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Wird die Mütterrente extra ausgezahlt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wird die Mütterrente extra ausgezahlt?
  2. Wird die Mütterrente monatlich gezahlt?
  3. Wie wird die Mütterrente gezahlt?
  4. Wie hoch ist die Mütterrente monatlich?
  5. Wie hoch ist die Mütterrente für 1 Kind?
  6. Wie lange wird die Mütterrente ausgezahlt?
  7. Wann gibt es die Nachzahlung der Mütterrente?
  8. Wird die Mütterrente rückwirkend gezahlt?
  9. Was bekommt man für 1 Kind Rente?
  10. Wie viel Mütterrente bei 2 Kindern?
  11. Wie viel Rente kriegt eine Frau pro Kind?
  12. Ist die Mütterrente im Rentenbescheid ausgewiesen?
  13. Wo finde ich die Berechnung der Mütterrente auf meinem Rentenbescheid?
  14. Wie viel Rente bekommt man für 2 Kinder?
  15. Wie erkenne ich die Mütterrente im Rentenbescheid?

Wird die Mütterrente extra ausgezahlt?

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Wird die Mütterrente monatlich gezahlt?

Die Mütterrente richtet sich insbesondere an Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren sind, und soll die Erziehungszeiten von Eltern besser anerkennen. Unterschieden wird zwischen der Mütterrente I und der Mütterrente II. 

Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es die Mütterrente seit dem 1. Januar 2014. Die Mütterrente II wurde fünf Jahre später am 1. Januar 2019 eingeführt. Pro Kind können Erziehende jetzt bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten. Erziehende von Kindern, die 1992 oder später geboren sind, erhalten bis zu drei Jahre - also bis zu drei Rentenpunkte - pro Kind.

Laut der Deutschen Rentenversicherungen werden die Zeiten der Kindererziehung so auf die Rente angerechnet, als hätten Erziehende "Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes alles Versicherten gezahlt". Und wer währenddessen gearbeitet hat, erhält diese Beiträge zusätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze angerechnet.

Wie wird die Mütterrente gezahlt?

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Wie hoch ist die Mütterrente monatlich?

Wie viele Jahre werden pro Kind für die Rente angerechnet?

Für die Zeit der Kindererziehung werden Mütter oder Väter ungefähr so gestellt, als hätten sie die Rentenbeiträge nach Berechnung eines Durchschnittswertes gezahlt.

Wie viel Mütterrente du bekommst, hängt davon ab, wie lange du deine Kinder erzogen hast. Ein Jahr Kindererziehungszeit erhöht deine Rente pro Monat um rund 34 Euro.

Dein Kind ist vor 1992 geboren? Dir wird pro Kind bis zu 2 Jahre und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben.

Wie hoch ist die Mütterrente für 1 Kind?

  • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
  • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
  • Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
  • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
  • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Wie lange wird die Mütterrente ausgezahlt?

Für Kinder, welche vor 1992 geboren worden sind, wurde den Müttern in der Vergangenheit ein Jahr Erziehungszeit zur Rente angerechnet. Nicht besonders viel, fanden Betroffene und Politiker, und so wurde zum 01.07.2014 die sogenannte „Mütterrente“ eingeführt. Doch was ist das eigentlich? Und ab wann wird sie ausgezahlt?

Was ist die Mütterrente? Wer hat einen Anspruch darauf?

Wann gibt es die Nachzahlung der Mütterrente?

„Die Umsetzung der neuen Mütterrente ist abgeschlossen“, so die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Die Mütterente II ist zum 1. Januar 2019 eingeführt worden.

Durch die neue Mütterrente bekommen Mütter und Väter für jedes Kind, dass vor 1992 geboren wurde, ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Dies entspricht im Osten einem Wert von 15,95 Euro im Monat. Im Westen sind es 16,53 Euro.

Wird die Mütterrente rückwirkend gezahlt?

Für Kinder, welche vor 1992 geboren worden sind, wurde den Müttern in der Vergangenheit ein Jahr Erziehungszeit zur Rente angerechnet. Nicht besonders viel, fanden Betroffene und Politiker, und so wurde zum 01.07.2014 die sogenannte „Mütterrente“ eingeführt. Doch was ist das eigentlich? Und ab wann wird sie ausgezahlt?

Was ist die Mütterrente? Wer hat einen Anspruch darauf?

Was bekommt man für 1 Kind Rente?

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Wie viel Mütterrente bei 2 Kindern?

Ohne Nach­wuchs läuft bei der Rente nichts. Er ist es, der für die gesetzlichen Renten späterer Generationen sorgen muss. Aber Kinder können das Erwerbs­leben ziemlich durch­einander wirbeln. Die Folge: Renten von Eltern – meist die der Mütter – fallen oft nied­riger aus als von Kinder­losen. Für Eltern sieht der Gesetz­geber daher zusätzliche Renten­punkte und andere Leistungen vor. Sie sollen Nachteile ausgleichen. Aber was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kinder­erziehungs­zeiten, zwischen Kinder­zuschlag und Kinder­zulage? Muss man Leistungen für Eltern bei der Renten­versicherung beantragen? Hier beant­worten wir die wichtigsten Fragen. Eine Infografik erklärt, wie Kindererziehung bei der Rente berücksichtigt wird; außerdem zeigen wir die wichtigsten Rentenleistungen für Eltern im Über­blick.

1. Wie erhalte ich Rente für die Kinder­erziehung?

Wie viel Rente kriegt eine Frau pro Kind?

  • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
  • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
  • Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
  • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
  • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Ist die Mütterrente im Rentenbescheid ausgewiesen?

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Wo finde ich die Berechnung der Mütterrente auf meinem Rentenbescheid?

  • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
  • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
  • Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
  • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
  • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Wie viel Rente bekommt man für 2 Kinder?

Die Mütterente ist keine eigene Rentenart, so wie etwa die Hinterbliebenenrente oder die Erwerbsminderungsrente. Der Begriff steht vielmehr für eine stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente. Er stammt auch nicht aus dem Rentenrecht, sondern aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Damals haben die Unionsparteien für eine rentenrechtliche Gleichbehandlung von Müttern älterer und jüngerer Kinder geworben.

Zu einer Gleichbehandlung ist zwar es bis heute nicht gekommen. Dennoch haben zwei Gesetzesreformen – Mütterrente I und Mütterrente II – Verbesserungen für Mütter und Väter von vor 1992 geboren Kindern gebracht.

Mütterrente bekommt, wer eine Altersrente empfängt und Kindererziehungszeit anerkannt bekommt. Das kann zur selben Zeit immer nur ein Elternteil sein. Grundsätzlich ist das zunächst die Mutter. Das gilt auch, wenn sich beide Eltern die Erziehung teilen. Darüber hinaus können auch andere Erziehende Kindererziehungszeit anerkannt bekommen und somit Mütterrente erhalten, zum Beispiel:

Ja. Entscheidend für die Anerkennung einer Erziehungszeit ist, wer das Kind überwiegend erzogen hat. Zwar geht die Rentenversicherung zunächst von der Mutter aus. Jedoch können Eltern die Kindererziehungszeit auf den Vater übertragen – rückwirkend maximal zwei Monate. In diesem Fall benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame schriftliche Erklärung beider Elternteile. Ohne eine solche Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er das Kind überwiegend erzogen hat.

Wie erkenne ich die Mütterrente im Rentenbescheid?

Es können Rentenverluste durch die Mütterrente eintreten, wenn die Rentenpunkte aus der Mütterrente und Rentenpunkte aus Pflichtbeitragszeiten zusammen einen gesetzlichen Höchstwert an Entgeltpunkten überschreiten. Dann wird die „Mütterrente“ gekürzt. Oder genauer ausgedrückt, die für die Kindererziehungszeiten errechneten Entgeltpunkte werden soweit gekürzt, bis die gesetzliche Entgeltpunktehöchstgrenze erreicht ist. So steht es in § 70 Absatz 2 SGB VI geschrieben.

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