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Kann man einen Vertrag auf jemand anderen übertragen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man internetvertrag übernehmen?
  2. Wie lange dauert eine Vertragsübernahme bei 1&1?
  3. Wie lange dauert eine Vertragsübernahme?
  4. Was ist ein Übernahmevertrag?
  5. Wer kann einen Vertrag übernehmen?
  6. Wie komme ich aus einem 2 Jahres Vertrag raus?
  7. Kann man einen Handyvertrag auf eine andere Person übertragen?
  8. Was bedeutet Übernahmevertrag?
  9. Was beachten bei Anbieterwechsel?
  10. Kann man einen 24 Monate Vertrag kündigen?

Kann man internetvertrag übernehmen?

Sie können einen bestehenden Telekom DSL Vertrag von einer anderen Person nur dann übernehmen, wenn Sie Erbe, Ehepartner oder Ex-Ehepartner des Vertragsinhabers sind. Für Erben gilt, dass Sie mindestens 12 Monate mit dem Vertragsinhaber zusammengelebt haben müssen, um den Vertrag übernehmen zu können. Wenn Sie bereits bei Vertragsabschluss als Teilvertragspartner eingetragen wurden, ist eine Übernahme des Vertrags selbstverständlich problemlos möglich.

Ist Ihr Mitbewohner ebenfalls Teilvertragspartner, kann er den Vertrag einfach übernehmen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihr alter Vertrag gekündigt und mit Ihrem Mitbewohner ein neuer Vertrag abgeschlossen. Lediglich die Festnetz-Rufnummer wird an den neuen Vertragspartner übertragen. Die Bedingungen des DSL-Anschlusses werden mit dem neuen Vertragspartner dann unabhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif festgelegt. Voraussetzung für diese Vertragsübergabe an einen Mitbewohner ist allerdings, dass dieser mindestens seit 12 Monaten mit Ihnen – sprich: dem ursprünglichen Vertragsinhaber – zusammengelebt hat!

Wie lange dauert eine Vertragsübernahme bei 1&1?

Einen Telekom Vertrag umschreiben zu lassen, ist laut Telekom FAQ nicht sehr kompliziert. Die Person, die den Vertrag übernehmen möchte, muss einfach das Formular zur Übernahme eines Mobilfunkvertrages auf der Telekom Webseite ausfüllen und an die Telekom senden. Wenn die Änderung erfolgreich war, erhalten beide Parteien im Anschluss eine schriftliche Benachrichtigung über die Umschreibung.

Du bist nicht bei der Telekom und willst deinen Vertrag umschreiben? Dann lies in unserem Beitrag nach, wie das funktioniert: Handyvertrag umschreiben – das musst du beachten.

Wie lange dauert eine Vertragsübernahme?

Unter der Marke „aetka“ haben sich mehr als 2.000 Tele­kommunikations-Fachgeschäfte und System­häuser in Deutschland zusammen­geschlossen. Alle aetka-Fachgeschäfte sind inhaber­geführt und können somit hersteller­unabhängig beraten. Das Produkt­spektrum von aetka umfasst Tele­kommunikations­technik aus den Bereichen Mobil­funk, Festnetz, Internet, Smart Home, Multimedia und IT sowie passendes Zubehör, Tarife und hilfreiche Dienst­leistungen.

Was ist ein Übernahmevertrag?

Gesetzlich geregelte Fälle der Vertragsübernahme sind § 566 BGB, wonach der Erwerber von vermietetem Wohnraum an Stelle des ursprünglichen Vermieters tritt, ferner § 613a BGB beim Betriebsübergang oder § 95 VVG bei der Veräußerung einer versicherten Sache. Im Rahmen einer Erbfolge tritt der Erbe kraft Gesetzes in die Vertragsverhältnisse des verstorbenen Erblassers ein.

Wer kann einen Vertrag übernehmen?

Durch die Vertragsübernahme wird eine Seite einer Vertragsbeziehung (Vertrag) vollständig übertragen. Eine neue Partei tritt also auf der einen oder der anderen Seite des Vertragsverhältnisses in alle Rechte und Pflichten dieser Seite ein. Rechtstechnisch kann eine Vertragsübernahme als vertragliche Gesamtnachfolge oder in der Form summierter Einzelnachfolgen unter Abtretung aller Rechte und Übernahme aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis gestaltet werden. Das Rechtsinstitut ermöglicht es also, die Gesamtheit der ein Vertragsverhältnis konstituierenden Rechte und Pflichten in einem Rechtgeschäft zu übertragen. Sie hat große praktische Bedeutung, insbesondere bei lang laufenden Verträgen wie Mietverträgen, Darlehensverträgen und Arbeitsverträgen sowie beim Unternehmenskauf in Form des asset-deals. Beim asset-deal wird ein Unternehmen nicht durch Abtretung der Geschäftsanteile verkauft, sondern im Wege der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern, also auch Verträgen, die in ihrer Gesamtheit das Unternehmen ausmachen.

Dogmatisch wird die Vertragsübernahme zum Teil als eigenständiges Rechtsinstitut der vertraglichen Gesamtrechtsnachfolge, zum Teil als Fall der Novation verstanden. Bei ersterem Verständnis wird durch die Vertragsübernahme ein bestehender Vertrag identitätswahrend übertragen. Bei zweiterem Verständnis wird hingegen der ursprüngliche Vertrag durch einen neuen bzw. eine neue Verpflichtung ersetzt. Die Vertragsübernahme erfordert unabhängig von der dogmatischen Einordnung die Mitwirkung aller Beteiligten, also der ursprünglichen Vertragsparteien und des Eintretenden, dies entweder durch Abschluss eines gemeinsamen dreiseitigen Vertrages oder in Form eines Vertrages zwischen ausscheidendem und eintretendem Vertragspartner unter Zustimmung der verbleibenden Vertragspartei. Die Vertragsübernahme bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form; lediglich die Formvorschriften für den übernommenen Vertrag müssen auch bei Abschluss des Übernahmevertrages eingehalten werden.

Abzugrenzen ist die Vertragsübernahme vom Vertragsbeitritt. Beim Vertragsbeitritt wird nicht ein Vertragspartner ausgetauscht und durch einen neuen ersetzt. Vielmehr tritt eine weitere Person auf der Seite eines Vertragspartners hinzu. Der Beitretende haftet anschließend für die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen eines der Vertragspartner mit. Die konkrete Art der Mithaftung hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. So kann der Beitretende Gesamtschuldner (Gesamtschuld) der Verpflichtungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, werden. Nach dem Beitritt ist dann jeder der beiden neuen Gesamtschuldner verpflichtet, die ganze Leistung zu bewirken. Der andere Vertragspartner, der Gläubiger, kann diese aber nur einmal fordern. Möglich ist auch, dass der bisherige Vertragspartner und der Beitretende nach dem Beitritt als Teilschuldner jeder nur einen Teil der Leistung schulden. Möglich ist zudem, dass nicht jeder von ihnen die Leistung ganz, sondern beide sie in gemeinschaftlichem Zusammenwirken zu erbringen haben. Auch in welcher Form der bisherige Vertragspartner und der Beitretende berechtigt sind, hängt von den konkreten Vereinbarungen ab. So können sie Gesamtgläubiger (Gläubigermehrheiten) werden. Dann kann jeder die ganze Leistung fordern, der Schuldner braucht aber nur einmal zu leisten. Der bisherige Vertragspartner und der neue Vertragspartner können auch zur gesamten Hand berechtigt sein. Dann können beide die Leistung nur gemeinsam verlangen. Möglich ist schließlich, dass der bisherige Vertragspartner und der Beitretende Teilgläubiger sind, jeder also nur einen Teil der Leistung fordern kann. Da sich durch die Mitberechtigung des Beitretenden die Position des Vertragspartners auf der anderen Seite des Vertragsverhältnisses nicht nur verbessert, setzt auch der Vertragsbeitritt, wie die Vertragsübernahme, die Mitwirkung aller Beteiligten voraus.

Die Vertragsübernahme ist als Rechtsinstitut allgemein anerkannt. In jüngeren Kodifikationen wie in Italien, Portugal oder den Niederlanden finden sich zu dieser sogar ausdrückliche Regelungen. Zwischenzeitlich wird in der Mehrzahl der Jurisdiktionen, gleich ob die Vertragsübernahme nun als solche kodifiziert ist oder nicht, die Vertragsübernahme als einheitliches Rechtsgeschäft verstanden und nicht – bloß – als Vorgang summierter Schuldübernahmen und summierter Forderungsabtretungen. Beispielhaft ist insoweit der Entwicklungsprozess des deutschen Rechts. Im BGB existieren keine ausdrücklichen Regelungen für die Vertragsübernahme. Die fehlende Regelung in der Kodifikation ist darauf zurückzuführen, dass der historische Gesetzgeber im Vertragsverhältnis nicht ein einheitliches rechtliches Gebilde, sondern in erster Linie die Summe der jeder Vertragspartei zustehenden Einzelforderungen und Einzelverpflichtungen gesehen und daher für die Vertragsübernahme die Regelungen über Abtretung und Schuldübernahme als ausreichend erachtet hat. Nach modernem Verständnis ist die Vertragsübernahme aber auch im deutschen Recht ein einheitliches Rechtsgeschäft.

Zwingend ist in allen Jurisdiktionen die Mitwirkung und Zustimmung aller Beteiligten. Dabei kann entweder ein dreiseitiger Vertrag geschlossen werden oder aber ein Vertrag zwischen ausscheidendem und eintretendem Vertragspartner unter Zustimmung der verbleibenden Vertragspartei. Die Zustimmung kann auch stillschweigend oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen, sofern nur die jeweiligen allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Zustimmung kann auch stets im Voraus erteilt werden.

Neben den rechtsgeschäftlich vereinbarten Vertragsübernahmen gibt es auch Fälle gesetzlicher Vertragsübernahmen, so z.B. die in der Praxis ausgesprochen häufigen Fälle des Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs, des Eintritts des Grundstückerwerbers in die von seinem Vorgänger geschlossenen Miet- und Pachtverträge (Miete und Pacht) oder die Fälle des gesetzlichen Vertragsübergangs bei gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsmaßnahmen (Umwandlung/‌Spaltung/‌‌Verschmelzung).

Wie komme ich aus einem 2 Jahres Vertrag raus?

Die meisten DSL-Verträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Eine Kündigung ist mit angemessener Frist jeweils zum Vertragsende möglich. Nach der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kann eine Kündigung monatlich erfolgen. Doch was, wenn man mit seinem Vertrag nicht mehr zufrieden ist, umzieht oder ihn aus sonstigen Gründen vorab beenden möchte und der nächste Kündigungstermin noch in weiter Ferne liegt? Dank dem Recht zur außerordentlichen Kündigung, wie es im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist, ist in manchen Fällen eine vorzeitige Kündigung des DSL-Vertrages möglich.

Natürlich ist eine außerordentliche Kündigung nicht immer möglich, sondern nur in speziellen Fällen. Ein Sonderkündigungsrecht muss der Provider etwa einräumen, wenn er die Preise für den DSL-Anschluss erhöht. Hier müssen Kunden jedoch aufpassen und schnell handeln, da die Frist zur Sonderkündigung mit häufig nur einigen Wochen recht kurz sein kann. Außerdem kann es sein, dass die AGB des Anbieters geringfügige Preiserhöhungen (weniger als fünf Prozent) als Grund für eine Sonderkündigung ausschließen.

Kann man einen Handyvertrag auf eine andere Person übertragen?

Der Handyvertrag läuft aus – aber was heißt das denn? In den meisten Fällen zumindest nicht das, was man zuerst denken würde. Du hast vielleicht einen Zweijahresvertrag abgeschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass dieser nach zwei Jahren automatisch zu Ende ist.

Damit sich der Handyvertrag nicht automatisch verlängert, musst du ihn rechtzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ab dem 1. März 2022 immer einen Monat. Lässt du die Kündigungsfrist verstreichen, läuft der Vertrag unbefristet weiter. Du kannst dann jedoch jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Prinzipiell geht eine Kündigung schriftlich und formlos. Sie sollte folgende Informationen enthalten:

Was bedeutet Übernahmevertrag?

Ein Übertragungsvertrag ist für Personen interessant, die ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf künftige Erben wie Ehegatten oder Kinder übertragen wollen. Neben der Umgehung der hohen Erbschaftsteuer wählen viele diese Variante der Überschreibung, um beispielsweise Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Ebenso interessant ist ein solcher Vertrag, wenn ein Kind in das elterliche Haus durch Renovierung oder einen Anbau investieren möchte.

Bei der Gestaltung des Übertragungsvertrags für ein Haus solltest Du einen Fachanwalt zu Rate ziehen, da dieser hilfreiche Tipps geben kann. Dies ist durchaus sinnvoll, da so Fehler in dieser sensiblen Sache der Vermögensübertragung vermieden werden können.

Wie beim Kauf eines Hauses muss auch dessen Übertragung notariell beurkundet werden. Demnach musst Du spätestens nach der Vertragsgestaltung zu einem Notar. Dadurch entsteht die sogenannte Auflassung, welche als eine rechtsverbindliche Zusage der Hausübertragung gilt. Ein Eintrag ins Grundbuch schließt letztendlich die Übertragung ab.

Was beachten bei Anbieterwechsel?

Ein Vorteil, wenn ihr regelmäßig euren Tarif wechselt, ist dass ihr immer ein zeitgemäßes Angebot habt. Surfen auf dem Smartphone, YouTube-Videos schauen oder sogar Live-Streams auf Plattformen wie Twitch werden immer beliebter. Das haben auch die Anbieter erkannt, weshalb ihr mit neuen Tarifen in der Regel mehr Datenvolumen für weniger Geld bekommt. Viele Anbieter bieten mittlerweile sogar Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen an.

Um den passenden Tarif für euch zu finden, schaut ihr euch zuerst euer Nutzerverhalten an. Wie viel GB verbraucht ihr im Monat mit dem Smartphone? Wie viele Minuten telefoniert ihr? Schreibt ihr vielleicht viele SMS? Bei einigen Anbietern könnt ihr diese Daten im Login-Bereich einsehen und so euer Verhalten analysieren. Auch einige Smartphones haben diese Daten in den Einstellungen für euch parat. 

Anschließend sucht ihr euch einen Vertrag aus, der euren Verbrauch abdeckt und in euer Budget passt. Passende Tarife sucht ihr am besten auf den Webseiten der Mobilfunkanbieter. Zu den größten in Deutschland gehören: 

Kann man einen 24 Monate Vertrag kündigen?

Durch verschiedene Gesetzesreformen der letzten Jahre ist es nun noch einfacher, Verträge online zu kündigen. Wie das geht und was Sie von Anbietern erwarten können, erläutern wir im Podcast.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Viele Anbieter versuchen, Kund:innen durch automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz macht endlich Schluss mit überlangen automatischen Verlängerungen, aus denen die Verbraucher:innen oft nicht schnell herauskamen. Bei vielen Verträgen sind stillschweigende Vertragsverlängerungen in AGB nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher:innen eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erhalten. Das bedeutet für Sie: nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kommen Sie, wenn Sie wollen, spätestens einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung aus dem Vertrag heraus.

Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig!

Für Telekommunikationsverträge (etwa Mobilfunk- oder Festnetzverträge) gelten die Änderungen bereits seit dem 1. Dezember 2021 und sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge.