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Was kostet ein Mahnbescheid beim Amtsgericht?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was kostet ein Mahnbescheid beim Amtsgericht?
  2. Welches mahngericht ist zuständig?
  3. Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?
  4. Wo reiche ich das Mahnverfahren ein?
  5. Wie geht es weiter nach dem Mahnbescheid?
  6. Wie lange dauert es vom Mahnbescheid bis zur Klage?
  7. Was prüft Mahngericht?
  8. Was passiert beim Mahngericht?
  9. Wie geht es weiter nach einem Mahnbescheid?
  10. Kann man privat einen Mahnbescheid machen?
  11. Wie kann ich privat ein Mahnverfahren einleiten?
  12. Wie verhalte ich mich bei einem Mahnbescheid?
  13. Ist ein Mahnbescheid schlimm?

Was kostet ein Mahnbescheid beim Amtsgericht?

Mit dem Eingang eines Mahnbescheidantrages bei Gericht wird gemäß Nr. 1100 KV GKG eine Verfahrensgebühr fällig. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich nach dem Streitwert, d. h. nach der Summe der Hauptforderungen; Zinsen und sonstige Nebenforderungen werden in der Regel nicht berücksichtigt. Die Mindestgebühr beträgt z. Zt. 36,00 Euro. Auf der Internetseite www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner finden Sie einen Kostenrechner, mit dem Sie anhand des Streitwertes ausrechnen können, welche Gerichtskosten durch die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides entstehen. Mit der Verfahrensgebühr ist das gesamte Mahnverfahren abgegolten. Auslagen für Zustellungen innerhalb des Mahnverfahrens werden gemäß Nr. 9002 KV GKG erst ab der 11. Zustellung gesondert berechnet.

Die Gerichtskosten im maschinellen Mahnverfahren werden regelmäßig erst nach/mit Erlass des Mahnbescheides erhoben. Erst der Erlass des Vollstreckungsbescheides wird von der vorherigen Kostenzahlung abhängig gemacht (§ 12 Absatz III GKG). Über die entstehenden Gerichtskosten erhalten die Antragsteller bzw. die Prozessbevollmächtigten eine Kostenrechnung mit einem vorbereiteten Zahlungsvordruck. Die Überweisungen sind unter Angabe des Kassenzeichens unbedingt einzeln zu veranlassen. In jedem Fall sollten Sammelüberweisungen und das Anbringen von Kostenmarken oder Freistemplern auf den Mahnbescheidsanträgen vermieden werden. Auch eine Zahlung mittels elektronischer Kostenmarke sollte unterbleiben. Anderenfalls kommt es zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung der Mahnbescheidsanträge.

Welches mahngericht ist zuständig?

Für das zivilrechtliche Mahnverfahren sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, unabhängig vom Streitwert.

Mit der Einführung der automatisierten Bearbeitung der Mahnverfahren ist die Bearbeitung der Mahnverfahren konzentriert worden.

Wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid?

Werden Rechnungen nicht bezahlt, ist das Prozedere recht klar. Kulante Rechnungssteller erinnern freundlich, erst wenn die entsprechende Reaktion ausbleibt, wird die erste Mahnung geschrieben. Ob weitere folgen oder gleich ein Inkassodienst eingeschaltet wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn dann gar nichts hilft, kommt es zum gerichtlichen Mahnbescheid. Für den Schuldner wird es spätestens jetzt ernst. Doch wer übernimmt für den Mahnbescheid die Kosten?

Der Antrag auf den gerichtlichen Mahnbescheid wird beim Amtsgericht gestellt. Ist das passiert, werden die entsprechen Kosten fällig. Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem geschuldeten Betrag. In diesem Zusammenhang lässt sich festhalten, dass die Mahnbescheid Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Nehmen wir beispielsweise an, eine Rechnung über 10.000,- Euro wurde nicht bezahlt, ergeben sich daraus gerade einmal 100,- Euro an Gerichtskosten, die an das Amtsgericht zu zahlen sind. Allerdings werden unabhängig von der Höhe des ausstehenden Betrages mindestens 32,- Euro Gebühren fällig.

Wo reiche ich das Mahnverfahren ein?

Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können online erfasst und dem Gericht auf dem Postweg oder über das Internet übermittelt werden.

Zur Antragstellung und für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Mahnportal.

Wie geht es weiter nach dem Mahnbescheid?

Das Mahngericht prüft nicht, ob die in einem Mahnverfahren eingeforderten Ansprüche tatsächlich bestehen. Aus diesem Grund sollten Sie einen Mahnbescheid stets gründlich überprüfen.

Wie lange dauert es vom Mahnbescheid bis zur Klage?

Um ein Mahnverfahren einzuleiten, stellt der Gläubiger oder dessen Anwalt beim zuständigen Zentralen Mahngericht des Bundeslandes einen Antrag. Dieser wird lediglich auf seine formale Richtigkeit hin überprüft. Ob die Geldforderung tatsächlich berechtigt ist, wird nicht kontrolliert.

Der Antrag kann entweder schriftlich (entsprechende Formulare gibt es im Schreibwarenhandel) oder elektronisch auf www.online-mahnantrag.de gestellt werden.

Was prüft Mahngericht?

Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Es hat gegenüber einer Klage den Vorteil, dass es einfacher, schneller und billiger ist.

Was passiert beim Mahngericht?

Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Es hat gegenüber einer Klage den Vorteil, dass es einfacher, schneller und billiger ist.

Wie geht es weiter nach einem Mahnbescheid?

Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten? In einem solchen Fall ist schnelles Handeln vonnöten. Zunächst ist es wichtig, dass Sie den Bescheid gründlich prüfen. Ist die dort genannte Forderung tatsächlich begründet?

Was viele Personen nämlich leider nicht wissen: Das zuständige Mahngericht überprüft vor Ausstellung des Mahnbescheids nicht, ob ein Gläubiger tatsächlich eine entsprechende Berechtigung besitzt.

Je nachdem, was Ihre Prüfung ergibt, haben Sie zwei grundsätzliche Optionen:

Kann man privat einen Mahnbescheid machen?

Ein Beispiel: Sie haben online bestellte Ware innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt. Die Erstattung des Kaufpreises lässt aber auf sich warten. Anwälte winken ab, da ihre Anwaltsgebühren wegen des geringen Streitwertes den Arbeitsaufwand kaum decken. Eine Klage scheint wegen eines geringen Geldbetrages zu aufwändig. Was nun?

In Fällen wie diesen kann Ihnen ein gerichtliches Mahnverfahrens helfen. Die Vorteile: Das Mahnverfahren ist nicht so aufwändig wie eine Klage und spart teure Anwaltskosten. Es läuft weitgehend automatisiert ab. Sie brauchen also keine Gerichtsverhandlung, wenn die Gegenseite der Forderung nicht widerspricht.

Wie kann ich privat ein Mahnverfahren einleiten?

Sie haben eine Leistung erbracht, die vereinbarte Bezahlung dafür aber nicht erhalten? Oder Sie haben an Bekannte privat Geld verliehen? Dann kann es sinnvoll sein, schnell zu reagieren, denn: Je länger Sie damit warten, Ihre offene Forderung einzutreiben, desto eher könnte Ihr Anliegen an Gewicht verlieren.

Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie Ihren Zahlungsanspruch über einen Online-Mahnantrag (Kapitel 2) und ggf. auch ohne Begründung und Gerichtsverfahren durchsetzen. Das kann schnell gehen und kostengünstiger sein als eine Klage.

Sie können das Mahnverfahren selbständig einleiten, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind, können Sie einen Anwalt hinzuziehen.

Wie verhalte ich mich bei einem Mahnbescheid?

Das Mahngericht prüft nicht, ob die in einem Mahnverfahren eingeforderten Ansprüche tatsächlich bestehen. Aus diesem Grund sollten Sie einen Mahnbescheid stets gründlich überprüfen.

Ist ein Mahnbescheid schlimm?

Reagieren Sie, sonst droht ein Vollstreckungsbescheid und anschließend die Zwangsvollstreckung daraus. Der Mahnbescheid ist bezüglich der vom Antragsteller geltend gemachten Ansprüche meist in drei Bereiche aufgeteilt, nämlich die Hauptforderung (hier wird genannt, woraus die angebliche Forderung resultiert), Verfahrenskosten (wie Gerichtskosten, Rechtsanwalts- /Rechtsbeistandskosten in Form von Gebühren und Auslagen) und Zinsen. Teilweise werden vom Gericht noch Hinweise zur Hauptforderung gemacht, z.B. seit wann die Forderung an den Antragsteller abgetreten ist, wer der frühere Gläubiger gewesen ist.