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Kann Kind nach Hochzeit Namen ändern?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann Kind nach Hochzeit Namen ändern?
  2. Kann ein Kind den Namen des neuen Partners annehmen?
  3. Kann man den Nachnamen des Kindes nachträglich ändern?
  4. Was kostet Namensänderung bei Kindern nach Hochzeit?
  5. Welchen Namen bekommt ein uneheliches Kind bei Heirat?
  6. Wo beantragt man Namensänderung Kind?
  7. Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen?
  8. Wie viel kostet Nachname ändern bei Kindern?
  9. Was braucht man zur Namensänderung beim Kind?
  10. Wie nennt man Kinder von unverheirateten Eltern?
  11. Wie nennt man ein Kind von unverheirateten Eltern?
  12. Was für ein Nachnamen bekommt das Kind bei Unverheirateten?
  13. Welchen Namen bekommt das Kind bei Heirat?
  14. Kann ein uneheliches Kind den Namen des Vaters bekommen?

Kann Kind nach Hochzeit Namen ändern?

Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten?

Heiratet die Mutter, bei der das Kind lebt, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Nimmt der neue Ehemann den Geburtsnamen der Mutter als Ehenamen an, so kann das Kind auf diese Weise auch den Geburtsnamen der Mutter erhalten. Das Kind kann statt des neuen Familiennamens auch einen Doppelnamen bekommen, also in unserem Beispiel Müller-Schneider oder Schneider-Müller.

Kann ein Kind den Namen des neuen Partners annehmen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.

Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.

Kann man den Nachnamen des Kindes nachträglich ändern?

Die Namensänderung beim Kind ist gemäß § 3 Namensänderungsgesetz nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Anders als in Deutschland, sind die Regelungen zu Namensänderungen beispielsweise in der Schweiz und in Österreich offener. Wenn Sie den Namen des Kindes ändern lassen wollen, müssen Sie die Gründe dafür entsprechend darlegen. In diesen Fällen ist eine Namensänderung des Kindes vorgesehen:

  • Ein uneheliches Kind kann nach der Hochzeit seiner Eltern dem gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen führen.
  • Durch eine Einbenennung kann sich auch der Nachname ändern beim Kind. Es ist möglich, dass das Kind einen Doppelnamen führt.
  • Wird die gemeinsame Sorge für ein leibliches Kind bei unverheirateten Eltern erst nach der Geburt erklärt, haben sie innerhalb von drei Monaten beantragen, den Nachnamen zu ändern und dem Kind den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen zu geben.
  • Bei alleinigem Sorgerecht der Mutter kann diese dem Kind den Geburtsnamen des leiblichen Vaters geben. Dies ist allerdings nicht ohne Zustimmung des Vaters möglich.

Für die Namensänderung eines Kindes nach einer Hochzeit gibt es zwei mögliche Fälle. Waren die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht verheiratet und haben erst später die Ehe geschlossen, erhält das Kind nach der Heirat bis zu seinem fünften Lebensjahr automatisch auch den neuen Familiennamen. War das Kind bei der Hochzeit bereits älter als fünf Jahre, muss für die Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit eine Anschlusserklärung aller Beteiligten abgegeben werden, in der der neue Familienname auch für das Kind festgelegt wird. Bestimmen die Eltern bei der Hochzeit keinen gemeinsamen Familiennamen, bleibt der Name des Kindes unverändert.

Was kostet Namensänderung bei Kindern nach Hochzeit?

Minderjährige Personen, ob ehelich oder unehelich, haben das Recht auf Änderung ihres Familien- oder Vornamens.

Die Änderung des Familiennamens einer/eines Minderjährigen muss je nach Grund entweder im Wege einer Namensbestimmung am Standesamt oder als behördliche Namensänderung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Die Namensbestimmung bzw. Namensänderung von über 14-jährigen Personen bedarf deren persönlicher Antragstellung.

  • Der Antrag wird von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter des Kindes gestellt
  • Das Kind ist österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger, Staatenlose/Staatenloser (bzw. mit ungeklärter Staatsangehörigkeit) mit Wohnsitz in Österreich oder Flüchtling mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

Welchen Namen bekommt ein uneheliches Kind bei Heirat?

  • Sind Sie nicht miteinander verheiratet, kann der Vater durch eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht für Ihr uneheliches Kind begründen. Er kann dies bereits vor der Geburt des Kindes tun.
  • Steht Ihnen danach die elterliche Sorge gemeinsam zu, können Sie gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den Sie als Mutter oder als Vater führen, zum Nachnamen des unehelichen Kindes bestimmen. Das Kind führt dann diesen Namen als Nachnamen. Beachten Sie, dass als Nachname demnach auch der Nachname des Vaters möglich ist.
  • Beachten Sie ferner, dass Sie den Nachnamen des Kindes nicht aus Ihrer beider Nachnamen als Doppelnamen zusammensetzen können. Das Kind kann immer nur einen Ihrer Nachnamen führen.
  • Ferner müssen Sie wissen, dass der für das erste Kind gewählte Nachname auch für weitere Kinder maßgebend bleibt. Alle Ihre Kinder, die Sie mit diesem Lebenspartner in die Welt setzen, führen dann den gleichen Nachnamen.
  • Sie wollen das gemeinsame Recht zur Sorge beantragen? Beachten Sie ein paar nützliche Hinweise und …

  • Besteht kein gemeinsames Sorgerecht, haben Sie als Mutter per Gesetz das alleinige Sorgerecht. Damit haben Sie auch ausschließlich das Recht, zu bestimmen, welchen Nachnamen Ihr uneheliches Kind bekommt. Äußern Sie sich nicht, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Als Mutter können Sie aber auch den Namen des Vaters bestimmen.

Wo beantragt man Namensänderung Kind?

Während es für Erwachsene etwa nach einer Scheidung vergleichsweise einfach ist einen früheren Familiennamen oder den Geburtsnamen wieder anzunehmen, gestaltet sich dies bei Kindern vergleichsweise schwierig. Einen Überblick zu einzelnen Konstellationen finden Sie in diesem Abschnitt.

Kann ich nach der Scheidung den Nachnamen meines Kindes wechseln lassen?

Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen?

Will ein Kind nach neuer Heirat der Mutter denselben Nachnamen annehmen wie sie, sind die Hürden hoch, wenn sich der leibliche Vater querstellt. In einem Punkt lockert der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt aber seine strenge Rechtsprechung: Eine Gefährdung des Kindeswohls ist künftig nicht mehr Voraussetzung, damit das Familiengericht die sogenannte Einbenennung ohne Zustimmung beider Elternteile anordnen kann. Das geht aus einem Beschluss von Ende Januar hervor, der am Montag in Karlsruhe veröffentlicht wurde (Aktenzeichen: XII ZB 29/20).

In dem Fall aus Hessen wird darum gestritten, ob ein 2008 geborenes Mädchen den Nachnamen seines Stiefvaters und eines jüngeren Geschwisterkindes annehmen kann. Der eigene Vater, zu dem das Kind seit Jahren keinen Kontakt hat, hatte dem nicht zugestimmt. Zuletzt hatte das Frankfurter Oberlandesgericht verfügt, dass das Mädchen seinen Namen trotzdem ändern darf. Für das Kind sei das Thema so belastend, dass es den Tränen nahe sei, sobald es darum gehe.

Wie viel kostet Nachname ändern bei Kindern?

Den Nachnamen Deines Kindes kannst Du relativ einfach ändern. Generell kann ein Kind den Namen der Mutter oder des Vaters tragen bzw. bei verheirateten Eltern den Ehenamen. Heiraten Mutter oder Vater neu und soll das Kind diesen Ehenamen tragen, ist auch das möglich. Ebenso kann ein Kind nach einer Scheidung einen anderen Nachnamen annehmen. In der Regel ist jedoch die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile notwendig.

Was braucht man zur Namensänderung beim Kind?

Während es für Erwachsene etwa nach einer Scheidung vergleichsweise einfach ist einen früheren Familiennamen oder den Geburtsnamen wieder anzunehmen, gestaltet sich dies bei Kindern vergleichsweise schwierig. Einen Überblick zu einzelnen Konstellationen finden Sie in diesem Abschnitt.

Kann ich nach der Scheidung den Nachnamen meines Kindes wechseln lassen?

Wie nennt man Kinder von unverheirateten Eltern?

Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so muss der Vater, bevor eine Obsorgevereinbarung getroffen werden kann, durch persönliche Erklärung die Vaterschaft des Kindes anerkennen. Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung am Standesamt des Geburtsortes des Kindes, kann der Vater bei der Ausstellung der Geburtsurkunde des Kindes gleich miteingetragen werden. Es ist somit möglich, am Standesamt des Geburtsortes des Kindes zugleich die Vaterschaftsanerkennung durchzuführen und eine Obsorgevereinbarung zu treffen (z.B. unverheiratete Eltern vereinbaren die gemeinsame Obsorge).

Wie nennt man ein Kind von unverheirateten Eltern?

Ein ganz großer Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren, die bald ein Baby bekommen: Bei ersteren gilt der Mann automatisch als Vater des Kindes. Bei Nichtverheirateten muss der Mann die Vaterschaft erst anerkennen. Das könnt Ihr bereits während der Schwangerschaft erledigen.

Dafür stellt Ihr beim Standesamt oder beim Amtsgericht einen Antrag. Beide Elternteile müssen anwesend sein und ihre Geburtsurkunden, ihren Personalausweis sowie den Mutterpass vorlegen. Zur Beurkundung sind die Unterschriften von Mutter und Vater notwendig. Die Vaterschaftsanerkennung ist unwiderruflich und besonders für Unterhaltsansprüche, Erbrecht sowie für andere Rechtsbeziehungen zwischen Vater und Kind wichtig.

Ähnlich wie mit der Vaterschaft verhält es sich mit dem Sorgerecht: Ohne Trauschein ist der werdende Vater nach der Geburt nicht automatisch sorgeberechtigt. Das geteilte Sorgerecht kann bereits vor der Entbindung beantragt und beim Jugendamt eintragen werden. Voraussetzung: Zuvor muss die Anerkennung der Vaterschaft beantragt worden sein.

Ist die werdende Mutter nicht mit einem geteilten Sorgerecht einverstanden, kann der Kindsvater beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Gibt es keine drastischen Einwände, etwa eine Gefährung des Kindeswohls, bekommt er auf gerichtliche Anordnung das geteilte Sorgerecht – auch nach der Trennung und wenn die Mutter die Zustimmung aus persönlichen Gründen verweigert. Dies geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013 zurück.

Was für ein Nachnamen bekommt das Kind bei Unverheirateten?

Regelmässig kommt die Frage auf, welchen Nachnamen verheiratete bzw. unverheiratete Eltern und deren gemeinsame Kinder tragen. Als Ledigname gilt der Name, den eine Person unmittelbar vor der Schliessung ihrer ersten Ehe bzw. vor Begründung einer eingetragenen Partnerschaft geführt hat oder mittels Namensänderungsentscheid erworben hat. Davon zu unterscheiden ist der gemeinsame Familienname. Beim Familiennamen erklärt ein Paar bei Eheschliessung vor dem Zivilstandsamt bzw. vor Begründung einer eingetragenen Partnerschaft einen der beiden Ledignamen als gemeinsamen Namen zu tragen.

Die Unterscheidung zwischen Ledig- und Familiennamen ist zentral für die Bestimmung des Nachnamens des gemeinsamen Kindes. Hier unterscheidet man einerseits zwischen verheirateten und andererseits unverheirateten Eltern. Tragen verheiratete Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind automatisch den Familiennamen (Art. 160 Abs. 1 i.V.m. Art. 270 Abs. 2 ZGB). Haben die verheirateten Eltern jedoch unterschiedliche Namen, so bekommt das Kind den Ledignamen, welchen die Eltern bei der Heirat bestimmt oder bei Geburtsanmeldung schriftlich gegenüber dem Zivilstandsamt erklärt haben (Art. 160 Abs. 1 i.V.m. Art. 270 Abs. 1 ZGB).

Welchen Namen bekommt das Kind bei Heirat?

‌Das Namensrecht regelt, welchen Vor- und Nachnamen ein Kind bei der Geburt erhält. Die Vergabe des Vor- und Nachnamens (auch einfach „Name“, Nachname, Zuname oder Familienname genannt) ist recht streng geregelt. Der gleich nach der Geburt vergebene Nachname wird auch als „Geburtsname“ bezeichnet. ‌‌Der Geburtsname ist in aller Regel der Ehename der verheirateten Eltern oder der Nachname eines der beiden Elternteile. Ihn behält man grundsätzlich ein ganzes Leben lang.

‌Das Namensrecht regelt, welchen Vor- und Nachnamen ein Kind bei der Geburt erhält. Die Vergabe des Vor- und Nachnamens (auch einfach „Name“, Nachname, Zuname oder Familienname genannt) ist recht streng geregelt. Der gleich nach der Geburt vergebene Nachname wird auch als „Geburtsname“ bezeichnet. ‌‌Der Geburtsname ist in aller Regel der Ehename der verheirateten Eltern oder der Nachname eines der beiden Elternteile. Ihn behält man grundsätzlich ein ganzes Leben lang.

Kann ein uneheliches Kind den Namen des Vaters bekommen?

Die Eltern können jedoch auch die "gemeinsame Obsorge" vereinbaren. Eine solche Obsorgevereinbarung kann nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes getroffen werden.