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Was kann man gegen Waldorf Frommer machen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was kann man gegen Waldorf Frommer machen?
  2. Was tun bei Abmahnung wegen illegaler Downloads?
  3. Wie viel kostet eine Abmahnung Urheberrecht?
  4. Wen vertritt frommer legal?
  5. Sollte man auf Abmahnung reagieren?
  6. Wie wehrt man sich gegen eine Abmahnung?
  7. Ist es schlimm eine Abmahnung zu erhalten?
  8. Was passiert wenn man eine Abmahnung nicht akzeptiert?
  9. Wer trägt die Kosten bei Abmahnung?
  10. Wer bekommt das Geld bei Abmahnungen?
  11. Was tun gegen Filesharing Abmahnung?
  12. Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?
  13. Sollte man einer Abmahnung widersprechen?
  14. Wie oft abmahnen bis zur Kündigung?
  15. Ist es schlimm eine Abmahnung zu bekommen?

Was kann man gegen Waldorf Frommer machen?

  • Die Kanzle Frommer Legal mahnt in Fällen von Filesharing und Urheberrechtsverletzungen ab.
  • Die Abmahnungen sind zumeist rechtens und ernst zu nehmen.
  • Wer Post bekommt, sollte Ruhe bewahren und seine Möglichkeiten mit einem Experten abklären.

Eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) beinhaltet den Vorwurf, eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen zu haben. Außerdem liegt eine Zahlungsaufforderung bei, um für den entstandenen Schaden aufzukommen und eine Unterlassungserklärung, mit der versichert werden soll, dass der Abgemahnte künftig vom sogenannten Filesharing absehen wird. Derartige Post kann im ersten Moment für große Verunsicherung sorgen. Denn in der Regel ist der Abgemahnte sich keiner Schuld bewusst und wird völlig unvorbereitet mit seinem vermeintlichen Vergehen konfrontiert. Meist handelt es sich bei den zu zahlenden Beiträgen um Summen an die 1.000 Euro, die erst einmal für Entsetzen sorgen.

Aber: die Kanzlei Frommer Legal ist bekannt für ihre Abmahnpraktiken, und, es gibt juristische Mittel dagegen. Die Kanzlei sitzt in München und richtet sich gezielt gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen, wo vorrangig Musik und Filme zum Download angeboten werden. Gegen diese Art des Filesharings zieht Frommer Legal schon seit 2003 zu Felde. Die Kanzlei vertritt namhafte Mandanten wie die Constantin Film Verleih GmbH und Warner Bros. Entertainment. Tausende User in Deutschland haben bereits Frommer Legal Abmahnung-Erfahrung.

Was tun bei Abmahnung wegen illegaler Downloads?

Filesharing ist das Herunterladen und Teilen von Dateien über eine Online-Tauschbörse wie BitTorrent, eMule oder BitLord. Dies ist nicht illegal – wenn Nutzer freie Software tauschen oder die Genehmigung des Rechteinhabers haben.

Wenn Sie jedoch ohne Genehmigung urheberechtlich geschützte Dateien auf Tauschbörsen im Internet mit anderen Nutzern teilen, können Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden. Zu solchen Dateien zählen z. B.

Wie viel kostet eine Abmahnung Urheberrecht?

Wer wegen illegalen Filesharings von Musik oder Filmen über ein Peer-to-Peer-Netzwerk „erwischt“ wird, dem flattern schon bald eine oder mehrere Abmahnungen von Rechteinhabern ins Haus. Die Betroffenen sollen eine vorgeschriebene Unterlassungserklärung unterschreiben, Schadensersatz für das Anbieten der Werke im Netz leisten – und die Anwaltskosten für die Abmahnung zahlen. Über die Jahre hatten sich die „Massenabmahnungen“ zu einer regelrechten profitablen „Abmahnindustrie“ entwickelt.

Dem begegnete der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2013 mit dem § 97a Abs. 3 UrhG. Danach wird der sog. Gegenstandswert, an dem sich u.a. die anwaltlichen Gebühren bemessen, auf in der Regel 1000 Euro begrenzt, sofern 1. der Abgemahnte eine natürliche Person ist, 2. er die getauschten Werke nicht für gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet hat und 3. er nicht aus anderen Gründen bereits vor der Abmahnung zur Unterlassung verpflichtet war. Diese Ausnahme gilt allerdings nur dann nicht, wenn „der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.“

Wen vertritt frommer legal?

Die Kanzlei FROMMER LEGAL (vormals Waldorf Frommer) in München ist auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Wir bekommen laufend Anrufe von Internetnutzern, die eine Abmahnung von FROMMER LEGAL erhalten haben. Meist sollen illegal Filme und TV-Folgen heruntergeladen und geteilt und damit gegen das Urheberrecht verstoßen worden sein. Die Anwälte von FROMMER LEGAL fordern die Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu bezahlen. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, uns zu Ihrer Verteidigung einzuschalten. FROMMER LEGAL geht regelmäßig auch gerichtlich gegen Abgemahnte vor. Deshalb ist es besonders wichtig, sich von Anfang an von einer mit diesen Fällen seit vielen Jahren vertrauten Anwaltskanzlei beraten zu lassen. 

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Und Sie haben unten in unserer Liste weitere TV-Serien und Kinofilme entdeckt, die über Ihren Internetanschluß heruntergeladen worden sein könnten? Dann wird es höchste Zeit, unseren Rat zu vorbeugenden Unterlassungserklärungen zur Verhinderung von Folgeabmahnungen einzuholen.

Sollte man auf Abmahnung reagieren?

Sie bekommen eine Abmahnung - sind Sie bald Ihren Job los? Keine Panik. Wer sich jetzt beherrschen kann, kommt glimpflich davon.

19.09.2016, 10.57 Uhr

Wie wehrt man sich gegen eine Abmahnung?

Heidelberg/Berlin - "Abmahnungen sind ein sehr häufiges Problem", sagt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. Das liegt auch daran, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich oft nicht einig sind, ob die Abmahnung berechtigt war. Im Zweifelsfall kann es sich lohnen, gegen ungerechtfertigte Kritik vorzugehen.

Infrage kommen Abmahnungen nur, wenn es um ein Fehlverhalten geht, für das der Arbeitnehmer tatsächlich etwas kann. Und es muss im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

Ist es schlimm eine Abmahnung zu erhalten?

Sie bekommen eine Abmahnung - sind Sie bald Ihren Job los? Keine Panik. Wer sich jetzt beherrschen kann, kommt glimpflich davon.

19.09.2016, 10.57 Uhr

Was passiert wenn man eine Abmahnung nicht akzeptiert?

Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten und den Arbeitsplatz behalten wollen, sollten sie einfach gar nichts tun. Im besten Fall nicht mehr gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, falls das tatsächlich passiert ist. Sie sollten keine Gegendarstellung verfassen.

Denn wenn kein weiteres Fehlverhalten an den Tag gelegt wird, ist die Abmahnung sanktionslos. Es passiert also auch von Arbeitgeberseite nichts weiter. Selbst wenn die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde, sie also inhaltlich falsch war oder als grob ungerecht empfunden wird (alle gehen während der Arbeitszeit rauchen und bekommen keine Abmahnung, ich aber schon), ist unser Rat, nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen. Alles beruhigt sich, alles ist gut, der Job sicher.

Sollte später, im Wiederholungsfall, tatsächlich eine Kündigung des Arbeitgebers folgen, kann man vor Gericht immer noch die Abmahnung angreifen. Es gibt nämlich keine Frist für Arbeitnehmer, gegen die (unwirksame) Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Wird die Abmahnung im Gerichtsprozess später, also wenn es eigentlich um die Kündigung geht, erfolgreich angegriffen, ist meistens auch die verhaltensbedingte Kündigung unwirksam und man kann sich dann mit dem Arbeitgeber entweder über die Weiterbeschäftigung oder über eine hohe Abfindung unterhalten.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, dann kann er auch, wenn er die Abmahnung für falsch hält, eine Gegendarstellung verfassen.

Die Gegendarstellung ist zur Personalakte zu nehmen. Kommt es später zu einer Kündigung und der Betriebsrat ist zur Kündigung anzuhören, ist dem Betriebsrat nicht nur die Abmahnung vorzulegen, sondern ist dem Betriebsrat dann auch die Gegendarstellung bekannt zu geben.

Mehr passiert bei einer Gegendarstellung rechtlich nicht. Im Wiederholungsfall oder im Fall einer möglichen verhaltensbedingten Kündigung wird der Arbeitgeber dann die Abmahnung lesen und auch die Gegendarstellung und muss dann entscheiden, ob er tatsächlich kündigen will oder nicht.

Wer trägt die Kosten bei Abmahnung?

Sie sollen die Kosten des gegnerischen Anwalts erstatten und Schadensersatz zahlen? Wir können Ihnen helfen!Die Erstberatung ist kostenfrei.

"Sehr geehrte Damen und Herren,unter anwaltlicher Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zeigen wir an, dass uns die Firma XYZ mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert...“,

So oder so ähnlich sehen die ersten Zeilen einer Abmahnung aus. Dann folgen - nicht selten auf mehreren Seiten - Ausführungen zum vermeintlichen Rechtsverstoß. Schließlich tauchen fettgedruckte Fristen auf, gefolgt von einer oder mehreren großen Zahlen: die Kosten der Abmahnung.

Und nicht selten ist das der Punkt der Abmahnung, der den Abgemahnten unruhig werden lässt und viele Fragen aufwirft. Wir behandeln in diesem Beitrag die Fragen, die uns in unserer langjährigen Beratungspraxis immer wieder gestellt werden.

Wer bekommt das Geld bei Abmahnungen?

Eine Abmahnung findet niemand gerne in seinem Briefkasten. Dabei hat jeder, der abgemahnt wurde, die Möglichkeit, sich mithilfe eines Anwalts gegen ein Abmahnschreiben zu wehren und dessen Gültigkeit anzuzweifeln. Dabei stellt sich auch immer die Frage: „Wer darf Abmahnungen schreiben bzw. aussprechen?“

Der vorliegende Ratgeber liefert die Antwort darauf. Hier erfahren Sie, warum die Frage „Wer darf abmahnen?“ im Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht teilweise unterschiedliche Antworten zu Tage fördert. Darüber hinaus wird auch geklärt, welche Personen auf ein falsches Impressum im Internet mit einer Abmahnschrift reagieren können.

  • Abmahnungen darf nicht jeder erteilen
  • Das Recht zum Abmahnen
    • Sonderfall: Wer darf abmahnen, wenn ein Impressum fehlerhaft ist?

Was tun gegen Filesharing Abmahnung?

Zu den Rechtsanwälten, die wegen illegalem Filesharing von Filmen, Serien, Musik oder Software abmahnen, gehören unter anderem Waldorf Frommer, Urmann & Collegen, Rasch, Nümann und Lang, Rainer Munderloh, Schulenberg & Schenk, Kornmeier & Partner oder auch Kanzleien mit so klangvollen Namen wie WeSaveYourCopyrights. Die Kanzleien vertreten den eigentlichen Rechteinhaber, z.B. Film- oder Verleihfirmen wie Twentieth Century Fox.

  • Ein solches Anwaltsschreiben sollten Sie immer ernst nehmen und unbedingt darauf reagieren, auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind. Oft liegt der Tatvorwurf des Filesharings via Bittorrent oder eMule Monate zurück und die von den Anwälten gesetzten Fristen sind mehr als knapp.
  • Die Anwaltskanzlei verlangt von Ihnen meist eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Abmahnsumme.
  • Letztere beläuft sich i.d.R. auf einen „kulanten“ Schadenersatz von mehreren Hundert Euro für den eigentlichen Urheberrechtsverstoß und eine Gebühr für den Rechtsanwalt – so kommen Beträge zwischen 700 und 1.000 Euro zusammen.
  • Als eigentlicher Streitwert werden oft Summen von 8 bis 10.000 Euro angesetzt.
  • Trotz dieser hohen Geldbeträge sollten Sie erstmal eines tun: Ruhe bewahren.

Wenn Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben, impliziert diese immer auch ein Schuldeingeständnis und eine Anerkennung der Anwaltskosten und des Schadenersatzes. Das eigentliche Hauptziel einer Abmahnung besteht aber darin, einen Rechtsverstoß außergerichtlich kostengünstig zu unterbinden. Der Rechteinhaber hat daher neben seinem Schadensersatzanspruch und der Übernahme der anwaltlichen Gebühren vor allem einen Anspruch auf Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens.

  • Zur Erfüllung dieses Anspruches können Sie aber auch eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) zu nutzen. Eine mod. UE ist (im Gegensatz zur vom Abmahn-Anwalt vorformulierten) eben kein Schuldeingeständnis, sondern verspricht nur, in Zukunft diesen Rechtsverstoß zu unterlassen.
  • Ein Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung finden Sie in unserem Downloadbereich.
  • Eine mod.UE empfiehlt sich übrigens auch im Fall der sog. "Störerhaftung" - d.h. wenn Ihr Internet-Anschluss ohne Ihr Wissen zum Filesharing genutzt wurde. Mehr dazu im Artikel "Filesharing durch Kinder - wer haftet?".
  • Verschicken Sie die modifizierte Unterlassungserklärung immer per Einschreiben mit Rückschein; bei sehr knapper Fristsetzung vorab zusätzlich per Fax oder E-Mail.
  • Reagieren Sie auf eine Abmahnung überhaupt nicht und versenden auch keine modifizierte Unterlassungserklärung, besteht besonders die Gefahr, dass der Abmahner beim Gericht eine einstweilige Verfügung bewirkt. Bei einer solchen „Schnellentscheidung“ des Gerichts können sich die Kosten, je nach Streitwert, schnell auf einige tausend Euro erhöhen.
  • Das o.g. Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch, wenn Sie wegen Nutzung eines Streaming-Portals wie z.B. Redtube abgemahnt wurden. Mehr dazu lesen Sie in diesem Praxistipp.

Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?

Im Streit­fall muss der Arbeit­geber die Berech­ti­gung der Abmah­nung und damit die kon­krete Ver­trags­pflicht­ver­let­zung des Arbeit­neh­menden dar­legen und beweisen können. Auch wenn es keine kon­krete Frist für die Ertei­lung einer Abmah­nung durch den Arbeit­geber gibt, sollte die Abmah­nung dem Mit­ar­bei­tenden zügig inner­halb der nächsten Wochen nach dem Vorfall zugehen. Ansonsten könnte bei dem Mit­ar­bei­tenden der Ein­druck ent­stehen, dass der Arbeit­geber sein Fehl­ver­halten so hin­ge­nommen hat. Dann besteht die Mög­lich­keit der Ver­wir­kung. 

Sollte man einer Abmahnung widersprechen?

Eine Abmahnung muss kein Arbeitnehmer stillschweigend akzeptieren. Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Sicht der Dinge zu verdeutlichen und nach außen zu tragen, dass er die Abmahnung beziehungsweise deren Inhalte nicht akzeptiert. Dies sollte der Arbeitnehmer auch unbedingt tun, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, denn im Falle einer möglicherweise später noch folgenden Auseinandersetzung wegen verhaltensbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Widerspruch dann von großer Bedeutung sein.

Wie oft abmahnen bis zur Kündigung?

In der Regel wird eine Abmahnung erforderlich sein. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei einem sehr schwerwiegenden Verstoß des Arbeitnehmers – kann eine Abmahnung vor der Kündigung entbehrlich sein.

Unter welchen Bedingungen darf der Arbeitgeber nach einer Abmahnung kündigen?

Ist es schlimm eine Abmahnung zu bekommen?

Wer als Ar­beit­neh­mer ei­ne Ab­mah­nung er­hält, hat ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, dar­auf zu re­agie­ren.

So kann man z.B. ei­ne Ge­gen­dar­stel­lung bzw. ei­nen Wi­der­spruch zu Per­so­nal­ak­te rei­chen. Gleich­zei­tig oder an­stel­le des­sen kann man auch den Be­triebs- oder Per­so­nal­rat ein­schal­ten, d.h. sich bei ihm we­gen der Ab­mah­nung be­schwe­ren.