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Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?
  2. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  3. Wie lange dauert es bis man die Exmatrikulationsbescheinigung bekommt?
  4. Wann Exmatrikulieren lassen?
  5. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?
  6. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  7. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  8. Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?
  9. Was braucht man für Exmatrikulation?
  10. Ist ein Scheinstudium strafbar?
  11. Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?
  12. Welche Konsequenzen hat eine Exmatrikulation?
  13. Kann man ein Studium nach Exmatrikulation wieder aufnehmen?
  14. Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?
  15. Kann man wenn man exmatrikuliert wird trotzdem nochmal studieren?

Kann man sich zu jederzeit Exmatrikulieren?

Die Matrikel (auch: Universitätsmatrikel) bezeichnet an Hochschulen eine Liste, die sämtliche Studierenden verzeichnet. Das Verzeichnis enthält die Studierenden dieser Hochschule, die aktuell eingeschrieben sind. Exmatrikulation bedeutet die Streichung aus dieser Liste. Damit erlischt die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Studierenden an der Hochschule. Üblicherweise findet dieser Prozess zum Ende eines Semesters statt. Eine rückwirkende Exmatrikulation kann in einigen Fällen möglich sein, beispielsweise, wenn der Student im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht hat. Unterscheiden lassen sich drei Formen von Exmatrikulation:

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

  • ... Sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Die Exmatrikulation erfolgt kraft Gesetzes zum Ende des jeweiligen Semesters.   

    Wichtig: Die Exmatrikulation erfolgt damit nicht mit Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. der Erbringung einer anderen Prüfungsleistung, sondern zum Ende des Semesters, in dem alle Prüfungen bestanden, korrigiert und auch das Zeugnis erstellt wurde. Eine Prüfung ist erst dann bestanden, wenn dies von den zuständigen Prüfungsorganen festgestellt wurde.

  • ... Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt auch, wenn die Studierenden die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbringen können, es sei denn, sie wechseln in einen anderen Studiengang oder in sonstige andere Studien.   

    Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen rechtswirksam ergeht. Diese Exmatrikulation unterbleibt nur dann, wenn eine Rückmeldung für das Folgesemester und fristgerechte Umschreibung im Rahmen eines Fachwechsels für einen anderen Studiengang erfolgt.

  • Wie lange dauert es bis man die Exmatrikulationsbescheinigung bekommt?

  • ... Sie die Abschlussprüfung bestanden haben. Die Exmatrikulation erfolgt kraft Gesetzes zum Ende des jeweiligen Semesters.   

    Wichtig: Die Exmatrikulation erfolgt damit nicht mit Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. der Erbringung einer anderen Prüfungsleistung, sondern zum Ende des Semesters, in dem alle Prüfungen bestanden, korrigiert und auch das Zeugnis erstellt wurde. Eine Prüfung ist erst dann bestanden, wenn dies von den zuständigen Prüfungsorganen festgestellt wurde.

  • ... Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt auch, wenn die Studierenden die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbringen können, es sei denn, sie wechseln in einen anderen Studiengang oder in sonstige andere Studien.   

    Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen rechtswirksam ergeht. Diese Exmatrikulation unterbleibt nur dann, wenn eine Rückmeldung für das Folgesemester und fristgerechte Umschreibung im Rahmen eines Fachwechsels für einen anderen Studiengang erfolgt.

  • Wann Exmatrikulieren lassen?

    Die Exmatrikulation auf Antrag reichst Du bei der zuständigen Stelle ein, wenn Du das Studium an Deiner Hochschule beenden möchtest. Meist ist die zentrale Studierendenverwaltung für die Exmatrikulation zuständig. Den Antrag kannst Du auf der Homepage der Hochschule herunterladen. Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters gültig. Unter besonderen Umständen ist auch eine sofortige Exmatrikulation möglich. Dafür reichst Du einen gesonderten Antrag ein.

    Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

    Die Exmatrikulation auf Antrag reichst Du bei der zuständigen Stelle ein, wenn Du das Studium an Deiner Hochschule beenden möchtest. Meist ist die zentrale Studierendenverwaltung für die Exmatrikulation zuständig. Den Antrag kannst Du auf der Homepage der Hochschule herunterladen. Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters gültig. Unter besonderen Umständen ist auch eine sofortige Exmatrikulation möglich. Dafür reichst Du einen gesonderten Antrag ein.

    Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

    Die Gründe, ein Studium abzubrechen, sind vielfältig. Es ist nicht immer einfach, direkt nach der Matura genau zu wissen, was man studieren möchte. Da gehört es schon einmal dazu, mehrere Studienrichtungen auszuprobieren, bis du die für dich richtige gefunden hast. In der Tat verraten Studien, dass die meisten Studierenden ein Studium dann abbrechen, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt wurden.

    Ohne Moos nichts los – das kennen auch Studierende. Viele müssen deswegen neben dem Studium einem Job nachgehen. Nicht immer ist dies mit dem Studium vereinbar, weswegen die Unvereinbarkeit von Job und Studium der zweithäufigste Grund ist, ein Studium abzubrechen.

    Doch auch persönliche Gründe – von Krankheit bis hin zur Familienplanung kann hier alles hineinfallen – Überforderung mit dem Lernstoff, fehlende Motivation oder der Wechsel in eine andere Stadt sind Gründe, ein Studium vorzeitig abzubrechen. Auch Prüfungsangst ist bei einigen der Grund für den Studienabbruch. Doch es gibt Methoden, wie du sie überwinden kannst und deinen Traum von einem Studienabschluss trotzdem nachgehen kannst.

    Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

    Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

    Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

    Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Als ehemaliger Studierender bringst du dafür die formale Voraussetzung - Fach- oder allgemeine Hochschulreife - mit. Eine Ausbildungsverkürzung von bis zu zwölf Monaten ist möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §8 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG).

    Wenn du deine Ausbildung verkürzen möchtest, dann ist es sinnvoll, darüber mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen, denn er hat hier ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Neben dem Ausbildungsbetrieb muss dann auch noch die Berufsschule mit ins Boot geholt werden. Da du als Studienabbrecher gemeinsam mit den anderen Auszubildenden unterrichtet wirst, muss im Vorfeld geklärt werden, ob die kürzere Ausbildung von der Berufsschule mitgetragen wird und die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte unter den veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann. Stimmt die Schule zu und du hast dich auch mit deinem Ausbildungsbetrieb auf die Verkürzung der Ausbildung verständigt, musst du gemeinsam mit diesem einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Jeder Antrag wird im Einzelfall entschieden.

    Im Falle einer Verkürzung musst du die Prüfung aber genauso wie jeder andere Auszubildende auch ablegen. Bereits im Studium erbrachte Leistungen führen nicht zu einer Befreiung von Prüfungsteilen!

    Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

    Wie lange bin ich nach meiner letzten Prüfung noch als Student einge­schrieben?

    Als Student sind Sie so lange einge­schrieben, bis die Exmatrikulation erfolgt. Sie können die Exmatrikulation zu jedem Tag während des laufenden Semesters beantragen. Den Antrag gibt es meist beim Studierendensekretariat Ihrer Hoch­schule. Fast immer empfiehlt es sich aber, bis zum Ende des Semesters zu warten. Melden Sie sich nicht zurück, werden Sie auto­matisch exmatrikuliert. Der Vorteil: Solange Sie als Student einge­schrieben sind, können Sie das Semesterti­cket nutzen. Außerdem gilt so lange die studentische Kranken­versicherung.

    Wenn Sie im folgenden Semester ein Master­studium an derselben Hoch­schule beginnen, ist keine Exmatrikulation nötig. Nach erfolg­reicher Bewerbung um das Master­studium melden Sie sich für das nächste Semester zurück. Wechseln Sie für das Master­studium die Hoch­schule, müssen Sie sich bei der alten Universität exmatrikulieren und an der neuen Uni einschreiben.

    Was braucht man für Exmatrikulation?

    Exmatrikulation ist eigentlich ein veralteter Begriff, heute nutzt man neutraler: Abgang von der Universität. Exmatrikulieren bedeutet, dass du dein Studium beendest.

    Das kann auf verschiedene Arten und aus verschiedenen Gründen passieren:

    Ist ein Scheinstudium strafbar?

    Also bei uns an der Uni(ja, richtige staatliche universität. keine fachochschule, Walldorfverein oder sonstiger Unsinn, der sich hochschule nennt)

    sind alle 6 Monate ein Semesterbeitrag von 200+ Euro zu zahlen.

    Kann man nach einer Exmatrikulation wieder studieren?

    Eine Exmatrikulation gehört zu jedem Studium irgendwann dazu. Im besten Fall ist sie das Resultat eines erfolgreichen Studienabschlusses und stellt somit das natürliche Ende deiner akademischen Zeit dar. Weniger positiv ist es, wenn die Exmatrikulation nicht freiwillig ist und es sich somit um eine Zwangsexmatrikulation handelt. Offiziell ist das auch als Exmatrikulation von Amts wegen bekannt. Es bedeutet, dass nicht der Student selbst entschieden hat, dass er sein Studium beenden möchte. Vielmehr beendet die Universität die Uni-Karriere.

    Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Viele Studenten, die unfreiwillig exmatrikuliert wurden, haben wiederholt Prüfungen nicht bestanden. Bei zu vielen Fehlversuchen droht der Studienabbruch. Bei anderen Studierenden sind es finanzielle Schwierigkeiten, die dafür sorgen, dass das Studium für sie zu teuer wird. Wird ein Semesterbeitrag erhoben, der nicht gezahlt wird, kann auch das zum Ausschluss vom Studium führen. Auch, wenn du deine Krankenversicherung länger nicht bezahlt hast, droht dir mitunter die Zwangsexmatrikulation.

    Nicht nur mehrfach nicht bestandene Prüfungen sind für deine Zukunft an der Uni problematisch. Auch, wenn du zu lange keine Prüfung abgelegt hast, droht dir das Aus. Wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, endet deine Zeit an der Uni zum Ende des Semesters. Du erhältst eine Exmatrikulationsbescheinigung – und stehst vor der Frage, wie es nun weitergeht.

    Welche Konsequenzen hat eine Exmatrikulation?

    Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

    • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
    • Behinderung universitärer Veranstaltungen
    • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
    • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
    • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

    Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

    Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

    Kann man ein Studium nach Exmatrikulation wieder aufnehmen?

    Wenn ich mich bei meiner HS ausschreibe/abmelde/exmatrikuliere und dann eine Ausbildung mache und dann nochmal das alte Studienfach studieren will... Geht das? Oder darf man sich dann für diesen Studiengang nicht mehr Einschreiben/anmelden?

    Kann man wieder studieren Wenn man exmatrikuliert wurde?

    Wenn ich mich bei meiner HS ausschreibe/abmelde/exmatrikuliere und dann eine Ausbildung mache und dann nochmal das alte Studienfach studieren will... Geht das? Oder darf man sich dann für diesen Studiengang nicht mehr Einschreiben/anmelden?

    Kann man wenn man exmatrikuliert wird trotzdem nochmal studieren?

    Die Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts als vom Grundgesetz geschütztes Gut begründet das Bundesverfassungsgericht aus der Gefährdung der freiheitlichen Grundordnung durch vom Betroffenen unbeherrschte Datensammlungen unter den Bedingungen moderner Informationstechnik. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, passe aus Vorsicht sein Verhalten an (Panoptismus). Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit, sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe.