:

Sind 150 Euro Nebenkosten viel?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Sind 150 Euro Nebenkosten viel?
  2. Wie viel Kosten Nebenkosten im Monat Wohnung?
  3. Wie viel Nebenkosten für 80 qm Wohnung?
  4. Was kostet eine 50 qm Wohnung an Nebenkosten?
  5. Wie hoch sind Nebenkosten bei 70 qm?
  6. Wie viel Nebenkosten für 1 Person?
  7. Wie viel Nebenkosten für 60 qm?
  8. Ist der Strom in den Nebenkosten enthalten?
  9. Wie hoch sind die Nebenkosten für 1 Person?
  10. Was rechnet man an Nebenkosten pro Person?
  11. Was zählt nicht zu Nebenkosten?
  12. Ist Wasser mit in den Nebenkosten?
  13. Wird Nebenkosten nach Personen oder QM?
  14. Was muss der Mieter nicht zahlen?
  15. Was muss ich als Mieter alles bezahlen?

Sind 150 Euro Nebenkosten viel?

Der einfachste Check, ob die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist, funktioniert über den Vergleich zur Wohnfläche. Der Deutsche Mieterbund berechnet hierzu jährlich einen bundesweiten Durchschnitt. Dieser lag im vergangenen Jahr bei 2,17 € pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Wert eben ein Durchschnitt ist. Regional herrschen große Unterschiede in Deutschland. So lag laut Mieterbund der Durchschnitt in den alten Bundesländern bei 2,14 €, wohingegen in den neuen Bundesländern 2,27 € gezahlt wurde.

Hinzu kommt, dass mögliche Besonderheiten Ihrer Wohnung, wie zum Beispiel klinisch saubergebürstete Schornsteine oder flutlichterstrahlte Hinterhöfe, die Kosten in die Höhe schnellen lassen können. Der Durchschnittswert hat also keine Allgemeingültigkeit und dient nur bedingt der Bewertung Ihrer persönlichen Abrechnung. Er ist jedoch ein erster Richtwert, um ein grobes Gefühl für die Größenordnung Ihrer Nebenkostenabrechnung zu entwickeln.

Je nach Wohnungsgröße, können Sie also folgende Richtwerte für Ihre eigene Wohnung hernehmen.

Wie viel Kosten Nebenkosten im Monat Wohnung?

  • Was sind Nebenkosten, was sind keine?
  • Betriebskostenspiegel pro Quadratmeter
  • Betriebskostenabrechnung: Was sie beinhalten muss
  • Sämtliche Nebenkosten im Überblick
  • Betriebskosteneinsparungen: Diese Maßnahmen lohnen sich
  • Immobilienpreise in Deutschland abfragen

Nach der monatlichen Überweisung zur Miete oder dem Kauf einer Immobilie hören die Ausgaben noch lange nicht auf. Stichwort: Betriebskosten (BK). Am einfachsten gewinnen Sie einen Eindruck über sämtliche Auslagen, indem Sie sich die Abrechnungen vom Vorbesitzer oder Vormieter geben lassen. Auch der alljährliche Betriebskostenspiegel vom Deutschen Mieterschutzbund ist sehr hilfreich, erfasst er doch die durchschnittlichen Nebenkosten in ganz Deutschland und bietet einen guten Überblick über regionale Unterschiede.

Architekt Alexander Schlee von META Architektur GmbH aus Magdeburg bringt Licht ins Dunkel: Er gibt wissenswerte Informationen über die Betriebskostenabrechnung, den Mietkostenspiegel und erklärt, welche Kosten zur Warmmiete gehören.

Wie viel Nebenkosten für 80 qm Wohnung?

Im Spätsommer und Herbst ist die Nebenkostenrechnung des vergangenen Jahres fällig. Die Rechnung für 2021 könnte schon teuer ausfallen. Hier sind alle wichtigen Infos darüber.

Im Herbst kommt oft die Nebenkostenabrechnung. Wie teuer wird sie sein? Was gehört alles zu den Nebenkosten? © Foto: Florian Schuh/dpa

Was kostet eine 50 qm Wohnung an Nebenkosten?

Im Spätsommer und Herbst ist die Nebenkostenrechnung des vergangenen Jahres fällig. Die Rechnung für 2021 könnte schon teuer ausfallen. Hier sind alle wichtigen Infos darüber.

Im Herbst kommt oft die Nebenkostenabrechnung. Wie teuer wird sie sein? Was gehört alles zu den Nebenkosten? © Foto: Florian Schuh/dpa

Wie hoch sind Nebenkosten bei 70 qm?

(dmb) Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,88 Euro/qm/Monat betragen. Das ist eine Steigerung von rund 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2018 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 2.764,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2018 aufgebracht werden.

Wie viel Nebenkosten für 1 Person?

Im Jahr 2011 lagen die durchschnittlichen Nebenkosten pro Quadratmeter bei 2,20 EUR im Monat, seitdem sind die Energiepreise weiter gestiegen. Den größten Anteil machen die sogenannten „warmen Betriebskosten“ aus: Mehr als 50 % werden für Warmwasser und Heizung bezahlt.

Die sogenannte „zweite Miete“, kann durchaus auch 3 EUR je Quadratmeter betragen, je nach Verbrauch sogar mehr. Da auch die kommunalen Gebühren stark variieren, gibt es große Unterschiede bei den Mietnebenkosten.

In den östlichen Bundesländern sind die Betriebskosten im Durchschnitt etwas niedriger als im Westen. Die Kosten für Müllabfuhr, Grundsteuer und Versicherungen schlagen in den westlichen Bundesländern kräftig zu Buche.

Wie viel Nebenkosten für 60 qm?

(dmb) Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,88 Euro/qm/Monat betragen. Das ist eine Steigerung von rund 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2018 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 2.764,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2018 aufgebracht werden.

Ist der Strom in den Nebenkosten enthalten?

Die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt, ist die Summe aus Netto-Kaltmiete und Nebenkosten, die monatlich direkt an den Vermieter geht. Zu den Nebenkosten gehören in der Regel allgemeine Betriebskosten plus die Kosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser sowie für die Abwasserentsorgung.

Aber Achtung: Schaut genau hin oder fragt besser nach, über wen Heizung und Wasser angemeldet und abgerechnet werden. In manchen Fällen müsst ihr dafür selbst Verträge mit den Versorgungsunternehmen abschließen. Ebenso wie für Strom. Die Energiekosten gehören nur dann zu eurer im Mietvertrag vereinbarten Warmmiete, wenn die Abrechnung über den Eigentümer läuft. Sonst zahlt ihr dafür extra, also zusätzlich zur Warmmiete. Das gilt auch für den Telefon- und Internetanschluss.

Am besten macht ihr euch eine Übersicht, welche Kosten neben der Warmmiete noch regelmäßig auf euch zu kommen, zum Beispiel Rundfunkgebühren und Mobilfunk. So gibt es keine bösen Überraschungen.

Wie hoch sind die Nebenkosten für 1 Person?

Der einfachste Check, ob die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist, funktioniert über den Vergleich zur Wohnfläche. Der Deutsche Mieterbund berechnet hierzu jährlich einen bundesweiten Durchschnitt. Dieser lag im vergangenen Jahr bei 2,17 € pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Wert eben ein Durchschnitt ist. Regional herrschen große Unterschiede in Deutschland. So lag laut Mieterbund der Durchschnitt in den alten Bundesländern bei 2,14 €, wohingegen in den neuen Bundesländern 2,27 € gezahlt wurde.

Hinzu kommt, dass mögliche Besonderheiten Ihrer Wohnung, wie zum Beispiel klinisch saubergebürstete Schornsteine oder flutlichterstrahlte Hinterhöfe, die Kosten in die Höhe schnellen lassen können. Der Durchschnittswert hat also keine Allgemeingültigkeit und dient nur bedingt der Bewertung Ihrer persönlichen Abrechnung. Er ist jedoch ein erster Richtwert, um ein grobes Gefühl für die Größenordnung Ihrer Nebenkostenabrechnung zu entwickeln.

Je nach Wohnungsgröße, können Sie also folgende Richtwerte für Ihre eigene Wohnung hernehmen.

Was rechnet man an Nebenkosten pro Person?

Im Jahr 2011 lagen die durchschnittlichen Nebenkosten pro Quadratmeter bei 2,20 EUR im Monat, seitdem sind die Energiepreise weiter gestiegen. Den größten Anteil machen die sogenannten „warmen Betriebskosten“ aus: Mehr als 50 % werden für Warmwasser und Heizung bezahlt.

Die sogenannte „zweite Miete“, kann durchaus auch 3 EUR je Quadratmeter betragen, je nach Verbrauch sogar mehr. Da auch die kommunalen Gebühren stark variieren, gibt es große Unterschiede bei den Mietnebenkosten.

In den östlichen Bundesländern sind die Betriebskosten im Durchschnitt etwas niedriger als im Westen. Die Kosten für Müllabfuhr, Grundsteuer und Versicherungen schlagen in den westlichen Bundesländern kräftig zu Buche.

Was zählt nicht zu Nebenkosten?

Als Vermieter:in dürfen Sie Nebenkosten auf Ihre Mieter:innen umlegen – vorausgesetzt, die Nebenkosten sind umlagefähig und im Mietvertrag wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Sie können sich im Mietvertrag auf eine Nebenkostenpauschale oder eine monatliche Vorauszahlung einigen. In § 556 des BGB gibt es klare Vorgaben darüber, welche Nebenkosten sich umlegen lassen und welche nicht. 

Ist Wasser mit in den Nebenkosten?

Die Kosten für die Wasserver- und Entsorgung sind verbrauchsabhängige und umlagefähige Nebenkosten. Sowohl Kosten für Warm-, Kalt- als auch Abwasser werden in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter:innen weiterberechnet. Dabei sind die Warmwasserkosten hauptsächlich verbrauchsabhängig abzurechnen, während die Kosten für die Versorgung mit Kaltwasser und die Entwässerung über einen Verteilerschlüssel auf die jeweiligen Mieter:innen umgelegt wird. Die rechtliche Grundlage dafür ist §2 der Betriebskostenverordnung – BetrKV.

Neben der Menge des tatsächlich verbrauchten Wassers, fallen noch weitere umlagefähige Kosten der Wasserversorgung an, die verbrauchsunabhängigen Allgemeinkosten

  • Grundgebühren des Versorgungsunternehmens
  • Miet-, Eich- und Wartungskostenkosten für Wasserzähler
  • Abrechnungskosten
  • Wartungskosten von Wassermengenreglern
  • Kosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage

Wird Nebenkosten nach Personen oder QM?

Hier bezahlt der Mieter nur das, was er auch tatsächlich verbraucht hat. Dieses Vorgehen klingt erst einmal besonders gerecht. Doch dazu muss man den individuellen Verbrauch natürlich irgendwie ermitteln. Und das geht oft gar nicht, beispielsweise beim Treppenhauslicht, dem Fahrstuhl oder gar dem Gärtner. In der Praxis wird die Aufteilung nach Verbrauch deshalb fast nur bei Heizung und Warmwasser angewendet, denn dabei ist das Vorschrift.

Hier zahlt jede Partei denselben Anteil. „Das ist besonders sinnvoll, wenn die Kosten auch tatsächlich pro Wohnung anfallen, etwa bei Kabelgebühren“, findet Hartmann. Aber auch bei anderen Kosten wie beispielsweise der Treppenhausreinigung oder dem Gärtner kann diese Regelung als fair empfunden werden. Bei Kosten, die stark von der Belegung der Wohnung abhängen, finden viele diese Aufteilung dagegen ungerecht, beispielsweise bei Abfallgebühren.

Was muss der Mieter nicht zahlen?

Wegen der jährlichen Nebenkostenabrechnung gibt es oft Streit zwischen Mieter und Vermieter, gerade wenn es um hohe Nachforderungen geht. Wen wundert es da, dass laut Deutschem Mieterbund die Betriebs- und Heizkosten im vergangenen Jahr das zweithäufigste Beratungsthema bei den örtlichen Mietervereinen waren.

Was muss ich als Mieter alles bezahlen?

Die Grundsteuer zählt zu den öffentlichen, wiederkehrenden Lasten eines Grundstücks und kann daher auf die Mieter umgelegt werden. Die Höhe der Grundsteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren und hängt auch vom durch das jeweilige Finanzamt bestimmten Grundsteuermessbetrag ab. Erhält der Vermieter eine Grundsteuernachforderung kann er ausnahmsweise auch nach der Abrechnungsfrist (1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums) die Kosten auf den Mieter umlegen, da ihn bezüglich der Verspätung der Nebenkostenabrechnung keine Schuld trifft. Im Schnitt zahlen deutsche Mieter für die Grundsteuer 18 Cent je Quadratmeter (Betriebskostenspiegel 2015).

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Dafür müssen Eigentümer eine Erklärung ausfüllen und abgeben. Ungefähr 36 Millionen Grundstücke und Eigentumswohnungen- und häuser müssen in Deutschland neu bewertet werden.

Ab dem 1. Juli 2022 sind in den meisten Großstädten aufgrund der Erneuerung Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, neben anderen Angaben die Wohn- und Nutzfläche ihrer Gebäude den zuständigen Gebäuden auf dem Online-Plattform bis zum 31. Oktober zu übermitteln. Hier kann man mit einem Fehlerpotenzial rechnen, das sich nachteilig auf Mietende auswirken könnte. Eine korrekt berechnete Grundsteuer setzt eine korrekt berechnete Wohnfläche voraus. Nach Einschätzungen von Experten ist die Wohnfläche aber bei fast der Hälfte der Mietwohnungen zu groß berechnet. Das bedeutet höhere Kosten auch für Mieter, denn die Steuer darf weiterhin durch Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.

Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen, denn für die Steuerlast ist zukünftig die Nachbarschaft der Immobilie entscheidend. In beliebten Bezirken wird auch die Steuer steigen. In Gebieten aber, die eher strukturschwach sind, könnte die Steuer in Zukunft günstiger werden.

Auch die Kosten, die durch den Betrieb eines Fahrstuhls entstehen, können auf Mieter in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Das sind insbesondere Kosten des Betriebsstroms, der Überwachung und Pflege des Fahrstuhls und der alle 2 Jahre fälligen Betriebsprüfung. Da diese Kosten auf alle Mieter umgelegt werden, zahlen Mieter in großen Hochhäusern einen geringeren Anteil an Fahrstuhlkosten als Mieter in einem niedrigeren Haus. Zahlen müssen auch diejenige, die eine Mietwohnung im Erdgeschoss bewohnen und somit den Fahrstuhl gar nicht brauchen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde (BGH VIII ZR 103/06). Reparaturkosten zählen nicht zu den Betriebskosten und dürfen dementsprechend nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Laut dem Betriebskostenspiegel für Deutschland zahlen Mieter im Durchschnitt 16 Cent pro m² im Monat an Betriebskosten für einen Fahrstuhl.

Müllbeseitigungskosten können als laufende Kosten ebenfalls auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Müllabfuhr und die Betriebskosten für den Müllschlucker. Auch die Beseitigung von Sperrmüll gehört zu den umlagefähigen Müllbeseitigungskosten. Der Betriebskostenspiegel für Deutschland weist für diese Kosten einen Durchschnittswert von 18 Cent pro m² im Monat aus. Mit den Müllbeseitigungskosten kann der Vermieter auch die Gebühren für die kommunale Straßenreinigung auf Mieter umlegen. Engagiert der Vermieter im Winter einen Räum- und Streudienst, darf er auch die Kosten dafür mit den Mietern abrechnen. Müssen dagegen die Mieter die Winterpflichten übernehmen, darf der Winterdienst nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

– Verteilerschlüssels auch für die Müllkosten Die Wahl des Verteilerschlüssels entscheidend für die Müllbeseitigungskosten, damit einzelne Mieter nicht unverhältnismäßig berücksichtigt werden.

– Anlage zur Müllmengenerfassung Wenn eine Anlage vorhanden ist, muss die wirklich verbrauchte Müllmenge abgerechnet werden.

– Mülltonnen sind Vermieterpflicht Da nach AG Brühl, Urteil v. 4.4.1997, 23 C 193/96 Mieterinnen und Mieter keinen Müll in ihrer Wohnung Müll lagern dürfen, muss der Vermieter einen geeigneten Abstellplatz für die Mülltonnen zur Verfügung stellen.

Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Diese Kosten können, wenn sie regelmäßig auftreten, in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Einmalige besondere Säuberungen zum Beispiel nach Bauarbeiten im Haus gehören nicht dazu. Kommt es hingegen häufiger zu Verschmutzungen oder Graffiti an den Wänden des Hauses, können die Kosten für die Entfernung auf den Mieter in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden (AG Berlin-Mitte GE 2007, 1259). Nach dem Betriebskostenspiegel für Deutschland zahlen Mieter im Durchschnitt 16 Cent pro m² im Monat für die Gebäudereinigung.

Lästige Schädlinge wie Ameisen, Mäuse, Ratten oder Kakerlaken müssen glücklicherweise in den wenigsten Mietshäusern regelmäßig bekämpft werden. Die Kosten für die Beseitigung können dementsprechend in der Regel nicht auf die Mietergemeinschaft abgewälzt werden. Vielmehr gilt bei Schädlingsbefall, dass die- oder derjenige die Kosten der Beseitigung zu tragen hat, der den Befall zu verschulden hat. Derart entstandene Ausgaben kann sich der Vermieter von dem entsprechenden Mieter in Form einer Schadenersatzforderung zurückholen.