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Wie wird der Freibetrag beim P-Konto berechnet?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie wird der Freibetrag beim P-Konto berechnet?
  2. Was ändert sich 2023 beim P-Konto?
  3. Was passiert mit zuviel Geld auf dem P-Konto?
  4. Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?
  5. Wie lange darf Geld auf dem P-Konto bleiben?
  6. Wie lange darf man Geld auf einem P-Konto haben?
  7. Woher weiß ich meinen monatlichen Freibetrag?
  8. Kann ich mein Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen?
  9. Warum kann ich kein Geld abheben Obwohl ich was drauf habe?
  10. Warum kann ich von meinem P-Konto kein Geld abheben?
  11. Wird der Freibetrag automatisch abgezogen?
  12. Kann ich einfach 30000 Euro überweisen?
  13. Wie kann ich mein P-Konto aufstocken lassen?

Wie wird der Freibetrag beim P-Konto berechnet?

Eine Kontopfändung ist zunächst eine sehr einschneidende Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Das komplette Guthaben wird gesperrt. Wenn Sie das gepfändete Konto in ein P-Konto umwandeln, erhalten Sie einen Grundfreibetrag und können über monatliche Zahlungseingänge bis zur Höhe von 1.410 € verfügen. Dieser Verfügungsrahmen kann durch weitere Freibeträge erhöht werden. Ob dies bei Ihnen möglich ist, können Sie jetzt ganz schnell erfahren:

Der Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung unterscheidet sich grundsätzlich vom Pfändungsschutz beim Arbeitseinkommen.

Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung muss der Arbeitgeber automatisch Ihre Angehörigen als unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigen und den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens anhand der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO bemessen.

Bei einer Kontopfändung muss der Pfändungsschutz in mehreren Stufen von Ihnen selbst eingerichtet werden.

Solange Ihr Konto nicht gepfändet ist, kann kein Freibetrag auf dem Konto eingerichtet werden.

Ohne eine Kontopfändung können Sie jederzeit über das volle Guthaben verfügen. Sie brauchen keinen Freibetrag. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Konto als normales Girokonto oder als P-Konto führen. Wenn noch gar keine Pfändung vorliegt, können Sie Ihr Konto zwar vorsorglich in ein P-Konto umwandeln, dies ändert jedoch nichts an der Verfügbarkeit Ihres Guthabens. Auch wenn das Konto vorsorglich als P-Konto geführt wird, können Sie immer über das Gesamtguthaben verfügen. Die Freibeträge auf dem P-Konto haben erst dann Bedeutung, wenn tatsächlich eine Kontopfändung erfolgt.

Ohne eine aktive (Vor-) Pfändung des Kontos kann auf dem P-Konto kein Freibetrag eingerichtet oder erhöht werden.

Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben oder ein Inkassounternehmen mahnt, droht nicht sofort die Zwangsvollstreckung oder die Pfändung Ihres Kontos. Dies kann erst erfolgen, wenn die Berechtigung der Forderung gerichtlich festgestellt wurde. Wenn Sie einen gelben Brief erhalten, sollten Sie dies sehr ernst nehmen. Dann steht meist eine Vollstreckung kurz bevor.

Eine Kontopfändung droht, wenn Ihr Gläubiger bereits einen gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirkt hat.

Durch eine Vorpfändung oder ein vorläufiges Zahlungsverbot gemäß § 845 ZPO kann ein Gläubiger lediglich eine vorübergehende Beschlagnahmewirkung für die Dauer eines Monats auf Ihrem Konto herbeiführen.

Der Gläubiger muss für eine Vorpfändung mindestens über einen vorläufig vollstreckbaren Titel verfügen. Bei einer Vorpfändung wird also das Guthaben gesperrt, aber nicht an den Gläubiger überwiesen. Wird nicht innerhalb eines Monats ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, verliert das vorläufige Zahlungsverbot automatisch seine Wirkung.

Was ändert sich 2023 beim P-Konto?

  • Was ist ein P-Konto?
  • Wie hoch sind die Freibeträge?
  • Freibetrag des Pfändungsschutzkontos erhöhen
  • P-Konto-Freibetrag überschritten?

Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung kann es zur Kontopfändung kommen. Das komplette Guthaben wird gesperrt. Wird das gepfändete Konto jedoch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, kannst du im Rahmen des gesetzlichen Freibetrags weiterhin über dein Geld verfügen.

Im Jahr 2023 liegt der Basis-Freibetrag für das P-Konto bei 1.340 Euro. Mit einem Kind steigt der Freibetrag auf 1.840,62 Euro, mit zwei auf 2.119,52 Euro. Dafür ist ein Antrag bei der Bank notwendig.

Ist der Geldeingang auf dem P-Konto höher als der Freibetrag, solltest du einen „Antrag auf individuelle Kontofreigabe” stellen. Bei höherem Gehalt sind womöglich höhere Freibeträge drin.

Was passiert mit zuviel Geld auf dem P-Konto?

Alle Kontoinhaber:innen haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?

Das P-Konto ist für Schuldner nicht nur in der Vorbereitung zu der eigentlichen Regel- oder Privatinsolvenz wichtig, sondern durchaus auch, wenn man die angehäuften Schulden insgesamt tilgen möchte, aber sein Kapital zur Deckung der Lebenshaltungskosten vor Kontopfändungen der Gläubiger schützen möchte. Das P-Konto ist als Girokonto für den ganz normalen Zahlungsverkehr anzusehen. Der große Vorteil: Es bietet dem Schuldner oder der Schuldnerin einen pauschalen Basisschutz vor Kontopfändungen. Mittels einer Bescheinigung nach § 850k ZPO kann der Schutz auf dem P-Konto um weitere geschützte Beiträge (z. B. Unterhaltsverpflichtungen) angehoben werden. Wir können Ihnen eine solche Bescheinigung nach § 850k ZPO ausstellen, Sie müssen dafür keine andere Stelle aufsuchen.

Wie lange darf Geld auf dem P-Konto bleiben?

Bei der Kontopfändung lässt der Gläubiger das Konto seines Schuldners sperren und dessen Bankguthaben pfänden, um seine offene Forderung einzutreiben. Dadurch kann der Schuldner nicht mehr auf sein Konto zugreifen. Lastschriften, Überweisungen und Barabhebungen funktionieren nicht mehr. Hier lesen Sie mehr dazu.

Unter welchen Voraussetzungen darf das Konto eines Schuldners gepfändet werden?

Wie lange darf man Geld auf einem P-Konto haben?

  • Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto

    Um Pfändungsschutz zu erhalten, müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Die Kündigung Ihres Girokontos ist dazu nicht erforderlich. Sie müssen der Bank unter Angabe der IBAN schriftlich mitteilen, dass Sie die Umwandlung in ein P-Konto wünschen. Der Schutz gilt rückwirkend zum Monatsersten, wenn Sie die Umwandlung in ein P-Konto vor Ablauf von 4 Wochen seit der Pfändung veranlassen, das heißt seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank.

    • Die Umwandlung können Sie auch vorsorglich verlangen, ohne dass eine Pfändung besteht.
    • Sie dürfen nur ein einziges Girokonto als P-Konto führen. Die Führung eines P-Kontos wird an die SCHUFA mitgeteilt. Sie müssen im Umwandlungsschreiben versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen.
  • Für den erhöhten Pfändungsfreibetrag: Lebensumstände, die zur Erhöhung führen, sind nachzuweisen.
  • Antrag auf Pfändungsschutz/Erweiterung des Pfändungsschutzes

    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post. Ihren Antrag müssen Sie begründen. Sie müssen die IBAN des Girokontos angeben, das in ein P-Konto umgewandelt wurde.

  • P-Konto-Bescheinigung
  • Gehalts- bzw. Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate

    Lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate bis zu dem Tag, an dem Sie den Antrag auf Kontopfändungsschutz stellen.

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

    Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die die Pfändung des Kontos bewirken oder Angabe des Geschäftszeichens und des Gerichts, das den Beschluss erlassen hat.

  • Heiratsurkunde zum Nachweis einer bestehenden Ehe

    Nur notwendig, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen (z. B. gegenüber Ihren Kindern oder Ihrem Ehegatten)

  • Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung für Kinder, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben

    Nur notwendig, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen (z. B. gegenüber Ihren Kindern oder Ihrem Ehegatten)

  • Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde für Kinder, die nicht mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben

    Nur notwendig, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen (z. B. gegenüber Ihren Kindern oder Ihrem Ehegatten)

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate, die belegen, dass regelmäßig Unterhalt für diese Kinder gezahlt wird oder andere entsprechende Belege, z. B. Quittungen der Kindesmutter

    Nur notwendig, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen (z. B. gegenüber Ihren Kindern oder Ihrem Ehegatten)

  • eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass bereits gepfändet wird

    Nur notwendig, wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird

  • die Höhe der Restsumme des zu pfändenden Betrages

    Nur notwendig, wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Pfändung des Arbeitseinkommens bewirken oder die Angabe des Geschäftszeichens und des Gerichts, das den Beschluss erlassen hat

    Nur notwendig, wenn bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung

    Nur notwendig, wenn Sie den Antrag mit Hilfe der Rechtsantragsstelle des zuständigen Vollstreckungsgerichts stellen wollen.

  • Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank

    Der Bank muss zum Nachweis weiterer unterhaltsberechtigter Personen oder von Kindergeld oder von Pflegegeld eine Bescheinigung vorgelegt werden. Zulässig sind Bescheinigungen:

    • Ihres Arbeitgebers
    • der Familienkasse
    • Ihres Sozialleistungsträgers oder
    • der Schuldner- und Insolvenzberatung.

    Wenn Sie einen solchen Nachweis gegenüber der Bank nicht erbringen können oder ein besonderer Fall vorliegt, z. B. bei gleichzeitiger Pfändung beim Arbeitgeber und der Bank, können Sie die Änderung des Pfändungsfreibetrages bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.

Woher weiß ich meinen monatlichen Freibetrag?

Der Steuerfreibetragrechner hilft auf einfachem Weg dabei, die geltenden Freibeträge zu berechnen. Es ist ratsam, diesen zur Berechnung zu verwenden, da er regelmäßig aktualisiert wird und die Eingabe von nur wenigen personenbezogenen Daten verlangt.

Möchte man seine Steuerfreibeträge eigenständig berechnen, müssen folgende Schritte beachtet werden.

Kann ich mein Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen?

Wer Bargeld auf ein fremdes Konto einzahlen möchte, sollte sich entsprechend informieren. Denn die Bargeldzahlung auf ein Fremdkonto kann zu erheblichen Problemen wie etwa einer Geldwäscheverdachtsmeldung, einer Kontosperre und unangenehmen Rückfragen der Bank führen.

Geldscheine sind keineswegs anonym. Wer auf ein fremdes Konto Bargeld einzahlt, wird anhand der Geldscheine womöglich identifiziert werden können. Daraus folgende Komplikationen betreffen dann sowohl die einzahlende Person, als auch den Kontoinhaber.

Warum kann ich kein Geld abheben Obwohl ich was drauf habe?

Es kann passieren: Ein Geldautomat zahlt dir kein Bargeld aus und in einigen Fällen wird dein Konto trotzdem belastet. Überprüfe zunächst die folgenden Punkte:

Der Betrag, der in der App von deinem Guthaben abgezogen wurde, ist zunächst nur eine Autorisierung, d.h. eine Reservierung des Betrags. Da die Transaktion nicht erfolgreich war, verfällt der reservierte Betrag normalerweise nach wenigen Stunden - maximal 12 Werktagen - und wird deinem Konto dann automatisch wieder gutgeschrieben.

Warum kann ich von meinem P-Konto kein Geld abheben?

Alle Kontoinhaber:innen haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Wird der Freibetrag automatisch abgezogen?

Der Steuerfreibetragrechner hilft auf einfachem Weg dabei, die geltenden Freibeträge zu berechnen. Es ist ratsam, diesen zur Berechnung zu verwenden, da er regelmäßig aktualisiert wird und die Eingabe von nur wenigen personenbezogenen Daten verlangt.

Möchte man seine Steuerfreibeträge eigenständig berechnen, müssen folgende Schritte beachtet werden.

Kann ich einfach 30000 Euro überweisen?

Mit dem im Jahr 2014 eingeführten Transferverfahren SEPA (Single Euro Payments Area) wurde ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen. Grenzüberschreitende Finanztransaktionen beziehungsweise bargeldlose Euro-Zahlungen mit Kreditkarte, Debitkarte & Co. innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind seitdem einfacher und weniger aufwendig.

Des Weiteren können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihren gesamten Zahlungsverkehr über ein Bankkonto bei einer beliebigen europäischen Bank abwickeln. Von diesem Konto aus können sie dann überall im Euroraum Überweisungen sowie Lastschriften genauso leicht und sicher tätigen wie nationale Zahlungen.

Das Beste daran: SEPA-Überweisungen sind in der Regel kostengünstig und sogar gebührenfrei sowie innerhalb eines Bankgeschäftstages erledigt, wenn sie online als "Standardüberweisung" abgewickelt werden. Für eine solche Überweisung benötigen Sie nichts als die gültige IBAN (International Bank Account Number) und gelegentlich den BIC (Bank Identifier Code) des Zahlungsempfängers.

Ob eine Überweisung im dreistelligen oder erst im vier- oder fünfstelligen Bereich als hoch bezeichnet werden kann, das lässt sich nur schwer festlegen. Doch es gibt je nach Art des Geldtransfers bestimmte Limits. So sollten Sie unter anderem darauf achten, ob Sie mit Ihrer Bank ein maximales tägliches Überweisungsvolumen vereinbart haben. Auf Wunsch und bei Bedarf können Sie diese Höchstgrenze für eine bestimmte Zeit aufheben oder ändern. Hierzu genügt im Normalfall eine entsprechende Anfrage über Ihr Online-Banking oder ein Telefonat mit Ihrer Bankfiliale.

Ein Beispiel: Im Online-Banking des DKB-Cash-Kontos kann das voreingestellte Überweisungslimit jederzeit mit der Eingabe des gewünschten Betrags geändert werden. Hierbei können Sie jede Summe zwischen 0,00 Euro und „unbegrenzt“ wählen und auch entscheiden, ob diese Änderung dauerhaft oder nur für einen Bankarbeitstag erfolgen soll.

Nun ist es aber auch bei vielen Banken nur möglich, bis zu einem bestimmten Betrag das Limit online zu ändern. In diesem Fall sollten Sie bei großen Überweisungen rechtzeitig mit Ihrer Bank oder Sparkasse Rücksprache halten. Oder Sie entscheiden sich, den Betrag in mehrere kleinere Überweisungen zu stückeln.

Wie kann ich mein P-Konto aufstocken lassen?

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.410 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.

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