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Welches mahngericht ist zuständig?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welches mahngericht ist zuständig?
  2. Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?
  3. Wo reiche ich das Mahnverfahren ein?
  4. Was kostet ein Mahnbescheid ohne Anwalt?
  5. Kann man privat einen Mahnbescheid machen?
  6. Wann ist ein Mahnbescheid ungültig?
  7. Wie geht es weiter nach dem Mahnbescheid?
  8. Wie kann ich privat ein Mahnverfahren einleiten?
  9. Ist ein Mahnbescheid in der Schufa?
  10. Wann lohnt sich ein Mahnbescheid?
  11. Wird jeder Mahnbescheid der Schufa gemeldet?
  12. Was für Folgen hat ein Mahnbescheid?
  13. Wie lange dauert es vom Mahnbescheid bis zur Vollstreckung?

Welches mahngericht ist zuständig?

Das Mahnverfahren ermöglicht Inhabenden einer Geldforderung die schnelle und kostengünstige Erlangung eines Vollstreckungstitels. Ein solcher Titel wird zur Durchsetzung von Ansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung, zum Beispiel durch eine:n Gerichtsvollzieher:in, benötigt.

Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann der Forderungsinhaber auch ohne Beteiligung von Rechtsanwält:innen stellen. Das Verfahren eignet sich insbesondere zur gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen, bei denen mit Widerstand der gegnerischen Seite nicht zu rechnen ist. Mehr zu den Antragsmöglichkeiten.

Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?

Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Es hat gegenüber einer Klage den Vorteil, dass es einfacher, schneller und billiger ist.

Wo reiche ich das Mahnverfahren ein?

Arbeiten Sie ohne Anwaltssoftware, werden Sie für einen Mahnantrag die offizielle Seite der deutschen Mahngerichte nutzen, die federführend durch das Justizministerium Baden-Württemberg betreut wird: https://www.online-mahnantrag.de. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie das zuständige Bundesland (= Sitz des Antragstellers) aus. Antragsteller aus dem Ausland wählen „Berlin“.
  • Wählen Sie als Prozessbevollmächtigter des Antragstellers den „Download zum Individualversand vom lokalen PC (für Nutzer sicherer Übermittlungswege)“:

Was kostet ein Mahnbescheid ohne Anwalt?

Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 36,- EUR (bis 31.12.2020: 32,- EUR).

Weitere Kosten entstehen für den Fall, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt; zusätzliche Kosten können durch die Beantragung eines streitigen Verfahrens nach Erhebung des Widerspruchs durch den Gegner entstehen.

Kann man privat einen Mahnbescheid machen?

Mit einem gericht­lichen Mahn­verfahren können Verbraucher Druck bei Personen oder Unternehmen machen, von denen sie noch Geld bekommen. Das Mahn­verfahren verdeutlicht dem Schuldner den Ernst der Lage. Der Mahn­bescheid, den der Schuldner am Ende erhält, wird vom Amts­gericht zugestellt. Zahlt der Schuldner trotz Mahn­bescheid nicht, kann aus dem Mahn­verfahren leicht ein Klage vor Gericht werden. Das beein­druckt viele Schuldner eher als eine weitere vom Gläubiger einfach per Post verschickte Mahnung.

Mit dem gericht­lichen Mahn­verfahren können Verbraucher nur Geld­forderungen in Euro durch­setzen. Es ist also etwa geeignet für einen Mieter, der von seinem alten Vermieter die Über­weisung der Mietkaution verlangt. Für Konzert­besucher, denen nach einer Konzert­absage die Erstattung der Konzert­karten zusteht. Oder für Flug­gäste, die nach einer Flugannullierung durch die Air­line ewig auf die Rück­über­weisung ihrer Ticket­kosten warten. Ein Anwalt ist zur Beantragung des Mahn­verfahrens nicht erforderlich.

Wann ist ein Mahnbescheid ungültig?

Das Mahngericht prüft nicht, ob die in einem Mahnverfahren eingeforderten Ansprüche tatsächlich bestehen. Aus diesem Grund sollten Sie einen Mahnbescheid stets gründlich überprüfen.

Wie geht es weiter nach dem Mahnbescheid?

Das Mahngericht prüft nicht, ob die in einem Mahnverfahren eingeforderten Ansprüche tatsächlich bestehen. Aus diesem Grund sollten Sie einen Mahnbescheid stets gründlich überprüfen.

Wie kann ich privat ein Mahnverfahren einleiten?

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist oftmals eine einfache Möglichkeit, an einen Vollstreckungstitel für eine ausstehende Geldsumme zu kommen, wenn Sie als Unternehmer oder auch Privatperson auf eine Forderung länger als üblich warten müssen. Wie Sie in so einer Situation reagieren können und wann ein gerichtliches Mahnverfahren die richtige Wahl ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Verfahren, welches es Ihnen als Gläubiger ermöglicht, schnell und vergleichsweise unkompliziert einen Vollstreckungstitel für ausstehende Geldforderungen zu bekommen. Diesen Titel benötigen Sie, um die geschuldete Summe bei Ihrem Schuldner von einem Vollstreckungsbeamten unmittelbar einfordern lassen zu können. Das Mahnverfahren hat den Vorteil, dass es kostengünstiger und einfacher einzuleiten ist als ein Klageverfahren.

Ist ein Mahnbescheid in der Schufa?

Kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, werden Sie bald die erste Mahnung erhalten. Säumigen Zahlern drohen Unternehmen auch häufig mit einem Eintrag bei der Schufa. Darf die Firma einfach einen Schufa-Eintrag veranlassen, selbst wenn Sie der Forderung widersprochen haben?

Tatsächlich ist es Gang und Gäbe, dass Firmen nicht erst mit der letzten Mahnung säumigen Zahlern mit einem Eintrag bei der Schufa drohen. Jeder dürfte wissen, dass negative Schufa-Einträge die Betroffenen in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit deutlich einschränken können. Viele Leute spielen deshalb trotz berechtigter Einwendungen mit dem Gedanken, den Rechnungsbetrag doch lieber zu zahlen. Daher ist es gut zu wissen, in welchen Fällen eine Eintragung bei der Schufa überhaupt erfolgen darf und wann nicht.

Wann lohnt sich ein Mahnbescheid?

Ein Beispiel: Sie haben online bestellte Ware innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt. Die Erstattung des Kaufpreises lässt aber auf sich warten. Anwälte winken ab, da ihre Anwaltsgebühren wegen des geringen Streitwertes den Arbeitsaufwand kaum decken. Eine Klage scheint wegen eines geringen Geldbetrages zu aufwändig. Was nun?

In Fällen wie diesen kann Ihnen ein gerichtliches Mahnverfahrens helfen. Die Vorteile: Das Mahnverfahren ist nicht so aufwändig wie eine Klage und spart teure Anwaltskosten. Es läuft weitgehend automatisiert ab. Sie brauchen also keine Gerichtsverhandlung, wenn die Gegenseite der Forderung nicht widerspricht.

Wird jeder Mahnbescheid der Schufa gemeldet?

Einen Mahnbescheid erhält man, wenn jemand einen Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme gerichtlich durchsetzen will. Der Mahnbescheid ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens, bei dem es sich um ein besonderes und vereinfachtes Gerichtsverfahren handelt, um eine Geldforderung durchzusetzen. Ein Mahnbescheid wird, ebenso wie ein Vollstreckungsbescheid, immer in einem gelben Umschlag mit Zustellungsdatum darauf zugestellt.

In der Regel ist der Schuldner vor dem Erhalt eines Mahnbescheids bereits durch eine oder mehrere Mahnungen zur Zahlung aufgefordert worden. Wurden diese Mahnungen ignoriert, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen.  

Was für Folgen hat ein Mahnbescheid?

Um Zahlung verlangen zu können, muss zunächst ein Anspruch bestehen und die Forderung muss fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich entweder aus gesetzlichen Regelungen oder aus vertraglichen Vereinbarungen.

§ 271 BGB regelt grundsätzlich für alle Vertragsarten, dass die Zahlung sofort nach Leistungserbringung fällig wird. Jedoch gibt es bei einigen Vertragstypen, wie beispielsweise im Werk- oder Dienstvertragsrecht, spezielle Fälligkeitsregelungen, die der allgemeinen Regelung in § 271 BGB vorgehen. Häufig vereinbaren die Vertragsparteien abweichend von den gesetzlichen Regelungen im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass der Zahlungsschuldner noch mehrere Tage oder Wochen nach Rechnungsdatum zahlen kann. Solche Vereinbarungen werden allerdings durch § 271 a BGB eingeschränkt bzw. strengeren Wirksamkeits-anforderungen unterworfen.

Hat der Schuldner versehentlich oder absichtlich die Zahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet, wird der Gläubiger ihm in der Regel im Rahmen des außergerichtlichen Mahnverfahrens zunächst ein oder mehrere Mahnschreiben schicken. Diese Schreiben haben das Ziel, schnell und kostengünstig die offene Geldsumme zu erhalten.

Rechtlich ist die Mahnung eine einseitige, empfangsbedürftige Aufforderung an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Durch die Mahnung wird der Schuldner grundsätzlich in Verzug gesetzt (siehe dazu Ziffer 1.2). Die in der Mahnung enthaltene Aufforderung zur Zahlung muss eindeutig und bestimmt sein. Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner klar zum Ausdruck zu bringen, dass er die geschuldete Geldsumme verlangt. 

Die Mahnung ist an keine besondere Form gebunden. Sie kann zwar grundsätzlich schriftlich, mündlich oder sogar auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch schriftlich zu mahnen.

Für den Verzugseintritt ist grundsätzlich nur eine Mahnung erforderlich nach dem Gesetz. In einigen gesetzlich geregelten Fällen, kommt der Schuldner jedoch auch ohne Mahnung in Verzug (siehe dazu 1.2.2). Häufig werden in der Praxis – je nach Bonität des Kunden – bis zu drei Mahnungen ausgesprochen. Schließlich soll der Kunde, der nur versehentlich die Zahlung versäumt hat, nicht durch sofortiges gerichtliches Vorgehen verärgert, sondern zunächst höflich an die Zahlungspflicht erinnert werden. In vielen Fällen bietet das außergerichtliche Mahnverfahren eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, um zügig an die offene Geldsumme zu kommen.

Wie lange dauert es vom Mahnbescheid bis zur Vollstreckung?

Mahnungen, Briefe von einem Inkassobüro und schließlich Post vom Amtsgericht: Wer einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhält, sollte unbedingt handeln!

Das Wichtigste in Kürze: