:

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  2. Kann man sich sofort exmatrikulieren?
  3. Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?
  4. Wird man nach Beendigung des Studiums automatisch exmatrikuliert?
  5. Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?
  6. Was muss man beachten wenn man sich exmatrikuliert?
  7. Wie melde ich mich von der Uni ab?
  8. Kann man nach freiwilliger Exmatrikulation nochmal studieren?
  9. Kann man nach Exmatrikulation das Studium wieder aufnehmen?
  10. Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?
  11. Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man sich nicht zurückmeldet?
  12. Was zieht man zur Exmatrikulation an?
  13. Wie viel Mal kann man Studium abbrechen?

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Kann man sich sofort exmatrikulieren?

  • Sind Sie noch eingeschrieben und wollen nicht weiter studieren und beschließen dies am Ende des Semesters, können Sie lediglich die nächste Studiengebühr nicht überweisen und werden dann, nach drei Monaten, automatisch exmatrikuliert.
  • Beachten Sie, dass sich niemand exmatrikulieren muss. Es ist lediglich eine Option. Wer sich exmatrikulieren lässt, bekommt den restlichen Studienbeitrag in der Regel erstattet.
  • Wollen Sie Ihr Studium abbrechen, um an derselben Universität ein anderes Fach zu studieren, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren lassen. Es genügt dann, sich umschreiben zu lassen. So zählen die Semester des abgebrochenen Studiums als Universitätssemester und die des weiteren Studienfachs als Fachsemester.
  • Wollen Sie an eine andere Universität wechseln, benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wer dies plant, muss sich exmatrikulieren lassen, um die Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten.

Wie lange dauert es bis man exmatrikuliert wird?

Exmatrikulation ist eigentlich ein veralteter Begriff, heute nutzt man neutraler: Abgang von der Universität. Exmatrikulieren bedeutet, dass du dein Studium beendest.

Das kann auf verschiedene Arten und aus verschiedenen Gründen passieren:

Wird man nach Beendigung des Studiums automatisch exmatrikuliert?

Exmatrikulation ist eigentlich ein veralteter Begriff, heute nutzt man neutraler: Abgang von der Universität. Exmatrikulieren bedeutet, dass du dein Studium beendest.

Das kann auf verschiedene Arten und aus verschiedenen Gründen passieren:

Werde ich Exmatrikulation Wenn ich keine Prüfung schreibt?

Bevor es ans Eingemachte geht, müssen wir ein paar Basics klären, damit du deine Situation richtig einordnen kannst. Lass uns ganz einfach anfangen: Dein Studium besteht aus verschiedenen Fächern, die in so genannten Modulen zusammengefasst sind. Jedes Modul ist mit einer Prüfung verbunden, die du bestehen musst – ansonsten wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und kannst deinen Studiengang nicht erfolgreich abschließen.

Für jede (Teil-)Prüfung steht dir eine gewisse Anzahl an Versuchen zur Verfügung. Solltest du eine Prüfung also nicht direkt bestehen, darfst du sie wiederholen. Eine (Modul-)Prüfung ist erst dann endgültig nicht bestanden, wenn du sie auch in der letzten Wiederholung nicht bestehst. Die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche ist in deiner Prüfungsordnung festgeschrieben und liegt in der Regel bei zwei oder drei je Prüfung.

Wichtig ist dabei, dass du auf die genaue Bezeichnung achtest und dich nicht verwirren lässt: Der erste Wiederholungsversuch ist insgesamt der zweite Prüfungsversuch; ein zweiter Wiederholungsversuch ist insgesamt der dritte Prüfungsversuch und so weiter. An dieser Stelle geraten viele Studenten durcheinander und verwechseln Prüfungsversuch mit Wiederholungsversuch. Deswegen solltest du die Regelungen deiner Prüfungsordnung genau kennen und dir deiner Lage bewusst sein.

Mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Modul ist zwangsläufig auch die Abschlussprüfung (zum Beispiel die Bachelor- oder Masterprüfung) des Studiengangs endgültig nicht bestanden. Dein Studium wird dadurch vorzeitig beendet und du wirst exmatrikuliert. Aber: Je nach Hochschule und Studiengang gilt dies unter Umständen nur für Pflichtmodule.

Das endgültige Nichtbestehen eines Wahlmoduls oder einer Teilprüfung innerhalb eines Wahlbereichs würde demnach nicht zur Exmatrikulation führen. Dein Studium wird erst dann abgebrochen, wenn du alle Module innerhalb der Wahlmöglichkeiten im letzten Prüfungsversuch nicht bestehst – es sei denn, deine Prüfungsordnung legt etwas anderes fest. Gleiches gilt für Ergänzungsmodule oder freiwillig belegte Nebenfächer, die nicht zwangläufig in deinem Studienverlaufsplan vorgesehen sind.

Es sind also nicht alle Prüfungen von gleicher Relevanz. Bestehst du einen verbindlichen Drittversuch nicht, verlierst du den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht mehr weiter studieren. Dein Prüfungsamt wird dir in der Folge einen entsprechenden Bescheid zustellen und die Exmatrikulation einleiten.

Die offiziellen Regelungen deiner Hochschule sind eindeutig: Drittversuch nicht bestanden = Exmatrikulation. Doch so verbindlich, wie die Gesetzestexte klingen, sind sie nicht. Solltest du deinen Drittversuch bzw. den letzten Prüfungsversuch nicht bestehen, muss deine akademische Laufbahn nicht vorbei sein. Es gibt ein paar Möglichkeiten, die du kennen solltest. Dazu eine kurze Übersicht.

Was muss man beachten wenn man sich exmatrikuliert?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Wie melde ich mich von der Uni ab?

  • Das Schließen von Studien ist ganzjährig möglich. Bei Abbruch eines Bachelor-/Diplom- oder Masterstudiums schreiben Sie uns über den Servicedesk und geben Sie an, welches Studium Sie schließen lassen wollen. Bei einem Doktorats-/PhD-Studium schreiben Sie an [email protected] Abgang von der Universität Wien (= Schließen aller Studien) kann nur durchgeführt werden, wenn Sie keine Bücher aus der Universitätsbibliothek entlehnt haben.
  • Ein paar Tage später informieren wir Sie über die fertige Bearbeitung Ihres Antrags. Überprüfen Sie den geänderten Status Ihres Studiums in u:space unter Studium > Studienübersicht. Eine Abgangsbescheinigung können Sie unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.

Kann man nach freiwilliger Exmatrikulation nochmal studieren?

Hallo,

ich bin mittlerweile seit 3 Jahren Fernstudentin im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Fernuni Hagen. In der Ganzen Zeit habe ich aber nur 2 Prüfungen abgelegt wovon ich eine bestanden habe. Mittlerweile bin ich eher unmotiviert und beruflich auch ziemlich eingespannt, so dass ich überlege das Studium zu beenden.

Kann man nach Exmatrikulation das Studium wieder aufnehmen?

Hallo,

ich bin mittlerweile seit 3 Jahren Fernstudentin im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Fernuni Hagen. In der Ganzen Zeit habe ich aber nur 2 Prüfungen abgelegt wovon ich eine bestanden habe. Mittlerweile bin ich eher unmotiviert und beruflich auch ziemlich eingespannt, so dass ich überlege das Studium zu beenden.

Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?

Lieber Lukas,

Falsch ist die Auskunft, die Sie erhalten haben nicht, denn es gibt in der Tat Konstellationen, in denen eine Wiedereinschreibung in einen Studiengang, den man schon einmal studiert hat, bei zwischenzeitlicher Exmatrikulation nicht möglich ist. Ob eine Wiedereinschreibung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob in dem Studiengang schon Leistungen erbracht wurden und ob für den Studiengang zur der Zeit, zu der man sich wieder einschreiben möchte, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Wenn Sie sich exmatrikuliert haben, um einen Job anzunehmen, ist für eine Wiedereinschreibung in jedem Fall eine erneute Bewerbung für den Studiengang nötig. Auf welchem Wege Sie sich bewerben, hängt davon ab, ob Sie in dem Studiengang bereits Leistungen erbracht haben oder nicht. Wenn Sie bereits Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester des Studiengangs bewerben. Hier ergibt sich nun in dem Fall, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich bewerben möchten, keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, das Problem, dass dann keine Bewerbung und damit auch keine Wiedereinschreibung möglich ist, da eine Bewerbung als Studienanfänger in dem Fall ausgeschlossen ist. Eine Bewerbung als Studienanfänger ist nur dann möglich, wenn Sie in dem Studiengang noch keine Leistungen erbracht haben. Sofern Sie sich zum Wintersemester 2019/20 bewerben möchten, haben Sie Glück: Es werden zu dem Semester im Studiengang Kunstgeschichte Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten, d.h. Sie können sich in jedem Fall je nachdem, ob Sie schon Leistungen erbracht haben oder nicht, auf dem einen oder anderen Weg bewerben.

Wird man automatisch exmatrikuliert wenn man sich nicht zurückmeldet?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Was zieht man zur Exmatrikulation an?

Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studierenden beim Verlassen der Hochschule. An vielen Hochschulen erfolgt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des Semesters, in welchem die letzte Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und das Studium als beendet gilt.

Die ‚Ausschreibung‘ in Form einer Zwangsexmatrikulation – ohne Antrag der Betroffenen stattfinden, wenn

Wie viel Mal kann man Studium abbrechen?

Grundsätzlich gibt es viele Gründe, aus denen du dein Studium anzweifeln könntest, aber nicht alle wiegen schwer genug, um dein Studium abzubrechen. Nimm dir also Zeit für diese wichtige Entscheidung und versuche (vielleicht auch mit Freunden /-innen und Familie) einen objektiven Blick auf die Situation zu werfen.

Als Studienabbruch bezeichnet man ganz allgemein – wie auch beim Schulabbruch – das Beenden eines Studiums, ohne einen akademischen Abschluss (zum Beispiel Bachelor oder Master) erreicht zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob du erst seit wenigen Monaten oder schon seit mehreren Jahren studierst. Als Studienabbruch zählt das Ganze auch nur dann, wenn du das Studium zu keinem späteren Zeitpunkt doch noch fortsetzt. Egal, wie groß die Lücke ist: Hörst du auf zu studieren und machst später weiter, spricht man von einem unterbrochenen, nicht aber von einem abgebrochenen Studium.