:

Wie viel Steuern für Arbeitsweg?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel Steuern für Arbeitsweg?
  2. Wie wird der Arbeitsweg berechnet?
  3. Kann man Arbeitsweg von Steuer absetzen?
  4. Welche Fahrstrecke erkennt das Finanzamt an?
  5. Wie prüft das Finanzamt Fahrtkosten?
  6. Wie viel zahlt Finanzamt pro km?
  7. Was kostet 1 km Arbeitsweg?
  8. Wann lohnt es sich Fahrtkosten absetzen?
  9. Kann man hin und Rückfahrt zur Arbeit absetzen?
  10. Wie viel zahlt das Finanzamt pro km?

Wie viel Steuern für Arbeitsweg?

Arbeitsweg. Wer mit dem Zug zur Arbeit fährt, kann die Entfernungs­pauschale oder die höheren Fahrt­kosten steuerlich geltend machen. © picture alliance / Jochen Eckel

Mit Entfernungs­pauschale, Unfall- und Reise­kosten Steuern sparen: Wer ins Büro fährt, setzt die Pend­lerpauschale ab. Wer auswärts unterwegs ist, rechnet noch mehr ab.

Wie wird der Arbeitsweg berechnet?

Die Entfernungspauschale - oft auch Pendlerpauschale genannt - beträgt 0,30 EUR pro Kilometer und gilt für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Bei der Berechnung der Strecke sind nur volle Entfernungskilometer anzusetzen, sodass bei einer Entfernung von 33,9 km lediglich 33 km für die Entfernungspauschale zugrundegelegt werden können. Zudem kann nur eine einfache Strecke (also nur Hin- oder Rückweg) angesetzt werden. Ob Sie die Strecke mit Auto, Fahrrad oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, spielt dabei keine Rolle.

Kann man Arbeitsweg von Steuer absetzen?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass alle arbeitnehmenden Personen pro Arbeitsverhältnis nur eine Tätigkeitsstätte haben. Gibt es keinen dauerhaft festgelegten Arbeitsort, ist die erste Tätigkeitsstätte der Ort, an dem 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit verbracht wird. Im Zweifelsfall ist das der im Vertrag festgelegte Ort der Betriebsstätte.

Gehen wir von einem Arbeitsverhältnis mit einem festgelegten Arbeitsort aus.

Schließlich muss die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort, der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, ermittelt werden. Nur der kürzeste und einfache Arbeitsweg wird für die Entfernungspauschale berücksichtigt, nicht Hin- und Rückweg! Auch wird nur jeder volle Kilometer gezählt und mit 0,30 Euro berücksichtigt. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel man an sein Ziel kommt.

Welche Fahrstrecke erkennt das Finanzamt an?

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit 30 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzbar (sog. Entfernungspauschale). Für die Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Allerdings wird doch eine längere Strecke akzeptiert, „wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG).

Eine Straßenverbindung ist dann als „verkehrsgünstiger“ als die kürzeste Verbindung anzusehen, wenn Sie eine längere Straßenverbindung nutzen und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreichen. „Offensichtlich“ verkehrsgünstiger ist die gewählte Straßenverbindung dann, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte.

Wie prüft das Finanzamt Fahrtkosten?

Für die Berechnung der Pendlerpauschale zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz (offiziell "erste Tätigkeitsstätte"). Auch wer diesen Weg beispielsweise viermal täglich zurücklegt, weil er sein Mittagessen zu Hause einnimmt, kann nur eine Strecke geltend machen. Gezählt wird vom ersten Kilometer an, die Entfernung wird dann auf ganze Kilometer abgerundet – manchmal wird daher auch von "Kilometerpauschale" gesprochen. Ob Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit arbeiten, ist nicht relevant.

Bei der Pauschale werden nur die tatsächlichen Arbeitstage am Arbeitsplatz berücksichtigt. Von den in der Regel 365 Tagen im Jahr muss man also zunächst die Wochenenden und Feiertage abziehen. Bei der Zahl der Arbeitstage nach Bundesländern* sind dann noch Urlaubs-, Homeoffice- und Krankheitstage zu berücksichtigen.

Die Pendlerpauschale gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Bike und öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs oder in Fahrgemeinschaften zur Arbeit pendeln, können sie beanspruchen. Benutzen Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehrere Verkehrsmittel, müssen sie diese separat in die Steuererklärung eintragen.

Wie viel zahlt Finanzamt pro km?

Für die Berechnung der Pendlerpauschale zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz (offiziell "erste Tätigkeitsstätte"). Auch wer diesen Weg beispielsweise viermal täglich zurücklegt, weil er sein Mittagessen zu Hause einnimmt, kann nur eine Strecke geltend machen. Gezählt wird vom ersten Kilometer an, die Entfernung wird dann auf ganze Kilometer abgerundet – manchmal wird daher auch von "Kilometerpauschale" gesprochen. Ob Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit arbeiten, ist nicht relevant.

Bei der Pauschale werden nur die tatsächlichen Arbeitstage am Arbeitsplatz berücksichtigt. Von den in der Regel 365 Tagen im Jahr muss man also zunächst die Wochenenden und Feiertage abziehen. Bei der Zahl der Arbeitstage nach Bundesländern* sind dann noch Urlaubs-, Homeoffice- und Krankheitstage zu berücksichtigen.

Die Pendlerpauschale gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Bike und öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs oder in Fahrgemeinschaften zur Arbeit pendeln, können sie beanspruchen. Benutzen Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehrere Verkehrsmittel, müssen sie diese separat in die Steuererklärung eintragen.

Was kostet 1 km Arbeitsweg?

Schauen wir uns erst einmal an, was die Fahrtkostenpauschale überhaupt ist. Es kursieren viele verschiedene Begriffe, die alle das Gleiche meinen. Egal, ob Fahrtkostenpauschale, Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale, die Definition bleibt dieselbe.

Bei dieser Pauschale werden die Kosten für den täglichen Arbeitsweg zur Arbeit (teilweise) zurückgeholt, in dem das zu versteuernde Einkommen in der Steuererklärung reduziert wird.

Bei Ihrer jährlichen Steuererklärung können Sie nämlich die entstandenen Fahrtkosten als Werbungskosten aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 9 Abs. 1-4 Einkommenssteuergesetz) ansetzen.

Wann lohnt es sich Fahrtkosten absetzen?

Arbeitsweg. Wer mit dem Zug zur Arbeit fährt, kann die Entfernungs­pauschale oder die höheren Fahrt­kosten steuerlich geltend machen. © picture alliance / Jochen Eckel

Mit Entfernungs­pauschale, Unfall- und Reise­kosten Steuern sparen: Wer ins Büro fährt, setzt die Pend­lerpauschale ab. Wer auswärts unterwegs ist, rechnet noch mehr ab.

Kann man hin und Rückfahrt zur Arbeit absetzen?

Fürs Tanken geben Millionen Autofahrer viel Geld aus. Vor allem Berufspendler müssen tief in die Tasche greifen. So bekommen Sie Ihre Fahrtkosten mit der nächsten Steuererklärung erstattet.

Die Spritpreise sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Bei einer großen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit kann das ziemlich teuer werden. Oft sind Fahrtkosten die größte Abzugsposition bei der Steuer. So können Sie die Fahrt in der Einkommensteuererklärung absetzen.

Wie viel zahlt das Finanzamt pro km?

Viele Arbeitnehmer:innen müssen Tag für Tag erhebliche Strecken mit Auto, Bahn oder Bus zurücklegen, um an ihren Arbeitsort zu kommen. Zusätzlich können Geschäftsreisen anstehen – mit hohen Reisekosten. Doch wie werden die Fahrtkosten gedeckelt? Wir geben einen Überblick zur Kilometerpauschale und klären den Unterschied zur Entfernungspauschale.

Dienstreisen können Arbeitnehmer:innen in ferne Länder oder auch nur in die Nachbarstadt führen. Kongresse, Messen, Treffen mit potenziellen Geschäftspartner:innen – Gründe für Dienstreisen gibt es viele. Damit Arbeitnehmer:innen Reisekosten wie die Fahrtkosten erstattet bekommen, gibt es die Kilometerpauschale. Diese Pauschale gilt für jeden gefahrenen Kilometer auf dem Hin- und Rückweg, den Mitarbeiter:innen mit dem Privatfahrzeug zurücklegen.

Die Fahrtkosten einer Dienstreise können Arbeitnehmer:innen entweder als Reisekosten in der Reisekostenabrechnung aufführen oder in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Führt der Weg über die Reisekostenabrechnung, kann der Arbeitgeber die Kilometerpauschale auszahlen. Entsprechende Regelungen sollte das Unternehmen in der Reiserichtlinie festlegen. Hinweis: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die Kilometerpauschale zu übernehmen. In dem Fall zahlt das Finanzamt die Pauschale, sofern Arbeitnehmer:innen die Fahrtkosten der Dienstreise in der Steuererklärung angeben.

Wenn Arbeitnehmer:innen die Dienstreise im eigenen Fahrzeug machen, müssen sie die Fahrten und Entfernungen in einem Fahrtenbuch schriftlich festhalten, um am Ende die Kilometerpauschale ausgezahltzu bekommen.