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Was zahlt Gebäudeversicherung bei Überschwemmung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was zahlt Gebäudeversicherung bei Überschwemmung?
  2. Wer übernimmt die Kosten bei einem Wasserschaden?
  3. Ist Hochwasser in der Hausratversicherung?
  4. Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden durch Regen?
  5. Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden nicht?
  6. Wer haftet bei Rückstauschäden?
  7. Wann zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht?
  8. Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?
  9. Was ist der Unterschied zwischen Überschwemmung und Hochwasser?
  10. Was zahlt die Elementarversicherung nicht?
  11. Welche Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung nicht?
  12. Welche Wasserschaden sind nicht versichert?
  13. Was steht mir bei einem Wasserschaden zu?
  14. Was zählt als Wasserschaden?
  15. Wer muss Wasserschaden beweisen?

Was zahlt Gebäudeversicherung bei Überschwemmung?

  • Um ausreichend gegen Unwetterschäden abgedeckt zu sein, ist es ratsam sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarversicherung zu ergänzen, falls sie nicht eingeschlossen ist.

  • Das neue Cell-Broadcast-Warnsystem in Deutschland ergänzt den bestehenden Warnmix aus Sirenen, Apps und Rundfunk und sendet im Notfall eine Warn-SMS an alle Mobilfunktelefone.

  • Unter anderem Rückstausicherungen, Boden- und Türschwellen, drucksichere Kellerfenster und Eingangsüberdachungen können dazu beitragen Immobilien vor Unwetterschäden zu schützen.

  • In der Regel werden Arbeitnehmende zur Schadensbeseitigung freigestellt. Über die Zumutbarkeit eines Schulbesuches bei Sturm entscheiden die Eltern.

Deutschland ist zwar nicht bekannt für extreme Naturkatastrophen, aber dennoch wird prognostiziert, dass es auch hierzulande als Folge des Klimawandels immer öfter zu schweren Unwettern und Naturkatastrophen kommen wird, die enorme Schäden an Gebäuden und Eigentum verursachen und verheerende Auswirkungen auf die betroffenen Menschen haben. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind 2021 allein bei der Sturzflut im Ahrtal monetäre Extremwetterschäden von 33,4 Milliarden Euro entstanden.

Um sich gegen die finanziellen Folgen solcher Naturkatastrophen abzusichern, gibt es verschiedene Versicherungen, die im Fall der Fälle existentiell sein können.

Werden Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Keller durch durch an die Oberfläche tretendes Grundwasser in Folge von Starkregen überschwemmt und wird dabei Ihr Hausrat, also Möbel oder Inventar, beschädigt, kommt Ihre Hausratversicherung (wie bei der Wohngebäudeversicherung) nur dafür auf, wenn Sie eine Elementarversicherung mit eingeschlossen haben. Denn Hausratversicherungen schließen in der Regel Schäden durch Überschwemmungen z. B. auch durch Starkregen aus. Anders ist es bei Leitungswasserschäden – zum Beispiel nach einem Rohrbruch. Hier zahlt Ihre Versicherung Ihren Schaden für Sie.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Wasserschaden?

Kostencheck-Experte: Versicherungen kommen grundsätzlich nur dann für die Kosten eines Wasserschadens auf, wenn es sich um einen sogenannten Leitungswasserschaden handelt. Ein Leitungswasserschaden ist dadurch definiert, dass Leitungswasser an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle austritt (Rohrbruch, undichte Rohrleitungsverbindung, Geräteanschluss oder Wasseraustritt direkt aus defektem Gerät).

Beim Umkippen des Aquariums oder bei einem Schaden am Wasserbett zahlt die Versicherung deshalb im Allgemeinen nicht – außer das ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich eingeschlossen oder zusätzlich vereinbart.

Schäden, bei denen das Wasser nicht aus irgendwelchen Leitungen stammt (z. B. schadhafte Abdichtung der Kellerwände) sind ebenfalls in den allermeisten Fällen nicht von der Versicherung gedeckt, die Kosten für die Behebung des Schadens muss man also rein selbst tragen.

Ist Hochwasser in der Hausratversicherung?

Als Hochwasser bezeichnet man eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von Land, meist infolge von sehr starkem Regen. Jedes Jahr verursachen Naturgefahren wie Hochwasser erhebliche Schäden an Häusern und Grundstücken.

Egal, ob durch eine Überschwemmung oder einen Rückstau aus der Kanalisation ─ Wasser kann zu beträchtlichen Schäden an Hausrat und Gebäude führen. Für eine Sanierung von Keller, Dach oder Wänden bzw. für den Ersatz beschädigter Möbel und Gegenstände, müssen Hausbesitzer dann eine große Menge Geld aufbringen. Der GDV, ein Gesamtverband deutscher Versicherungen, beziffert allein die Kosten des Hochwassers von 2021 so z. B. auf über 8 Milliarden Euro.2

Um das Risiko für Hochwasserschäden abzuschätzen, teilen die Versicherungen alle Regionen in Deutschland in drei Gefährdungsklassen ein, wobei Gefährdungsklasse 3 ein besonders hohes Risiko für Überschwemmung bedeutet.

Vor Schäden an Hausrat oder Gebäude schützt grundsätzlich eine Hausratversicherung bzw. eine Wohngebäudeversicherung. Damit die Hausratversicherung auch bei Hochwasser greift, muss jedoch ein separater Versicherungsschutz für sogenannte Elementarschäden abgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung.

Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden durch Regen?

Schnell handeln: Wasser abdrehen, Wohnung sichern, Schaden dokumentieren, Versicherer anrufen. © Getty Images

Schusselig­keit kann teuer werden. Bei ­einem Haus­eigentümer in Kaisers­lautern stand nach der Rück­kehr aus einem Kurz­urlaub Wasser in der Wohnung. Die Heizung war ausgefallen, eine Leitung einge­froren. Der Mann meldete das der Versicherung – aber der falschen. Und als nach wenigen Tagen der Hinweis kam, man sei nicht zuständig, ließ er mehrere Wochen verstreichen, bis er seinem Gebäude­versicherer Bescheid gab. Der lehnte eine Entschädigung ab. Die Schadens­anzeige hätte unver­züglich kommen müssen, praktisch sofort. Der Mann blieb auf dem Schaden von über 70 000 Euro sitzen (Ober­landes­gericht Zweibrü­cken, Az. 1 U 187/99).

Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden nicht?

Ist erst mal viel Wasser im Haus, sitzt der Schock meist tief. Noch tiefer sitzt der Schock dann, wenn die Versicherung nach einem Wasserschaden nicht zahlt. Wann Versicherungen zahlen müssen, sehen Versicherungsnehmer naturgemäß häufig anders als Versicherungen. Weiter unten erhalten Sie eine kleine Einführung in den Bereich Wasserschaden.

Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht sind wir seit über 20 Jahren damit beschäftigt, ersatzpflichtige Wasserschäden für unsere Mandanten gegenüber Versicherern durchzusetzen. Unsere 6 Fachanwälte im Versicherungsrecht, ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig und niemals für Versicherer, kennen alle Tricks der Versicherer und wissen, wie man darauf reagiert.

Wenn Sie aber einen konkreten Wasserschaden-Fall erlitten haben, dann können Sie uns Ihren Fall gerne zur kostenfreien Ersteinschätzung schildern. Unser Team von 8 Fachanwälten für Versicherungsrecht/über 35 Anwälte insgesamt (bundesweit) freut sich über Ihre Anfrage.

Bevor eine Versicherung die Kosten für einen Wasserschaden übernimmt, prüft sie, ob das Risiko überhaupt versichert ist. Und die Versicherung prüft, ob versicherte Gegenstände beschädigt oder zerstört worden sind.

Wer haftet bei Rückstauschäden?

Das Oberlandesgericht (OLG) hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde als Betreiberin des Kanals seien wegen der fehlenden Rückstausicherung ausgeschlossen. Als Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Kastanie befinde, falle ihr eine Verkehrssicherungspflichtverletzung im Hinblick auf den Kanal nicht zur Last, weil es keine konkreten Anhaltspunkte für das Eindringen von Baumwurzeln in die Kanalisation gegeben habe.

Der BGH hat die Sache nun an das OLG zurückverwiesen. Er hat entschieden, dass Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines baumbestandenen Grundstücks wegen der Verwurzelung eines Abwassersystems zwar nicht von vornherein ausgeschlossen sind, jedoch unter besonderen Umständen in Betracht kommen.

Es hänge von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, ob und in welchem Umfang ein Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für einen auf seinem Grundstück stehenden Baum Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen auch in Bezug auf die mögliche Verwurzelung eines Abwasserkanals durchführen muss, so der Senat. Dabei sei zunächst die räumliche Nähe des Baums und seiner Wurzeln zu dem Abwassersystem sowie Art bzw. Gattung, Alter und Wurzelsystem des Baums zu berücksichtigen.

Wann zahlt die Versicherung den Wasserschaden nicht?

Weil ein Wasserschaden viele verschiedene Ursachen haben kann, ist nicht immer eindeutig, welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist. Versicherte können daher das Problem haben, dass bei Wasserschaden die Versicherung nicht zahlt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung die Kosten des Wasserschadens deckt, erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.

Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?

  • Die Gebäude­versicherung leistet bei Schäden durch Leitungswasser.

  • Es ist jedoch wichtig, wo genau das Wasser ausgetreten ist.

  • Bei Wasserschäden durch Starkregen oder Überschwemmung ist eine Elementarschaden­versicherung nötig.

  • Bei einem Wasserschaden sind häufig auch die Hausrat­versicherung und die private Haftpflicht­versicherung relevant.

  • Lesen Sie die Versicherung­sbedingungen Ihrer Gebäude­versicherung genau, um Ihren Schutz im Fall eines Wasserschadens zu prüfen.

Keine andere Schadensart wird der Wohngebäude­versicherung so häufig gemeldet wie ein Wasserschaden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt es in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Rohrbruch. Zu den typischen Ursachen gehören Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Heizungsanlagen und undichte Trink- und Abwasserleitungen.

Was ist der Unterschied zwischen Überschwemmung und Hochwasser?

Weil ein Wasserschaden viele verschiedene Ursachen haben kann, ist nicht immer eindeutig, welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist. Versicherte können daher das Problem haben, dass bei Wasserschaden die Versicherung nicht zahlt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung die Kosten des Wasserschadens deckt, erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.

Was zahlt die Elementarversicherung nicht?

Dauerregen, schwere Gewittergüsse und Unwetter können Schäden am Haus und Grundstück verursachen. Kommt es in Folge starker Niederschläge zu Überschwemmungen, sind die Schäden an Gebäude und Grundstück meist nicht unerheblich. Immer wieder kommt es, vor allem im Hochsommer, zu Unwettern mit Starkregen, wie zuletzt die Überschwemmungen und Hochwasser mit den dramatischen Folgen in NRW.

Ein Anstieg der abgeschlossenen Elementarversicherungen für Überschwemmungs- und Rückstaurisiko ist in den letzten Jahren zu verzeichnen. Doch welche Versicherung kommt in einem solchen Schadensfall auf und was ist zu tun, wenn die Versicherung die Regulierung der Unwetterschäden und daraus folgender Überschwemmung ablehnt? Welche Schäden werden durch eine Versicherung überhaupt abgedeckt?

Um sich gegen einen Überschwemmungsschaden, Schneedruck oder Rückstau oder abzusichern, brauchen Hausbesitzer meistens eine spezielle Versicherungspolice. Dies ist die sogenannte Elementarversicherung. Mit einer herkömmlichen Gebäude- oder Hausratversicherung sind diese grundsätzliche gegen die Grundgefahren Feuer, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser geschützt. In den letzten Jahren jedoch hat sich das Klima in unseren Breiten verändert und die Anzahl der Unwetterschäden und der Naturkatastrophen und nimmt sehr stark zu. Durch starken Regen werden die Landstraßen innerhalb von wenigen Minuten zu zerreißenden Flüssen. So bahnt sich das Wasser seinen Weg und dringt in Wohnungen und Kellerräume ein. Zugleich nehmen die Schäden durch Lawinen oder Schneedruck zu.

Der Begriff der Elementarschäden beinhaltet Schäden durch Gefahren aus der Natur wie Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen, Erdsenkungen oder Erdrutsche. Ebenso Hochwasser oder Starkregen, welche zu einem Überschwemmungsschaden führen, gehören dazu. Dringt das Wasser in die Rohre am oder in das Gebäude ein und fluten über die sanitären Anlagen im Bad oder in der Küche, wird von einem Rückstau gesprochen.

Das Jahr 2020 gehörte gemäß der Ergebnisse der Versicherungswirtschaft zu einem der schlimmsten Sturmjahre in den letzten 20 Jahre. Die Versicherer sind in diesem Jahr für Schäden der Höhe von circa 2,5 Milliarden Euro aufgekommen. Nur für den Sturm „Sabine“ im Winter mussten die Gesellschaften 600 Millionen Euro zahlen. Jedoch haben Hagel und Sturm in ganz Deutschland sehr viel höhere Schäden angerichtet, für welche allerdings kein Schutz bestand. Die meisten Betroffenen wollten die Kosten für eine solche Versicherung sparen oder meinten, dass sie dieses Problem nicht treffen wird.

Erdrutsche und Erdsenkungen kommen meistens dort vor, wo im Untertage- oder Tagebau gefördert wird oder einst wurde. Solche Lawinen sind meistens von den Hängen der Berge gelöste Schneemassen, welche ins Tal herabstürzen. Unter dem Schneedruck brach ebenfalls im Jahre 2006 die Eissporthalle in der Stadt Bad Reichenhall zusammen. Dies sind Schäden, welche von der Elementarversicherung getragen werden. Ebenfalls abgesichert sind auch Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

Welche Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

  Ein durch die Natur verursachter Schaden gilt versicherungstechnisch als Elementarschaden. Dazu zählen Schäden aufgrund von Hochwasser, Überschwemmungen oder Stürmen, die in der Umgebung des Hauses Bäume entwurzeln oder Gebäude abdecken. In den meisten Kantonen decken kantonale Gebäudeversicherungen einen Elementarschaden, der in der Feuerversicherung für Gebäude mit eingeschlossen ist. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis bieten private Gesesellschaften Versicherungen gegen Elementarschaden an. 

Welche Wasserschaden sind nicht versichert?

  • An welche Versicherung muss ich mich bei einem Wasserschaden wenden?
    • Schäden am Mobiliar und anderen Gegenständen des Hausrats
    • Schäden am Gebäude
    • Überschwemmung und Rückstau
    • Jemand anderes hat einen Schaden verursacht
  • Von einem Wasserschaden spricht man in erster Linie, wenn Wasser austritt, obwohl es das nicht sollte. In der Fachsprache ist die Rede vom „bestimmungswidrigen Austritt“. Schuld daran sind in aller Regel geplatzte Rohre, offene Fenster oder falsch montierte Anschlüsse. Die Folgen können gravierend sein. Dringt Feuchtigkeit in das Mauerwerk, bildet sich langfristig Schimmel und Hausschwamm. Neben gesundheitlichen Risiken für die Bewohner droht daneben ein erheblicher Wertverlust des Gebäudes. Nicht selten stehen daher hohe Beträge im Raum. Kein Wunder, dass es nach einem Wasserschaden häufig zum Streit mit der Versicherung kommt.

    Was steht mir bei einem Wasserschaden zu?

  • An welche Versicherung muss ich mich bei einem Wasserschaden wenden?
    • Schäden am Mobiliar und anderen Gegenständen des Hausrats
    • Schäden am Gebäude
    • Überschwemmung und Rückstau
    • Jemand anderes hat einen Schaden verursacht
  • Von einem Wasserschaden spricht man in erster Linie, wenn Wasser austritt, obwohl es das nicht sollte. In der Fachsprache ist die Rede vom „bestimmungswidrigen Austritt“. Schuld daran sind in aller Regel geplatzte Rohre, offene Fenster oder falsch montierte Anschlüsse. Die Folgen können gravierend sein. Dringt Feuchtigkeit in das Mauerwerk, bildet sich langfristig Schimmel und Hausschwamm. Neben gesundheitlichen Risiken für die Bewohner droht daneben ein erheblicher Wertverlust des Gebäudes. Nicht selten stehen daher hohe Beträge im Raum. Kein Wunder, dass es nach einem Wasserschaden häufig zum Streit mit der Versicherung kommt.

    Was zählt als Wasserschaden?

    2021 ist das teuerste Naturgefahrenjahr seit Beginn der Statistik Anfang der 1970er-Jahre. Stürme, Hagel und Starkregen haben an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen Schäden von rund 12,5 Milliarden Euro verursacht. Versicherer registrieren zudem einen Wechsel zwischen schadenarmen und schadenreichen Jahren. Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst vor unserer Haustür angekommen.

    All das macht deutlich: Versicherungsschutz gegen Naturgefahren und dadurch verursachte Wasserschäden in den eigenen vier Wänden wird immer wichtiger. Verbraucher sollten ihre Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung um eine Versicherung gegen erweiterte Naturgefahren (Elementarschadenversicherung) ergänzen. Nur mit dieser sind sie gegen die Folgen von Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser versichert. Die Elementarschadenversicherung trägt auch die Kosten für die Trocknung der betroffenen Bereiche. Denn erst wenn keine Feuchtigkeit mehr im Haus ist, kann die Sanierung beginnen. 54 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland haben diesen Schutz noch nicht.

    Geplatzte Leitungen und ausgelaufene Heizboiler sorgen regelmäßig für Ärger bei Mietern, Vermietern und Eigentümern. Und: Sie sorgen schnell für große Schäden. Rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden zählen die Gebäude- und Hausratversicherer hierzulande – Jahr für Jahr. Im Schnitt entsteht alle 30 Sekunden ein Leck. Im Jahr 2020 entstanden so Schäden in Höhe von 3,3 Mrd. Euro in der Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherungen übernahmen Kosten von 280 Millionen Euro für Leitungswasserschäden.

    Eine der häufigsten Ursachen für Leitungswasserschäden: das Alter der Immobilie. Bei Gebäuden, die älter als 50 Jahre sind, liegt die Gefahr eines Wasserschadens bei mehr als 50 Prozent. Bei Neubauten ist sie mit 15,8 Prozent deutlich geringer. Je älter eine Immobilie ist, desto wichtiger wird daher die regelmäßige Wartung der Leitungen. Vor allem im Winter können Wasserleitungen bersten - sofern Eigenheimbesitzer, Vermieter und Mieter nicht entsprechend vorbeugen.

    Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Spül- und Waschmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen. Die Wohngebäudeversicherung trägt auch die Kosten für die Trocknung der Bausubstanz.

    Wer muss Wasserschaden beweisen?

    Ist die Schadensursache zwischen den Vertragsparteien streitig, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass sie dem Obhutsbereich des Mieters entstammt. Sind sämtliche Ursachen, die im Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, ausgeräumt, trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat.