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Wohin sende ich Antrag auf Kostenübernahme TK?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wohin sende ich Antrag auf Kostenübernahme TK?
  2. Wo reiche ich den Heil- und Kostenplan ein?
  3. Wie lange dauert Genehmigung Heil- und Kostenplan TK?
  4. Kann man einen Heil- und Kostenplan online einreichen?
  5. Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme?
  6. Wie schreibe ich einen Brief an die Krankenkasse Kostenübernahme?
  7. Wie reicht man einen Kostenvoranschlag ein?
  8. Wer bekommt das Geld vom Heil- und Kostenplan?
  9. Wer schickt den Heil- und Kostenplan?
  10. Wann gilt ein Heil- und Kostenplan als genehmigt?
  11. Wie lange dauert Antrag auf Kostenübernahme?
  12. Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
  13. Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?
  14. Wie lange kann man Heil- und Kostenplan einreichen?
  15. Wie hoch ist der Festzuschuss bei Zahnersatz TK?

Wohin sende ich Antrag auf Kostenübernahme TK?

Die Techniker Krankenkasse (TK) möchte ihren Versicherten das beste Paket aus Leistungen, Service und attraktivem Beitragssatz bieten. Die Techniker Krankenkasse (TK) ist Deutschlands größte Krankenkasse mit mehr als 11 Millionen Versicherten. Keine andere Krankenkasse hatte in den letzten Jahren einen vergleichbaren Mitgliederzuwachs.

Hier können Sie schnell, sicher und bequem der Techniker Krankenkasse (TK) beitreten. Wenn Sie möchten, in einem Schritt: Formular ausfüllen, elektronisch unterschreiben und Begrüßungsschreiben abwarten. Gerne schicken wir Ihnen die Beitrittsunterlagen auch per Mail oder Post.

Unseren Kunden das beste Paket aus Leistungen, Service und attraktivem Beitragssatz zu bieten, dafür steht die Techniker Krankenkasse seit mehr als 125 Jahren.

Wo reiche ich den Heil- und Kostenplan ein?

Der Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich in zwei Teile gegliedert. Teil 1 enthält alle Angaben, die für die Krankenkasse relevant sind. Teil 2 ist für den Überblick des Patienten gedacht und wird nur ausgefüllt, wenn eine Behandlung ausgewählt wird, die nicht unter die Regelversorgung fällt.

Für alle denkbaren Befunde ist eine Regelversorgung gesetzlich festgelegt, die eine dem Befund angemessene Behandlung beschreibt.

Teil 2 im Heil- und Kostenplan wird nur dann ausgefüllt, wenn Sie eine Behandlung wünschen, die von der Regelversorgung abweicht: Sei es ein gleichartiger oder ein andersartiger Zahnersatz.

Ein gleichartiger Zahnersatz bezeichnet bloß eine Abänderung der Regelversorgung. Wählt der Patient eine Vollverblendung statt nur einer Teilverblendung, wie in der Regelversorgung vorgesehen, entspricht dies einer gleichartigen Versorgung. Ein andersartiger Zahnersatz entspricht, wie der Name schon sagt, einer komplett anderen Leistung, also beispielsweise einem Zahnimplantat statt einer Brücke zur Ersetzung eines Zahnes.

Wie lange dauert Genehmigung Heil- und Kostenplan TK?

Wenn eine Zahnersatz-Behandlung ansteht, dokumentiert Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz in einem sogenannten Heil- und Kostenplan. Das ist ein Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar. Dieser Behandlungsplan muss uns vor Beginn der Behandlung übersandt werden.

Seit 1. Juli 2022 können Heil- und Kostenpläne über ein neues Datenaustausch-Verfahren direkt zwischen zahnärztlichen Praxen und den Krankenkassen übermittelt werden. In den meisten Fällen erhält Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Rückmeldung über die Höhe unseres Zuschusses noch am gleichen Werktag. Eine entsprechende Information geht per Post auch an Sie, künftig auch an Ihr elektronisches Postfach in "Meine TK".

Ihre zahnärztliche Praxis nimmt noch nicht an dem elektronischen Verfahren teil? Dann senden Sie uns den Heil- und Kostenplan (rosa Formular) bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Haben Sie eine Zusatzversicherung, kann es bei einer umfangreichen Zahnersatzbehandlung sinnvoll sein, den Heil- und Kostenplan vorab bei Ihrem Anbieter einzureichen.

Kann man einen Heil- und Kostenplan online einreichen?

Wenn eine Zahnersatz-Behandlung ansteht, dokumentiert Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz in einem sogenannten Heil- und Kostenplan. Das ist ein Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar. Dieser Behandlungsplan muss uns vor Beginn der Behandlung übersandt werden.

Seit 1. Juli 2022 können Heil- und Kostenpläne über ein neues Datenaustausch-Verfahren direkt zwischen zahnärztlichen Praxen und den Krankenkassen übermittelt werden. In den meisten Fällen erhält Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Rückmeldung über die Höhe unseres Zuschusses noch am gleichen Werktag. Eine entsprechende Information geht per Post auch an Sie, künftig auch an Ihr elektronisches Postfach in "Meine TK".

Ihre zahnärztliche Praxis nimmt noch nicht an dem elektronischen Verfahren teil? Dann senden Sie uns den Heil- und Kostenplan (rosa Formular) bitte zusammen mit Ihrem Bonusheft an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): 

Haben Sie eine Zusatzversicherung, kann es bei einer umfangreichen Zahnersatzbehandlung sinnvoll sein, den Heil- und Kostenplan vorab bei Ihrem Anbieter einzureichen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme?

Vor Kursbeginn bezahlst du den Preis aus eigener Tasche. Du brauchst dafür keine Kostenerstattung von deiner Versicherung zu beantragen. Wenn du aber auf Nummer Sicher gehen willst, zahlt es sich aus, eine kurze Email an deine Krankenkasse zu schreiben und dir die Erstattung im Vorhinein bestätigen zu lassen.

Bei Präsenzkursen musst du im Regelfall mindestens 80% Anwesenheit bringen, bei digitalen Angeboten wie Apps musst die den gesamten Kurs durchlaufen. Nur damit kommst du zum nächsten Schritt:

Wie schreibe ich einen Brief an die Krankenkasse Kostenübernahme?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden auf der Grundlage der Definition des "medizinisch Notwendigen" erbracht. Eine Netzhautoperation ist beispielsweise medizinisch notwendig. Das Lasern bei extremer Fehlsicht gilt jedoch als kosmetischer Eingriff, da eine Brille, seien die Gläser auch noch so stark, ebenfalls Abhilfe schafft.

Eine der größten Einschränkungen für die Versicherten brachte die Umstellung von der prozentualen Erstattung bei Zahnersatz auf den Festbetrag mit sich. Auch bei Zahnersatz gilt, dass nur das medizinisch Notwendige erstattet wird. Für ausgefallene Zähne beteiligt sich die Krankenkasse nur noch an Ersatz, wenn diese im "sichtbaren Bereich" fehlen.

Die Kostenübernahme der Krankenkassen ist per Gesetz geregelt und führt dazu, dass die Leistungen zu rund 95 Prozent bei allen Kassen gleich sind. Die Unterschiede finden sich bei Präventivmaßnahmen wie Informationsveranstaltungen, Kostenübernahme für bestimmte sportliche Aktivitäten oder zum Beispiel für Kururlaube mit Vorträgen zur gesunden Ernährung.

Wie reicht man einen Kostenvoranschlag ein?

In einem Kostenvoranschlag listest du alle mit dem Auftrag entstehenden Kosten auf. Da ist das Material, die Arbeitszeit und Fahrtkosten. Du kannst mit Stunden- oder Tagessätzen kalkulieren und bietest die entsprechende Abrechnungsweise an. Du steckst aber auch den Rahmen ab für die Zeit, die zwischen Abnahme und Rechnung stehen darf und wie viele Korrekturrunden du zum Beispiel als Werbetexter oder Grafikdesignerin in dein Angebot eingepreist hast.

Auch die auf diese Beträge anfallende Umsatzsteuer samt Umsatzsteuersatz solltest du dem Kunden angeben und ausrechnen. Der Kostenvoranschlag enthält Nettopreise, Steuer und die am Ende zusammenkommende Summe.

Wer bekommt das Geld vom Heil- und Kostenplan?

Viele Patientinnen und Patienten kennen zwar den grundsätzlichen Ablauf und geben den Heil- und Kostenplan an ihre Krankenkasse weiter, beschäftigen sich jedoch selber nicht mit den dort aufgeführten Informationen, wissen also nicht genau, was sie da eigentlich unterschreiben. Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung zum Heil- und Kostenplan.

Seit dem 1. Juli 2005 gibt es nicht nur den eigentlichen Heil- und Kostenplan, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Anlage. Dieser Teil 2 muss immer dann ausgefüllt werden, wenn Sie eine von der Regelversorgung abweichende Behandlung wünschen, denn diese Leistungen werden nicht über die Krankenkasse, sondern privat zwischen Ihnen und der Praxis abgerechnet. Teil 2 des Plans ist daher ausschließlich für Sie bestimmt und soll Ihnen die größtmögliche Klarheit über die auf Sie zukommenden Kosten der Behandlung vermitteln.

In Abschnitt V des Heil- und Kostenplans trägt die Zahnärztn oder der Zahnarzt nach Abschluss der Behandlung die tatsächlich entstandenen Kosten, den Gesamtzuschuss der Krankenkasse und den damit verbleibenden Anteil für die versicherte Person ein. Hier wird auch notiert, wann der Zahnersatz eingegliedert wurde und wo er gefertigt worden ist. Mit Datum und Unterschrift bestätigt die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt, dass die geplante Behandlung vollständig abgeschlossen und der Zahnersatz in der vorgesehenen Art und Weise eingegliedert wurde. Das ist die Voraussetzung für die Abrechnung der Festzuschüsse mit der Krankenkasse. Für die darüberhinausgehenden Kosten erstellt die Praxis Ihnen direkt eine Privatrechnung, die Sie dann gemäß den Vereinbarungen mit der Praxis begleichen. 

Wer schickt den Heil- und Kostenplan?

Viele Patientinnen und Patienten kennen zwar den grundsätzlichen Ablauf und geben den Heil- und Kostenplan an ihre Krankenkasse weiter, beschäftigen sich jedoch selber nicht mit den dort aufgeführten Informationen, wissen also nicht genau, was sie da eigentlich unterschreiben. Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung zum Heil- und Kostenplan.

Seit dem 1. Juli 2005 gibt es nicht nur den eigentlichen Heil- und Kostenplan, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Anlage. Dieser Teil 2 muss immer dann ausgefüllt werden, wenn Sie eine von der Regelversorgung abweichende Behandlung wünschen, denn diese Leistungen werden nicht über die Krankenkasse, sondern privat zwischen Ihnen und der Praxis abgerechnet. Teil 2 des Plans ist daher ausschließlich für Sie bestimmt und soll Ihnen die größtmögliche Klarheit über die auf Sie zukommenden Kosten der Behandlung vermitteln.

In Abschnitt V des Heil- und Kostenplans trägt die Zahnärztn oder der Zahnarzt nach Abschluss der Behandlung die tatsächlich entstandenen Kosten, den Gesamtzuschuss der Krankenkasse und den damit verbleibenden Anteil für die versicherte Person ein. Hier wird auch notiert, wann der Zahnersatz eingegliedert wurde und wo er gefertigt worden ist. Mit Datum und Unterschrift bestätigt die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt, dass die geplante Behandlung vollständig abgeschlossen und der Zahnersatz in der vorgesehenen Art und Weise eingegliedert wurde. Das ist die Voraussetzung für die Abrechnung der Festzuschüsse mit der Krankenkasse. Für die darüberhinausgehenden Kosten erstellt die Praxis Ihnen direkt eine Privatrechnung, die Sie dann gemäß den Vereinbarungen mit der Praxis begleichen. 

Wann gilt ein Heil- und Kostenplan als genehmigt?

Nach der gründlichen Untersuchung bespricht der Zahnarzt mit dem Patienten alle Behandlungsmöglichkeiten für ein Zahnproblem. Ist nach der Beratung die Entscheidung für eine Therapie mit Zahnersatz gefallen, dann erstellt der Zahnarzt eine genaue Behandlungsplanung.

Dazu macht der Zahnarzt Angaben zum Zahnstatus, der Regelversorgung, einer eventuell alternativen Therapieplanung und erstellt einen Kostenvoranschlag zu den voraussichtlichen Gesamtkosten der Behandlung. Aufgrund der Angaben wird von der Zahnarztpraxis, datiert und vom Zahnarzt unterschrieben, ein Heil- und Kostenplan erstellt und dem Patienten zugesandt.

Der Patient/die Patientin unterschreibt den HKP und sendet diesen dann zusammen mit dem Bonusheft an die Krankenkasse. Sobald man den Heil- und Kostenplan einreicht (ein Anschreiben ist nicht erforderlich), gilt eine Frist von drei Wochen für die Genehmigung der Krankenkasse.

Wie lange dauert Antrag auf Kostenübernahme?

Rosafarbene, grüne oder blaue Rezepte – mal ist eine Zuzahlung zu leisten, mal nicht. Manche Medikamente müssen Versicherte vollständig selbst bezahlen: Die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung ist schwer zu durchschauen. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Weiterhin gilt aber, dass Menschen mit Corona-Symptomen ihre Hausarztpraxis anrufen sollen, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip. Versicherte müssen somit für eine Behandlung inklusive der verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel grundsätzlich nicht bezahlen – allerdings nur im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs. Zudem werden Zuzahlungen fällig. Was der Arzt auf Kassenrezept und damit zulasten der Krankenkasse verordnen darf, regelt die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?

Rosafarbene, grüne oder blaue Rezepte – mal ist eine Zuzahlung zu leisten, mal nicht. Manche Medikamente müssen Versicherte vollständig selbst bezahlen: Die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung ist schwer zu durchschauen. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Weiterhin gilt aber, dass Menschen mit Corona-Symptomen ihre Hausarztpraxis anrufen sollen, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip. Versicherte müssen somit für eine Behandlung inklusive der verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel grundsätzlich nicht bezahlen – allerdings nur im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs. Zudem werden Zuzahlungen fällig. Was der Arzt auf Kassenrezept und damit zulasten der Krankenkasse verordnen darf, regelt die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?

Wurde Ihnen die Kostenübernahme bestätigt (egal ob für eine stationäre Versorgung oder nicht), gilt dafür der jeweils höhere Regelsatz, d. h. derjenige gemäß den für Ihre Krankenkasse geltenden nationalen Rechtsvorschriften oder derjenige des Aufenthaltslands.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf zusätzliche Erstattung nicht für die Schweiz gilt, und zwar unabhängig davon, ob ein Versicherter aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums in die Schweiz reist oder umgekehrt ein Schweizer Versicherter in einen EWR-Staat.

Haben Sie eine Kostenübernahme nicht vorab beantragt, so haben Sie im Prinzip keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung in einem anderen Staat. Bei ambulanter Versorgung erfolgt die Kostenübernahme gemäß den für Ihre Krankenkasse geltenden nationalen Bestimmungen. Sollte in dem Staat, in dem die Versorgung geleistet wird, ein höherer Betrag für die Kostenübernahme gelten, wird diese Differenz jedoch nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme bei einer medizinischen Versorgung, die nicht vorab genehmigt wurde, nicht für die Schweiz gilt.

Wie lange kann man Heil- und Kostenplan einreichen?

Der Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich in zwei Teile gegliedert. Teil 1 enthält alle Angaben, die für die Krankenkasse relevant sind. Teil 2 ist für den Überblick des Patienten gedacht und wird nur ausgefüllt, wenn eine Behandlung ausgewählt wird, die nicht unter die Regelversorgung fällt.

Für alle denkbaren Befunde ist eine Regelversorgung gesetzlich festgelegt, die eine dem Befund angemessene Behandlung beschreibt.

Teil 2 im Heil- und Kostenplan wird nur dann ausgefüllt, wenn Sie eine Behandlung wünschen, die von der Regelversorgung abweicht: Sei es ein gleichartiger oder ein andersartiger Zahnersatz.

Ein gleichartiger Zahnersatz bezeichnet bloß eine Abänderung der Regelversorgung. Wählt der Patient eine Vollverblendung statt nur einer Teilverblendung, wie in der Regelversorgung vorgesehen, entspricht dies einer gleichartigen Versorgung. Ein andersartiger Zahnersatz entspricht, wie der Name schon sagt, einer komplett anderen Leistung, also beispielsweise einem Zahnimplantat statt einer Brücke zur Ersetzung eines Zahnes.

Wie hoch ist der Festzuschuss bei Zahnersatz TK?

Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält seit Oktober 2020 zudem einen höheren Bonus. Der Kassenzuschuss ist gestiegen, und zwar von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch dann den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung die Kontrolluntersuchungen nur einmal ausgelassen hat (wann in dem Zehn-Jahres-Zeitraum die Lücke aufgetreten ist, ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen unerheblich).

Unabhängig von dieser Regelung empfiehlt der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene, dass eine coronabedingte Nicht-Inanspruchnahme der Zahnvorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr 2020 nicht zum Verlust des vollständigen Bonusanspruchs führt.