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Wie läuft eine Exmatrikulation ab?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie läuft eine Exmatrikulation ab?
  2. Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?
  3. Welches Datum bei Exmatrikulation?
  4. Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?
  5. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  6. Ist ein Scheinstudium strafbar?
  7. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  8. Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?
  9. Wie lange dauert eine sofortige Exmatrikulation?
  10. Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man fertig ist?
  11. Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?
  12. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?
  13. Wie melde ich mich von der Uni ab?
  14. Kann man sich kurzfristig exmatrikulieren?
  15. Wie lange dauert es bis ich meine Exmatrikulationsbescheinigung bekomme?

Wie läuft eine Exmatrikulation ab?

Im Gegensatz zur Immatrikulation, bei der du dich am Anfang deines Studiums an einer Uni einschreibst, wirst du bei der Exmatrikulation aus der Liste der Studierenden gestrichen. Erst mit der Exmatrikulation verlierst du somit deinen Studentenstatus und dein Studium an der jeweiligen Uni gilt als beendet. Wer sein Studium offiziell zum Abschluss bringen oder an einer anderen Uni studieren möchte, hat zwei Möglichkeiten der Exmatrikulation: Entweder wirst du unter bestimmten Umständen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen) oder du kümmerst dich selbst darum (Exmatrikulation auf Antrag). Welche von den beiden Varianten für dich sinnvoller ist, kannst du von den jeweiligen Rahmenfaktoren abhängig machen.

Eine Exmatrikulation von Amts wegen liegt dann vor, wenn du von der Uni (meist automatisch) exmatrikuliert wirst. Sobald du z.B. deine letzte Prüfung bestanden und somit dein Studium offiziell erfolgreich abgeschlossen hast, erklärt die Uni-Verwaltung dein Studium in der Regel von selbst für beendet. Du bist dann noch bis zum Ende des Semesters, für das du dich zurückgemeldet hast, an der Uni eingeschrieben und wirst dann automatisch exmatrikuliert. Allerdings gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. So kann dich die Uni in Form einer Zwangsexmatrikulation ausschreiben, wenn...

  • du dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurückmeldest,
  • du die erforderlichen Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt hast (Studiengebühren, Semesterbeitrag etc.). (Wende dich in diesem Fall so schnell wie möglich an das Studierendensekretariat, um die Gebühren ggf. nachzuzahlen und dich wieder offiziell in den Studiengang zu immatrikulieren.)
  • du eine Prüfungsfrist nicht eingehalten oder eine Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hast. Hast du im letzteren Fall eine Prüfung nach dem letzten regulären Wiederholungstermin nicht bestanden, verlierst du das Prüfungsrecht und kannst den Studiengang in den meisten Fällen bundesweit an keiner Uni oder Hochschule weiter studieren!
  • deine Adresse nicht ermittelt werden kann,
  • du je nach Bundesland innerhalb von zwei Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst, der in der Prüfungs- oder Studienordnung des Faches vorgesehen ist.
  • du falsche Angaben bei deiner Bewerbung gemacht hast.
  • du keine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse eingereicht hast. (Das kann leicht passieren, wenn du keine Versicherungsgebühren zahlst. Du hast nach Erhalt des Briefes von Seiten der Uni meist zehn Tage Zeit, um die Versicherungsbescheinigung nachzureichen.)
  • du Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Mitstudierenden, Dozenten oder der Uni selbst äußerst/begehst.

Gegen Fälle der Zwangsexmatrikulation kannst du ggf. klagen und einen so genannten „Härtefallantrag“ stellen, zum Beispiel, wenn du dich aus privaten Gründen nicht ausreichend auf eine Prüfung vorbereiten konntest. Kannst du diesen Umstand ausreichend und überzeugend belegen, gewährt dir die Uni unter Umständen noch einen letzten Prüfungsversuch.

Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?

Kann die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden?

Nein, die Exmatrikulationsbescheinigung ist Einschreibungsvoraussetzung und muss zusammen mit den weiteren für die Einschreibung notwendigen Unterlagen2 innerhalb der Einschreibungsfrist eingereicht werden.

Welches Datum bei Exmatrikulation?

Um Sie ordnungsgemäß exmatrikulieren zu können, benötigt das Studierendensekretariat von Ihnen ein Exmatrikulationsantrag mit dem Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek.

Bitte nutzen Sie wenn immer möglich diesen Onlineantrag ( * sind Pflichtfelder). Sie erhalten dann eine Bestätigungsemail und Ihr Antrag geht direkt an die Leihstelle der Universitätsbibliothek. Die Leihstelle leitet den Antrag dann nach der Entlastung an das Studierendensekretariat weiter. Von dort erhalten Sie dann Ihre Exmatrikulationsbescheinigung.

Den Exmatrikulationsbescheid benötigen Sie unter anderem, wenn Sie sich an einer anderen Hochschule wieder einschreiben wollen.

Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?

  • Am besten ist es, sich gegen eine Exmatrikulation sofort zu wehren. Auf das Schreiben der Universität sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Dafür brauchen Sie keine Gründe anzugeben. Nur so verhindern Sie, dass die Exmatrikulation gleich wirksam wird.
  • Wenn Sie wegen einer (wiederholt) nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert wurden, können Sie über eine Härtefallregelung erreichen, dass die Exmatrikulation zurückgenommen wird und Sie weiterstudieren können. Härtefall kann bedeuten: Wegen Krankheit oder familiärer Belastung konnten Sie sich nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereiten.
  • Beim AStA oder bei spezialisierten Anwaltskanzleien kann man sich beraten lassen. Ein Erstgespräch, um die Erfolgsaussichten zu sondieren, ist häufig sogar kostenlos.
  • Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben und klagen, können Sie trotz Exmatrikulation weiterstudieren. Denn solange das Verfahren in der Schwebe ist, muss die Universität Sie wieder aufnehmen. Risiko: Sie verlieren die Klage - dann waren die Semester, die Sie in der Zwischenzeit ins Studium gesteckt haben, leider umsonst.
  • Sie überlegen mitten im Studium, bzw. nach abgeschlossenem Bachelor- oder Grundstudium, die …

Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

Eine Exmatrikulation gehört zu jedem Studium irgendwann dazu. Im besten Fall ist sie das Resultat eines erfolgreichen Studienabschlusses und stellt somit das natürliche Ende deiner akademischen Zeit dar. Weniger positiv ist es, wenn die Exmatrikulation nicht freiwillig ist und es sich somit um eine Zwangsexmatrikulation handelt. Offiziell ist das auch als Exmatrikulation von Amts wegen bekannt. Es bedeutet, dass nicht der Student selbst entschieden hat, dass er sein Studium beenden möchte. Vielmehr beendet die Universität die Uni-Karriere.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Viele Studenten, die unfreiwillig exmatrikuliert wurden, haben wiederholt Prüfungen nicht bestanden. Bei zu vielen Fehlversuchen droht der Studienabbruch. Bei anderen Studierenden sind es finanzielle Schwierigkeiten, die dafür sorgen, dass das Studium für sie zu teuer wird. Wird ein Semesterbeitrag erhoben, der nicht gezahlt wird, kann auch das zum Ausschluss vom Studium führen. Auch, wenn du deine Krankenversicherung länger nicht bezahlt hast, droht dir mitunter die Zwangsexmatrikulation.

Nicht nur mehrfach nicht bestandene Prüfungen sind für deine Zukunft an der Uni problematisch. Auch, wenn du zu lange keine Prüfung abgelegt hast, droht dir das Aus. Wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, endet deine Zeit an der Uni zum Ende des Semesters. Du erhältst eine Exmatrikulationsbescheinigung – und stehst vor der Frage, wie es nun weitergeht.

Ist ein Scheinstudium strafbar?

Den scheinbar größten Vorteil stellt das Semesterticket dar. Durch das teils subventionierte Semesterticket der einzelnen Universitäten und Fachhochschulen fahren Studenten zu einem besonders günstigen Kurs. In Leipzig beispielsweise kostet das Semesterticket inklusive Studiengebühren lediglich 206 Euro (davon sind 121 Euro für das MDV-Vollticket gedacht) und wird zusammen mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Im Vergleich zum Normalpreis ein echtes Schnäppchen, finden die Scheinstudenten.

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

  • Universitäre Veranstaltungen behindern
  • Komilitionen Gewalt androhen
  • Unbezahlte Hochschul-Rechnungen
  • Unbezahlte Krankenversicherungs-Beiträge (nach etwa 6 Monaten wird es happig!)
  • Innerhalb einer bestimmten Frist keine Leistung erbringen

In den meisten Fällen kann die Exmatrikulation wieder aufgehoben werden, nachdem der Semesterbeitrag überwiesen wurde. Beachte eventuelle Bearbeitungsgebühren, welche den Betrag erhöhen können! Viele Exmatrikulationen kommen aufgrund nichterbrachter Leistung zustande. Legt man lange Zeit keine Prüfungen ab oder hat eine Prüfung mehrmals nicht bestanden, muss man früher oder später mit dem Aus rechnen. Dagegen kann man vorgehen, manchmal hilft aber auch das nichts. Du hast das Gefühl, ungerechtfertigt exmatrikuliert worden zu sein? Dann könnte das Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Weil es immerhin um deine Zukunft geht, solltest du nicht vor diesem Schritt zurückschrecken. In jedem Fall ist es eine gute Idee, deine Studienberatungsstelle zu besuchen. Dort erhältst du Hilfe und Beratung aus erster Hand. Mit den Beratern kannst du darüber sprechen, ob das Studium überhaupt der richtige Weg für dich ist. Gemeinsam geht ihr der Frage nach, welche Ausbildung nun wirklich deinen Fähigkeiten und Interessen entsprechen würde. Das Personal der Studienberatungsstelle hat Erfahrung im Umgang mit Exmatrikulation und kann dir bei den weiteren Schritten helfen. >> Zurück zur Übersicht

Ob dir die Zwangsexmatrikulation das Leben schwer machen wird, liegt ganz bei dir. Denk nur an die vielen berühmten Studienabbrecher, welche letzten Endes zu geschätzten Persönlichkeiten wurden. Ein prominentes Beispiel ist Harvard-Abgänger Bill Gates. Bereits im zweiten Studienjahr schmiss er das Mathe-Studium und führt heute dennoch ein überaus erfolgreiches Leben. Wie konnte er es so weit schaffen? Die Antwort lautet: Selbstmarketing. Rücke deine bereits erworbenen Qualifikationen in den Vordergrund und lasse dir etwas einfallen, wie du den Studienabbruch gut verkaufen kannst: neue Interessen, Wohnortswechsel oder Ähnliches. >> Tipp: Auch im Job kann dir Selbstmarketing weiter helfen Begehe nicht den Fehler, den Studienabbruch als Stolperstein oder Fleck auf deiner weißen Weste zu sehen. Gerade in deinem Fall ist selbstbewusstes und reflektiertes Auftreten besonders wichtig. Wenn du authentisch und sympathisch auftrittst, zu deinem Studienabbruch stehen kannst und einen guten Gesamteindruck machst, bist du kaum im Nachteil. Im Lebenslauf sollte das Wort “Zwangsexmatrikulation” übrigens trotzdem nicht fallen. Du bist schließlich nicht dazu verpflichtet, den Grund deines Studienabbruchs bekannt zu geben. Wirst du danach gefragt, versuche möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben, ohne die Zwangsexmatrikulation zu erwähnen. Zum Beispiel so:

  • “Das Studium erschien mir zu theoretisch. Es war mir wichtiger, endlich im Berufsalltag Praxiserfahrungen zu sammeln.”
  • “Ich habe den Studiengang gewechselt, weil dessen Inhalte nicht meinen Vorstellungen entsprachen.”
  • “Aus Grund X zog ich in die Stadt Y, weshalb ich zwangsläufig mein Studium beenden (bzw. wechseln) musste.”

Bewerbungscoach Jürgen Hesse empfiehlt in einem Artikel zur Zwangsexmatrikulation übrigens, die Gründe für den Studienabbruch auf einer separaten, dritten Seite zu erklären. Auf diesem Wege, so Hesse, kann man reine machen und erklären, warum man trotz Studienabbruch interessant ist. Entscheidest du dich für diese Variante, dann solltest du aber ganz bei der Wahrheit bleiben und erklären, wie es zur Exmatrikulation kommen konnte. >> Zurück zur Übersicht

Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?

In der Regel exmatrikulieren wir Sie auf Antrag. In einigen Fällen erfolgt die Exmatrikulation auch von Gesetzes wegen (§ 62 Abs. 1 Satz 2 LHG) zum Ende des laufenden Semesters.

Sie sollten eine Exmatrikulation von Gesetzes wegen nachträglich in eine beantragte Exmatrikulation umwandeln. Diese benötigen Sie für die Ausstellung von Bescheinigungen, zum Beispiel zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Immatrikulation an einer anderen Hochschule (§ 62 Abs. 5 LHG in Verbindung mit § 13 Abs. 4 Satz 2 und 3 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz - ZImmO).

Wie lange dauert eine sofortige Exmatrikulation?

Ich wurde von einer andere FH angenommen und wechsle jetzt. Für die Immatrikulation an der neuen FH brauche ich die Exmatrikulation von der alten. Da ich erst am Freitag von der neuen FH angenommen wurde bin ich auch erst jetzt erst losgefahren um die Exmatrikulation an der alten FH zu machen. Die meinten jetzt, dass ich ein Brief machen muss wie ein Antrag auf Exmatrikulation welches ich auch schon gemacht habe. Die meinen aber es kann so eine Woche oder mehr dauern! HILFE! Die neue Hochschule meint ich habe aber 10 Tage Zeit um die ganzen Unterlagen einzureichen. Ich weiß nicht ob erstmal nur der Antrag auf Einschreibung reicht. Ich weiß ja nicht ob die andere Hochschule die Exmatrikulation davor schafft zu machen. Außerdem brauche ich auch ein Leistungsnachweis von denen damit meine Fächer angerechnet werden können und da meinten Sie auch das dauert ein Paar Tage. Glaubt ihr wenn ich das der neuen FH erkläre alles gut läuft. Es wär ja auch doof wenn ich jetzt meinen Platz verliere nur weil die alte Fh die Exmatrikulation und den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig fertig haben oder?! Hilfe :(

Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man fertig ist?

Bei der Exmatrikulation unterscheidet man zwischen zwei Arten: Der Exmatrikulation auf Antrag (ordentliche Exmatrikulation) und der Exmatrikulation von Amts wegen (Zwangsexmatrikulation).

  Eine sogenannte Zwangsexmatrikulation erfolgt von Seiten der Hochschule. Wenn bestimmte Gründe vorliegen, erklärt die Hochschule auf diese Weise Dein Studium für beendet. Hierzu zählen u.a.:

  • Keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rückmeldung
  • Das Nicht-Bezahlen von erforderlichen Beiträgen oder Gebühren
  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
  • Fehlende Unterlagen für die Rückmeldung (z.B. Krankenkassennachweis, Zeugnisse etc.)
  • Auslaufende Prüfungsordnungen

Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?

Hallo! Ich habe erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde. Ich habe die gleiche Prüfung zum dritten mal nicht geschafft und werde nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen weil ich mich laut Uni zu spät dazu gemeldet hätte, aber ich habe heute erst erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde und mir gestern erst bekannt gemacht wurde, dass ich es nicht geschafft hätte. Ist da nichts mehr zu machen? Und wenn wirklich, wie lange werde ich gesperrt bis ich wieder zu diesem Studiengang zugelassen werde? Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Exmatrikulation ist eigentlich ein veralteter Begriff, heute nutzt man neutraler: Abgang von der Universität. Exmatrikulieren bedeutet, dass du dein Studium beendest.

Das kann auf verschiedene Arten und aus verschiedenen Gründen passieren:

Wie melde ich mich von der Uni ab?

Wenn Sie Ihr Studium an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt beenden wollen, können Sie in Ihrem Studierenden-Portal unter „Meine Anträge“ einen Online-Antrag auf „Abmeldung vom Studium / Exmatrikulation“ stellen.

Die Abmeldung vom Studium kann nur durchgeführt werden, wenn Sie keine Bücher aus der Universitätsbibliothek entlehnt oder noch offene Gebühren zu begleichen haben.

Ebenso ist eine Antragstellung ausgeschlossen, wenn Sie sich vorläufig zu einem Studium gemeldet haben (Status = „vorläufig“). In diesem Fall müssen Sie mit der Studien- und Prüfungsabteilung Kontakt aufnehmen.

Kann man sich kurzfristig exmatrikulieren?

Hallo,

ich studiere gerade in den letzten Semestern Architektur und habe nur noch wenige Kurse zu belegen. Da ich demnach nebenbei etwas Zeit habe habe ich am 23. Januar eine kurzfristige Beschäftigung angefangen, die drei Monate gehen soll (bis 22.April). Ich habe nun das Angebot bekommen bei meiner kurzfristigen Beschäftigung als Festangestellte übernommen zu werden und würde das sehr gerne tun. Das Festangestelltenverhältnis könnte direkt im Anschluss stattfinden. Ich arbeite momentan an meinen letzten Prüfungsabgaben für die Uni und kann nach Einreichung der Prüfungsdokumente meinen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Als kurzfristige Beschäftige zahle ich momentan ja keine Sozialabgaben, da ich berufsmäßig Student bin. Sobald der Job als Festangestellter losgehen würde werde ich natürlich alle Sozialabgaben etc zahlen müssen. Ich bin mir nun unsicher, ob ich dafür sorgen muss, dass ich direkt ab dem Beginn des Festangestelltenverhältisses exmatrikuliert bin? Ursprünglich habe ich gedacht, dass ich meinen Studentenstatus einfach bis zum Ende des kommenden Semesters auslaufen lassen kann (30.09.2017) und erst dann meine Prüfungsdokumente abgebe. Da ich allerdings innerhalb dieses Kalenderjahres dann eine 3-monatige kurzfristige Beschäftigung UND einen festen Job habe, frage ich mich, ob der feste Job auf den Zeitraum der kurzfristigen Beschäftigung angerechnet wird und ich somit für die drei Monate Sozialabgaben und Steuern nachzahlen müsste? In dem Fall müsste ich mich dann nach meinem Verständnis zum 23. April exmatrikulieren.

Wie lange dauert es bis ich meine Exmatrikulationsbescheinigung bekomme?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.