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Wie teile ich dem Finanzamt meine Schwerbehinderung mit?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie teile ich dem Finanzamt meine Schwerbehinderung mit?
  2. Wie hoch ist die Steuerersparnis bei Schwerbehinderung?
  3. Was kann man als Behinderter steuerlich absetzen?
  4. Wie hoch ist die Steuerersparnis bei 50% Schwerbehinderung?
  5. Bin ich verpflichtet meine Schwerbehinderung anzugeben?
  6. Wem muss ich die Schwerbehinderung mitteilen?
  7. Hat man Nachteile mit Schwerbehindertenausweis?
  8. Welche Sonderrechte hat man bei Schwerbehinderung?
  9. Wie bekomme ich den Behinderten-Pauschbetrag?
  10. Wann bekommt man Kfz-Steuer Ermäßigung?
  11. Welche Vorteile habe ich mit einer Behinderung von 50%?
  12. Hat ein GdB Nachteile?
  13. Ist man mit einem Schwerbehindertenausweis von der GEZ befreit?
  14. Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung auf die Rente aus?
  15. Wann muss ich eine Schwerbehinderung angeben?

Wie teile ich dem Finanzamt meine Schwerbehinderung mit?

Behinderte sollen zum Ausgleich ihrer laufenden behinderungsbedingten Aufwendungen – ohne dass Kosten im Einzelnen nachgewiesen werden müssen – steuerlich mit dem Behinderten-Pauschbetrag entlastet werden. Beschränkt Steuerpflichtige (Wohnsitz im Ausland mit inländischen Einkünften) können den Pauschbetrag nicht erhalten (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG). Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind diejenigen Aufwendungen, die behinderungsbedingt laufend entstehen und deshalb für die Behinderung typisch sind (§ 33b Abs. 1 Satz 1 EStG):

  • Aufwendungen für die Pflege, egal ob diese zu Hause (z.B. durch Pflegedienste) oder im Heim erfolgt, welche Pflegestufe vorliegt (0 oder I–III) und welcher Behinderten-Pauschbetrag gewährt wird (R 33.3 Abs. 4 EStR 2012). Zu diesen Aufwendungen zählen Kosten für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft, für die Inanspruchnahme von Pflegediensten, von Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten als auch Aufwendungen zur Heimunterbringung (R 33.3 Abs. 2 EStR 2012). Die Aufwendungen für Maßnahmen der häuslichen Intensiv- und Behandlungspflege sind nicht abgegolten, soweit die Leistungen nicht deckungsgleich sind mit den Grundpflegeleistungen i.S.d. § 14 SGB XI (Erlass des Ministeriums für Finanzen Schleswig-Holstein vom 29.10.2014 , Az. VI 3012-S 2284-197).

  • Aufwendungen, um dem Behinderten bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag zu helfen (z.B. Körperpflege);

  • Aufwendungen für den erhöhten Wäschebedarf (z.B. Windeln).

Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag können Sie noch atypische Aufwendungen, die einmalig oder unregelmäßig anfallen – z.B. Krankheitskosten (für Medikamente, Arztbesuch, Heimdialyse usw.) und Kosten eines behindertengerechten Umbaus der Wohnung (R 33b Abs. 1 Satz 4 EStR 2012) –, als allgemeine außergewöhnliche Belastungen absetzen (Behinderte, Kurkosten) sowie für Kosten hauswirtschaftlicher Dienstleistungen zu Hause oder im Heim eine Steuerermäßigung bekommen.

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei Schwerbehinderung?

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Was kann man als Behinderter steuerlich absetzen?

Der Behinderten-Pauschbetrag, manchmal auch umgangssprachlich Behindertenfreibetrag genannt, deckt alle Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind und die man regelmäßig hat. Dazu gehören zum Beispiel, wie oben schon erwähnt, Kosten für Arzneimittel oder für den erhöhten Wäschebedarf.

Ja, einmalige oder besondere Aufwendungen beispielsweise für eine Kur, Krankheit oder eine Haushaltshilfe können zusätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Aber denken Sie dran: Außergewöhnliche Belastungen können Sie nur in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn die Kosten höher sind als die zumutbaren Belastungen. 

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei 50% Schwerbehinderung?

Behinderte Menschen können anstelle einer Steuerermäßigung (außergewöhnliche Belastungen) einen Steuerfreibetrag (Pauschbetrag) bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 (gemeint ist die Steuererklärung für das Jahr 2021) sind die Freibeträge verdoppelt worden. Beachten Sie daher die abweichenden Informationen auf dieser Seite für die Steuererklärung/Veranlagungszeitraum 2020.

Bin ich verpflichtet meine Schwerbehinderung anzugeben?

Zum Schutz und zur Eingliederung behinderter Arbeitnehmer spricht der Gesetzgeber ihnen besondere Rechte zu, darunter Zusatzurlaub, Sonderkündigungsschutz und ein Mitspracherecht bei den Arbeitszeiten. Wie genau diese Rechte im Arbeitsalltag aussehen und welche Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie hier.

Ob eine Behinderung vorliegt, wird mithilfe des Grades der Behinderung (GdB) bestimmt. Ab einem GdB von 20 liegt eine Behinderung vor. Bei Menschen mit einem GdB ab 50 wird von einer Schwerbehinderung gesprochen. Die Unterscheidung ist im Arbeitsrecht dahin gehend wichtig, dass eine Schwerbehinderung mit weiterreichenden Rechten einhergeht. So steht beispielsweise nur schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu.

Da jede Behinderung aber individuell ist, sieht das Sozialrecht die sogenannte Gleichstellung vor. Menschen mit einem GdB von 30 bis 40 fällt es häufig ebenso schwer wie Schwerbehinderten, einen Job zu finden oder diesen auch langfristig zu behalten. Ist dies der Fall, können Sie bei der Agentur für Arbeit Gleichstellung beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie in Deutschland wohnen oder sich zumindest gewöhnlich hier aufhalten und hier beschäftigt sind. Die Arbeitsagentur entscheidet dann, ob Sie als gleichgestellt anerkannt werden. Gleichgestellte genießen viele der Rechte von Schwerbehinderten, aber nicht alle: So greift beispielsweise der Sonderkündigungsschutz, aber der gesetzliche Zusatzurlaub steht Ihnen nicht zu.

Wem muss ich die Schwerbehinderung mitteilen?

Auf den folgenden Seiten geben wir einen Überblick zum Thema Schwerbehindertenausweis: Wozu braucht man ihn? Welche Nachteilsausgleiche können Betroffene erhalten? Wer hat Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis?

 

Hat man Nachteile mit Schwerbehindertenausweis?

„Schwerbehindertenausweis“ hat für einige Diabetiker zunächst erst einmal einen bitteren Beigeschmack. Fühle ich mich als Typ-1-Diabetiker denn schwerbehindert? Nun ja, ich persönlich störe mich eher weniger an diesem Ausdruck. Vielleicht liegt es daran, dass ich selbst schon in der Situation war, auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen zu sein. Meine Eltern etwa, haben mir schon zweimal das Leben gerettet, da ich mir bei einer schweren Unterzuckerung nachts nicht mehr alleine helfen konnte. Aber ich habe dennoch sehr lange drüber nachgedacht, ob ich tatsächlich einen Schwerbehindertenausweis beantragen soll, oder nicht. So habe ich zunächst einmal die Vor- und Nachteile gegenübergestellt…

Bei all den Vorteilen für einen selbst stellt sich natürlich auch die Frage, wie Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenhinweis von Arbeitgebern angenommen werden.

Welche Sonderrechte hat man bei Schwerbehinderung?

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. ..Weiterlesen

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Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Wie bekomme ich den Behinderten-Pauschbetrag?

Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung erhalten Menschen mit Schwerbehinderung, die folgende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben:

  • Merkzeichen "H" (Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens)

  • Merkzeichen "Bl" (blind, hochgradige Sehbehinderung) oder

  • Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Nach dem sozialen Entschädigungsrecht erhalten weiterhin auch Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte eine Kfz-Steuerbefreiung von 100 Prozent, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 1.6.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB, früher MdE) wenigstens 50 betrug oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent mit folgenden Merkmalen vorlag: Kriegsbeschädigt, VB, EB.

Sie erhalten Menschen mit Behinderung, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Das Gleiche gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen "GL" (gehörlos).

Die Betroffenen haben ein Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrtberechtigung. Um die Kfz-Steuerermäßigung zu erhalten, muss der schwerbehinderte Mensch auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichten. Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht. Es kann jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden.

Um sicherzustellen, dass Begünstigte nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, vermerkt der Zoll eine Kfz-Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweisbeiblatt.

Wann bekommt man Kfz-Steuer Ermäßigung?

Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung erhalten Menschen mit Schwerbehinderung, die folgende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben:

  • Merkzeichen "H" (Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens)

  • Merkzeichen "Bl" (blind, hochgradige Sehbehinderung) oder

  • Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Nach dem sozialen Entschädigungsrecht erhalten weiterhin auch Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte eine Kfz-Steuerbefreiung von 100 Prozent, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 1.6.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB, früher MdE) wenigstens 50 betrug oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent mit folgenden Merkmalen vorlag: Kriegsbeschädigt, VB, EB.

Sie erhalten Menschen mit Behinderung, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Das Gleiche gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen "GL" (gehörlos).

Die Betroffenen haben ein Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrtberechtigung. Um die Kfz-Steuerermäßigung zu erhalten, muss der schwerbehinderte Mensch auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichten. Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht. Es kann jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden.

Um sicherzustellen, dass Begünstigte nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, vermerkt der Zoll eine Kfz-Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweisbeiblatt.

Welche Vorteile habe ich mit einer Behinderung von 50%?

Eine Schwerbehinderung kann bei einer einzelnen Erkrankung (Einzel-GdB von wenigstens 50) oder mehreren Erkrankungen vorliegen, die insgesamt einen GdB von wenigstens 50 vorweisen (mindestens ein Gesamt-GdB 50). Daher findet man auch die Bezeichnung GdS-Tabelle (Grad der Schwerbehinderung-Tabelle) synonym zur GdB-Tabelle.‍

Zu den Krankheiten, die einem GdB 50 entsprechen, gehören unter anderem:

  • Schlaf-Apnoe-Syndrom
  • Verlust einer kompletten Hand
  • Verlust des Penis
  • Schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1 (auch bekannt als Brittle Diabetes)
  • Vollständige Harninkontinenz
  • Massive Entstellung des Gesichts
  • Gänzlicher Verlust der Nase
  • Tinitus (mit schweren psychischen Störungen und sozialen Einschränkungen)
  • Artikulationsstörung mit Unverständlichkeit der Sprache
  • Kleinwuchs zwischen 120 cm und 130 cm
  • Endoprothesen mit beidseitiger Prothese im Kniegelenk
  • Echte Migräne in schwerer Verlaufsform, lang andauernde Migräneanfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen und Anfallspausen von nur wenigen Tagen (GdB 50 - GdB 60)
  • Schwere Endometriose (GdB 50 - GdB 60)
  • Migräne mit schweren Verläufen (GdB 50 - GdB 60)
  • Erhebliche Gleichgewichtsstörungen mit Schwindel und Unterstützung durch Gehhilfen (GdB 50 - GdB 80)
  • Ausgeprägte Depressionen mit sozialen Anpassungsschwierigkeiten
  • Hämophilie mit stark ausgeprägte Blutungen (GdB 50 - GdB 80)
  • HIV-Infektion mit stärkerer Leistungsbeeinträchtigung wie beispielsweise ARC (GdB 50 - GdB 80)

Hat ein GdB Nachteile?

Manch Arbeitgeber wird sich denken „Oh Gott, ein Schwerbehinderter, wenn der nichts taugt, den werde ich ja nie mehr los!“ oder „Auch noch Sonderurlaub…“.

 Hier hat der Gesetzgeber aber zumindest mit dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) versucht, Abhilfe zu schaffen. Denn niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

 Werde ich wegen meiner Schwerbehinderung benachteiligt, kann ich einen Schadenersatzanspruch haben.

Leider nein: Auch wenn in Stellenausschreibungen oftmals zu lesen ist „Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt“, gibt es keinen Anspruch auf Einstellung. Denn das Merkmal „gleiche Eignung“ ist auslegungsfähig.

 Doch kann hier die Schwerbehinderung einen Vorteil bringen. Die kundigen Arbeitgeber dürften alleine aus Angst, sich dem Vorwurf einer Diskriminierung auszusetzen, den Schwerbehinderten zumindest zum Vorstellungsgespräch einladen. Und dies ist bei der Jobsuche ja schon einmal eine Hürde, die genommen wurde.

 Außerdem gibt es Arbeitgeber, die Schwerbehinderte wirklich einstellen wollen. Beispielsweise Arbeitgeber, die sich speziell um soziale Belange kümmern. Hier dürfte die Schwerbehinderteneigenschaft ein großer Vorteil sein.

Ist man mit einem Schwerbehindertenausweis von der GEZ befreit?

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Sozialgeld und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern leben
  • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 27 e BVG)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB XII)
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz, nicht bei Pflegegeld nach § 37 SGB XI)
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - SGB VIII)
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie § 27 des BVG.

Die Bedürftigkeit müssen Sie mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachweisen.

  • die Ehegatten,
  • eingetragene Lebenspartner,
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit in der Wohnung leben,
  • Mitbewohner:innen, die bei der Gewährung von Sozialleistungen mit berücksichtigt wurden.

Sobald nur ein Bewohner ganz oder teilweise beitragspflichtig ist, müssen Sie den kompletten oder mindestens einen ermäßigten Beitrag für die Wohnung zahlen.

Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung auf die Rente aus?

Neben dem Grad der Behin­derung gibt es noch eine zweite Voraus­setzung, die Versicherte erfüllen müssen, um Anspruch auf die Alters­rente für Schwerbehinderte zu haben. Sie müssen mindestens 35 Jahre renten­versichert gewesen sein. Das hört sich nach einer langen Zeit an, verliert aber seinen Schre­cken ein wenig, wenn man sieht, dass nicht nur Zeiten aus sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung dazu gehören, sondern auch viele andere Zeiten. Deshalb sind die 35 Jahre dann doch für viele erreich­bar.

Wann muss ich eine Schwerbehinderung angeben?

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Unternehmen sind dazu verpflichtet, behinderte Menschen einzustellen. Ab einer Größe von 20 Mitarbeitern, sind bei privaten Unternehmen fünf Prozent, bei öffentlichen Einrichtungen sechs Prozent der Stellen an Menschen mit einer Behinderung zu vergeben. Andernfalls wird eine Strafzahlung für jeden unbesetzten Arbeitsplatz fällig. Ob allerdings bei der Bewerbung schon eine Offenbarungspflicht besteht, ist eine andere Frage.

Eine solche Offenbarungspflicht besteht dann, wenn der oder die Bewerberin aufgrund einer Schwerbehinderung die angestrebte und geforderte Arbeit nur eingeschränkt erbringen kann. Kurz: Wenn die Behinderung die normal anzunehmende Leistungsfähigkeit reduziert. Umgekehrt: Wird eine Schwerbehinderung erst im laufenden Arbeitsverhältnis festgestellt, besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht, diese zu offenbaren oder den Betrieb darüber zu informieren. Es sei denn, ursprüngliche Aufgaben können dadurch nicht mehr übernommen werden.