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Wie lange dauert das Ergebnis der Abschlussprüfung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie lange dauert das Ergebnis der Abschlussprüfung?
  2. Was heißt bei der IHK vorläufige Ergebnisse?
  3. Hat man mit 50 Punkten bestanden?
  4. Wie lange dauert es bis man die Prüfungsergebnisse von der IHK bekommt?
  5. Wie werden IHK Prüfungsergebnisse mitgeteilt?
  6. Ist die Ausbildereignungsprüfung schwer?
  7. Kann man mit einer 5 die IHK Prüfung bestehen?
  8. Wie viel Prozent braucht man um die IHK Prüfung zu bestehen?
  9. Kann man mit einer 5 in der Abschlussprüfung bestehen?
  10. Wann gilt eine Prüfung als bestanden?

Wie lange dauert das Ergebnis der Abschlussprüfung?

Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung können Auszubildende sowie Ausbildungsbetriebe die vorläufigen Prüfungsergebnisse im IHK-Online-Portal abrufen. Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht veröffentlicht.

Was heißt bei der IHK vorläufige Ergebnisse?

Woher bekomme ich die Azubi- und die Prüflingsnummer? Beide Nummern finden Sie auf Ihrer Zulassung und Einladung zur Prüfung. Die Azubi-Nummer finden Sie auch auf Ihrem Ausbildungsvertrag.

Woran erkenne ich, ob ich die Prüfung bestanden habe? Die vorläufigen Ergebnisse sind Ihre Leistungen aus der schriftlichen Prüfung. Damit ist es noch nicht möglich zu sagen, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Eine solche Aussage ist erst dann möglich, wenn alle Prüfungsleistungen, also auch die der mündlichen und praktischen Prüfung, vorliegen.

Hat man mit 50 Punkten bestanden?

Die Prüfung ist, genauso wie das Lernmaterial, in neun Themengebiete eingeteilt. Je nach Themengebiet sind eine unterschiedliche Anzahl von Fragen zu beantworten, und werden auch unterschiedlich bewertet. Es gibt 100 Punkte in 72 Prüfungsfragen. Wer also z.B. 78 Punkte erreicht, hat auch 78% richtig. Einige Fragen werden aufgrund ihrer Wichtigkeit mit zweien, statt nur einem Punkten bewertet.

Hier eine gute Übersicht:

Wie lange dauert es bis man die Prüfungsergebnisse von der IHK bekommt?

  • Prüfen Sie, ob Sie die Azubi-Identnummer vollständig eingegeben haben
  • Das Prüflingsnummer muss vollständig eingetragen werden!
  • Ist dies der Fall, liegen uns Ihre Prüfungsergebnisse noch nicht vor. Die Auswertung der Prüfungsarbeiten erfolgt in vielen Fällen direkt durch die Prüfungsausschüsse. Dies ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden und oft nicht bis zur Erstveröffentlichung der Ergebnisse möglich. Die Daten werden jedoch regelmäßig aktualisiert.
  • Bei den Fächern, die auch konventionelle Bestandteile haben, sind diese bereits in die Punktzahl mit eingerechnet!

Wie werden IHK Prüfungsergebnisse mitgeteilt?

Meldet mich mein Ausbildungsbetrieb zur Prüfung an? Ja, jeder Auszubildende wird durch sein Unternehmen zur Prüfung angemeldet. Ich muss die Anmeldung unterschreiben, welche dann die IHK erhält und mich zur schriftlichen und mündlichen Prüfung einlädt.

Nach welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt meine Prüfung? Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe werden inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt und sind die Grundlage einer geordneten Berufsausbildung. Laut dieser Ausbildungsverordnung erfolgt meine Zulassung zur Abschlussprüfung.

Ist die Ausbildereignungsprüfung schwer?

Zunächst einmal sei ein zentraler Aspekt genannt: Den Ausbilderschein kann und darf grundsätzlich jeder Mensch machen. Aber: Nicht jeder Mensch, der den Ausbilderschein gemacht hat, darf später auch tatsächlich ausbilden. Hier greifen nämlich ein paar (wenige) Restriktionen. Somit mag es ein bisschen spitzfindig sein, zu sagen, dass keine Voraussetzungen zum Erwerb des Ausbilderscheins bestehen. Weil es aber keinerlei andere Gründe gibt, den Ausbilderschein zu machen, als damit auch wirklich ausbilden zu wollen, ist es nun einmal wichtig, dass diese Ausbildereignung auch erfüllt ist.

Dabei bleibt es beim Ausbilderschein schwer, diese Eignung nicht zu erfüllen. Denn als Ausbilder können Menschen nur aus zwei Gründen nicht geeignet sein. Erstens, wenn sie die persönliche Eignung nicht erfüllen, und zweitens, wenn die fachliche Eignung fehlt. Was nach großen Hürden klingt, ist es aber gar nicht.

Kann man mit einer 5 die IHK Prüfung bestehen?

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende (50 Punkte) Prüfungsleistungen erzielt werden. Werden die Prüfungdleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend (weniger als 30 Punkte) bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Die Prüfungsergebnisse der Bereiche Veranstaltungsorganisation und das Fallbezogene Fachgespräch haben doppeltes Gewicht.

Prüfungsfach

Wie viel Prozent braucht man um die IHK Prüfung zu bestehen?

Am Tag der mündlichen / praktischen Prüfung:

Der Auszubildende erhält eine vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnete Bescheinigung (unter rechnerischem Vorbehalt), mit der dem Prüfling bestätigt wird, dass er die Prüfung insgesamt (schriftlich + mündlich/praktisch) nicht bestanden hat. Diese Bescheinigung muss dem Betrieb vorgelegt werden.

Kann man mit einer 5 in der Abschlussprüfung bestehen?

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Die Bestehensregeln in den einzelnen IHK-Ausbildungsberufen sind leider immer noch nicht einheitlich geregelt. Während man in der Prüfung des einen Ausbildungsberufes mit einer “fünf” durchfällt, kann man in anderen Ausbildungsberufen durchaus mit einer “sechs” in einem Bereich bestehen.

Wann gilt eine Prüfung als bestanden?

Die Bestehensregelungen sind in der Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig festgelegt. Innerhalb der Ausbildungsordnungen findet man immer am Ende des Gesamttextes einen Paragraf zur Abschlussprüfung. 

Gewichtungen von Prüfungsbereichen können für das Bestehen einer Prüfung entscheidend sein. Hat ein Bereich ein hohes Gewicht, kann eine schlechte Leistung hier den Ausschlag für das Nichtbestehen geben. 

Gewichtungen sind in der Ausbildungsordnung immer ausdrücklich beschrieben. Manchmal ist eine Prozentangabe hinter dem Bereich vermerkt, dann heißt es zum Beispiel “Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: Prüfungsbereich XY mit 20 Prozent”. Manchmal sind Gewichtungen aber auch frei formuliert, etwa „Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich XY gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht“.