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Wer füllt das SEPA-Lastschriftmandat aus?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer füllt das SEPA-Lastschriftmandat aus?
  2. Wie fülle ich ein SEPA-Lastschriftmandat für KFZ Steuer aus?
  3. Wo finde ich mein SEPA-Lastschriftmandat?
  4. Wie erteile ich eine SEPA Lastschriftmandat?
  5. Kann ein SEPA-Mandat online erteilt werden?
  6. Wer ist Zahlungsempfänger bei SEPA Lastschriftmandat Kfz-Steuer?
  7. Kann ein SEPA Mandat online erteilt werden?
  8. Wie schreibt man Lastschriftmandat?
  9. Ist ein SEPA-Mandat per Mail gültig?
  10. Wie erteile ich ein Lastschriftmandat?
  11. Wie läuft eine SEPA-Lastschrift ab?
  12. Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA-Lastschrift und einer Einzugsermächtigung?
  13. Was muss auf einer Einzugsermächtigung stehen?
  14. Wie muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden?
  15. Kann ein SEPA Mandat telefonisch erteilt werden?

Wer füllt das SEPA-Lastschriftmandat aus?

  • Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum in Euro einziehen.

  • Die Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat.

  • Es gibt die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift.

  • Sie haben bis zu 140 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung.

  • Durch ein konkretes Fälligkeitsdatum haben sowohl Sie als auch der Zahlungspflichtige eine hohe Planungssicherheit.

Es gibt zwei verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften. Die SEPA-Basis-Lastschrift verwenden Sie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der oder die Zahlungspflichtige hat dabei einen Erstattungsanspruch von acht Wochen. Ist der oder die Zahlungspflichtige keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen, können Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

Wie fülle ich ein SEPA-Lastschriftmandat für KFZ Steuer aus?

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde oder über deren Online-Portal ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgeben (§ 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht. Für die Folgejahre ergeht im Regelfall kein erneuter Steuerbescheid oder Zahlungshinweis.

Wo finde ich mein SEPA-Lastschriftmandat?

  • Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum in Euro einziehen.

  • Die Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat.

  • Es gibt die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift.

  • Sie haben bis zu 140 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung.

  • Durch ein konkretes Fälligkeitsdatum haben sowohl Sie als auch der Zahlungspflichtige eine hohe Planungssicherheit.

Es gibt zwei verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften. Die SEPA-Basis-Lastschrift verwenden Sie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der oder die Zahlungspflichtige hat dabei einen Erstattungsanspruch von acht Wochen. Ist der oder die Zahlungspflichtige keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen, können Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

Wie erteile ich eine SEPA Lastschriftmandat?

SEPA steht für Single Euro Payments Area und den europäischen Zahlungsraum. Zu den SEPA-Ländern gehören alle EU-Mitgliedsstaaten, die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie einige weitere Ausnahmen. Eine Liste der SEPA-Staaten finden Sie hier.

Im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der Kontonummern (IBAN) wurde der gesamte Zahlungsverkehr innerhalb der EU länderübergreifend wesentlich einfacher gestaltet – auch das Lastschriftverfahren. Kontoinhaber können seit Februar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen, um den Zahlungsempfänger zur Abbuchung zu bevollmächtigen. Dies bietet sich insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen an (z. B. Telefon, Strom, Versicherungsbeiträge etc.). Transfers auf Konten innerhalb eines Landes als auch auf Konten in andere SEPA-Staaten sind hierbei ohne Weiteres möglich.

Die Erteilung des SEPA-Mandats kann auf elektronischem Wege oder auch schriftlich per Formular erfolgen. Das schriftliche Mandat muss außerdem mit einer Unterschrift bestätigt werden. Mandate, die auf elektronischem Wege übertragen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. Ein Mandat enthält folgende Angaben:

  • Zahlungsempfänger
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
  • Name des Zahlenden
  • Bank des Zahlenden
  • IBAN

Zur Sicherstellung der Abwicklung ist die Lastschrift mindestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorzulegen. Man unterscheidet zwei Arten von SEPA-Mandaten, Basis Lastschrift und Firmenlastschrift.

Kann ein SEPA-Mandat online erteilt werden?

Bei einer Online-Bestellung oder kostenpflichtigen Anmeldung können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat sehr leicht erteilen. Sobald Sie Ihre Kontonummer (IBAN) bei einer Bestellung oder Registrierung angeben, erlauben Sie dem Unternehmen den entsprechenden Betrag von Ihrem Konto abzubuchen (SEPA Lastschriftmandat).

Eine SEPA-Lastschrift darf nur aufgrund eines gültigen „SEPA-Lastschriftmandats“ eingezogen werden. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat geben Sie dem Unternehmen die Ermächtigung, bestimmte einmalige oder wiederkehrende Beträge von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Gleichzeitig beauftragen Sie Ihre Bank, solche Lastschriften einzulösen. Jede SEPA-Lastschrift ist durch eine Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor-ID“) und eine Mandats-Referenznummer (MRN) gekennzeichnet. Geben Sie bei einer Bestellung ihre Kontonummer (IBAN) bekannt, erteilen Sie damit in der Regel ein solches SEPA-Lastschriftmandat.

Wer ist Zahlungsempfänger bei SEPA Lastschriftmandat Kfz-Steuer?

Seit 01.02.2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden.

Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die vormalige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung), die seit 01.08.2005 bei jeder Zulassung abgegeben werden muss.

Kann ein SEPA Mandat online erteilt werden?

SEPA steht für Single Euro Payments Area und den europäischen Zahlungsraum. Zu den SEPA-Ländern gehören alle EU-Mitgliedsstaaten, die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie einige weitere Ausnahmen. Eine Liste der SEPA-Staaten finden Sie hier.

Im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der Kontonummern (IBAN) wurde der gesamte Zahlungsverkehr innerhalb der EU länderübergreifend wesentlich einfacher gestaltet – auch das Lastschriftverfahren. Kontoinhaber können seit Februar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen, um den Zahlungsempfänger zur Abbuchung zu bevollmächtigen. Dies bietet sich insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen an (z. B. Telefon, Strom, Versicherungsbeiträge etc.). Transfers auf Konten innerhalb eines Landes als auch auf Konten in andere SEPA-Staaten sind hierbei ohne Weiteres möglich.

Die Erteilung des SEPA-Mandats kann auf elektronischem Wege oder auch schriftlich per Formular erfolgen. Das schriftliche Mandat muss außerdem mit einer Unterschrift bestätigt werden. Mandate, die auf elektronischem Wege übertragen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. Ein Mandat enthält folgende Angaben:

  • Zahlungsempfänger
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
  • Name des Zahlenden
  • Bank des Zahlenden
  • IBAN

Zur Sicherstellung der Abwicklung ist die Lastschrift mindestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorzulegen. Man unterscheidet zwei Arten von SEPA-Mandaten, Basis Lastschrift und Firmenlastschrift.

Wie schreibt man Lastschriftmandat?

Eine Lastschrift nennt man auch Bankeinzug. Mit einem Lastschriftmandat erteilen Schuldner:innen einer anderen Person oder einem Unternehmen die Erlaubnis, einmalig bzw. regelmäßig das Konto mit einem vorab vereinbarten Betrag zu belasten. Dies ist beispielsweise bei wiederkehrenden, regelmäßigen Rechnungen wie Strom, Miete oder Telekommunikation oft der Fall. Die Empfänger:innen nennt man auch Gläubiger:innen. Wird das SEPA-Mandat für 36 Monate nicht genutzt, erlischt die Befugnis.

Seit 2009 gibt es nur noch die SEPA-Lastschrift (Single Euro Payments Area), deren Regelung im gesamten Europäischen Zahlungsraum anerkannt ist.

Die SEPA-Lastschrift löst europaweit die Einzugsermächtigung sowie den Abbuchungsauftrag ab, welche als zu unsicher galten. Zudem soll dadurch der europäische Zahlungsverkehr einheitlich ablaufen, damit bargeldloses Bezahlen über die Ländergrenzen hinaus einfacher wird. Damit kann jeder in über 33 Ländern von dieser Zahlungsmöglichkeit dank der Einführung der BIC sowie der IBAN profitieren.

Außerhalb des Europäischen Zahlungsraums hingegen gelten andere Regeln. So existieren beispielsweise keine SEPA-Lastschriftmandate in den USA.

IBAN: Besteht aus dem Länderkennzeichen sowie einer zweistelligen Prüfziffer + Bankleitzahl sowie Kontonummer. Sie können diese mit unserem IBAN-Rechner ganz einfach selbst ermitteln.

Ist ein SEPA-Mandat per Mail gültig?

SEPA steht für Single Euro Payments Area und den europäischen Zahlungsraum. Zu den SEPA-Ländern gehören alle EU-Mitgliedsstaaten, die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie einige weitere Ausnahmen. Eine Liste der SEPA-Staaten finden Sie hier.

Im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der Kontonummern (IBAN) wurde der gesamte Zahlungsverkehr innerhalb der EU länderübergreifend wesentlich einfacher gestaltet – auch das Lastschriftverfahren. Kontoinhaber können seit Februar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen, um den Zahlungsempfänger zur Abbuchung zu bevollmächtigen. Dies bietet sich insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen an (z. B. Telefon, Strom, Versicherungsbeiträge etc.). Transfers auf Konten innerhalb eines Landes als auch auf Konten in andere SEPA-Staaten sind hierbei ohne Weiteres möglich.

Die Erteilung des SEPA-Mandats kann auf elektronischem Wege oder auch schriftlich per Formular erfolgen. Das schriftliche Mandat muss außerdem mit einer Unterschrift bestätigt werden. Mandate, die auf elektronischem Wege übertragen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. Ein Mandat enthält folgende Angaben:

  • Zahlungsempfänger
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
  • Name des Zahlenden
  • Bank des Zahlenden
  • IBAN

Zur Sicherstellung der Abwicklung ist die Lastschrift mindestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorzulegen. Man unterscheidet zwei Arten von SEPA-Mandaten, Basis Lastschrift und Firmenlastschrift.

Wie erteile ich ein Lastschriftmandat?

Deutschlandweit wurde im Jahr 2014 das zuvor benutzte Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren auf das sogenannte SEPA-Verfahren übertragen. SEPA ist die Abkürzung für den Ausdruck „Single Euro Payment Area“. Das SEPA-Lastschriftverfahren stellt ein EU-weit einheitliches Verfahren dar, das nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in Monaco, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz eingesetzt wird.

  • Als Zahlungsempfänger musst Du einmalig eine SEPA-Gläubigeridentifikation bei der Deutschen Bundesbank anfordern. Diese Identifikationsnummer wird jeder Lastschrift angefügt, um Dich als Zahlungsempfänger zu identifizieren.
  • Anschließend schließt Du als Empfänger mit Deiner Bank eine Inkassovereinbarung für SEPA-Lastschriften ab. 
  • Die zahlungspflichtige Person unterschreibt das SEPA-Mandat, mit dem er Dir erlaubt, die Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. Gleichzeitig beauftragt er seine Bank damit, sein Konto mit der entsprechenden Summe zu belasten. 
  • Als Zahlungsempfänger setzt Du den Zahlungspflichtigen über die bevorstehende Lastschrift in Kenntnis.

Wie läuft eine SEPA-Lastschrift ab?

Für die Verwendung von SEPA-Lastschriftverfahren sind zusätzliche Schritte zur Identitätsverifizierung erforderlich. Wir bitten Sie, diese Schritte auszuführen, nachdem Sie den Zugriff über die Einstellungen für Zahlungsmethoden im Dashboard angefordert haben. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den Support.

Sehen Sie sich ein Beispiel für den Zahlungsablauf mit folgenden Daten oder den Beispielcode auf GitHub an.

Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA-Lastschrift und einer Einzugsermächtigung?

Ihre Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren geben Sie meist mit einer Unterschrift.

Die Einzugsermächtigung ist das, was gemeinhin als „Lastschriftverfahren“ bezeichnet wird. Im Zahlungsverkehr mit Verbrauchern, also wenn nicht ausschließlich Firmen beteiligt sind, ist die SEPA-Basislastschrift das genutzte Verfahren. Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Zahlungsempfänger dazu, fällige Zahlungen vom Konto einzuziehen. Dafür muss der Zahlende die Einzugsermächtigung unterschreiben, die beim Zahlungsempfänger vorliegen muss, um Geld einziehen zu dürfen. Diese Einzugsermächtigung erteilen Kunden auch im Supermarkt durch Eingabe der PIN oder durch ihre Unterschrift.

Was muss auf einer Einzugsermächtigung stehen?

Eine SEPA-Einzugsermächtigung ist die von Ihrem Kunden erteilte Ermächtigung, zukünftige Zahlungen von ihm jederzeit auf seinem Euro-Bankkonto einzuziehen (vorbehaltlich einer Vorankündigung). Jedes Mandat muss bestimmte gesetzliche Pflichtformulierungen und Pflichtangaben enthalten.

Kunden verlangen oft einen bestimmten Zeitplan für Zahlungen, wie z. B. ein festes Abonnement. Die Vorankündigungspflicht eines SEPA-Lastschriftmandats bietet Schutz vor irrtümlich oder betrügerisch eingezogenen Zahlungen.

Wie muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden?

Eine SEPA-Einzugsermächtigung ist die von Ihrem Kunden erteilte Ermächtigung, zukünftige Zahlungen von ihm jederzeit auf seinem Euro-Bankkonto einzuziehen (vorbehaltlich einer Vorankündigung). Jedes Mandat muss bestimmte gesetzliche Pflichtformulierungen und Pflichtangaben enthalten.

Kunden verlangen oft einen bestimmten Zeitplan für Zahlungen, wie z. B. ein festes Abonnement. Die Vorankündigungspflicht eines SEPA-Lastschriftmandats bietet Schutz vor irrtümlich oder betrügerisch eingezogenen Zahlungen.

Kann ein SEPA Mandat telefonisch erteilt werden?

Das SEPA-Lastschriftmandat berechtigt einen Zahlungsempfänger (Kreditor) dazu, eine oder mehrere Lastschriften vom Konto eines Zahlungspflichtigen (Debitor) einzuziehen. Ein Lastschriftmandat ist jedoch nur gültig, wenn es nach den Vorgaben des European Payments Council (EPC) erstellt wurde. Diese definieren die Form und den Inhalt des SEPA-Mandats, welche unbedingt einzuhalten sind.

Ein SEPA-Mandat muss grundsätzlich die Schriftform einhalten. Mündliche oder telefonische Lastschriftzusagen sind nicht gültig und berechtigen die Finanzdienstleister der Kreditoren nicht zur Einziehung von Lastschriften. Zur Einhaltung der Schriftform können vorgefertigte SEPA-Lastschriftmandate verwendet werden, die Mandate können jedoch auch selbst erstellt werden. Nach EPC-Richtlinien sind sowohl Mandate in Papierform als auch elektronische Mandate gültig. Auch telekommunikative Mandate, welche per E-Mail oder Fax erstellt wurden, sind gültig, solange sie die Schriftform einhalten und die persönliche Unterschrift des Zahlungspflichtigen enthalten. Generell sind Lastschriftmandate nur gültig, wenn sie eigenhändig unterschrieben und datiert wurden. Lastschriftmandate müssen immer in der Landessprache des Zahlungspflichtigen verfasst sein, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit. Ist dem Kreditor die Sprache des Zahlungspflichtigen nicht bekannt, so darf das Mandat auch in englischer Sprache verfasst werden.