:

Wie hoch sind die Freistellungsaufträge?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch sind die Freistellungsaufträge?
  2. Kann ein Freistellungsauftrag rückwirkend gestellt werden?
  3. Wann muss man einen Freistellungsauftrag machen?
  4. Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern?
  5. Hat ein Freistellungsauftrag Nachteile?
  6. Werden freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet?
  7. Wo bekomme ich raus wie viele freistellungsaufträge ich habe?
  8. Wie erfährt das Finanzamt von Kapitalerträgen?
  9. Wie bekomme ich heraus wo ich überall einen Freistellungsauftrag habe?
  10. Was passiert wenn man Kapitalerträge nicht angibt?
  11. Wird Freistellungsauftrag an Finanzamt gemeldet?
  12. Was tun wenn Freistellungsauftrag vergessen?
  13. Werden Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt gemeldet?

Wie hoch sind die Freistellungsaufträge?

Wer früher ein Konto eröffnete, der wurde ohne Nachfragen von seinem Kundenberater bei der Bank hingewiesen, dass es so etwas wie den Freistellungsauftrag gibt. Inzwischen haben sich diese Zeiten geändert, so dass viele Bankkunden nicht einmal wissen, dass so etwas überhaupt existiert. Dabei ist der Freistellungsauftrag wichtig in Sachen Steuerabzug von den zu erzielenden Zinsen für eine Geldanlage. Also lautet die einfache Formel: Wer keinen Freistellungsauftrag abgibt, der muss auf alle Ertragszinsen generell Steuern zahlen.

Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (kurz FSA) stellt die Zinsen, die sich für eine Geldanlage ansammeln, bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag steuerfrei. Besteht kein Freistellungsauftrag, wird automatisch von allen anfallenden Zinserträgen ein Steuerabzug fällig – die Abgeltungssteuer. Während früher der Abzug, den die Banken automatisch an das Finanzamt überwiesen, bei 30 Prozent Zinsabschlagsteuer zuzüglich Solidaritätsbeitrag und eventueller Kirchensteuer lag, ist dies in den Zeiten der Abgeltungssteuer etwas komplizierter geworden, da nicht jeder zum Beispiel Kirchensteuer abführen muss. Insgesamt kann jedoch gesagt werden, dass der steuerliche Abzug auf die Zinserträge immer noch zwischen 25 und 30 Prozent beträgt. Und hier kommt der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, der FSA, zum Tragen, damit eben nicht mehr für jeden einzelnen Cent Kapitalzinsen, die so genannte Abgeltungssteuer, fällig werden. Angesichts der mit Tages- und Festgeld möglichen Zinsen, deren Höhe interessierte Anleger den nachfolgenden Rechnern entnehmen können, können schon bei durchschnittlich hohen Beträgen die Zinserträge die Grenze des Sparerpauschbetrages, welcher dem Freistellungsauftrag zu Grunde liegt, übersteigen:

Die gesamte Höhe alle gestellten Freistellungsaufträge darf nicht mehr betragen als 801 Euro für einen Alleinstehenden und 1.602 Euro für Ehegatten, die gemeinsam veranlagt werden. Dies ist ein gravierender Einschnitt gegenüber dem Freibetrag, der noch bis zum Jahr 2007 galt. Es gibt übrigens eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung, die NV-Bescheinigung, die für all jene Menschen gedacht ist, die im kommenden Jahr voraussichtlich nicht zum Zahlen von Einkommenssteuer veranlagt werden. Viele Sparer wissen nicht einmal, dass es diese Nichtveranlagung auf Antrag geben kann. Diese kann jedoch nicht bei der eigenen Bank eingereicht werden, sondern der Antrag auf die NV-Bescheinigung läuft direkt über das zuständige Finanzamt.

Kann ein Freistellungsauftrag rückwirkend gestellt werden?

Der Freistellungsauftrag ermöglicht dir, deine Kapitalerträge bis zum Steuerpauschbetrag ohne Abzug der Abgeltungssteuer zu erhalten. Das bedeutet, dass du deine Kapitalerträge direkt auf dem Konto hast und diese nicht mit dem steuerlichen Abzug belegt werden. Unter Kapitalerträge fallen neben realisierten Verkäufen von Wertpapieren auch Dividendenausschüttungen sowie Zinsen. Niedergeschrieben ist die Möglichkeit des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge in §44a des Einkommensteuergesetzes.

Der Freistellungsauftrag ist vom Sparerpauschbetrag abhängig. Er beträgt aktuell 1.000€ pro Person. Damit steht diese Summe prinzipiell auch allen Kindern zur Verfügung. Für zusammenveranlagte Paare gilt der Höchstsatz von 2 × 1.000€, also 2.000€. Überschreiten die Kapitalerträge in einem Jahr nicht die jeweilige Summe, werden darauf auch keine Steuern fällig. 

In Österreich gibt es diesen Sparerpauschbetrag übrigens nicht. Daher gibt es auch keine Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einzureichen. Der Steuersatz auf Kapitalerträge liegt hier bei 27,5%. 

Wann muss man einen Freistellungsauftrag machen?

Einen Freistellungsauftrag erteilen – das klingt komplizierter als es ist. Es sind oft nur ein paar Klicks im Online-Banking nötig, die jedoch große Wirkung zeigen: Sie helfen Ihnen, bei Ihrer Geldanlage Steuern zu sparen und die Rendite zu steigern. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr.

  • Durch einen Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei.
  • Es gibt eine gesetzliche Obergrenze, den sogenannten Sparerpauschbetrag oder Sparerfreibetrag.
  • Alleinstehende Sparer können demnach jährlich bis zu 801 Euro, Eheleute bis zu 1.602 Euro ihrer Kapitalerträge steuerfrei erwirtschaften.
  • Freistellungsaufträge gelten in der Regel für ein Kalenderjahr und können bei mehreren Banken angelegt werden.

Vereinfacht gesagt: Eine Art Freifahrtschein, mit dem Sie Ihre Kapitalerträge von der Steuer „freistellen“ lassen können. Kapitalerträge sind alle Einkünfte, die Sie durch Geldanlagen erwirtschaften, also zum Beispiel Zinserträge oder Dividenden. Es gibt viele Möglichkeiten, Geld anzulegen. Man kann es zum Beispiel in Aktien oder Fonds stecken oder damit ein Tagesgeldkonto eröffnen. Doch egal wofür Sie sich entscheiden – der Staat verdient mit. Seit 2009 gibt es die sogenannte Abgeltungssteuer.

Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern?

Cookies – das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie helfen dabei, unsere Website für Sie nutzungsfreundlich zu machen.

Hat ein Freistellungsauftrag Nachteile?

Das Finanzamt hat Anspruch auf 25 % Ihrer Zinserträge, Kursgewinne aus Wertpapieren oder Dividendenzahlungen. Dieser Betrag ist die so genannte Abgeltungssteuer und wird von den Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen direkt an das Finanzamt abgeführt. Mit einem Freistellungsauftrag erwirken Sie, dass Sie Ihre Erträge aus Zinsen, Dividenden und mit Gewinn verkaufte Aktien und ETFs bis zu einer bestimmten Summe komplett behalten können. Ein Freistellungsauftrags-Formular erhalten Sie bei Ihrer Bankfiliale oder im Online-Banking.

Werden freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet?

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Anleger ihre Bank oder Sparkasse, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug zu befreien. Ohne diesen Auftrag führt das Geldinstitut 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Wer das nicht möchte, der kann mittels Freistellungsauftrag den Zinsverlust ganz oder teilweise verhindern. Insgesamt darf jeder Sparer 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten 2.000 Euro. Pro Bank genügt ein Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots.

Die frühere Auflistung pro Konto oder Depot ist hinfällig. Existieren Anlagekonten und Depots bei mehreren Geldhäusern, kann man den Sparerpauschbetrag splitten und die Teilbeträge auf verschiedene Freistellungsaufträge pro Bank verteilen.

Bei der Geldanlage – wie etwa Tagesgeld oder Festgeld – sollte man immer auch das steuerliche Einmaleins der Abgeltungsteuer im Blick haben. Sonst füllt man Vater Staat mit unnötig bezahlten Steuern die Staatskasse und schmälert damit die eigene Rendite fürs Ersparte.

Bei Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften fällt ein Pauschalabzug von 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag direkt an der Quelle an.

Für Kirchenmitglieder kommt noch Kirchensteuer hinzu – in Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie acht Prozent der Abgeltungsteuer, im übrigen Bundesgebiet neun Prozent. Ist der Bank ihre Konfessionszugehörigkeit bekannt, wird der Gotteslohn beim Steuerabzug automatisch berücksichtigt.

Wo bekomme ich raus wie viele freistellungsaufträge ich habe?

Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge und sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei. Damit kein Steuerabzug erfolgt, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ersteilen. Dieser gilt ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr. Deshalb sollten Sie ihn vor dem Jahreswechsel prüfen. Was Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie hier.

Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer und Anleger Steuern sparen. Denn so stellen sie sicher, dass von Kapitalertragsauszahlungen wie Zinsen und Dividenden, von Fonds-Ausschüttungen und Aktienverkaufsgewinnen keine Abgeltungssteuer abgezogen wird. Dabei dürfen die Kapitalerträge allerdings den Sparerpauschbetrag – auch Sparerfreibetrag genannt – nicht übersteigen. Dieser Freibetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro bzw. ab 2023 bei 1.000 Euro und für Ehepaare bei 1.602 Euro bzw. ab 2023 bei 2.000 Euro. Wichtig: Solange Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut gestellt haben, führt dieses automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich möglichem Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – an das Finanzamt ab. Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht die Grenze für den Pauschbetrag überschreiten.

Wie erfährt das Finanzamt von Kapitalerträgen?

Steuerbetrug mit nicht versteuerten Einkünften aus Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen ist angesichts der Möglichkeiten der Steuerbehörden zur Aufdeckung sowie der drastischen Strafen im Steuerstrafrecht ein nicht kalkulierbares Risiko. Wer es eingeht, dem bleibt meist nur der Weg über die Selbstanzeige.

Wie bekomme ich heraus wo ich überall einen Freistellungsauftrag habe?

Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die freistellende Stelle (z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

Für Fragen zu Freistellungsaufträge wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stelle/an Ihr jeweiliges Institut.

Die eingehenden Daten werden aufbereitet und können der Landesfinanzverwaltung und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt werden.

Was passiert wenn man Kapitalerträge nicht angibt?

  • Die Steuererklärung bietet eine Reihe von Fallstricken, deren Nichtbeachtung auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  • Sowohl fehlerhafte Informationen als auch bewusste Falschangaben können juristische Folgen haben.
  • Achten Sie auf eine korrekte und sorgfältige Angabe Ihrer Daten. Geben Sie ALLE Ihre Einkünfte an. Melden Sie Haushaltshilfen an. Seien Sie bei der Aufzählung von Kilometern in der Steuererklärung sorgfältig und runden Sie nicht auf.
  • Ihnen wird aufgrund von Fehlern oder versäumten Fristen Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung vorgeworfen? Machen Sie keine Angaben auf eigene Faust und kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht.

Wird Freistellungsauftrag an Finanzamt gemeldet?

  • Auf deine Geldanlagen bezahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer
  • Die Steuern werden automatisch von deiner Bank abgezogen
  • Gewinne aus deinen Kapitalanlagen sind teilweise steuerfrei (801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung mit deinem Ehepartner)
  • Du brauchst einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank, damit du erst Steuern bezahlst, wenn deine Gewinne die Freibetrags-Grenze überschreiten
  • Mit WISO Steuer rechnest du ganz einfach aus, ob du zu viel Steuern auf deine Geldanlagen gezahlt hast

Bekommst du Gewinne aus Kapitalanlagen, musst du bis zu einer Grenze von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren (Zusammenveranlagung) keine Steuern zahlen. Doch diese Steuerbefreiung passiert leider nicht einfach so. Dafür musst du deine Bank erst einmal beauftragen, ansonsten behält sie die Abgeltungsteuer automatisch ein. Hierfür musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen. Dadurch behält die Bank die Steuer nur auf Kapitalerträge ein, die die Grenze von 801 Euro bzw. 1.602 Euro übersteigen.

Was tun wenn Freistellungsauftrag vergessen?

Die pauschale Abgeltungsteuer ist für Anleger zwar bequem, doch nicht immer ist sie auch die günstigste Variante. Wer kein Geld verschenken will, muss nachträglich exakt mit dem Finanzamt abrechnen. Das geht nur per Formular mit Anlage KAP und SO. Für wen sich der Aufwand mit den Bögen lohnt.

Die Abrechnung lohnt sich für Geringverdiener wie Rentner, Studenten, Arbeitslose oder Kinder mit Kapitalerträgen. Diese stellen beim Finanzamt den Antrag auf die sogenannte Günstigerprüfung (Anlage KAP, Zeile 4 eine „1“). Das Amt prüft dann, ob die von der Bank einbehaltene Pauschalabgabe auf Kapitalerträge höher ist als die individuelle tarifliche Steuerbelastung des Anlegers. Stellt das Amt fest, dass der persönliche (progressive) Steuersatz des Sparers unter 25 Prozent liegt, erstattet es den Differenzbetrag.

Ob sich der Antrag lohnt, hängt also vom zu versteuernden Einkommen ab. Als Orientierung gilt: Der Grenzsteuersatz liegt 2017 unter 25 Prozent, wenn das zu versteuernde Einkommen (inklusive Kapitalerträge) nicht höher ist als etwa 15.955 Euro/31.910 Euro (Single/Verheiratete) im Jahr. In diesem Fall müssen Anleger sämtliche Kapitalerträge angeben, die Steuerbescheinigung der Bank(en) anfordern und der Erklärung beifügen. Der Fiskus erstattet dann zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zurück.

Die Abrechnung lohnt sich für Geringverdiener wie Rentner, Studenten, Arbeitslose oder Kinder mit Kapitalerträgen. Diese stellen beim Finanzamt den Antrag auf die sogenannte Günstigerprüfung (Anlage KAP, Zeile 4 eine „1“). Das Amt prüft dann, ob die von der Bank einbehaltene Pauschalabgabe auf Kapitalerträge höher ist als die individuelle tarifliche Steuerbelastung des Anlegers. Stellt das Amt fest, dass der persönliche (progressive) Steuersatz des Sparers unter 25 Prozent liegt, erstattet es den Differenzbetrag.

Ob sich der Antrag lohnt, hängt also vom zu versteuernden Einkommen ab. Als Orientierung gilt: Der Grenzsteuersatz liegt 2017 unter 25 Prozent, wenn das zu versteuernde Einkommen (inklusive Kapitalerträge) nicht höher ist als etwa 15.955 Euro/31.910 Euro (Single/Verheiratete) im Jahr. In diesem Fall müssen Anleger sämtliche Kapitalerträge angeben, die Steuerbescheinigung der Bank(en) anfordern und der Erklärung beifügen. Der Fiskus erstattet dann zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zurück.

Werden Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt gemeldet?

Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Steuern zu zahlen. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie aber nicht Ihre einzelnen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Bankeinlagen angeben. Denn dank des automatisch erhobenen, einheitlichen Steuersatzes von 25 Prozent ist Ihre Steuerschuld bereits abgegolten – daher der Begriff Abgeltungssteuer. Diese Kapitalertragssteuer gehört wie die Lohnsteuer zu den sogenannten Quellensteuern. Das heißt, dass die Besteuerung der betreffenden Erträge direkt an der Quelle erfolgt und die fälligen Zahlungen dem Staat automatisch übermittelt werden. In der Praxis bedeutet das, dass Ihre Bank von Ihren Erträgen die Abgeltungssteuer einbehält und ans Finanzamt weiterleitet, so wie auch Ihr Arbeitgeber vom Lohn die Lohnsteuer abführt. Sind Sie Kunde bei ausländischen Banken, müssen Sie Ihre Zinserträge allerdings in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Bei bestimmten Lebensversicherungen müssen Sie nur die Hälfte des regulären Abgeltungssteuersatzes zahlen. Das ist der Fall bei Verträgen, die Sie nach dem Jahr 2005 abgeschlossen haben und deren Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt. Wenn Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung mindestens 60 Jahre alt sind, müssen Sie nur 12,5 Prozent des Ertrags versteuern. Sie haben Ihren Vertrag nach 2012 abgeschlossen? Dann können Sie denselben Prozentsatz nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind. Allerdings müssen Sie diese Art der Steuererleichterung selbst in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.