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Welchen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht 1983 Aufgestellt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welchen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht 1983 Aufgestellt?
  2. Warum wurde die Volkszählung 1983 vom Bundesverfassungsgericht verboten?
  3. Wann wird das Bundesverfassungsgericht tätig?
  4. Welches Recht wurde 1981 im berühmten Volkszählungsurteil als Grundrecht definiert?
  5. Was kann das Bundesverfassungsgericht nicht?
  6. Welches Recht wurde 1983 im berühmten Volkszählungsurteil?
  7. Was hat Zensus für einen Sinn?
  8. Warum Zensus 2 mal?
  9. Wie viel verdient man als Richter im Bundesverfassungsgericht?
  10. Wer kontrolliert eigentlich die Richter?
  11. In welches Grundrecht darf niemals eingegriffen werden?
  12. Was ist das höchste Grundrecht?
  13. Was versteht man unter dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Welchen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht 1983 Aufgestellt?

Die Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts als vom Grundgesetz geschütztes Gut begründet das Bundesverfassungsgericht aus der Gefährdung der freiheitlichen Grundordnung durch vom Betroffenen unbeherrschte Datensammlungen unter den Bedingungen moderner Informationstechnik. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, passe aus Vorsicht sein Verhalten an (Panoptismus). Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe.

Warum wurde die Volkszählung 1983 vom Bundesverfassungsgericht verboten?

Einstimmig verabschiedet haben die Abgeordneten des neunten Deutschen Bundestages am Donnerstag, 4. März 1982, das Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung. Mit dem sogenannten Volkszählungsgesetz 1983 hatten die Parlamentarier nach den Volkszählungsgesetzen 1981 und 1982 bereits zum dritten Mal ein Volkszählungsgesetz einstimmig verabschiedet.

Die ursprünglich in der achten Legislaturperiode für das Jahr 1981 und dann in der neunten Legislaturperiode für das Jahr 1982 geplante Zählung war an der mangelnden Zustimmung des Bundesrates zu den Gesetzesvorhaben gescheitert. Bund und Länder hatten sich nicht auf eine Finanzierung einigen können.

Wann wird das Bundesverfassungsgericht tätig?

Verfassungsgerichtsbarkeit ist in Deutschland keine Instanz aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Bereits Institutionen wie das Reichskammergericht ab 1495 und der Reichshofrat ab 1518 sprachen Recht zwischen Staatsorganen.

Verfassungsgerichtsbarkeit modernen Zuschnitts findet ihren Ursprung in einer Entscheidung des US Supreme Courts vom 24. Februar 1803, dem der berühmte Rechtsstreit Marbury gegen Madison zugrunde lag. Erstmals ist dabei ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt worden. Nach diesem Leitbild sollte gemäß § 126 der Paulskirchenverfassung von 1849 vorgegangen werden können, wonach das Reichsgericht mit weitreichenden staats- und verfassungsgerichtlichen Kompetenzen ausgestattet gewesen wäre,[13] wenn die Norm Wirksamkeit erfahren hätte.[14] 1850 entstand mit dem Bayerischen Staatsgerichtshof in Deutschland das erste spezielle Gericht für verfassungsrechtliche Fragen.[15] Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 hingegen sah kein Verfassungsgericht vor. Die Weimarer Verfassung führte 1919 mit dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ein Verfassungsgericht mit eingeschränkten Kompetenzen ein, denn seine Zuständigkeit beschränkte sich auf Prozesse zwischen dem Reich und den Ländern.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts gelten als namhafte Persönlichkeiten, auch weil dies als gesellschaftliche und moralische Bedingung vorausgesetzt wird; sie zeichnen sich durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Recht aus.[37] Die Amtsbezeichnung der Richter, die nicht Präsident oder Vizepräsident sind, lautet „Richter des Bundesverfassungsgerichts“ (kurz: BVR) bzw. „Richterin des Bundesverfassungsgerichts“ (BVR’in), während (auf Lebenszeit ernannte) Richter bei den Instanzgerichten die Bezeichnung „Richter(in) am … [z. B. Amtsgericht, Arbeitsgericht, Landgericht, Finanzgericht, Landessozialgericht, Verwaltungsgerichtshof, Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht]“ tragen.

Gemäß § 4 Abs. 3 BVerfGG besteht eine Altersgrenze von 68 Jahren für die Richter. Mit Ablauf des Monats, in dem der Richter 68 Jahre alt wird, endet seine Amtszeit, wobei er allerdings das Amt noch weiterführt, bis ein Nachfolger ernannt ist. Nach § 105 BVerfGG kann das Plenum bei dauerhafter Dienstunfähigkeit eines Richters den Bundespräsidenten ermächtigen, diesen in den Ruhestand zu versetzen.

Die besondere Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts kommt in § 31 Abs. 1 BVerfGG zum Ausdruck:

„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

Das Bundesverfassungsgericht besitzt damit formal eine sehr umfassende Machtposition, es ist hinsichtlich der Beachtung und Vollstreckung seiner Entscheidungen allerdings auf die Mitwirkung der anderen Bundes- und Länderorgane angewiesen. Dies wurde erst jüngst (2018) deutlich, als sich die Stadt Wetzlar weigerte, einer durch das Gericht angeordneten einstweiligen Anordnung Folge zu leisten.[65]

Welches Recht wurde 1981 im berühmten Volkszählungsurteil als Grundrecht definiert?

Ursprünglich war im Mai 1981 in der Bundesrepublik eine Volkszählung geplant. Diese verschob sich in den April 1983. In den Monaten zuvor entwickelte sich eine Protestwelle sondergleichen. Am 13. April 1983 stoppte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben, im Dezember fällte es das berühmte Volkszählungsurteil. Erst am 25. Mai 1987, vor 30 Jahren, fand der Zensus statt.

Volkszählungen sind die Basis von administrativen, rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen, die mit der Zahl der Einwohner von Städten, Gemeinden und Regionen zusammenhängen. Das können Finanzausgleiche sein, aber ebenso die Planung von Verkehrswegen, Ausbildungsstätten oder Versicherungssystemen. Die Zählungsdaten ermöglichen Abschätzungen und Prognosen. Sie regeln außerdem die Einteilung von Wahlkreisen, die Stimmen der Länder im Bundesrat und die Sitzzahl in Gemeinderäten.

Was kann das Bundesverfassungsgericht nicht?

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht ist die Hüterin der Verfassung. Es prüft, ob ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz steht oder nicht.

Welches Recht wurde 1983 im berühmten Volkszählungsurteil?

Das Volkszählungsurteil von 1983 war eine wegweisende Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, in der es um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ging. Dieses Urteil definierte das Grundrecht in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Daten bei Volkszählungen und stellte klare Grenzen für staatliche Eingriffe fest.

Was hat Zensus für einen Sinn?

Worum geht’s beim Zensus?

Durch den Zensus sollen staatliche Entscheidungsprozesse mit Daten unterfüttert werden, speziell vor Ort wichtig für Planungsprozesse und Infrastrukturfragen. Aber auch Verteilungsfragen, z.B. beim Länderfinanzausgleich und Schlüsselzuweisungen sind von einer aktuellen Datenbasis abhängig. Der Wunsch nach einer Auffrischung der Datenbestände hat durchaus Hand und Fuß: Die Datensätze stammen in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1987 und in der ehemaligen DDR aus dem Jahr 1981. Die Bundesrepublik verlor bei der letzten Volkszählung etwa eine Million EinwohnerInnen, allein wegen der Bereinigung der Datensätze um „Karteileichen“.

Warum Zensus 2 mal?

Mit dem Beginn der persönlichen Befragungen an der Haustür nimmt die Datenerhebung für den Zensus 2022 jetzt Fahrt auf. Die bundesweite Erhebung von Daten zu Bevölkerung, Wohnraum, Mieten, Heizung, Bildung und Erwerbstätigkeit soll drei Monate dauern. Die neuen Statistisken für Bund und Länder sollen dann im November 2023 veröffentlicht werden, wie der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Georg Thiel, am Montag in Berlin mitteilte. Der Zensus 2022 ist keine klassische Volkszählung, wie es sie in der Bundesrepublik 1987 zum letzten Mal gab. Vielmehr werden wie beim Zensus 2011 Daten, die der Verwaltung ohnehin vorliegen - etwa beim Einwohnermeldeamt -, durch aktuelle Informationen ergänzt. Neu ist, dass auch gefragt wird, wie ein Gebäude beheizt wird. Die Teilnahme am Zensus ist Pflicht. Wer sich weigert, erhält ein Erinnerungsschreiben, dann eine Mahnung. Dann droht Zwangsgeld. Rund 100 000 Interviewer schwärmen bundesweit aus, um etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung an ihrem Wohnort zu befragen. Sie schlagen vorher schriftlich einen Termin vor. Eine Verschiebung ist möglich. Um Betrug zu vermeiden, soll sich jeder Interviewer mit Foto ausweisen. «Seien Sie freundlich zu den Erhebungsbeauftragten», appellierte der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Statistik, Thomas Gößl, an die Bevölkerung. In bayerischen Pforzen hatte am Samstag ein 54-Jähriger einen Zensusbeauftragten, der einen Termin vereinbaren wollte, von seinem Grundstück geworfen. Vermutlich habe der Mann den Interviewer für einen Betrüger gehalten, berichtete die Polizei. Die ehrenamtlichen Interviewer erfüllten eine wichtige Aufgabe für das Gemeinwohl, betonte Gößl. Die Zahlen würden auch genutzt, um Politik und Verwaltung eine bessere Grundlage zur Planung von Kitas, Seniorenheimen und Straßen zu geben. Auf Grundlage der ermittelten Bevölkerungszahl werden zudem Wahlkreise neu eingeteilt und die Stimmenverteilung im Bundesrat ermittelt. Die Daten dienen außerdem der Berechnung des Finanzausgleichs von Ländern und Kommunen. Etwa drei Viertel der Befragten sollen nach dem persönlichen Interview auch noch einen Online-Fragebogen ausfüllen. Dabei geht es um Fragen zu Bildung und Beruf. Dritte Säule des Zensus ist eine Online-Befragung, in der es ausschließlich um die Themen Wohnen und Energieeffizienz geht. Viele Wohnungs- und Hauseigentümer haben dazu bereits Briefe mit Zugangscodes für ein Online-Formular erhalten - verbunden mit der Aufforderung, Angaben zu Größe der Wohnung, Mieteinnahmen sowie Art der Heizung zu machen. Auch die Namen der Bewohner werden abgefragt. Thiel versuchte, Bedenken bezüglich des Datenschutzes auszuräumen. «Personenidentifizierende Daten» würden beispielsweise benötigt, um Doppelungen auszuschließen und relativ früh im Auswertungsprozess vernichtet. Der Leiter des Statistischen Bundesamtes verwies zudem auf das sogenannte Rückspielverbot. Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass einzelne Angaben weder an die Stellen zurückübermittelt werden dürfen, von denen sie stammen, noch an andere Verwaltungsstellen weitergeleitet werden. #zensus #volkszählung #volksbefragung Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Abonniere den WELT YouTube Channel http://bit.ly/WeltVideoTVabo Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Unsere Reportagen & Dokumentationen http://bit.ly/WELTdokus Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://bit.ly/IGWELTTV WELT auf Instagram http://bit.ly/2X1M7Hk In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für Eurer Verständnis - das WELT-Team Video 2022 erstellt

Wie viel verdient man als Richter im Bundesverfassungsgericht?

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Wer kontrolliert eigentlich die Richter?

Die Grundsätze des Gedankens, auf denen das staatspolitische Modell der Gewaltentrennung beruht, lassen sich über Montesquieu bis in das antike Griechenland (Aristoteles) zurückverfolgen. Das gewaltentrennende Prinzip beruht auf dem Gedanken, dass man die politische Macht teilen muss, um ihren möglichen Missbrauch zu verhindern. Das bedeutet, dass die staatlichen Funktionen getrennt werden müssen, um die Freiheit des Einzelnen vor dem Machtmissbrauch eines ungezügelten Machtträgers zu sichern.

Diesem Grundprinzip entsprechend erfolgt die Aufteilung der Staatsgewalt in die drei Staatsfunktionen, die sich gegenseitig kontrollieren sollen. Das setzt aber voraus, dass für die drei Funktionen jeweils eigene Organe bestehen und diese nur jeweils in einer Funktion tätig sind.

Das Modell der Gewaltentrennung lebt von der gegenseitigen Unabhängigkeit der drei Staatsgewalten und deren wechselseitiger Kontrolle. Tatsächlich ist diese nicht immer vollständig gegeben. Besonders zwischen Gesetzgebung und Verwaltung gibt es zahlreiche Verflechtungen. So beherrschen die politischen Parteien Parlament und Regierung und beschränken ihre Tätigkeit nicht auf den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess, wie dies vom System her eigentlich gedacht wäre, sondern nehmen auch direkt auf die Vollziehung Einfluss.

In welches Grundrecht darf niemals eingegriffen werden?

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Was ist das höchste Grundrecht?

Archiv

Der Staatsrechtler Uwe Volkmann sieht die aktuellen Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus kritisch. Viele Grundrechte würden derzeit massiv eingeschränkt, sagte er im Dlf. Dies mit dem Schutz von Menschenleben zu begründen lässt er so nicht gelten.

Was versteht man unter dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht bezeichnet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Dieses Recht hat in Deutschland das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkszählungsurteil als Grundrecht anerkannt, das sich aus den Artikeln 1 und 2 Grundgesetz (GG) ergibt:

„Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel l Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“ (BVerfGE 65, 1ionicons-v5-k, Urteil vom 15. Dezember 1983)