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Wie kann ich mich von Rundfunkbeitrag abmelden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann ich mich von Rundfunkbeitrag abmelden?
  2. Wird man automatisch bei GEZ abgemeldet?
  3. Wie lange dauert eine Abmeldung bei der GEZ?
  4. Wie vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
  5. Ist es Pflicht GEZ zu zahlen?
  6. Ist man verpflichtet sich bei der GEZ zu melden?
  7. Bin ich verpflichtet GEZ Gebühren zu bezahlen?
  8. Was tun um keine Rundfunkbeitrag zu zahlen?
  9. Was passiert wenn ich die GEZ nicht zahle?
  10. Wie viele Leute zahlen keine GEZ Gebühren?
  11. Kann ich mich weigern GEZ zu zahlen?
  12. Kann man sich verweigern GEZ zu zahlen?
  13. Was passiert wenn man keine GEZ Gebühren bezahlt?
  14. Ist man verpflichtet GEZ Gebühren zu bezahlen?

Wie kann ich mich von Rundfunkbeitrag abmelden?

Die GEZ wird inzwischen als Beitragsservice bezeichnet und die Rundfunkgebühr als Rundfunkbeitrag. Von diesem können Sie sich (oder andere Personen) nur abmelden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Umzug ins Ausland
  • Kündigen einer Wohn- oder Betriebssätte
  • Im Todesfall
  • Achtung: Seit 2013 ist Rundfunkbeitrag fällig, selbst wenn keine empfangsfähigen Geräte vorhanden sind
  • Aber: Wenn mehrere Parteien eine Wohnung teilen, ist nur ein Beitrag fällig

Wird man automatisch bei GEZ abgemeldet?

Möchten Sie sich von der GEZ abmelden, ist das nicht per Telefon oder E-Mail möglich. Stattdessen haben Sie für die Kündigung die folgenden Optionen:

Wie lange dauert eine Abmeldung bei der GEZ?

Möchten Sie sich von der GEZ abmelden, ist das nicht per Telefon oder E-Mail möglich. Stattdessen haben Sie für die Kündigung die folgenden Optionen:

Wie vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

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Ist es Pflicht GEZ zu zahlen?

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Ist man verpflichtet sich bei der GEZ zu melden?

Ein solcher Anlass kann beispiels­weise ein Umzug oder ein Sterbe­fall sein. Übermittelt werden Daten wie Vor- und Familien­name, Familien­stand, Geburts­datum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Ein­zugs in die Wohnung oder Sterbe­datum. Der Beitrags­service hat keinen Ein­blick in das Register der Ein­wohner­melde­ämter.

Alle voll­jährigen Personen, denen im Rahmen der Melde­daten­über­mittlung kein Beitrags­konto zuge­ordnet werden kann, schreibt der Beitrags­service an. Sie werden um Unter­stützung bei der Prüfung der Beitrags­pflicht gebeten. Es ist wichtig auf dieses Schreiben zu reagieren.

Bin ich verpflichtet GEZ Gebühren zu bezahlen?

Die Beitragspflicht für alle heißt auch, dass Sie für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Sie überhaupt Radio- oder Fernsehgeräte haben, den Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Menschen mit Behinderungen, die einen RF-Vermerk in ihrem Ausweis haben, müssen eine Ermäßigung beantragen und zahlen ein Drittel des normalen Beitrags, also 6,12 Euro. Unter bestimmten Umständen können Sie sich auch befreien lassen. Hier lesen Sie weitere Informationen zur Befreiung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was tun um keine Rundfunkbeitrag zu zahlen?

  • gesetzliche Zahlungs­weise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halb­jahres für sechs Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro

Das Last­schrift­verfahren ist bequem und bietet die größte Sicher­heit. Ihr Vorteil: Sie müssen keinen Über­weisungs­beleg ausfüllen, sparen Zeit und Kosten und können keine Zahlung übersehen oder falsch tätigen.

Sie möchten das Last­schrift­verfahren nutzen? Verwenden Sie bitte das Online-Formular oder nutzen Sie das SEPA-Mandat . Die Teilnahme am Last­schrift­verfahren lässt sich jederzeit widerrufen.

Falls Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.

Sie können den Beitrag selbstverständ­lich auch über­weisen. Die für die Über­weisung nötige Bank­verbindung finden Sie hier.

Egal, welche Zahlungs­weise Sie wählen, geben Sie bitte unbedingt Ihre 9-stellige Beitragsnummer als Verwendungs­zweck an. Nur so wird Ihre Zahlung dem korrekten Beitrags­konto zugeordnet.

Wenn Sie eine Banking-App nutzen, können Sie bequem den QR-Code aus der Zahlungs­aufforderung einscannen. Der QR-Code ist auf dem vorbereiteten Über­weisungs­träger aufgedruckt. Alle nötigen Daten wie IBAN oder Beitrags­nummer werden dann automatisch über­tragen, Sie müssen keine Angaben mehr von Hand aus­füllen.

Der Rund­funk­beitrag muss grund­sätz­lich bar­geld­los ge­zahlt werden. Nur Per­so­nen, die nach­weis­lich kei­nen Zu­gang zu einem Giro­konto haben, sind be­rechtigt, den Rund­funk­beitrag bar zu zahlen.

Nutzen Sie für Ihre An­frage bitte das Kontaktformular (“eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen”). Fügen Sie als Nach­wei­se min­destens zwei Ab­lehnungs­schrei­ben von zwei unter­schied­lichen Geld­instituten bei, aus denen her­vor­geht, dass Sie kein Basis­konto nach § 31 Absatz 1 Zahlungs­konten­ge­setz eröffnen können. Die Nach­wei­se dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

Sobald die Nach­weise ge­prüft wurden und Sie die Voraus­setzungen zur Bar­zahlung er­füllen, ver­ein­bart Ihre zuständige Landes­rund­funk­anstalt mit Ihnen einen Termin zur Geld­ein­zahlung an ihrem je­weiligen Haupt­sitz.

Was passiert wenn ich die GEZ nicht zahle?

Früher hieß die Zahlung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens GEZ-Gebühr, heute ist es der Rundfunk­beitrag. Am 05. August 2021 hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden, dass dieser Rundfunk­beitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich erhöht werden darf. Das bedeutet also, dass Beitragszahler zukünftig tiefer in die Tasche greifen müssen.

Doch was passiert, wenn man Schulden hat und deshalb den Rundfunk­beitrag nicht zahlen kann oder die Schulden erst durch eine hohe Beitrags­nachzahlung entstanden sind? Kann man sich von den Zahlungen befreien lassen?

Wie viele Leute zahlen keine GEZ Gebühren?

Wenn Sie BAföG oder Berufs­ausbildungs­beihilfe erhalten, können Sie sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen. Wenn Sie als Student, Azubi oder Schüler noch zu Hause wohnen, zahlen Ihre Eltern den Beitrag.

Für Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung gilt – wie für alle voll­jährigen Bürger: Für jede Wohnung muss ein Rund­funk­beitrag von monatlich 18,36 Euro bezahlt werden. Wohnen mehrere Personen zusam­men, zahlt nur eine Person den Beitrag von 18,36 Euro im Monat.

Kann ich mich weigern GEZ zu zahlen?

Die neueste Änderung am Rundfunkbeitrag betrifft die Bankverbindungen des RBB, des NDR und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten. Deshalb müssen Nutzer und Nutzerinnen, die ihre GEZ-Gebühren via Dauerauftrag und Überweisung bezahlen schnellstens die neuen IBAN-Nummern der Bankverbindungen berücksichtigen. Dabei gelten folgende Änderungen ab dem 1. Januar 2023:

Ehemals Commerzbank Potsdam, ab sofort: Landesbank Hessen-Thüringen,IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67

Kann man sich verweigern GEZ zu zahlen?

  • Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Für Zweitwohnungen gibt es eine Ausnahme.
  • Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.
  • Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält Daten von den Einwohnermeldeämtern, die er mit seinen eigenen Datensätzen abgleicht. Wenn Sie wegen eines solchen Meldedatenabgleichs ein Schreiben zum Rundfunkbeitrag erhalten, sollten Sie darauf reagieren. Die Frist beträgt zwei Wochen, anderenfalls erfolgt die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag automatisch.

    Mehr darüber lesen Sie in unserem Artikel „Meldedaten für Rundfunkbeitrag – was tun mit dem Brief vom Beitragsservice?“.

    Was passiert wenn man keine GEZ Gebühren bezahlt?

    • gesetzliche Zahlungs­weise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
    • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
    • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halb­jahres für sechs Monate 110,16 Euro
    • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro

    Das Last­schrift­verfahren ist bequem und bietet die größte Sicher­heit. Ihr Vorteil: Sie müssen keinen Über­weisungs­beleg ausfüllen, sparen Zeit und Kosten und können keine Zahlung übersehen oder falsch tätigen.

    Sie möchten das Last­schrift­verfahren nutzen? Verwenden Sie bitte das Online-Formular oder nutzen Sie das SEPA-Mandat . Die Teilnahme am Last­schrift­verfahren lässt sich jederzeit widerrufen.

    Falls Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.

    Sie können den Beitrag selbstverständ­lich auch über­weisen. Die für die Über­weisung nötige Bank­verbindung finden Sie hier.

    Egal, welche Zahlungs­weise Sie wählen, geben Sie bitte unbedingt Ihre 9-stellige Beitragsnummer als Verwendungs­zweck an. Nur so wird Ihre Zahlung dem korrekten Beitrags­konto zugeordnet.

    Wenn Sie eine Banking-App nutzen, können Sie bequem den QR-Code aus der Zahlungs­aufforderung einscannen. Der QR-Code ist auf dem vorbereiteten Über­weisungs­träger aufgedruckt. Alle nötigen Daten wie IBAN oder Beitrags­nummer werden dann automatisch über­tragen, Sie müssen keine Angaben mehr von Hand aus­füllen.

    Der Rund­funk­beitrag muss grund­sätz­lich bar­geld­los ge­zahlt werden. Nur Per­so­nen, die nach­weis­lich kei­nen Zu­gang zu einem Giro­konto haben, sind be­rechtigt, den Rund­funk­beitrag bar zu zahlen.

    Nutzen Sie für Ihre An­frage bitte das Kontaktformular (“eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen”). Fügen Sie als Nach­wei­se min­destens zwei Ab­lehnungs­schrei­ben von zwei unter­schied­lichen Geld­instituten bei, aus denen her­vor­geht, dass Sie kein Basis­konto nach § 31 Absatz 1 Zahlungs­konten­ge­setz eröffnen können. Die Nach­wei­se dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

    Sobald die Nach­weise ge­prüft wurden und Sie die Voraus­setzungen zur Bar­zahlung er­füllen, ver­ein­bart Ihre zuständige Landes­rund­funk­anstalt mit Ihnen einen Termin zur Geld­ein­zahlung an ihrem je­weiligen Haupt­sitz.

    Ist man verpflichtet GEZ Gebühren zu bezahlen?

    Seit dem 20. Juli 2021 ist der Rundfunkbeitrag um 86 Cent teurer geworden. Damit steigen die Rundfunkgebühren auf 18,36 Euro monatlich an. Normalerweise wird der Rundfunkbeitrag pro Quartal entrichtet. Sie können ihn aber auch im Voraus für ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr vorauszahlen.

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