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung.

Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man fertig ist?

  • Universitäre Veranstaltungen behindern
  • Komilitionen Gewalt androhen
  • Unbezahlte Hochschul-Rechnungen
  • Unbezahlte Krankenversicherungs-Beiträge (nach etwa 6 Monaten wird es happig!)
  • Innerhalb einer bestimmten Frist keine Leistung erbringen

In den meisten Fällen kann die Exmatrikulation wieder aufgehoben werden, nachdem der Semesterbeitrag überwiesen wurde. Beachte eventuelle Bearbeitungsgebühren, welche den Betrag erhöhen können! Viele Exmatrikulationen kommen aufgrund nichterbrachter Leistung zustande. Legt man lange Zeit keine Prüfungen ab oder hat eine Prüfung mehrmals nicht bestanden, muss man früher oder später mit dem Aus rechnen. Dagegen kann man vorgehen, manchmal hilft aber auch das nichts. Du hast das Gefühl, ungerechtfertigt exmatrikuliert worden zu sein? Dann könnte das Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Weil es immerhin um deine Zukunft geht, solltest du nicht vor diesem Schritt zurückschrecken. In jedem Fall ist es eine gute Idee, deine Studienberatungsstelle zu besuchen. Dort erhältst du Hilfe und Beratung aus erster Hand. Mit den Beratern kannst du darüber sprechen, ob das Studium überhaupt der richtige Weg für dich ist. Gemeinsam geht ihr der Frage nach, welche Ausbildung nun wirklich deinen Fähigkeiten und Interessen entsprechen würde. Das Personal der Studienberatungsstelle hat Erfahrung im Umgang mit Exmatrikulation und kann dir bei den weiteren Schritten helfen. >> Zurück zur Übersicht

Ob dir die Zwangsexmatrikulation das Leben schwer machen wird, liegt ganz bei dir. Denk nur an die vielen berühmten Studienabbrecher, welche letzten Endes zu geschätzten Persönlichkeiten wurden. Ein prominentes Beispiel ist Harvard-Abgänger Bill Gates. Bereits im zweiten Studienjahr schmiss er das Mathe-Studium und führt heute dennoch ein überaus erfolgreiches Leben. Wie konnte er es so weit schaffen? Die Antwort lautet: Selbstmarketing. Rücke deine bereits erworbenen Qualifikationen in den Vordergrund und lasse dir etwas einfallen, wie du den Studienabbruch gut verkaufen kannst: neue Interessen, Wohnortswechsel oder Ähnliches. >> Tipp: Auch im Job kann dir Selbstmarketing weiter helfen Begehe nicht den Fehler, den Studienabbruch als Stolperstein oder Fleck auf deiner weißen Weste zu sehen. Gerade in deinem Fall ist selbstbewusstes und reflektiertes Auftreten besonders wichtig. Wenn du authentisch und sympathisch auftrittst, zu deinem Studienabbruch stehen kannst und einen guten Gesamteindruck machst, bist du kaum im Nachteil. Im Lebenslauf sollte das Wort “Zwangsexmatrikulation” übrigens trotzdem nicht fallen. Du bist schließlich nicht dazu verpflichtet, den Grund deines Studienabbruchs bekannt zu geben. Wirst du danach gefragt, versuche möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben, ohne die Zwangsexmatrikulation zu erwähnen. Zum Beispiel so:

  • “Das Studium erschien mir zu theoretisch. Es war mir wichtiger, endlich im Berufsalltag Praxiserfahrungen zu sammeln.”
  • “Ich habe den Studiengang gewechselt, weil dessen Inhalte nicht meinen Vorstellungen entsprachen.”
  • “Aus Grund X zog ich in die Stadt Y, weshalb ich zwangsläufig mein Studium beenden (bzw. wechseln) musste.”

Bewerbungscoach Jürgen Hesse empfiehlt in einem Artikel zur Zwangsexmatrikulation übrigens, die Gründe für den Studienabbruch auf einer separaten, dritten Seite zu erklären. Auf diesem Wege, so Hesse, kann man reine machen und erklären, warum man trotz Studienabbruch interessant ist. Entscheidest du dich für diese Variante, dann solltest du aber ganz bei der Wahrheit bleiben und erklären, wie es zur Exmatrikulation kommen konnte. >> Zurück zur Übersicht

Was passiert nach der Exmatrikulation?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Wann wird man exmatrikuliert Uni Köln?

Gemäß Einschreibungsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 1. März 2021 sind Studierende auf Antrag zu exmatrikulieren. Diese erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters (Einschreibungsordnung, § 10, Abs. 1) und lässt sich in zwei Arten aufteilen: die gewollte Exmatrikulation (Punkt 1 und 2) und die Exmatrikulation von Amts wegen (Punkt 3 und 4).

1. Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters

Was braucht man für Exmatrikulation?

Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums an einer Uni einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus der Liste der Studierenden gestrichen. Erst mit der Exmatrikulation verlierst du somit deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Wer sein Studium offiziell zum Abschluss bringen oder an einer anderen Uni studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten der Exmatrikulation: Entweder wirst du unter bestimmten Umständen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen) oder du kümmerst dich selbst darum (Exmatrikulation auf Antrag). Welche von den beiden Varianten für dich sinnvoller ist, kannst du von den jeweiligen Rahmenfaktoren abhängig machen.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sobald du z.B. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Du bist dann noch bis zum Ende des Semesters, für das du dich zurückgemeldet hast, an der Uni eingeschrieben und wirst dann automatisch exmatrikuliert. Allerdings gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. So kann dich die Uni in Form einer Zwangsexmatrikulation ausschreiben, wenn...

  • du dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurückmeldest,
  • du die erforderlichen Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt hast (Studiengebühren, Semesterbeitrag etc.). (Wende dich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Studierendensekretariat, um die Gebühren ggf. nachzuzahlen und dich wieder offiziell in den Studiengang zu immatrikulieren.)
  • du eine Prüfungsfrist nicht eingehalten oder eine Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hast. Hast du im letzteren Fall eine Prüfung nach dem letzten regulären Wiederholungstermin nicht bestanden, verlierst du das Prüfungsrecht und kannst den Studiengang in den meisten Fällen bundesweit an keiner Uni oder Hochschule weiter studieren!
  • deine Adresse nicht ermittelt werden kann,
  • du je nach Bundesland innerhalb von zwei Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst, der in der Prüfungs- oder Studienordnung des Faches vorgesehen ist.
  • du falsche Angaben bei deiner Bewerbung gemacht hast.
  • du keine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse eingereicht hast. (Das kann leicht passieren, wenn du keine Versicherungsgebühren zahlst. Du hast nach Erhalt des Briefes von Seiten der Uni meist zehn Tage Zeit, um die Versicherungsbescheinigung nachzureichen.)
  • du Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Mitstudierenden, Dozenten oder der Uni selbst äußerst/begehst.

Gegen Fälle der Zwangsexmatrikulation kannst du ggf. klagen und einen so genannten „Härtefallantrag“ stellen, zum Beispiel, wenn du dich aus privaten Gründen nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereiten konntest. Kannst du diesen Umstand ausreichend und überzeugend belegen, gewährt dir die Uni unter Umständen noch einen letzten Prüfungsversuch.

Wie läuft eine Exmatrikulation ab?

Um Sie ordnungsgemäß exmatrikulieren zu können, benötigt das Studierendensekretariat von Ihnen ein Exmatrikulationsantrag mit dem Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek.

Bitte nutzen Sie wenn immer möglich diesen Onlineantrag ( * sind Pflichtfelder). Sie erhalten dann eine Bestätigungsemail und Ihr Antrag geht direkt an die Leihstelle der Universitätsbibliothek. Die Leihstelle leitet den Antrag dann nach der Entlastung an das Studierendensekretariat weiter. Von dort erhalten Sie dann Ihre Exmatrikulationsbescheinigung.

Den Exmatrikulationsbescheid benötigen Sie unter anderem, wenn Sie sich an einer anderen Hochschule wieder einschreiben wollen.

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

Das Studium beginnt zunächst mit der Ausstellung eines Studentenausweises und noch viel wichtiger der Matrikelnummer. Die Matrikel ist das Personenverzeichnis einer Universität. Durch die zugewiesene Nummer bist du eindeutig in dem System der Hochschule als Studierender vermerkt. In Prüfungen sowie jeglichen Hochschulangelegenheiten solltest du diese Nummer immer parat haben.

Die Exmatrikulation ist die Streichung aus dem Personenverzeichnis und markiert damit das Ende eines Studiums. In der Regel folgt dieser Beschluss, nachdem alle Prüfungen erfolgreich absolviert wurden. Somit ist eine Exmatrikulation nicht unbedingt etwas Negatives. Doch wenn der Bescheid zu Beginn des vierten Semesters in deinem Briefkasten landet und du gerade wieder in die Vorlesungszeit eingestiegen bist, dann liegen andere Gründe vor.

Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?

Es kommt darauf an, wie die neue Uni das Modul einstuft. Wenn die sagen, das ist äquivalent zu einem Pflichtmodul in ihrem Studiengang, dann hast du ein Problem. Wenn die aber sagen, dass das entweder ein Wahlmodul ist, bei ihnen nicht geprüft wird oder überhaupt nicht anerkennbar ist, dann solltest du gute Chancen haben. Sprich mit dem Prüfungsamt von der neuen Uni. Freundlichkeit macht sich häufig (leider nicht immer) bezahlt, gerade an kleineren Fakultäten.

Natürlich kann das im Einzelfall schwierige Diskussionen auslösen, deshalb ist das hier auch sicher keine Rechtsberatung. Was du nicht tun solltest, ist, etwas aus deinem alten Studiengang zu verschweigen, das könnte böse ausgehen (z.B. Verlust des Prüfungsanspruches im Fach).

Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

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