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Wie funktioniert ALDI TALK im EU-Ausland?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie funktioniert ALDI TALK im EU-Ausland?
  2. In welchen EU Ländern gilt ALDI TALK?
  3. Ist bei ALDI TALK EU Roaming inklusive?
  4. Kann man die Aldi Internet Flat auch im Ausland nutzen?
  5. Welche Länder zahlen zu EU Roaming?
  6. Kann man mit ALDI TALK Paket S kostenlos ins Ausland telefonieren?
  7. Sind mobile Daten in der EU kostenpflichtig?
  8. Kann man innerhalb der EU kostenlos Telefonieren?
  9. Ist EU-Roaming immer kostenlos?
  10. Hat jede Flat EU-Roaming?
  11. Für welche Länder gilt das EU-Roaming?
  12. Sollte man mobile Daten im Ausland ausschalten?
  13. Kann man mit ALDI TALK auch im Ausland Telefonieren?
  14. In welchen Ländern ist Roaming kostenlos?
  15. Kann man in der EU kostenlos telefonieren?

Wie funktioniert ALDI TALK im EU-Ausland?

Wer kennt es nicht – der langersehnte Urlaub rückt immer näher, man freut sich bereits seit Wochen darauf und macht sich ans Packen. Da darf natürlich das Smartphone nicht fehlen, bietet es doch gerade auf einer Reise ins Ausland viele Vorteile. Oft kennt man sich im Urlaubsland nicht aus oder spricht die Sprache nicht. Wie praktisch ist es da, wenn man einfach schnell unterwegs das Handy zücken kann, um die besten Geheimtipps oder Sehenswürdigkeiten herauszufinden, ein Wort der Landessprache zu übersetzen, den Wechselkurs der fremden Währung zu prüfen oder sich zum Ausflugsziel navigieren zu lassen. Aber wie war das eigentlich nochmal mit den Roaminggebühren im Ausland? Fallen überall erhöhte Kosten an? Wir haben alle Informationen für dich!

In welchen EU Ländern gilt ALDI TALK?

Mit speziellen Roaming-Optionen punktet Aldi Talk bei Kunden, die ihren Urlaub in der Schweiz verbringen. Zudem gilt die Community-Flat nicht im Ausland.

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Ist bei ALDI TALK EU Roaming inklusive?

Italien ist eins der beliebtesten Urlaubsländer. Egal zu welcher Jahreszeit, das Land verzaubert mit zahlreichen Facetten und vielseitigen Ausflugsmöglichkeiten. Familienurlaub, Sightseeing, Strandurlaub, Aktivurlaub – in Italien wartet eine unvergessliche Zeit auf dich. Städte wie Rom, Venedig oder Florenz beeindrucken mit historischen Sehenswürdigkeiten und die Strände des Landes laden zum Spazieren und Entspannen ein. Besuche das Kolosseum in Rom, den Vatikan oder erlebe eine romantische Fahrt durch die Kanäle Venedigs. Bei so vielen Möglichkeiten fällt die intensive Planung im Vorhinein häufig schwer – und eigentlich will man auch viel lieber ein wenig spontaner sein und im Urlaub nicht an einen vorgefertigten Zeit- und Tagesplan gebunden sein. Praktisch ist da natürlich, wenn man vor Ort einen Blick ins Internet werfen kann, um sich übers Wetter zu informieren, einen Weg nachzuschauen oder Sehenswürdigkeiten zu suchen. Der ein oder andere will sicher auch ab und an zuhause anrufen, um den Liebsten vom Urlaub zu erzählen. Das macht dein Smartphone zum besten Reisebegleiter. Viele machen sich dabei aber Sorgen um die Auslandsgebühren bzw. über das Roaming in Italien. Wir haben dir hier die wichtigsten Informationen über die Roaminggebühren in Italien zusammengetragen.

Das Roaming ist heute nicht mehr in allen Ländernsi mit hohen Kosten verbunden. Dafür hat die EU-Roamingverordnung von 2017 gesorgt. Durch diese Verordnung wurden die Roamingaufschläge innerhalb der EU, das heißt in allen EU-Mitgliedsstaaten, abgeschafft, unter der Devise: Roam like at home! Dies gilt auch für Italien. Es gibt keine zusätzlichen Gebühren mehr für das Roaming bzw. die Handynutzung im EU-Ausland. Konkret heißt das, dass du deinen Tarif während deines Italienurlaubs ganz normal weiternutzen kannst. Egal, ob du in Italien, in ein anderes EU-Land oder nach Deutschland anrufst, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Du zahlst genau das, was du auch innerhalb Deutschlands zahlst. Das gleiche gilt für die Internetnutzung und das Simsen mit dem Smartphone oder Handy.

Beim Roaming in Italien sowie in anderen EU-Staaten ist jedoch bei Sonderrufnummern und bei längeren Schiffsfahrten Vorsicht geboten. Sonderrufnummern sind häufig nicht Teil der EU-Verordnung und Schiffe können ein eigenes Netz haben, das ebenfalls nicht unter die EU-Verordnung fällt. Wenn sich dein Gerät mit einem solchen Netz verbindet, können zusätzliche Kosten anfallen. Das gleiche gilt für Grenzgebiete, in denen ein weiteres ausländisches Netz in Reichweite ist, das zu einem Land gehört, in dem die EU-Verordnung nicht greift. Gehen also immer sicher, dass dein Gerät mit dem richtigen Netz verbunden ist und schalte im Zweifelsfall die automatische Netzauswahl aus.

Kann man die Aldi Internet Flat auch im Ausland nutzen?

Roaming war früher eine teure Angelegenheit. Mit der aktuellen EU-Verordnung wurde jedoch den Roaming-Aufpreisen (weitestgehend) ein Riegel vorgeschoben!

Kurz zusammengefasst gilt die Regel „Roam like at home“. Vereinfacht gesagt: Du kannst Deinen Tarif innerhalb der Europäischen Union (und des Europäischen Wirtschaftsraums EWR) so nutzen, als wärst Du bei Dir zu Hause. In jedem Land von EU und EWR gelten die Konditionen des Inlandtarifs. Und es gibt sogar noch einen weiteren Vorteil!

Es entstehen nämlich keine Extra-Kosten beim Telefonieren oder SMS-Versenden innerhalb des EU-Landes, vom EU-Land nach Deutschland und sogar vom EU-Land in ein anderes EU-Land! Eingehende Anrufe und SMS sind kostenlos.

Roaming soll stets nur vorübergehend sein und keine Dauerlösung. Die Mobilfunkbetreiber wollen Konkurrenz über die Landesgrenzen hinweg verhindern. Verträge aus Italien, Estland und Finnland sind beispielsweise besonders günstig. Deutschland gehört hingegen zum oberen Mittelfeld bei den Tarifkosten.

Damit Du also nicht dauerhaft einen ausländischen Handyvertrag nutzt, dürfen Provider aufgrund der Fair Use Policy Nachweise verlangen, dass Du als Kunde eine „stabile Bindung“ an das Land hast. Ein Nachweis für solch eine stabile Bindung kann eine Meldebescheinigung, ein Studiennachweis oder Nachweis der Beschäftigung sein. Darüber hinaus gelten noch die folgenden Spielregeln.

Welche Länder zahlen zu EU Roaming?

Die EU-Roaming-Regelung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. 

In all diesen Ländern zahlen Sie – mit gewissen Einschränkungen – für die Nutzung Ihres Mobiltelefons dasselbe wie in Österreich; es gilt der Grundsatz "Roam like at Home" (kurz RLAH). Auch genießen Sie in diesen Ländern - soweit technisch verfügbar - die gleiche Dienstequalität wie bei Nutzung in Österreich. So haben Sie - soweit technisch verfügbar - beispielsweise Anspruch auf die gleiche Internetgeschwindigkeit wie bei Nutzung in Österreich.

Hat man also einen Tarif, in dem Minuten, SMS und Datenvolumen enthalten sind, dann werden diese Einheiten – genau wie im Inland – auch bei Nutzung im EU-Ausland abgezogen. Bei einem Tarif ohne inkludierte Einheiten wird derselbe Preis verrechnet, wie wenn man das Handy im Inland nutzt (maximal der Preis in ein anderes österreichisches Netz). 

Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist diese seit dem 1. Jänner 2021 als Drittland einzustufen. Nutzer:innen mit Verträgen mit österreichischen Mobilfunkanbietern haben demnach keinen Anspruch mehr auf "Roam like at home" (RLAH), wenn sie sich in Großbritannien aufhalten.

Es wird empfohlen sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen, um die konkreten Entgelte bei der Nutzung in Großbritannien in Erfahren zu bringen.

Jedenfalls werden Nutzerinnen und Nutzer weiterhin folgende Rechtsschutzmechanismen beim Roaming genießen:

Kann man mit ALDI TALK Paket S kostenlos ins Ausland telefonieren?

Wenn du Neukunde bist, brauchst du zunächst das ALDI TALK Starter-Set, um den Prepaid-Tarif und die Tarifoptionen von ALDI TALK nutzen zu können. Das ALDI TALK Starter-Set erhältst du online und in deiner ALDI Filiale.

Mit dem Prepaid Starter-Set erhältst du eine neue Rufnummer, deine SIM-Karte inklusive 10 € Startguthaben, das du gleich für die Buchung deiner gewünschten Tarifoption oder für das Telefonieren und Simsen im Basistarif nutzen kannst.

Sind mobile Daten in der EU kostenpflichtig?

EU-Daten-Roaming (roaming = Englisch für „herumwandern“) bedeutet, dass du deinen Mobilfunkvertrag im europäischen Ausland nutzen kannst, ohne eine separate SIM-Karte zu besorgen. Das Roaming ermöglicht dir also den Zugriff auf ausländische Mobilfunknetze, wenn das deutsche Netz außer Reichweite ist. Die Roaming-Funktion lässt sich für alle Betriebssysteme in den Netzeinstellungen aktivieren. Sobald diese aktiv ist und du dich im EU-Ausland befindest, verbindet sich dein Handy automatisch mit einem erreichbaren Mobilfunknetz.

Gebührenfrei seit 2017: Seit der Abschaffung der Roaming-Gebühren am 15. Juni 2017 gilt das „Roam like at home“-Prinzip (kurz RLAH) – festgeschrieben in der EU-Roamingverordnung. Damit nutzt du deinen Mobilfunktarif im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie zuhause und kannst deine SIM-Karte ohne Bedenken auch während einer Reise nutzen.

Die Roamingverordnung gilt in insgesamt 31 europäischen Ländern: Dazu zählen die 28 EU-Mitgliedsstaaten und der Erweiterte Europäische Wirtschaftsraum mit Island, Liechtenstein und Norwegen. In diesen Ländern kannst du ohne Aufpreis telefonieren, surfen und simsen, so viel du möchtest. In den Ländern, die nicht zur EU gehören, entstehen weiterhin Gebühren. Welche Länder unter die Roamingverordnung fallen und welche nicht, siehst du in der folgenden Übersicht:

Kann man innerhalb der EU kostenlos Telefonieren?

Roam like at home: Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im EU-Ausland grundsätzlich genau so viel wie zu Hause. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wir fassen zusammen, was es zu beachten gibt.

Das Wichtigste in Kürze:

Ist EU-Roaming immer kostenlos?

Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass für die Handynutzung im EU-Ausland die national vereinbarten Tarife gelten müssen und keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen. Urlauberinnen und andere Reisende können dadurch zu denselben Bedingungen und Kosten wie im Inland Nachrichten verschicken, telefonieren oder im Internet surfen.

Diese Regelung gilt in allen 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein, die über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der EU angeglichen sind.

Gut zu wissen: In den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die komplett von EU-Gebiet umschlossen sind, findet die EU-Roaming-Verordnung keine Anwendung. Manche Provider behandeln diese Gebiete aber trotzdem wie EU-Länder. Wer dorthin reist, sollte daher vor der Reise die Vertragsbedingungen prüfen.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat die EU Anfang 2020 verlassen. Am 1. Januar 2021 endete auch die Übergangsfrist, in der die EU-Verordnung weiterhin galt. Dadurch müssen Reisende wieder mit Roaming-Gebühren rechnen.

Viele Mobilfunkbetreiber verzichten vorerst aber auf entsprechende Zusatzgebühren. Reisende nach Großbritannien sollten sich daher bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen informieren. Dies gilt auch für Gibraltar, die autonomen Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man.

Hat jede Flat EU-Roaming?

Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass für die Handynutzung im EU-Ausland die national vereinbarten Tarife gelten müssen und keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen. Urlauberinnen und andere Reisende können dadurch zu denselben Bedingungen und Kosten wie im Inland Nachrichten verschicken, telefonieren oder im Internet surfen.

Diese Regelung gilt in allen 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein, die über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der EU angeglichen sind.

Gut zu wissen: In den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die komplett von EU-Gebiet umschlossen sind, findet die EU-Roaming-Verordnung keine Anwendung. Manche Provider behandeln diese Gebiete aber trotzdem wie EU-Länder. Wer dorthin reist, sollte daher vor der Reise die Vertragsbedingungen prüfen.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat die EU Anfang 2020 verlassen. Am 1. Januar 2021 endete auch die Übergangsfrist, in der die EU-Verordnung weiterhin galt. Dadurch müssen Reisende wieder mit Roaming-Gebühren rechnen.

Viele Mobilfunkbetreiber verzichten vorerst aber auf entsprechende Zusatzgebühren. Reisende nach Großbritannien sollten sich daher bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen informieren. Dies gilt auch für Gibraltar, die autonomen Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man.

Für welche Länder gilt das EU-Roaming?

Sie sind ein Roaming-Kunde im Sinne der Roaming-Verordnung, wenn Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem anderen Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Sobald dies der Fall ist, gelten Regelungen der Roaming-Verordnung.

Sie sind ein Roaming-Kunde im Sinne der Roaming-Verordnung, wenn Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem anderen Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union ermöglicht. Sobald dies der Fall ist, gelten Regelungen der Roaming-Verordnung.

Roam-Like-At-Home bedeutet, dass Sie Ihren inländischen Tarif zu den gleichen Preisen und Bedingungen im EU-Ausland nutzen können. So können Sie mit Ihren deutschen Mobilfunkvertrag beispielsweise im Urlaub in Österreich ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS versenden oder mobile Daten nutzen. Gleiche Bedingungen bedeutet beispielsweise, wenn sie im Inland 5G Mobilfunk nutzen, so muss Ihr Anbieter dies auch im europäischen Ausland anbieten, sofern dort 5G verfügbar ist.

Grundsätzlich unterliegt Mobilfunk äußeren Einflussfaktoren. Wetter, Topographie Auslastung der Funkzellen sind nur einige Beispiele. Ihr Roaming-Anbieter informiert Sie auf seinen Internetseiten über Gründe, warum die Qualität der Roaming-Dienste von den Mobilfunkdiensten zu Hause abweichen kann und welche Parameter den Roaming-Datendienst beeinflussen können.

Ihr Roaming-Anbieter informiert Sie in den Vertragsunterlagen über die Qualität der Roamingdienste und informiert ebenfalls auf den eigenen Internetseiten hierüber. Die Informationen enthalten Auskünfte über die zu erwartenden Dienstqualität bezogen auf Mobilfunktechnologie, wie sich die Qualität in der Praxis von der inländischen Qualität unterscheiden kann sowie Erläuterung, wie sich relevante Faktoren auf die Dienstqualität auswirken können (Verfügbarkeit bestimmter Technik, Netzabdeckung, Schwankung aufgrund externer Faktoren z.B. Topografie). Außerdem informiert Sie ihr Anbieter über etwaige Beschwerdeverfahren.

  • einen Mobilfunktarif haben, der eine Nutzung im Ausland zulässt

    und

  • in ein ausländisches Mobilfunknetz (nicht in seinem Heimatnetz) eingebucht sein

    und

  • die Roaming-Dienste angemessen nutzen.
  • mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag aus Deutschland (kein Roaming) eine Person in Österreich anrufen. Dabei handelt es sich dabei um eine Auslandsverbindung.
  • mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag in einem Drittstatt (z.B. Türkei) unterwegs sind und nach Deutschland anrufen. Hierbei gilt das Roaming zu Inlandspreisen nicht. Die Roaming-Verordnung gilt nur innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island.
  • Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen nutzen, findet das RLAH-Prinzip ebenfalls keine Anwendung und es gelten andere Regelungen.

Sollte man mobile Daten im Ausland ausschalten?

Außer in sämtlichen EU-Mitglied­staaten gelten die EU-Roaming-Rege­lungen auch für Liechten­stein, Norwegen und Island. Eine gute Nach­richt: Besucher aus Deutsch­land müssen sich trotz des voll­zogenen Brexits in Groß­britannien nicht auf zusätzliche Roaming-Gebühren einstellen. Die großen Mobil­funkanbieter 1&1, Vodafone, Telefónica (O2) und Telekom hatten schon vorher bekannt gegeben, dass sich an den bisherigen Konditionen auch nach dem Brexit für ihre Kunden vor­erst nichts ändert.

San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanal­inseln, Gibraltar, die Vatikan­stadt und Über­seegebiete in der Karibik fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung. Einige Anbieter ordnen diese Gebiete trotzdem der EU-Länder­liste zu und gewähren güns­tige Konditionen. Reisende sollten sich vorab bei ihrem Mobil­funkanbieter dazu erkundigen. Definitiv nicht unter die EU-Roaming-Verordnung fallen die Schweiz und die Türkei und die Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen.

Tipp: Wenn Sie komplett auf Nummer sicher gehen wollen, deaktivieren Sie die Roaming-Funk­tion Ihres Smartphones. Wie das geht, zeigt Ihnen unsere Anleitung Roaming ausschalten.

Kann man mit ALDI TALK auch im Ausland Telefonieren?

Mit den verschiedenen Reise-Paketen von Aldi Talk haben Sie bei Ihren Auslandsreisen einen verlässlichen Partner an der Seite. Dabei ist es egal, in welches Land Sie reisen.

In welchen Ländern ist Roaming kostenlos?

  • Mehr Transparenz schon bei Vertragsabschluss über Dienstequalität für Kundinnen/Kunden
  • Pflicht der Anbieterinnen/Anbieter im Roamingfall – wenn möglich – die gleiche Dienstequalität wie national vereinbart zur Verfügung zu stellen
  • Ab 1. Juni 2023 im Roamingfall mehr Transparenz bei Mehrwertdienstnummern
  • Notrufnummern: Anbieterinnen/Anbieter müssen in der Willkommens-SMS auf die europäische Notrufnummer hinweisen; ab 1. Juni 2023 muss auch auf alternative Notrufdienste für Menschen mit Behinderung hingewiesen werden.
  • Willkommens-SMS und Opt-out-Funktion bei Einwahl in nicht-terrestrische Netze (bei Flug- oder Schiffsreisen) sowie die Möglichkeit ein Kostenlimit festzulegen
  • Preisobergrenzen auf der Vorleistungsebene werden für Sprachminuten, SMS und Daten weiter gesenkt

Roaming bedeutet, dass sich ein Mobiltelefon ("Handy") mit jedem weiteren Mobilfunknetz verbinden kann, das nicht das Heimnetzwerk ist, also auch im Ausland. Für die Nutzung des fremden Netzes muss die Anbieterin/der Anbieter von Telekommunikationsdiensten Geld bezahlen, das im Allgemeinen über Roamingaufschläge an die Kundinnen/Kunden weitergegeben wird.

Nach der EU-Roaming-Verordnung dürfen für Telefonate (Mobil- und Festnetz), Textnachrichten (SMS) oder mobile Internetnutzung auf Reisen ins EU- bzw. EWR-Ausland grundsätzlich keine Roamingaufschläge verlangt werden. Es muss auch – soweit technisch verfügbar – die gleiche Dienstequalität wie bei Nutzung zu Hause (in einem der genannten Länder) geboten werden. Geschützt sind sowohl Verbraucherinnen/Verbraucher als auch Unternehmerinnen/Unternehmer. Die EU-Roaming-Regelung "Roaming zu Inlandpreisen" gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR-Staaten).

Bei einem Tarif, bei dem beispielsweise Minuten, SMS und Datenvolumen enthalten sind, werden diese Einheiten bei der Nutzung im EU-(EWR-)Ausland genau wie im EU-(EWR-)Heimatstaat abgezogen. Bei einem Tarif ohne inkludierte Einheiten wird derselbe Preis verrechnet, wie wenn man das Handy im Inland nutzt. 

Kann man in der EU kostenlos telefonieren?

  • Internationales Roaming ist die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem ausländischen Mobilfunknetz für Telefonate, Nachrichten und mobile Daten. Sie können Roaming nutzen, wenn Ihr Mobilfunkvertrag es umfasst.

  • Roam-like-at-home beim EU-Roaming: Telefonieren, SMS und Surfen in der EU sowie Liechtenstein, Norwegen und Island kostet Sie genauso viel wie in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Roaming-Aufschläge anfallen dürfen.

  • Wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind und Ihren deutschen Tarif nutzen, können für Sie höhere Kosten entstehen. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Anbieter.

  • Wenn Sie sich in Deutschland befinden, also nicht „roamen“, und in ein anderes EU-Land telefonieren oder SMS versenden, dann gelten regulierte Preisobergrenzen für Auslandsverbindungen. Mehr dazu unter Telefonieren innerhalb der EU.

Die Regelungen der geänderten Roaming-Verordnung, die das Roaming zu Inlandspreisen zum 15.06.2017 eingeführt hat, liefen am 30.06.2022 aus. Daher hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und Rat einen Vorschlag für eine Neufassung der Roaming-Verordnung vorgelegt, die sich schließlich auf eine Neufassung verständigten. Am 1. Juli 2022 ist die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft getreten.