:

Wann verjährt eine Rückforderung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann verjährt eine Rückforderung?
  2. Kann das Arbeitsamt nach 10 Jahren Geld zurück?
  3. Wann ist eine Forderung vom Jobcenter verjährt?
  4. Wie lange kann das Jobcenter zurückfordern?
  5. Wann verjährt Rückzahlung an Jobcenter?
  6. Wie lange kann das Jobcenter Geld zurück verlangen?
  7. Was darf das Jobcenter zurückfordern?
  8. Wie lange rückwirkend darf das Jobcenter Kontoauszüge verlangen?
  9. Kann das Jobcenter nach 5 Jahren Geld zurückfordern?
  10. Wann sind Überzahlungen verjährt?
  11. Was tun wenn Jobcenter Geld zurückfordern?
  12. Wann verjährt eine Rückzahlung beim Jobcenter?
  13. Wie lange kann das Jobcenter Überzahlungen zurückfordern?
  14. Wann verjährt eine Geldforderung vom Jobcenter?
  15. Bis wann kann Jobcenter Geld zurückfordern?

Wann verjährt eine Rückforderung?

Für die allgemeine Verjährungsfrist von SV-Beitragsansprüchen gilt: Die Verjährung von Ansprüchen auf Sozialversicherungsbeiträge orientiert sich an der Beitragsfälligkeit. 

Der Sozialversicherungsträger muss Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres geltend machen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Beiträge fällig geworden sind.

Da die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Entgeltabrechnungsmonats fällig werden, beginnt die Verjährungsfrist für die Beiträge von Januar bis Dezember eines Jahres immer am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.

Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren allerdings erst 30 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. 

Nach der Rechtsprechung genügt für die Annahme dieser Frist, dass der Zahlungspflichtige die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat. Er hat also seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen. Der Tatbestand des Vorsatzes ist insbesondere bei aufgedeckten Fällen illegaler Beschäftigung erfüllt.

Kann das Arbeitsamt nach 10 Jahren Geld zurück?

Das Sozialgesetzbuch (SGB) kennt zwei verschiedene Verjährungsfristen: eine vier-jährige und eine 30-jährige Verjährungsfrist. Die Frist von vier Jahren ist die „Standardfrist“. Sie ist in §50 Abs. 4 SGB X geregelt und greift grundsätzlich bei jedem Erstattungsbescheid, den das Jobcenter ausstellt. Die Vier-Jahres-Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Bescheid bestandskräftig geworden ist. 

Kümmert sich das Jobcenter nach Zustellung des Erstattungsbescheides nicht weiter darum, das Geld von der bzw. dem Beziehenden zurückzuerhalten, verjährt die Forderung nach vier Jahren. Heißt: Die Behörde muss am Ball bleiben.

Um die Verjährungsfrist von 30 Jahren auszulösen, muss das Jobcenter einen sogenannten Durchsetzungsverwaltungsakt erlassen. Dahinter verbirgt sich ein zusätzlicher Bescheid, in dem die Behörde noch einmal auf ihre Forderung eingeht. In der Praxis erklärt das Jobcenter in diesem zusätzlichen Bescheid einfach die Aufrechnung der offenstehenden Forderung mit Ihrem derzeitigen Regelsatz.

Wann ist eine Forderung vom Jobcenter verjährt?

Wenn ein Anspruch innerhalb der entsprechenden Verjährungsfrist nicht durchgesetzt werden konnte und auch keine hemmenden Maßnahmen ergriffen werden konnten, verjährt dieser. Die Verjährung hätte zwar nicht zur Folge, dass ein Anspruch nicht mehr besteht, jedoch kann der Anspruchsgegner dann die sog. Einrede der Verjährung erheben und damit die Durchsetzung des Anspruchs verhindern (die Leistung verweigern). Verjährung meint also, dass ein Anspruch gegenüber einem anderen wegen einer zurückliegenden Zeitspanne nicht mehr durchgesetzt werden kann, wenn der Anspruchsgegner sich darauf beruft. Trotzdem sollen die entsprechenden verjährten Forderungen gegenüber den jeweiligen Schuldnern geltend gemacht werden (s. auch unter 3.), wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen; in vielen Fällen wird die Einrede der Verjährung einfach nicht erhoben werden. Die bei den jeweiligen Forderungen zu beachtenden Verjährungsfristen werden nachfolgend dargestellt.

Voraussetzung für den Beginn der Verjährungsfrist ist stets, dass der Anspruch bzw. eine Forderung entstanden ist, und damit die Fälligkeit. Fällig ist eine Forderung dann, wenn der Forderungsinhaber diese geltend machen kann und der Schuldner sie erfüllen muss. Meist wird der Fälligkeitszeitpunkt in einem (Rückforderungs-, Leistungs-, Darlehens-) Bescheid festgelegt worden sein, er kann sich aber auch aus den Umständen (z.B. Leistungsfähigkeit) oder aus dem Gesetz ergeben. Darüber hinaus muss regelmäßig für den Beginn der Verjährungsfrist Kenntnis des Sozialhilfeträgers über die die Forderung begründenden Tatsachen vorliegen (Der Kenntnis steht es gleich, wenn der Sozialhilfeträger grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat.)

Wie lange kann das Jobcenter zurückfordern?

Überzahlungen des Jobcenters beim Bürgergeld können vorkommen, wenn Ihre ursprünglichen Angaben nicht korrekt waren oder sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat. Der Fehler kann jedoch auch beim Jobcenter liegen, wenn der zuständige Sacharbeiter oder die Sachbearbeiterin Ihren Anspruch zu hoch berechnet hat. In beiden Fällen haben Sie Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich nicht zugestanden hätten.

Falsche Angaben oder Veränderungen nicht mitgeteilt

Wann verjährt Rückzahlung an Jobcenter?

Wenn ein Anspruch innerhalb der entsprechenden Verjährungsfrist nicht durchgesetzt werden konnte und auch keine hemmenden Maßnahmen ergriffen werden konnten, verjährt dieser. Die Verjährung hätte zwar nicht zur Folge, dass ein Anspruch nicht mehr besteht, jedoch kann der Anspruchsgegner dann die sog. Einrede der Verjährung erheben und damit die Durchsetzung des Anspruchs verhindern (die Leistung verweigern). Verjährung meint also, dass ein Anspruch gegenüber einem anderen wegen einer zurückliegenden Zeitspanne nicht mehr durchgesetzt werden kann, wenn der Anspruchsgegner sich darauf beruft. Trotzdem sollen die entsprechenden verjährten Forderungen gegenüber den jeweiligen Schuldnern geltend gemacht werden (s. auch unter 3.), wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen; in vielen Fällen wird die Einrede der Verjährung einfach nicht erhoben werden. Die bei den jeweiligen Forderungen zu beachtenden Verjährungsfristen werden nachfolgend dargestellt.

Voraussetzung für den Beginn der Verjährungsfrist ist stets, dass der Anspruch bzw. eine Forderung entstanden ist, und damit die Fälligkeit. Fällig ist eine Forderung dann, wenn der Forderungsinhaber diese geltend machen kann und der Schuldner sie erfüllen muss. Meist wird der Fälligkeitszeitpunkt in einem (Rückforderungs-, Leistungs-, Darlehens-) Bescheid festgelegt worden sein, er kann sich aber auch aus den Umständen (z.B. Leistungsfähigkeit) oder aus dem Gesetz ergeben. Darüber hinaus muss regelmäßig für den Beginn der Verjährungsfrist Kenntnis des Sozialhilfeträgers über die die Forderung begründenden Tatsachen vorliegen (Der Kenntnis steht es gleich, wenn der Sozialhilfeträger grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat.)

Wie lange kann das Jobcenter Geld zurück verlangen?

Manchmal passiert es, dass die Behörde Ihnen zu viel Hartz 4 oder Sozialhilfe zahlt und diese dann hinterher zurückfordert. Ob ein Bescheid aufgehoben und der überzahlte Betrag zurückgefordert werden darf, hängt jedoch von vielen Voraussetzungen ab. Nicht selten kommt es vor, dass dabei auch Fehler gemacht werden. Es ist also wichtig, dass Sie oder Ihr Anwalt Ihren Rückforderungsbescheid genau überprüfen.

Was darf das Jobcenter zurückfordern?

Überzahlungen des Jobcenters beim Bürgergeld können vorkommen, wenn Ihre ursprünglichen Angaben nicht korrekt waren oder sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat. Der Fehler kann jedoch auch beim Jobcenter liegen, wenn der zuständige Sacharbeiter oder die Sachbearbeiterin Ihren Anspruch zu hoch berechnet hat. In beiden Fällen haben Sie Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich nicht zugestanden hätten.

Falsche Angaben oder Veränderungen nicht mitgeteilt

Wie lange rückwirkend darf das Jobcenter Kontoauszüge verlangen?

Die Jobcenter verlangen von den Antragstellern in der Regel Kontoauszüge, um sich ein Bild über deren finanzielle Verhältnisse zu verschaffen. Lange Zeit war umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist, insbesondere ob ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen muss, bevor die Kontoauszüge verlangt werden. Mittlerweile hat das Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen (Urteil vom 19. September 2008, Az. B 14 AS 45/07 R, und Urteil vom 19. Februar 2009, Az. B 4 AS 10/08 R) für mehr Klarheit gesorgt: Danach ist die Anforderung der Kontoauszüge jedenfalls der letzten drei Monate bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs auch ohne konkreten Verdacht des Leistungsmissbrauchs zulässig. Die Pflicht, Kontoauszüge vorzulegen, gilt allerdings nicht in vollem Umfang für die Ausgabenseite, das heißt für die Frage, wofür der Leistungsbezieher seine Mittel verwendet. Eine Einschränkung ergibt sich hier für besondere Arten personenbezogener Daten. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Geschützt ist die Geheimhaltung des Verwendungszwecks bzw. des Empfängers der Überweisung. Dementsprechend dürfen etwa Angaben über Gewerkschaftsbeiträge, Spenden an Kirchen oder an politische Parteien hinsichtlich des Empfängers, nicht aber hinsichtlich der Höhe ohne Weiteres geschwärzt werden. Lediglich für den Fall, dass sich aus den insoweit geschwärzten Kontoauszügen eines Leistungsbeziehers ergibt, dass in auffälliger Häufung oder hohe Beträge überwiesen werden, ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit ausnahmsweise doch eine Offenlegung auch des bislang geschwärzten Adressaten gefordert werden kann.

Die Jobcenter müssen die Antragsteller darauf hinweisen, dass sie die Adressaten auf der Ausgabenseite der Kontoauszüge schwärzen können, wenn andernfalls besondere Arten personenbezogener Daten offengelegt werden müssten.

Kann das Jobcenter nach 5 Jahren Geld zurückfordern?

Überzahlungen des Jobcenters beim Bürgergeld können vorkommen, wenn Ihre ursprünglichen Angaben nicht korrekt waren oder sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat. Der Fehler kann jedoch auch beim Jobcenter liegen, wenn der zuständige Sacharbeiter oder die Sachbearbeiterin Ihren Anspruch zu hoch berechnet hat. In beiden Fällen haben Sie Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich nicht zugestanden hätten.

Falsche Angaben oder Veränderungen nicht mitgeteilt

Wann sind Überzahlungen verjährt?

Begründung:

Mit Schreiben vom 15. 9. 1999 beauftragte die widerklagende Wohnbaugesellschaft die Widerbeklagte als Generalunternehmerin mit der Errichtung einer Reihenhausanlage zu einem Pauschalpreis von S 37,848.000 inkl. USt. Als Vertragsgrundlage war unter anderem die Geltung der ÖNORM B 2110 (Fassung 1. 3. 1995 - in der Folge kurz „ÖNORM") vereinbart. Laut Zahlungsplan überwies die widerklagende Partei aufgrund von zwölf (jeweils auf einen Pauschalbetrag lautenden) Teilrechnungen insgesamt S 35,983.477. Diese Teilrechnungen enthielten jeweils keine Aufstellung von im jeweiligen Bauabschnitt erbrachten Einzelleistungen. Den Rechnungsbetrag, den die elfte Teilrechnung auswies, bezahlte die widerklagende Partei „unter Vorbehalt des Ergebnisses der Schlussrechnungsprüfung unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderleistungen". Unter einem ersuchte sie die widerbeklagte Partei, dafür Sorge zu tragen, dass mit Vorlage der Schlussrechnung alle zuvor bereits mehrfach angeforderten Unterlagen vorlägen, damit die Schlussrechnungsprüfung ohne zeitliche Verzögerung erfolgen könne. Die Schlussrechnung wurde am 29. 1. 2001 erstellt und wies einen Betrag von S 38,498.373,60 aus.

Was tun wenn Jobcenter Geld zurückfordern?

Überzahlungen des Jobcenters beim Bürgergeld können vorkommen, wenn Ihre ursprünglichen Angaben nicht korrekt waren oder sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat. Der Fehler kann jedoch auch beim Jobcenter liegen, wenn der zuständige Sacharbeiter oder die Sachbearbeiterin Ihren Anspruch zu hoch berechnet hat. In beiden Fällen haben Sie Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich nicht zugestanden hätten.

Falsche Angaben oder Veränderungen nicht mitgeteilt

Wann verjährt eine Rückzahlung beim Jobcenter?

Der Anspruch eines Sozialleistungsträger auf Erstattung überzahlter Leistungen verjährt vier Jahre nach Bestandskraft des Erstattungsbescheides (§ 50 Abs. 4 SGB X). Erlässt die Behörde (darüber hinaus) einen Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung einer Forderung (§ 52 Abs. 1 SGB X), verjährt der Anspruch erst nach 30 Jahren (§ 52 Abs. 2 SGB X). Solche Verwaltungsakte (Bescheide) werden bislang selten erlassen, sodass Forderungen aus § 50 SGB X (Erstattung zu Unrecht gezahlter Sozialleistungen) leicht in die Verjährung laufen.

Daher berufen sich Jobcenter oft darauf, dass die Mahngebührenbescheide, die sie regelmäßig erlassen, als Verwaltungsakt im Sinne von § 52 Abs. 1 SGB X zu werten seien. Wenn das richtig wäre, dann würde ein Mahngebührenbescheid die Verlängerung der Verjährung von vier Jahren auf 30 Jahre bedeuten (so auch Geiger, Wann verjähren bestandskräftig festgestellte Erstattungsforderungen nach § 50 Abs. 1 SGB X, info also 2019, 201-202).

Wie lange kann das Jobcenter Überzahlungen zurückfordern?

Es kann viele Gründe haben, wenn das Jobcenter zu viel Geld auszahlt – entweder liegt der Fehler beim Sachbearbeiter oder der Bürgergeld-Empfänger hat (vorsätzlich) falsche Angaben gemacht.

Wann verjährt eine Geldforderung vom Jobcenter?

Das BSG hat mit Urteil vom 04.03.2021 – B 11 AL 05/20 R festgestellt, dass ein Anspruch eines Sozialleistungsträger auf Erstattung überzahlter Leistungen vier Jahre nach Bestandskraft des Erstattungsbescheides verjährt.

Nur wenn die Behörde nach dem Erstattungsbescheid noch einen Bescheid zur Feststellung oder Durchsetzung der Forderung erlässt, verjährt der Anspruch erst nach 30 Jahren.

Bis wann kann Jobcenter Geld zurückfordern?

Wer aufgrund veränderter Lebensumstände einmal zu viel Geld vom Amt erhalten hat, muss dies in der Regel zurückzahlen. Doch es gibt Fristen, an die sich das Jobcenter halten muss. Wie gegen-hartz.de erklärt, gibt es dazu im Sozialgesetzbuch (SGB) zwei unterschiedliche Verjährungsfristen.