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Wie kann ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen?
  2. Wie lange dauert ein Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
  3. Bei welchem Gericht beantrage ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
  4. Wie läuft ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ab?
  5. Wer trägt die Kosten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
  6. Was passiert nach pfändungsbeschluss?
  7. Ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein Vollstreckungstitel?
  8. Wie viel Geld bleibt mir bei einer Pfändung?
  9. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen dass eine Pfändung wirksam ist?
  10. Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?
  11. Was passiert nach einem Pfändungsbeschluss?
  12. Kann man trotz Pfändung Geld überweisen?
  13. Wie viel Geld darf man bei einer Pfändung behalten?

Wie kann ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen?

Da der Pfändungsbeschluss ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung ist, müssen zunächst die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen: Antrag, Titel, Klausel, Zustellung (vgl. §§ 704 ff. Zivilprozessordnung [ZPO]). Es ist daher nicht ausreichend, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht nachgekommen ist. Die Zwangsvollstreckung beziehungsweise der Pfändungsbeschluss ergehen nicht von Amts wegen, sondern müssen stets beantragt werden.

Zusätzlich muss der Gläubiger zunächst ein Mahnverfahren durchgeführt haben. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, stellt das Gericht dem Gläubiger einen vollstreckbaren Titel aus (in der Regel durch ein Urteil), der mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss. Schließlich muss dieser Titel dem Schuldner auch zugestellt werden, was zeitlich mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung zusammenfallen kann.

Erlässt das Gericht einen Pfändungsbeschluss, so kann der Gläubiger zum Beispiel Forderungen pfänden, die eigentlich dem Schuldner gegenüber Dritten zustehen, insbesondere das Gehalt des Schuldners (Lohnpfändung) oder sein Kontoguthaben (Kontopfändung).

Das zuständige Gericht für einen Antrag auf einen Pfändungsbeschluss zur Vollstreckung in Forderungen ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht (vgl. §§ 1, 13, 764 Absatz 1, 802, 828 ZPO in Verbindung mit §27 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] und § 7 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Handelt es sich bei dem Schuldner um ein Unternehmen, richtet sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nach dem Geschäftssitz des Unternehmens.

Der Gläubiger muss außerdem die folgenden Unterlagen gemeinsam mit dem ausgefüllten Antrag auf Erlass des Beschlusses beim zuständigen Gericht einreichen:

Wie lange dauert ein Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Der Gläubiger muss einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, wenn er eine Forderungspfändung durchführen will. Streng genommen handelt es sich dabei um zwei Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts – den Pfändungsbeschluss und den Überweisungsbeschluss. Was sie bewirken, lesen Sie in diesem Abschnitt.

Bei welchem Gericht beantrage ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Für die Zwangsvollstreckung in Forderungen oder sonstige Vermögensrechte des Schuldners ist das Amtsgericht am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners als Vollstreckungsgericht zuständig, § 1 ZPO, § 27 GVG, § 764 Abs. 1, § 802, § 828 Abs. 1, Abs. 2, § 13 ZPO, § 7 BGB.

Die Pfändung bewirkt die Beschlagnahme der gepfändeten Forderung durch Schaffung eines Pfandrechts. Damit der Gläubiger die beschlagnahmte Forderung auch realisieren (d. h. in Geld verwandeln) kann, wird ihm die beschlagnahmte Forderung zur Einziehung überwiesen (darum: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, § 829 ZPO). Durch den Überweisungsbeschluss wird der Gläubiger gegenüber dem Drittschuldner berechtigt, die Forderung zu realisieren. Der Begriff der Überweisung ist somit nicht mit einer Banküberweisung zu verwechseln.

Überwiegend werden Geldforderungen des Schuldners gegenüber einem Dritten, dem sogenannten Drittschuldner, gepfändet. Dieser Drittschuldner kann z. B. der Arbeitgeber des Schuldners sein, gegen den dieser einen Anspruch auf Zahlung des Lohnes oder Gehaltes hat, oder das Kreditinstitut, bei dem der Schuldner ein Konto hat. Gepfändet wird in diesem Fall der Anspruch des Schuldners gegen die Bank auf Auszahlung des Guthabens.

Im öffentlichen Recht tritt an die Stelle eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Die Vollstreckungsbehörde erlässt die Pfändungsverfügung selbst, benötigt also keinen richterlichen Beschluss. Da hierbei die Kontrolle durch ein unabhängiges Organ fehlt, ist bei Pfändungsverfügungen eine rechtliche Prüfung der Erlassvoraussetzungen dringend angeraten. Die sonstigen Voraussetzungen und Auswirkungen der Pfändungsverfügung sind mit denen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Wesentlichen gleich.

Wie läuft ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ab?

Welche Voraussetzungen hat eine Kontopfändung? Was folgt aus ihr und wie schütze ich mich davor?

Die Kontopfändung ist neben der Lohnpfändung die häufigste Art der Zwangsvollstreckung! Zudem ist sie bei Gläubigern eine der beliebtesten Arten der Zwangsvollstreckung. Sie ermöglicht einen schnellen und effektiven Zugriff auf die Ersparnisse des Schuldners. Dieser sollte schnell reagieren, um wenigstens das Guthaben zu sichern, welches zum Bestreiten seiner Lebensgrundlage nötig ist – Rechtsanwalt Heckmann hilft dabei!

Wer trägt die Kosten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Die für eine Zwangsvollstreckung anfallenden Kosten müssen laut § 788 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) vom Schuldner getragen werden. Sie werden zur Hauptforderung hinzugerechnet.

Was passiert nach pfändungsbeschluss?

Da der Pfändungsbeschluss ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung ist, müssen zunächst die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen: Antrag, Titel, Klausel, Zustellung (vgl. §§ 704 ff. Zivilprozessordnung [ZPO]). Es ist daher nicht ausreichend, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht nachgekommen ist. Die Zwangsvollstreckung beziehungsweise der Pfändungsbeschluss ergehen nicht von Amts wegen, sondern müssen stets beantragt werden.

Zusätzlich muss der Gläubiger zunächst ein Mahnverfahren durchgeführt haben. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, stellt das Gericht dem Gläubiger einen vollstreckbaren Titel aus (in der Regel durch ein Urteil), der mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss. Schließlich muss dieser Titel dem Schuldner auch zugestellt werden, was zeitlich mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung zusammenfallen kann.

Erlässt das Gericht einen Pfändungsbeschluss, so kann der Gläubiger zum Beispiel Forderungen pfänden, die eigentlich dem Schuldner gegenüber Dritten zustehen, insbesondere das Gehalt des Schuldners (Lohnpfändung) oder sein Kontoguthaben (Kontopfändung).

Das zuständige Gericht für einen Antrag auf einen Pfändungsbeschluss zur Vollstreckung in Forderungen ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht (vgl. §§ 1, 13, 764 Absatz 1, 802, 828 ZPO in Verbindung mit §27 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] und § 7 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Handelt es sich bei dem Schuldner um ein Unternehmen, richtet sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts nach dem Geschäftssitz des Unternehmens.

Der Gläubiger muss außerdem die folgenden Unterlagen gemeinsam mit dem ausgefüllten Antrag auf Erlass des Beschlusses beim zuständigen Gericht einreichen:

Ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein Vollstreckungstitel?

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz: PfÜB) ist immer dann erforderlich, wenn der Gläubiger Forderungen pfänden will, die seinem Schuldner gegen einen Drittschuldner zustehen. Was ein PfÜB überhaupt ist, erklären wir hier.

Ist eine Lohn- oder Kontopfändung ohne den PfÜB zulässig?

Wie viel Geld bleibt mir bei einer Pfändung?

Diese Schutzgrenze schützt einen Teil des Einkommens vor Pfändungen, damit der Schuldner weiterhin seinen Lebensunterhalt allein bestreiten kann. Deshalb gilt die Pfändungsfreigrenze auch bei einer Privatinsolvenz.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen dass eine Pfändung wirksam ist?

  • B. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
  • I. Allgemeine (Verfahrens-)Voraussetzungen
  • 1. Antrag
  • 2. Zuständiges Vollstreckungsorgan
  • II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
  • 1. Vollstreckungstitel
  • a) Grundlagen
  • b) Vorläufige Vollstreckbarkeit
  • 2. Vollstreckungsklausel
  • a) Grundlagen
  • b) Besonderheiten der Klauselerteilung
  • c) Rechtsbehelfe
  • 3. Zustellung
  • III. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
  • IV. Keine Vollstreckungshindernisse

Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren müssen zunächst die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen vorliegen, die im Wesentlichen den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage entsprechen (Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit etc.).

Ein Vollstreckungsverfahren wird nie von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Gläubigers eingeleitet (vgl. § 753 Abs. 1 ZPO, der etwas unglücklich von „Auftrag“ spricht, weil man früher dachte, dass das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Gerichtsvollzieher privatrechtlich ist). Der Dispositionsgrundsatz gilt folglich auch im Zwangsvollstreckungsrecht. Der Gläubiger bestimmt in seinem Antrag die Art der Vollstreckung und welches Ausmaß sie haben soll. So kann er den Vollstreckungsauftrag von vorneherein beschränken, etwa auf einen Teil seiner Forderung.

Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?

  • Eine Kontopfändung kann die Existenz bedrohen, wenn man nicht rechtzeitig handelt. Hier wird das vorhandene Guthaben komplett auf dem Girokonto eingefroren. Dies erfolgt über eine Zwangsvollstreckung ausgehend vom Gericht, um die Schulden beim Gläubiger zu begleichen. Gefährlich wird es, da andere Verbindlichkeiten nicht mehr vom Kontoinhaber gedeckt werden können.​
  • Ein Eintrag in die SCHUFA wird bei einer Kontopfändung ebenfalls vermerkt.​
  • Bei einer Kontopfändung gibt es die Möglichkeit einen Freibetrag auf dem betroffenen Konto zu sichern. Dafür muss das Girokonto in das sogenannte P-Konto umgewandelt werden. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet einen P-Konto-Schutz einzurichten.
  • Eine Erhöhung des Freibetrags ist jederzeit möglich. Falls eine Unterhaltspflicht besteht oder Kindergeld bezogen wird, sollte eine Bescheinigung für die Freibetragserhöhung (nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO) bei den zuständigen Ämtern bestätigt werden.​​
  • Die Kontopfändung endet, wenn alle offenen Forderungen durch den betroffenen Schuldner beglichen wurden. Dauer der Pfändung ist abhängig von Höhe der Schulden und der monatlichen Geldeingänge. ​​

Was passiert nach einem Pfändungsbeschluss?

  • Eine Kontopfändung kann die Existenz bedrohen, wenn man nicht rechtzeitig handelt. Hier wird das vorhandene Guthaben komplett auf dem Girokonto eingefroren. Dies erfolgt über eine Zwangsvollstreckung ausgehend vom Gericht, um die Schulden beim Gläubiger zu begleichen. Gefährlich wird es, da andere Verbindlichkeiten nicht mehr vom Kontoinhaber gedeckt werden können.​
  • Ein Eintrag in die SCHUFA wird bei einer Kontopfändung ebenfalls vermerkt.​
  • Bei einer Kontopfändung gibt es die Möglichkeit einen Freibetrag auf dem betroffenen Konto zu sichern. Dafür muss das Girokonto in das sogenannte P-Konto umgewandelt werden. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet einen P-Konto-Schutz einzurichten.
  • Eine Erhöhung des Freibetrags ist jederzeit möglich. Falls eine Unterhaltspflicht besteht oder Kindergeld bezogen wird, sollte eine Bescheinigung für die Freibetragserhöhung (nach § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO) bei den zuständigen Ämtern bestätigt werden.​​
  • Die Kontopfändung endet, wenn alle offenen Forderungen durch den betroffenen Schuldner beglichen wurden. Dauer der Pfändung ist abhängig von Höhe der Schulden und der monatlichen Geldeingänge. ​​

Kann man trotz Pfändung Geld überweisen?

Vorab: Geld an Ihre Gläubiger überweist Ihre Bank nur, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Und diese muss der Gläubiger zunächst gerichtlich erwirken, was an einen bestimmten vorgeschriebenen Ablauf geknüpft ist. Näheres zur Kontopfändung und ihrem Ablauf können Sie in diesem Artikel nachlesen. 

Sobald Ihre Bank den sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhält, den Ihr Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen muss, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. In dieser Zeit darf die Bank noch kein Geld an Ihre Gläubiger auszahlen.

Nach Ablauf der vier Wochen darf derjenige Betrag gepfändet werden, der über Ihrem Freibetrag, der Ihnen gesetzlich zusteht, liegt. Darüber hinaus gibt es vier weitere Gründe, weshalb die Bank Geld an Ihre Gläubiger auszahlen darf. Ein Grund wäre zum Beispiel, wenn Sie regelmäßig Ihren Freibetrag überschreiten und dies mehrere Monate hintereinander.

Wie viel Geld darf man bei einer Pfändung behalten?

Der Pfändungsrechner berechnet, wie viel Ihres Nettolohns bei einer Pfändung gepfändet werden kann. Der Restbetrag bleibt Ihnen erhalten.