:

Was passiert wenn ein Gutschein abgelaufen ist?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert wenn ein Gutschein abgelaufen ist?
  2. Wie lange sind Gutscheine rechtlich gültig?
  3. Wie viel Prozent der Gutscheine werden nicht eingelöst?
  4. Was ist bei Gutscheinen zu beachten?
  5. Sind Abgelaufene Gutscheine nicht mehr einlösbar?
  6. Warum sind Gutscheine nur 3 Jahre gültig?
  7. Kann man einen Gutschein in Geld umtauschen?
  8. Sind Gutscheine immer 3 Jahre gültig?
  9. Können Geschenkgutscheine ablaufen?
  10. Kann ein Gutschein wieder in Geld umgetauscht werden?
  11. Warum kann man Gutscheine nicht auszahlen lassen?
  12. Ist ein Gutschein nur mit Kassenbon gültig?
  13. Kann man Abgelaufene Gutscheine verlängern?
  14. Kann man einen Gutschein verlängern lassen?

Was passiert wenn ein Gutschein abgelaufen ist?

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wie lange sind Gutscheine rechtlich gültig?

Generell verjähren Gutscheine nach drei Jahren. Es gibt aber auch Gutscheine mit kürzeren Fristen. Das sollten Sie beachten.

Das Wichtigste in Kürze:

Wie viel Prozent der Gutscheine werden nicht eingelöst?

40 Euro kostet der Ausflug in den Hochseilgarten, der Flug im Kampfjet kostet 2600 Euro. Kochkurse, Panzerfahren, Weltraumflüge – Gutscheinportale bieten inzwischen Hunderte Events zum Verschenken an. Und verdienen besser denn je. „Aktuell verzeichnen wir ein beschleunigtes Wachstum“, sagt Eventveranstalter und Marktführer Jochen Schweizer. Das nach ihm selbst benannte Gutscheinportal registriert demnach im sechsten Jahr in Folge zweistellige Zuwachsraten.

Auch Jochen-Schweizer-Rivale Mydays ist zufrieden. Die Kunden gäben mehr Geld aus im Vorjahr, vor allem für Wellnesspakete, sagt Mydays-Chef Fabian Stich. Eine jüngst erschienene Studie zeigt: Gutscheine haben in diesem Jahr Bücher und Kosmetik von den Spitzenplätzen der beliebtesten Geschenkideen verdrängt. In einer Gesellschaft, in der viele schon alles haben, kommen die geldwerten Zertifikate für Sushi-Kurse und Fallschirmspringen oft besser an als Socken und CDs.

Was ist bei Gutscheinen zu beachten?

Gutscheinkarten sind eine spezielle Form von Guthabenkarten. Sie ähneln in ihrer Funktion den Prepaid-Kreditkarten. Gutscheinkarten sind in der Regel Plastikkarten von Unternehmen, auf die ein bestimmter Wert für ein Produkt oder eine Dienstleistung geladen werden kann. Papier-Gutscheine finden nur noch selten Verwendung. Gutscheinkarten sind in der Regel einmalig verwendbar, einzelne Anbieter geben auch Karten aus, die mehrmals aufgeladen werden können. Alle möglichen Unternehmen bieten solche Gutscheine an, zum Beispiel Douglas, iTunes, Saturn, Media Markt, Lego, Amazon, Ikea, toom, usw.

Meist haben die Gutscheinkarten eine Bezahlfunktion. Die Kartennummer ist über einen Barcode, auf dem Magnetstreifen oder dem RFID-Chip gespeichert (mehr dazu siehe unten). Die Inhaber können den Gutschein-Wert auf der Karte beim Akzeptanzpartner einlösen, zum Beispiel in einer Filiale, telefonisch oder online. Ist die Karte entladen, kann sie unter Umständen wieder aufgeladen werden. Das aktuelle Guthaben können Besitzer entweder online oder in einer Filiale erfahren.

Sind Abgelaufene Gutscheine nicht mehr einlösbar?

Generell verjähren Gutscheine nach drei Jahren. Es gibt aber auch Gutscheine mit kürzeren Fristen. Das sollten Sie beachten.

Das Wichtigste in Kürze:

Warum sind Gutscheine nur 3 Jahre gültig?

  • Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig.
  • Achtung, die Laufzeit von Gutscheinen kann in Einzelfällen auch kürzer als drei Jahre sein.
  • Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).

    Im Einzelfall kann die Lebensdauer eines Gutscheines allerdings auch kürzer sein, etwa zwei Jahre oder auch nur ein Jahr. Eine solche Befristung muss sich aber durch besondere Umstände des Einzelfalles rechtfertigen lassen. Zum Beispiel kann ein Gutschein über eine Dienstleistung – etwa eine Stadtrundfahrt oder eine Kosmetikbehandlung – durchaus auf ein Jahr befristet sein, wenn im nächsten Jahr Lohn- und sonstige Kosten ansteigen werden und damit der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht. Ist der Gutschein – wie in den genannten Beispielfällen – wirksam befristet worden, können Sie in dem Zeitraum zwischen dem Ende der Einlösefrist und der Verjährung (drei Jahre nach Ausstellung des Gutscheins) den gezahlten Betrag zurückfordern – abzüglich einer Entschädigung für den Gewinn, der dem Unternehmen durch die Nichteinlösung entgangen ist.

    Die Möglichkeit der Befristung auf unter drei Jahre gilt aber unserer Ansicht nach nicht für Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag. Denn dass solche Gutscheine im Laufe der Zeit an Wert verlieren, liegt im Risikobereich des Gutscheininhabers und berechtigt den Aussteller nicht zur Befristung des Gutscheins. Bereits mit Urteil vom 17. Januar 2007 hat das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 3193/07) entschieden, dass Amazon-Gutscheine nicht auf ein Jahr befristet werden dürfen.

    Kann man einen Gutschein in Geld umtauschen?

    Berlin (dpa/tmn) - Ein Kochkurs, ein Tag im Spa oder freier Eintritt in den Museen der Stadt: Gutscheine sind beliebt, insbesondere wenn jemand auf die Schnelle noch ein Geschenk für den Gabentisch sucht. Doch sind die Beschenkten mit dem Gutschein nicht zufrieden, ist ein Umtausch beim Händler meist nicht möglich.

    Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Rücktausch gegen Bargeld gibt es nicht. Darauf macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Restbetrages.

    Sind Gutscheine immer 3 Jahre gültig?

    Generell verjähren Gutscheine nach drei Jahren. Es gibt aber auch Gutscheine mit kürzeren Fristen. Das sollten Sie beachten.

    Das Wichtigste in Kürze:

    Können Geschenkgutscheine ablaufen?

    Zum Geburtstag bekam Hannes A. einen Gutschein einer Modekette im Wert von 150 Euro geschenkt. Als er diesen einige Zeit später in dem Geschäft einlösen wollte, wurde ihm dies verweigert. Und zwar mit dem Hinweis, dass der Gutschein mit sechs Monaten befristet war und daher bereits abgelaufen sei.

    Hannes A. war verärgert und ließ sich nicht abspeisen. Er schrieb an die Unternehmenszentrale, aber auch diese lehnte die Einlösung ab. Daraufhin wandte sich Hannes A. an die AK und ersuchte um Unterstützung.

    Kann ein Gutschein wieder in Geld umgetauscht werden?

    Achtung, Umtausch, Online-Shoppen und Gutscheine haben Tücken: Es gibt kein gesetz­liches Umtausch­recht. Beim Online-Shop­pen sollten Sie auf Ad­res­se, Spesen, Kleingedrucktes und Lieferzeiten achten. Beachten Sie bei Gutscheinen die Gültigkeitsdauer.

    Warum kann man Gutscheine nicht auszahlen lassen?

    Zu laufen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Aber: Einige Aussteller von Gutscheinen schränken deren Gültigkeitsdauer ein. Dies ist durchaus erlaubt, sowohl bei gekauften, als auch bei verschenkten Gutscheinen. Allerdings gilt dies nur in gewissen Grenzen.

    Bei gekauften Gutscheinen gilt: Händler können die Gültigkeitsdauer wirksam einschränken, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt. Dieser kann beispielsweise darin bestehen, dass die Lohnkosten für eine Dienstleistung innerhalb von zwei oder drei Jahren gestiegen sind. Einschränkungen der Gültigkeitsdauer gibt es auch bei Gutscheinen für Eintrittskarten zu Veranstaltungen, die an einen bestimmten Termin gebunden sind.

    Ist ein Gutschein nur mit Kassenbon gültig?

    Erstes Indiz ist das angegebene Datum. „Befristete Gutscheine sind so lange gültig, wie darauf steht“, erklärt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Allerdings kann eine zu kurze Frist unwirksam sein, wie die Verbraucherzentralen erläutern. So hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass ein Internethändler Geschenkgutscheine für einen Wareneinkauf nicht auf ein Jahr befristen darf (Az.: 29 U 3193/07). Dies benachteilige den Verbraucher unangemessen.

    „Unbefristete Gutscheine gelten in aller Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden“, sagt Hertel. Gutscheine, die für das Weihnachtsfest 2021 gekauft werden, können also bis zum 31. Dezember 2024 eingelöst werden. Wer einen Gutschein bereits früh kauft und erst im Folgejahr verschenkt, sollte den Beschenkten deshalb darauf hinweisen. Gilt der Gutschein nur für eine bestimmte Veranstaltung, ist das aber bindend.

    Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass auch in dieser Zeit Gutscheine in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren haben. Sollte die Frist des Gutscheins bereits enden und es ist Corona-bedingt nicht möglich, ihn rechtzeitig einzulösen, verlängert sich diese Frist sogar um diesen Zeitraum. Allerdings besteht für den Kauf von Gutscheinen derzeit auch ein besonderes Risiko: Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, ist es fraglich, ob man als Käufer eine Einlösung bzw. einen Ersatz erwarten kann.

    Kann man Abgelaufene Gutscheine verlängern?

    Generell besteht eine Frist von 3 Jahren, bis ein Gutschein rechtmäßig abgelaufen ist. Ist die Frist abgelaufen, ist jeder Gutschein wertlos.

    • Der Händler ist nicht mehr verpflichtet, das Geld auszuzahlen oder den Gutschein zu verlängern. In solch einem Fall können Sie lediglich auf die Kulanz des Händlers hoffen.
    • Ist der Gutschein laut Händler abgelaufen, aber noch nicht die allgemeine Frist von 3 Jahren, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Auszahlung des Betrags. Von diesem Betrag darf der Händler jedoch seinen eigentlichen Gewinn von rund 15 bis 20 Prozent abziehen.
    • Schauen Sie am besten in die AGB des Händlers. Teilweise können Gutscheine verlängert werden, manchmal leider nur gegen Gebühr. Ansonsten können Sie vor Ort um Kulanz bitten. Schildern Sie freundlich Ihr Anliegen, werden oft auch abgelaufene Gutscheine akzeptiert. Letztendlich hat der Händler bereits an Ihnen verdient und möchte Sie nicht als Kunden verlieren.

    Kann man einen Gutschein verlängern lassen?

    Generell besteht eine Frist von 3 Jahren, bis ein Gutschein rechtmäßig abgelaufen ist. Ist die Frist abgelaufen, ist jeder Gutschein wertlos.

    • Der Händler ist nicht mehr verpflichtet, das Geld auszuzahlen oder den Gutschein zu verlängern. In solch einem Fall können Sie lediglich auf die Kulanz des Händlers hoffen.
    • Ist der Gutschein laut Händler abgelaufen, aber noch nicht die allgemeine Frist von 3 Jahren, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Auszahlung des Betrags. Von diesem Betrag darf der Händler jedoch seinen eigentlichen Gewinn von rund 15 bis 20 Prozent abziehen.
    • Schauen Sie am besten in die AGB des Händlers. Teilweise können Gutscheine verlängert werden, manchmal leider nur gegen Gebühr. Ansonsten können Sie vor Ort um Kulanz bitten. Schildern Sie freundlich Ihr Anliegen, werden oft auch abgelaufene Gutscheine akzeptiert. Letztendlich hat der Händler bereits an Ihnen verdient und möchte Sie nicht als Kunden verlieren.