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Wie schreibe ich die Begründung für eine Gleichstellung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie schreibe ich die Begründung für eine Gleichstellung?
  2. Was muss der Arbeitgeber bei Gleichstellungsantrag ausfüllen?
  3. Wer füllt den Gleichstellungsantrag aus?
  4. Was muss ich bei einem Gleichstellungsantrag beachten?
  5. Was möchte ich mit einer Gleichstellung erreichen?
  6. Wann macht Gleichstellung Sinn?
  7. Welche Nachteile habe ich durch einen Antrag auf Gleichstellung?
  8. Wie viel Urlaub bei 30 Schwerbehinderung?
  9. Welche Krankheiten erhöhen den Grad der Behinderung?
  10. Ist es sinnvoll einen Gleichstellungsantrag zu stellen?
  11. Was will ich mit Gleichstellung erreichen?
  12. Was bringt mir ein Grad der Behinderung von 30?
  13. Wie viel Geld bekommt ein Arbeitgeber für einen schwerbehinderten?
  14. Welche chronischen Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden?

Wie schreibe ich die Begründung für eine Gleichstellung?

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 und von unter 50 können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Ziel der Gleichstellung ist es, Sie im Alltag und im Berufsleben zu entlasten und Sie zu unterstützen. Lesen Sie hier, wie Sie eine Gleichstellung beantragen.

Unter den folgenden Bedingungen können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen:

Was muss der Arbeitgeber bei Gleichstellungsantrag ausfüllen?

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert. Unter bestimmten Umständen können aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung unter 50 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Was bedeutet die Gleichstellung? Wir haben die wichtigsten Fragen mit einer VdK-Expertin geklärt:

 

Wer füllt den Gleichstellungsantrag aus?

  • Arbeitnehmer, die einen Behinderungsgrad von 30 oder 40 haben, können sich mit schwerbehinderten Menschen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 haben, gleichstellen lassen. Die Gleichstellung wirkt sich auf die nachfolgenden Situationen aus.
  • Mit der Gleichstellung haben die leicht behinderten Arbeitnehmer den gleichen erweiterten Kündigungsschutz wie die schwerbehinderten Arbeitnehmer.
  • Was muss ich bei einem Gleichstellungsantrag beachten?

    Durch die Gleichstellung bekommen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis weniger als 50 dieselben Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Außerdem können Sie nicht so leicht gekündigt werden.

    Im Unterschied zu Menschen mit Schwerbehinderung bekommen gleichgestellte Beschäftigte aber keinen Schwerbehinderten-Ausweis und haben keinen Anspruch auf:

    • Zusatz-Urlaub
    • kostenlose Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder
    • die vorgezogene Altersrente.

    Was möchte ich mit einer Gleichstellung erreichen?

    In dieser Situation gelten Sie nicht als schwerbehindert. Aber ein genauerer Blick auf Ihren Behindertenausweis kann sich dennoch lohnen: Für Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 aber unter 50 innehaben, kann unter Umständen ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden. Die zuständige Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit.

    Wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gleichstellung annimmt, erhalten Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Mit der Gleichstellung ist allerdings kein zusätzlicher Urlaubsanspruch verbunden – dieser gilt nur für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderten-Status. Die Arbeitsagentur kann auch für Gleichgestellte spezielle Lohnkostenzuschüsse zahlen, ein großer Vorteil bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Schließlich haben Sie noch die Möglichkeit, für die Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes Hilfe zu erhalten. Auch Integrationsfachdienste stehen Ihnen mit Gleichstellung zur Verfügung.

    Wann macht Gleichstellung Sinn?

    In dieser Situation gelten Sie nicht als schwerbehindert. Aber ein genauerer Blick auf Ihren Behindertenausweis kann sich dennoch lohnen: Für Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 aber unter 50 innehaben, kann unter Umständen ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden. Die zuständige Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit.

    Wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gleichstellung annimmt, erhalten Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Mit der Gleichstellung ist allerdings kein zusätzlicher Urlaubsanspruch verbunden – dieser gilt nur für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderten-Status. Die Arbeitsagentur kann auch für Gleichgestellte spezielle Lohnkostenzuschüsse zahlen, ein großer Vorteil bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Schließlich haben Sie noch die Möglichkeit, für die Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes Hilfe zu erhalten. Auch Integrationsfachdienste stehen Ihnen mit Gleichstellung zur Verfügung.

    Welche Nachteile habe ich durch einen Antrag auf Gleichstellung?

    Mit einer Gleichstellung erhalten die Betreffenden grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Sie haben damit im Wesentlichen die gleichen Rechte und Ansprüche, z. B. den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht. Sie fallen auch unter den besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber können finanzielle Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhalten, und sich gleichgestellte Menschen bei der Ermittlung der Ausgleichsabgabe auf die Pflichtarbeitsplätze anrechnen lassen. Gleichgestellte Menschen können auch die Schwerbehindertenvertretung mitwählen.

    Gleichgestellte Beschäftigte erhalten jedoch keinen Schwerbehindertenausweis und haben keinen Anspruch auf:

    • Zusatzurlaub
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    • die vorgezogene Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres

    Wie viel Urlaub bei 30 Schwerbehinderung?

    Zusatzurlaub für Personen mit Schwerbehinderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie einen Grad der Behinderung von 50 oder höher haben. Bei wöchentlich fünf Arbeitstagen besteht Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub im Jahr.

    ‌Personen mit Schwerbehinderung in Beschäftigungsverhältnissen haben gemäß § 208 Abs. 1 SGB IX Anspruch auf bezahlte zusätzliche Urlaubstage. ‌‌Bei einer Fünf-Tage-Woche erhalten Beschäftigte jährlich 5 Tage Zusatzurlaub. Bei mehr oder weniger Arbeitstagen pro Woche erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub. Pro wöchentlichem Arbeitstag kommt ein Tag Zusatzurlaub zustande. Arbeitet eine schwerbehinderte Person etwa an drei Tagen die Woche, hat sie Anspruch auf drei Tage Zusatzurlaub im Jahr.

    Welche Krankheiten erhöhen den Grad der Behinderung?

    Die Einstufung einer Person als schwerbehindert erfolgt dann, wenn bei ihm ein sogenannter Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 und mehr festgestellt wird. Werden Krankheiten chronisch oder verlaufen sie besonders schwer, ist eine Einstufung in einen hohen GdB sehr wahrscheinlich. So werden etwa chronische Darmerkrankungen wie eine Colitis Ulcerosa bei anhaltenden Beschwerden ebenso mit einem GdB von 50 bis 60 eingeschätzt wie eine chronische Hepatitis, die eine starke entzündliche Aktivität aufweist. Auch Betroffene, die unter schwerer Migräne leiden, bei der nur wenige Tage Pause zwischen den Anfällen liegt, können einen Grad der Behinderung von 50 bis 60 erreichen.

    Als schwer chronisch gilt eine Erkrankung immer dann, wenn der Betroffene mindestens einmal im Vierteljahr auf eine ärztliche Behandlung angewiesen ist. Oder dann, wenn er sich sogar dauerhaft in Behandlung befinden muss, weil sich andernfalls die Erkrankung stetig verschlimmern würde.

    Die Möglichkeit der Anerkennung einer chronischen Krankheit als Behinderung geht im übrigen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11 zurück. Es dient dazu, Betroffene vor einer Diskriminierung wegen ihres Gesundheitszustandes zu schützen.

    Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Abhängig vom individuellen Landesrecht kann auch das Landratsamt oder das Landesamt für Soziales dafür verantwortlich sein. Wenn Sie sich hier unsicher sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. der örtlichen Gemeindeverwaltung nach. Dort können Sie auch dann formlos die Zusendung des Antragsformulars erledigen, wobei einige Versorgungsämter dieses auch online zur Verfügung stellen.

    Das Versorgungsamt holt in der Folge die notwendigen Befunde ein und erstellt auf deren Basis einen sogenannten Feststellungsbescheid. Dieser enthält auch den Grad der Behinderung und die damit verbundenen und zuerkannten Merkzeichen. Sie können den Bearbeitungszeitraum des Schwerbehindertenantrages auch verkürzen, indem Sie vorher selbst alle Befunde über die Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Arzt oder Krankenhaus einholen und gleich mit dem Antrag vorlegen.

    Hier finden Sie eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises für alle Bundesländer.

    Ist es sinnvoll einen Gleichstellungsantrag zu stellen?

    „Sie haben doch immerhin einen Grad der Behinderung von 30. Nehmen Sie doch die Klage zurück und lassen Sie sich gleichstellen“, so oder ähnlich lautet häufig der Tipp eines Richters in der Verhandlung.

    Aber: Warum sagt er/sie das? Lohnt sich eine Gleichstellung wirklich?

    Was will ich mit Gleichstellung erreichen?

    Zuerst benötigen Sie für Ihren Gleichstellungsantrag ein Gleichstellungsformular. Wenden Sie sich hierzu an die Arbeitsagentur. Um eine Gleichstellung zu erreichen, müssen Sie mehr als 18 Stunden arbeiten.

    Sie können mit erfolgreichem Gleichstellungsantrag erreichen, dass Sie, wenn Sie einen GdB von 30 bis 40 vorweisen, mit Menschen mit Schwerbehinderung, die einen Behinderungsgrad von mehr als 50 vorweisen, gleichgestellt werden. 

    Das Formular muss unbedingt folgende Auskünfte enthalten: Vorname und Name, Anschrift, Anschrift Ihres Arbeitgebers, Auskünfte über Ihren Arbeitsplatz und Ihre Arbeitswochenstunden.

    Was bringt mir ein Grad der Behinderung von 30?

    Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gibt es nicht nur finanzielle Vorteile. Unter anderem kann dann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, durch den Menschen mit Behinderung Leistungen und Hilfen erhalten können. Aber auch ein Grad der Behinderung von 30 kann Vorteile bringen – es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

    Der Schwerbehindertenausweis kann mit einem GdB von 30 noch nicht beantragt werden, allerdings kann auf einen abgelehnten Antrag für einen Schwerbehindertenausweis Widerspruch eingelegt werden. Dieser Schritt kann sich lohnen, wenn der GdB knapp vor 50 liegt. Für einen Widerspruch bleibt ein Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit.

    Wie viel Geld bekommt ein Arbeitgeber für einen schwerbehinderten?

    Viele Arbeitgeber schrecken davor zurück, Arbeitnehmer anzustellen, von welchen sie sich einen Rückgang der Produktivität erwarten – bei gleichzeitigem Anstieg der Kosten. Dies trifft vor allem solche Personen, welche durch geringe Qualifizierung oder besonderen Betreuungsaufwand schnell in der Schublade »zu arbeitsintensiv« verschwinden.

    Für alle Arbeitnehmer, die erfahrungsgemäß nur erschwert zu vermitteln oder zu beschäftigen sind, zahlt die Agentur für Arbeit besondere Lohnzuschüsse im Falle von Einstellung und Beschäftigung.

    Welche chronischen Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden?

    Die Einstufung einer Person als schwerbehindert erfolgt dann, wenn bei ihm ein sogenannter Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 und mehr festgestellt wird. Werden Krankheiten chronisch oder verlaufen sie besonders schwer, ist eine Einstufung in einen hohen GdB sehr wahrscheinlich. So werden etwa chronische Darmerkrankungen wie eine Colitis Ulcerosa bei anhaltenden Beschwerden ebenso mit einem GdB von 50 bis 60 eingeschätzt wie eine chronische Hepatitis, die eine starke entzündliche Aktivität aufweist. Auch Betroffene, die unter schwerer Migräne leiden, bei der nur wenige Tage Pause zwischen den Anfällen liegt, können einen Grad der Behinderung von 50 bis 60 erreichen.

    Als schwer chronisch gilt eine Erkrankung immer dann, wenn der Betroffene mindestens einmal im Vierteljahr auf eine ärztliche Behandlung angewiesen ist. Oder dann, wenn er sich sogar dauerhaft in Behandlung befinden muss, weil sich andernfalls die Erkrankung stetig verschlimmern würde.

    Die Möglichkeit der Anerkennung einer chronischen Krankheit als Behinderung geht im übrigen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11 zurück. Es dient dazu, Betroffene vor einer Diskriminierung wegen ihres Gesundheitszustandes zu schützen.

    Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Abhängig vom individuellen Landesrecht kann auch das Landratsamt oder das Landesamt für Soziales dafür verantwortlich sein. Wenn Sie sich hier unsicher sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. der örtlichen Gemeindeverwaltung nach. Dort können Sie auch dann formlos die Zusendung des Antragsformulars erledigen, wobei einige Versorgungsämter dieses auch online zur Verfügung stellen.

    Das Versorgungsamt holt in der Folge die notwendigen Befunde ein und erstellt auf deren Basis einen sogenannten Feststellungsbescheid. Dieser enthält auch den Grad der Behinderung und die damit verbundenen und zuerkannten Merkzeichen. Sie können den Bearbeitungszeitraum des Schwerbehindertenantrages auch verkürzen, indem Sie vorher selbst alle Befunde über die Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Arzt oder Krankenhaus einholen und gleich mit dem Antrag vorlegen.

    Hier finden Sie eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises für alle Bundesländer.