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Wie hoch ist der Unterhalt für ein volljähriges Kind in der Ausbildung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch ist der Unterhalt für ein volljähriges Kind in der Ausbildung?
  2. Ist der Vater während der Ausbildung unterhaltspflichtig?
  3. Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn mein Kind in der Ausbildung ist?
  4. Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?
  5. Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?
  6. Wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern vom Unterhalt abgezogen?
  7. Wann endet die Unterhaltspflicht des Vaters?
  8. Wird Kindergeld auch in der Ausbildung bezahlt?
  9. Wird die Ausbildungsvergütung brutto oder netto auf den Unterhalt angerechnet?
  10. Wann muss der Vater weniger Unterhalt zahlen?
  11. Wann darf der Vater den Unterhalt kürzen?
  12. Warum weniger Unterhalt ab 18?
  13. Was ändert sich beim Unterhalt ab 18?
  14. Wer muss den Unterhalt ab 18 einfordern?
  15. Wer bekommt das Kindergeld bei über 18 Jährigen?

Wie hoch ist der Unterhalt für ein volljähriges Kind in der Ausbildung?

Ab Volljährigkeit der Kinder werden beide Elternteile im Verhältnis zu ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig gegenüber den Kindern. Beim volljährigen Auszubildenden wird das Einkommen von Vater und Mutter zusammen gerechnet; hieraus berechnet sich dann der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (genaue Berechnung siehe bitte unter der Rubrik: Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind).

Anrechnung der Ausbildungsvergütung:

Ist der Vater während der Ausbildung unterhaltspflichtig?

Die Finanzierung der Ausbildung hat immer Vorrang vor der eigenen Alterssicherung oder der Abbezahlung eines Immobilienkredits. Das kann auch Durchschnittsverdiener in Bedrängnis bringen und sollte bei der Finanzplanung rechtzeitig berücksichtig werden. Anspruch auf BAföG besteht in solchen Fällen nicht automatisch.

Für die Finanzierung der Ausbildung müssen Eltern aber nicht ihren letzten Cent geben. Ihnen steht ein bestimmter Mindestbetrag zu, der sogenannte Selbstbehalt.

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn mein Kind in der Ausbildung ist?

Die Finanzierung der Ausbildung hat immer Vorrang vor der eigenen Alterssicherung oder der Abbezahlung eines Immobilienkredits. Das kann auch Durchschnittsverdiener in Bedrängnis bringen und sollte bei der Finanzplanung rechtzeitig berücksichtig werden. Anspruch auf BAföG besteht in solchen Fällen nicht automatisch.

Für die Finanzierung der Ausbildung müssen Eltern aber nicht ihren letzten Cent geben. Ihnen steht ein bestimmter Mindestbetrag zu, der sogenannte Selbstbehalt.

Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?

Eltern müssen ihr Kind solange unterstützen, bis es mit der ersten beruflichen Ausbildung fertig ist.

Wie viel Unterhalt das Kind einfordern kann, hängt von seinem Alter und vom Einkommen der Eltern ab (s. Düsseldorfer Tabelle). Bei einem Nettoeinkommen von 3.500 Euro stehen über 18-Jährigen, die noch zu Hause wohnen, 804 Euro zu.

Kindergeld und das eigene Einkommen des Kindes kannst du in etwa abziehen. Übrig bleibt, was Mama und Papa an Unterhalt zahlen müssen.

Wann darf der Vater den Unterhalt einstellen?

Verwandte gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Entgegen landläufiger Meinungen endet die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern aber nicht automatisch mit der Volljährigkeit, weil es laut Gesetz keine feste Altersgrenze gibt. Vielmehr müssen Eltern ihre Kinder solange finanziell unterstützen, wie sie unverschuldet nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Das bedeutet aber durchaus nicht, dass der Nachwuchs endlos und in jedem Fall von den Eltern zu alimentieren ist. Ein Unterhaltsanspruch für erwachsene Kinder besteht nämlich nur in folgenden Ausnahmefällen: Das Kind

  • geht zur Schule
  • macht eine Ausbildung
  • studiert
  • kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten
  • ist unverschuldet arbeitslos

Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt davon ab, ob ein volljähriges Kind noch zuhause lebt oder schon eine eigene Wohnung hat:

  • Kinder im Haushalt der Eltern erhalten Unterhalt nach Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. In diesem Fall kommt es auch auf deren Einkommen an, weil solche Kinder den Lebensstandart ihrer Eltern teilen. Wie hoch der Unterhalt ist und wie das Elterneinkommen berechnet wird, können Sie in diesem Artikel nachlesen.
  • Kinder mit eigener Wohnung haben schon eine eigene Lebensstellung erreicht. Ihr Unterhaltsbedarf beträgt unabhängig vom elterlichen Verdienst pauschal 670 Euro, in denen bis zu 280 Euro für Miete enthalten sind.

Mit diesen Unterhaltsbeträgen wird nur der Grundbedarf abgedeckt. Unter Umständen muss ein Unterhaltspflichtiger zusätzlich für eine Krankenversicherung sowie Studiengebühren aufkommen.

Wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern vom Unterhalt abgezogen?

Die Eltern schulden dem volljährigen Kind über das 18. Lebensjahr hinaus nur Unterhalt (in diesem Fall Barunterhalt), wenn es sich in einer Ausbildung oder Studium befindet, da die Eltern dem Kind den Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem berufsqualifizierendem Abschluss schulden.

Der Barunterhalt ist von beiden Elternteilen zu erbringen, im Fall von getrennt lebenden Eltern auch von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Naturalunterhalt in Form von Betreuung hat ab Eintreten der Volljährigkeit keine Bedeutung mehr.

Unterschieden wird dabei zwischen privilegierten volljährigen Kindern und nicht privilegierten volljährigen Kindern, da dies erhebliche Auswirkungen auf den Kindesunterhalt und die Rangfolge hat.

Im Regelfall ist bei Volljährigen davon auszugehen, dass die Kinder für sich selbst verantwortlich sind. Aufgrund der geringeren Verantwortlichkeit Volljährigen gegenüber, ist auch der dem Unterhaltsverpflichteten zustehende Selbstbehalt höher und liegt 2023 bei monatlich 1.650 € (1.400 € in 2022). Darin ist eine Warmmiete i.H.v. monatlich 650 € (550 € in 2022) enthalten.

Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach Maßgabe der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Wann endet die Unterhaltspflicht des Vaters?

Eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht trifft die Eltern für den Fall, dass ein minderjähriges Kind unterhaltsbedürftig ist. Dieses Prinzip ist Ergebnis der Elternverantwortung. Die Eltern sind grundsätzlich verpflichtet den Lebensbedarf des Kindes nach besten Kräften und unter Zurverfügungstellung entsprechender wirtschaftlicher Mittel sicherzustellen.

Normalerweise ist bei Volljährigkeit eines Kindes, also Erreichen des 18. Lebensjahres, davon auszugehen, dass dieses für seinen eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommt.

Wenn und soweit das volljährige Kind jedoch noch keine ökonomische Selbständigkeit erreicht hat (z.B. durch Schul- oder Berufsausbildung), tritt die Unterhaltspflicht der Eltern diesem Kind gegenüber ein.

Gleichwohl sind die Voraussetzungen, die hier zur Erlangung von Volljährigenunterhalt erforderlich sind, andere und wesentlich strengere als bei Minderjährigenunterhalt.

Wird Kindergeld auch in der Ausbildung bezahlt?

  • Familienportal des Bundes
  • Familienleistungen
  • Kindergeld
  • Kann ich für mein Kind in der Ausbildung Kindergeld bekommen?

Kindergeld kann auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung macht.

Zur Berufsausbildung gehören schulische und nicht-schulische Ausbildungsmaßnahmen, die eine Grundlage für den angestrebten Beruf sind. Dies sind zum Beispiel:

Wird die Ausbildungsvergütung brutto oder netto auf den Unterhalt angerechnet?

Die Unterhaltsverpflichtung gilt auch für einen Überbrückungszeitraum zwischen Beendigung der Schule und der Aufnahme einer Ausbildung maximal bis zu einem Zeitraum von 4 Monaten.

Die Unterhaltsverpflichtung ist regelmäßig zeitlich nicht begrenzt. Es wird aber bei Erreichen der Volljährigkeit angenommen, dass ein nunmehr erwachsenes Kind selbst für seinen Unterhalt sorgen könnte. Nimmt beispielsweise ein Kind nach Erreichen der Volljährigkeit keine Ausbildung und kein Studium auf, so endet die Unterhaltsverpflichtung der Eltern. Etwas anderes gilt, wenn das möglicherweise noch minderjährige oder auch volljährige Kind eine erste Ausbildung beginnt. Die Eltern sind weiter unterhaltspflichtig, es kommt aber zur Anrechnung von Ausbildungsvergütungen und anderen Einkünften. Die Eltern bleiben auch unterhaltspflichtig, wenn Kinder aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Unterhaltsverpflichtung gilt ebenso für einen Überbrückungszeitraum zwischen Beendigung der Schule und der Aufnahme einer Ausbildung maximal bis zu einem Zeitraum von 4 Monaten. Heiratet ein Kind, geht die Unterhaltsverpflichtung normalerweise auf den Ehepartner über. Kann dieser keinen Unterhalt leisten, weil er sich beispielsweise selbst noch in einer Ausbildung befindet, besteht die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zumindest teilweise fort.

Es sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Zu welchem Anteil jedes Elternteil unterhaltsverpflichtet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Elternteils. Deshalb müssen beide Einkommen bekannt sein. Das Kind hat einen Auskunftsanspruch gegenüber beiden Elternteilen. Bei volljährigen Kindern ist die Grundlage für den Unterhaltsbedarf das zusammenaddierte Nettoeinkommen beider Eltern. Das gilt jedenfalls für Kinder, die sich volljährig in einer Berufsausbildung befinden. Für Studenten legt die Düsseldorfer Tabelle nach aktuellem Stand immer pauschal 860 EUR als Bedarf monatlich zugrunde. Jeder Elternteil ist anteilig in der Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens verpflichtet, davon wird der Selbstbehalt abgezogen. Leistet ein Elternteil zusätzlich Naturalunterhalt, kann er diese Beträge gegebenenfalls von seiner Barunterhaltsverpflichtung abziehen.

Wann muss der Vater weniger Unterhalt zahlen?

Beim Thema Unterhalt gibt es eine Unterscheidung in verschiedene Arten. Es gibt folgende Arten von Unterhalt:

In der Regel müssen ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen, dass ein Vater keinen Unterhalt bezahlen muss. Es ist allerdings nicht möglich, dass ein Kind selbst auf den Unterhaltsanspruch verzichtet. Der Vater muss nur dann keinen Unterhalt zahlen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffend sind:

  • der Verdienst des Vaters liegt sehr weit unter dem Verdienst vom betreuenden anderen Elternteil
  • das Kind hat ein solch hohes eigenes Vermögen, dass es sich selbst unterhalten kann. Zur Anrechnung kommt hier aber nicht das Vermögen selbst, sondern lediglich die Erträge aus diesem Vermögen
  • der Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind heiratet
  • die Unterhaltspflicht endet, wenn das Kind volljährig ist und eigene Einkünfte erzielt
  • der Vater muss nicht zahlen, wenn das Kind seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, keiner Ausbildung nachgeht oder ein Studium endgültig abbricht

Unter Umständen muss ein Vater auch keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind arbeitslos ist und sich nicht in ausreichender Art und Weise um eine neue Beschäftigung kümmert.

Wann darf der Vater den Unterhalt kürzen?

Wird der Unterhaltsanspruch eines Berechtigten ermittelt müssen bestimmte grundsätzliche Faktoren geprüft und beachtet werden. Diese können zu Minderung oder generellem Wegfall des Unterhaltsanspruchs führen.

Warum weniger Unterhalt ab 18?

Volljährigenunterhalt beschreibt die monatliche Geldrente, die ein Kind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhält, das noch außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Diesen Kindesunterhalt ab Eintritt der Volljährigkeit bestreiten grundsätzlich beide Eltern, auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.

  • Eltern schulden ihren Kindern eine angemessene Ausbildung, was die Grundlage für die Weiterzahlung des Unterhalts während Schul-, Universitäts- und Berufsausbildung schafft.
  • Die Höhe des Volljährigenunterhalts mindern einerseits eigene Einkünfte des Kindes, andererseits seine Stellung als privilegiertes (unverheiratet und unter 21 Jahre alt) oder unprivilegiertes Kind.
  • Ist das volljährige Kind privilegiert, beträgt der monatliche notwendige Eigenbedarf des erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen 1.160 EUR und des nicht erwerbstätigen Pflichtigen 960 EUR. Ist das Kind nicht privilegiert, beläuft sich der monatliche angemessene Eigenbedarf des Pflichtigen auf 1.650 EUR.

Was ändert sich beim Unterhalt ab 18?

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kindesunterhalt ab 18. Auch erfahren Sie, wie ISUV Sie als Mitglied bei Ihren Unterhaltsfragen unterstützen kann. Darüber hinaus finden Sie am Ende dieser Seite vielfältige Literaturhinweise als mögliche "Hilfe zur Selbsthilfe".

Berechnen Sie den Kindesunterhalt einfach mit unserem benutzerfreundlichen Unterhaltsrechner.Sie erhalten sofortige Ergebnisse basierend auf relevanten Informationen wie Einkommen und Kinderanzahl.

Wer muss den Unterhalt ab 18 einfordern?

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nun nach dem Einkommen beider Elternteile. Grundlage für die Berechnung bildet mithin das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern des Kindes. Zudem erfolgt in aller Regel die volle Anrechnung des Kindesgelds auf den Bedarf (sowie weiterer Einkünfte). Wichtig ist zudem, dass ab Volljährigkeit das Kind selbst den eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern geltend machen muss.

Wer bekommt das Kindergeld bei über 18 Jährigen?

Auch für volljährige Kinder gibt es in bestimmten Fällen weiterhin die monatliche Finanzspritze. Allerdings bis maximal 25, danach ist Schluss. Nach einem Schulabschluss weiß der ein oder andere vielleicht noch nicht wie es weitergehen soll: Studium, Ausbildung oder doch ein Auslandsaufenthalt?

In jedem Fall besteht in einer Übergangszeit weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Allerdings darf diese maximal vier Monate betragen. Diese Phase darf übrigens auch öfter vorkommen – also zum Beispiel zwischen Schule und Ausbildungsbeginn und erneut zwischen Ausbildung und Studium. Das Kindergeld wird weiterhin ausgezahlt.

Auch können Eltern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin Kindergeld beziehen, wenn das Kind „ein Praktikum macht, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.“ Oder wenn es, „einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.“