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Was passiert mit der Stufenlaufzeit bei höhergruppierung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert mit der Stufenlaufzeit bei höhergruppierung?
  2. Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TVöD?
  3. Wann erfolgt ein Stufenaufstieg?
  4. Was ist eine Stufengleiche höhergruppierung?
  5. Wann Stufenaufstieg TVöD?
  6. Kann man im TVöD Stufen überspringen?
  7. Wie kommt man im öffentlichen Dienst eine Stufe höher?
  8. Was rechtfertigt eine höhergruppierung?
  9. Wann vorzeitiger Stufenaufstieg?
  10. Wer entscheidet über höhergruppierung TVöD?
  11. Wann macht eine höhergruppierung Sinn?
  12. Wer prüft Eingruppierung?

Was passiert mit der Stufenlaufzeit bei höhergruppierung?

Ab wann und wie findet die Anpassung der Stufenlaufzeiten und die Überleitung der bisherigen Systematik in die neue statt?Ab dem 1. Oktober 2024 durchlaufen die Beschäftigten schneller das System und erreichen schneller die höhere Stufe mit einem höheren Entgelt. Erreicht wird dies, indem die bisher abweichenden Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst aufgehoben werden, d.h. Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet.

Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet.

Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TVöD?

Jede der Entgeltstufen ist in zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen unterteilt. Diese Stufen müssen durchlaufen werden und sollen die wachsende Berufserfahrung widerspiegeln. Einschränkungen entstehen beim Arbeitgeberwechsel. Zwischen den Stufenaufstiegen sind die Abstände gestaffelt, nachzulesen in der Entgelttabelle.In jeder Stufe verbleibt man genauso lange, wie die Stufe bezeichnet ist, daraus ergibt sich also eine Verweildauer von einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2 und so weiter.

In der Regel ist die Stufe 6 die Endstufe. Ausnahmen kann man hierzu in den Entwicklungsstufen nachlesen. Die Zeiträume zwischen den Stufenaufstiegen können je nach Leistung verkürzt, aber auch verlängert werden.

Wann erfolgt ein Stufenaufstieg?

Ab wann und wie findet die Anpassung der Stufenlaufzeiten und die Überleitung der bisherigen Systematik in die neue statt?Ab dem 1. Oktober 2024 durchlaufen die Beschäftigten schneller das System und erreichen schneller die höhere Stufe mit einem höheren Entgelt. Erreicht wird dies, indem die bisher abweichenden Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst aufgehoben werden, d.h. Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet.

Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet.

Was ist eine Stufengleiche höhergruppierung?

Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttreten der jeweiligen Entgeltordnung (beim Bund zum 1.1.2014, bei der VKA zum 1.1.2017) eine Neuzuordnung ihrer Eingruppierungsmerkmale beantragen und im Ergebnis einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, keinen doppelten Mitnahmeeffekt (Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe und Mitnahme der Stufe) durch eine stufengleiche Höhergruppierung erhalten sollen.

In Fällen, in welchen Beschäftigte anlässlich des Inkrafttretens der Entgeltordnung eine Höhergruppierung beantragt haben (§ 26 TVÜ-Bund, § 29b TVÜ-VKA), verbleibt es bei dem betragsmäßigen Stufenzuordnungsverfahren (hierzu unter Ziff. 3.7.1.1 und 3.7.1.2), da diese Höhergruppierungen immer auf den Stichtag 1.1.2014 (Bund) bzw. 1.1.2017 (VKA) zurückwirken (siehe Stichwort Überleitung).

Die stufengleiche Höhergruppierung gilt auch bei der Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Die in der Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit wird hingegen nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. Eine Ausnahme besteht lediglich bei einer Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b (hierzu Ziff. 3.7.1.3.2) sowie bei einer Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (hierzu Ziff. 3.7.1.3.2).

Wann Stufenaufstieg TVöD?

Die Stufen des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) beinhalten die Zeiträume, die für das Aufrücken in die nächsthöhere Stufe vergehen müssen (Stufenaufstieg). Sie werden auch als Gehaltsstufen bezeichnet. Die Stufendauer verlängert sich in der Regel von Stufe zu Stufe um 1 Jahr. Zu beachten ist, dass die Stufenlaufzeit bei überdurchschnittlichen Leistungen verkürzt werden kann, bei unterdurchschnittlichen Leistungen aber auch verlängert. Insofern sollen die Stufen neben dem Leistungsentgelt nach § 18 TVöD eine weitere Möglichkeit geben, Leistungsträger durch finanzielle Anreize zu motivieren. Zu den Problemen der Leistungsbewertung im Öffentlichen Dienst siehe die Ausführungen zum Leistungsentgelt.

Die Inhalte des TVöD VKA (Kommunen) und des TVöD Bund unterscheiden sich. Nachfolgend wird auf den TVöD VKA Bezug genommen. Auszug aus dem TVöD BT-V (Besonderer Teil Verwaltung):

Kann man im TVöD Stufen überspringen?

Ein wesent­li­ches Ziel der Tarif­re­form des öffent­li­chen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senio­ri­täts­prinzip. Im TVöD knüpft folg­lich keine Rege­lung mehr an das Lebens­alter der Beschäf­tigten an. Auch ein Auto­ma­tismus von Ent­gelt­er­hö­hungen durch Älter­werden bzw. Tätig­keits­zeiten allein ent­spräche nicht der Abkehr vom Senio­ri­täts­prinzip.

In § 17 Abs. 2 TVöD ist daher vor­ge­sehen, dass für das Errei­chen der Ent­wick­lungs­stufen 4 bis 6 neben der Berufs­er­fah­rung grund­sätz­lich auch die Leis­tung der Beschäf­tigten aus­schlag­ge­bend ist. Abwei­chend von den in § 16 TVöD gere­gelten Stu­fen­lauf­zeiten kann die erfor­der­liche Zeit für den regu­lären Auf­stieg in die Stufen 4 bis 6 ver­kürzt oder ver­län­gert werden.

Wie kommt man im öffentlichen Dienst eine Stufe höher?

Im öffentlichen Dienst bedeutet eine Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Betroffene erhalten in diesem Fall also normalerweise ein höheres Gehalt.

Was rechtfertigt eine höhergruppierung?

Eine ständige Unterstellung einer Anzahl von Mitarbeitern rechtfertigt eine Höhergruppierung, weil die Koordination der Arbeitsaufgaben sowie die Dienst- und Fachaufsicht auf Dauer bei der höheren Zahl von Mitarbeitern schwieriger ist. Daraus ergibt sich aber auch, dass der Vorgesetzte gegenüber den unterstellten Beschäftigten während der gesamten Arbeitszeit eine auf Dauer ausgerichtete Weisungs- und Aufsichtsbefugnis innehat. Er muss jederzeit und sofort in der Lage sein, aktiv durch Erteilung der erforderlichen Anordnungen und fachlichen Weisungen eingreifen zu können.[1] Die sich aus dem Unterstellungsverhältnis ergebende Weisungs- und Aufsichtsbefugnis kann sich aufgrund einer Fachaufsicht, Rechtsaufsicht oder Dienstaufsicht ergeben.[2] Es braucht also im Einzelfall nicht nach Fach-, Rechts- oder reiner Dienstaufsicht unterschieden werden.[3]

Unterstellung bedeutet des Weiteren, dass der betreffende Beschäftigte innerhalb der Verwaltungsgliederung einer Organisationseinheit verantwortlich vorstehen muss. Grundsätzlich wird die Beschäftigung des Vorgesetzten und des ihm unterstellten Beschäftigten in der gleichen Organisationseinheit vorausgesetzt. Eine nur "mittelbare" Unterstellung im Rahmen der Behördenhierarchie reicht nicht aus.[4]

Wann vorzeitiger Stufenaufstieg?

§ 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD-V gewährt dem Beschäftigten, der erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat, keinen Anspruch auf einen vorgezogenen Stufenaufstieg, sondern steckt lediglich den Rahmen ab, innerhalb dessen der Arbeitgeber sein ihm tariflich eröffnetes Ermessen wahrnehmen kann (BAG, Urteil vom 9. Juni 2016, Aktenzeichen 6 AZR 321/15).

Der Fall

Wer entscheidet über höhergruppierung TVöD?

Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.

Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2.

Wann macht eine höhergruppierung Sinn?

Über­trägt der Arbeit­geber dem Beschäf­tigten eine tarif­lich höher bewer­tete Tätig­keit auf Dauer, ist der Beschäf­tigte mit dem Tag der Über­tra­gung der höher­wer­tigen Tätig­keit auto­ma­tisch in die höhere Ent­gelt­gruppe ein­grup­piert.[1] Dies folgt aus dem Grund­satz der Tarif­au­to­matik. Im Arbeits­ver­trag ist in diesem Fall eine Ände­rung hin­sicht­lich der vom Beschäf­tigten geschul­deten Arbeits­leis­tung erfor­der­lich, die in der Praxis oft dadurch zustande kommt, dass der Beschäf­tigte die neue, höher­wer­tige Tätig­keit ohne Ein­wen­dungen über­nimmt.

Der Beschäf­tigte A ist bei der Stadt B als Sach­be­ar­beiter im Amt für Woh­nungs­wesen tätig und erhält eine Ver­gü­tung nach Ent­gelt­gruppe 8. Am 1.10.2017 werden ihm neue Auf­gaben, die den Tätig­keits­merk­malen der Ent­gelt­gruppe 9a ent­spre­chen, auf Dauer über­tragen. Der Beschäf­tigte A ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Ent­gelt­gruppe 9a höher­grup­piert.

Grund­sätz­lich erfolgt eine Höher­grup­pie­rung nur bei Neu­über­tra­gung einer Tätig­keit, die den Tätig­keits­merk­malen einer höheren Ent­gelt­gruppe zuge­ordnet ist.

Wer prüft Eingruppierung?

Für die richtige Eingruppierung kommt es in der Regel nicht darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Die Eingruppierung ergibt sich grundsätzlich vielmehr aus der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Um herauszufinden, welche Eingruppierung die richtige ist, muss geprüft werden, welcher Vergütungsgruppe des Tarifvertrages diese Tätigkeit zuzuordnen ist. Der*die Arbeitnehmer*in hat dann einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise gefundenen Vergütungsgruppe. 

Viele Arbeitnehmer*innen, die an der Richtigkeit Ihrer Eingruppierung zweifeln, stellen einen internen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung. Dieser Antrag kann zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, ist aber allein nicht ausreichend. Das Überprüfungsverfahren dauert meist Monate, manchmal Jahre. Selbst wenn sich am Ende des Verfahrens herausstellt, dass der*die Arbeitnehmer*in falsch eingruppiert war, erhält er*sie dann erst für die Zukunft das höhere Gehalt – nicht aber für die Vergangenheit! Das ist besonders ärgerlich, wenn der*die Arbeitnehmer*in schon vor langer Zeit erkannt hat, dass mit der Eingruppierung etwas nicht stimmt, das Überprüfungsverfahren dann aber extrem lange gedauert hat.